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west263

Direktvers. stilllegen oder privat weiterführen

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west263
· bearbeitet von west263

Ich bin nun endgültig raus und nun hat mich die Allianz angeschrieben und möchte gerne wissen, wie ich mit den Verträgen weitermachen möchte.

1. AVWL vermögenswirksame Leistung, wurde von der Firma pauschal für alle angelegt und befüllt, diesen werde ich stilllegen und nicht privat weiter besparen.

2. Direktversicherung, neuer Beitrag jährl.~1806€.

 

Meine Tendenz ist sie weiterzuführen, bin mir selber aber nicht sicher, ob das Sinn macht.

Mir fehlt einfach die Kompetenz um das richtig zu bewerten.

 

 

edit: ich hoffe, jetzt passt es mit den geschwärzten Daten

Auskunft_Direktversicherung schwarz.pdf Screenshot 2025.pdf

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Bei 3,25% Zinsen auf jeden Fall nicht auflösen! Meine Meinung. Ggf. zu zahlende Steuern beachten!

Wenn Du weiter besparen willst: Wenn ich das richtig sehe musst Du jedes Jahr für 8 Jahre 1.752 Euro einzahlen und würdest dafür 2.700 Euro mehr rausbekommen, als die reinen Einzahlungen.

Rein bauchgefühlmäßig würde ich zu stilllegen tendieren und das Geld in ETFs/Aktien investieren. Wenn Du das aber Geld eh nur in Geldmarktprodukte stecken würdest, kannst Du aufgrund der 3,25% aber auch weiter besparen.

Just my 2 cents!

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satgar
· bearbeitet von satgar

Es ist ein Kollektivvertrag. Das heißt, auch wenn du nirgendwo Kosten sehen kannst, werden diese vergleichsweise human sein. Übliche Provisionstarife mit Zinsen kosten oftmals 1% Rendite je Jahr. Ein guter kollektiv Tarif sicherlich 25% weniger.

 

Dir müssten an realer Verzinsung (ausgehend vom Garantiezins) so ca 2,5% bleiben. Das ist für RK1 deiner AA ne gute stabile Geschichte.

 

Ich weiß nur folgendes nicht:

 

- kann man eine ehemals pauschal besteuerte Direktversicherung (paragraph 40b), die in der Auszahlung Steuer frei ist, überhaupt selber fortführen?

- und wenn ja, zahlt man ab dann ja aus dem eigenen Netto. Dieser neue, private Anteil, müsste eine andere Besteuerungsgrundlage für die auszahlungsphase haben

 

Rein gemäß einer AA in Form von Risikoarm zu risikoreich kann man so einen Vertrag durchweg behalten. 

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west263
vor 25 Minuten von satgar:

- kann man eine ehemals pauschal besteuerte Direktversicherung (paragraph 40b), die in der Auszahlung Steuer frei ist, überhaupt selber fortführen?

ja, da habe ich heute die Unterlagen im Postfach gehabt. Der Beitrag wäre dann nicht 1752€ sondern 1806,15€.

vor 27 Minuten von satgar:

- und wenn ja, zahlt man ab dann ja aus dem eigenen Netto. Dieser neue, private Anteil, müsste eine andere Besteuerungsgrundlage für die auszahlungsphase haben

gute Frage, habe sie gerade der Allianz gestellt. Die Dame konnte sie mir nicht beantworten, sie leitet es aber an die entsprechende Abteilung weiter und die werden sich dann hoffentlich zeitnah zurück melden.

 

vor 1 Stunde von Holgerli:

Bei 3,25% Zinsen auf jeden Fall nicht auflösen!

auflösen stand nie zur Diskussion.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 36 Minuten von west263:

gute Frage, habe sie gerade der Allianz gestellt. Die Dame konnte sie mir nicht beantworten, sie leitet es aber an die entsprechende Abteilung weiter und die werden sich dann hoffentlich zeitnah zurück melden.

Wenn es so ist wie bei neuen paragraph 3.63 Betriebsrenten, und davon geh ich ziemlich stark aus, dann würde das vertraglich Intern getrennt. Alles bisher ist Betriebsrente und in der Auszahlung steuerfrei. Alles danach an Einzahlungen wird ein gedanklich ein neuer Vertrag. Gleiche Konditionen wie bisher, keine neuen Abschlusskosten oder so. Nur fürs Finanzamt wird alles ab da als „Privatrente“ geführt. Also Stichworte sind dafür dann: halbeinkünfte Verfahren 12/62…..ertragsanteil Besteuerung. 
 

Da für den privatrenten Anteil die 12/62er Regel für die bessere Besteuerung der einmalauszahlung mMn nicht erfüllt werden kann, würde ich diesen separaten Teil lebenslang verrenten lassen.

 

Und den Betriebsrenten Anteil, je nachdem was du generell so geplant hast, einmalig oder lebenslang verrenten. Das käme dann auch auf den umrechnungsfaktor an und wie schnell sich die Rente amortisierte. Bei älteren Verträgen kann das attraktiv sein. Aus deiner Auskunft kann man berechnen, dass das etwas mehr als 16 Jahre dauert.  Das ist durchaus gut.

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asche

Da ich selbst eine Allianz Direktversicherung privat fortführe (allerdings aus 2012, daher mit niedrigem Rechnungszins von 1,75%):

 

- Der Kostenvorteil der Kollektivversicherung geht (für Neubeiträge) verloren.  In der bAV zahlte ich EUR 100, jetzt in der privaten Fortführung in etwa EUR 104,6 Monatsbeitrag.

- Die Allianz wird, wie satgar schrieb, die Trennung intern führen.

- Das layout der Standmitteilungen ändert sich ;-)

- mit meinem niedrigem Rechnungszins von 1,75% dauert es bei mir nach satgar's Überschlagsrechnung nicht 16, sondern sage und schreibe 23 Jahre, bis sich die Rentenzahlung amortisiert. Schade, der Bequemlichkeit halber würde ich eigentlich gern verrenten lassen. Ist aber noch einiges hin.

 

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satgar
vor 2 Stunden von asche:

- mit meinem niedrigem Rechnungszins von 1,75% dauert es bei mir nach satgar's Überschlagsrechnung nicht 16, sondern sage und schreibe 23 Jahre, bis sich die Rentenzahlung amortisiert. Schade, der Bequemlichkeit halber würde ich eigentlich gern verrenten lassen. Ist aber noch einiges hin.

Ja, das ist dem niedrigeren Zins und einer anderen "Sterbetafel" geschuldet. Deine wird schon mit einer längeren Lebenserwartung rechnen. Daher ist deine Verrentung schon ungünstiger.

vor 2 Stunden von asche:

- Der Kostenvorteil der Kollektivversicherung geht (für Neubeiträge) verloren.  In der bAV zahlte ich EUR 100, jetzt in der privaten Fortführung in etwa EUR 104,6 Monatsbeitrag.

Interessanter Hinweis. Sollte @west263 hinsichtlich der Konditionen nochmal genau mit der Allianz klären.

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west263
vor 49 Minuten von satgar:

Interessanter Hinweis. Sollte @west263 hinsichtlich der Konditionen nochmal genau mit der Allianz klären.

das habe ich schon zweimal geschrieben, dass der Beitrag sich von 1752€ auf 1806€ erhöht. Das stand in den heute verschickten Unterlagen.

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satgar
vor 9 Minuten von west263:

das habe ich schon zweimal geschrieben, dass der Beitrag sich von 1752€ auf 1806€ erhöht. Das stand in den heute verschickten Unterlagen.

Dass das aber die erhöhten Vertragskosten abbildet, hast du so aber nicht beschrieben. Das hätte man sich nur, jetzt im Nachhinein, vielleicht zusammen reimen können.

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west263
· bearbeitet von west263
vor 29 Minuten von satgar:

Dass das aber die erhöhten Vertragskosten abbildet, hast du so aber nicht beschrieben. Das hätte man sich nur, jetzt im Nachhinein, vielleicht zusammen reimen können.

da gehe ich mal von aus, da der Betrag von 1752€ nicht aufgestockt werden kann.

Ich werde das aber beim Rückruf nachfragen. Allzu viele Informationen wurden nicht mitgeliefert, auch deswegen dieser Thread um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

 

Von daher ist jeder Hinweis und jede Frage herzlich willkommen 

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stolper
· bearbeitet von stolper
Am 19.11.2025 um 18:57 von west263:

da gehe ich mal von aus, da der Betrag von 1752€ nicht aufgestockt werden kann.

Ich werde das aber beim Rückruf nachfragen. Allzu viele Informationen wurden nicht mitgeliefert, auch deswegen dieser Thread um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

 

Von daher ist jeder Hinweis und jede Frage herzlich willkommen 

...wenn ich es richtig einordne ist deine GUD bei Auszahlung noch ein steuerfreies "Schätzchen", da 2003 abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses wurden solche Schätzchen nicht nur als steuerfrei, sondern auch als nicht sozialversicherungspflichtig gepriesen. Dann trat 2004 leider das sog. GMG ("Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung") in Kraft.  Ein übler, rückwirkender Eingriff durch die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: rückwirkend wurde für alle vor 2004 abgeschlossenen GUD's die Sozialversicherungspflicht bei Fälligkeit eingeführt. Als Trostpflaster blieb die Steuerfreiheit. Für GUD's, die nach in Kraft treten des GMG abgeschlossen wurden, galt bzw. gilt Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

 

Ob sie (von dir) kündbar wäre, weiß ich nicht. Aber das möchtest du ja auch gar nicht. Ich habe in 2002 eine GUD abgeschlossen, bei der mein AG der Versicherungsnehmer ist (ähnliche Konstellation wie bei dir). Ich wollte sie in 2013 auflösen, dies war mir aber nicht möglich, da mein Arbeitgeber nicht zugestimmt hat. Man wollte keinen Präzedenzfall im Konzern schaffen. Seither ist sie beitragsfrei gestellt. Hätte meine GUD aber einen Rechnungszins in Höhe von ca. 3,25% gehabt, hätte ich sie sicher weitergeführt, auch privat. Bei mir waren die Konditionen aber schlechter.

 

Fazit:

 

Zur ggf. diversifizierten Altersvorsorgestrategie und in Anbetracht des Rechnungszins von > 3% würde ich persönlich diese GUD weiterführen und sie entsprechend nicht beitragsfrei stellen oder gar auflösen (falls dies überhaupt ginge).  

 

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west263
vor 1 Stunde von stolper:

Dann trat 2004 leider das sog. GMG ("Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung") in Kraft.  Ein übler, rückwirkender Eingriff durch die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: rückwirkend wurde für alle vor 2004 abgeschlossenen GUD's die Sozialversicherungspflicht bei Fälligkeit eingeführt.

Seitdem Ulla das eingeführt hat, weiß jede Regierung dass sie da zum Nachteil der Versicherungsnehmer handeln. Aber keine einzige der bisherigen Regierung hatte den Arsch in der Hose diese Ungerechtigkeit zu korrigieren. 

Ich wollte sie vor Jahren aufstocken, war leider nicht möglich. Ich hätte eine neue zu den neuen Konditionen abschließen können, dass wollte ich auf keinen Fall. Ich bin privat KK versichert, trifft mich zum Glück nicht. Aber ich freue mich nicht allzu laut, könnte sich ja jederzeit ändern.

 

Am 19.11.2025 um 18:31 von satgar:

Dass das aber die erhöhten Vertragskosten abbildet, hast du so aber nicht beschrieben.

der um 54€ auf 1806€ höhere Jahres Betrag ist so wie @aschees geschrieben hat. Ich bin aus diesem Kollektivvertrag und damit aus der Rabatt Aktion raus.

Ansonsten fallen keine weiteren Kosten oder Gebühren bei der Fortführung an.

 

Am 19.11.2025 um 13:37 von satgar:

- und wenn ja, zahlt man ab dann ja aus dem eigenen Netto. Dieser neue, private Anteil, müsste eine andere Besteuerungsgrundlage für die Auszahlungsphase haben

Ps. ich wurde heute früh um 8.30 zurückgerufen, 20min nach dem aufstehen. Das war noch sehr sehr früh, für ein Versicherungsgespräch ;)

War ein nettes Gespräch und ich habe sie extra noch gefragt, ob ich noch irgendetwas wegen der Fortführung wissen muss und sie sagt nein. Jetzt habe ich mir deine Anmerkungen nochmal durchgelesen und gerade eben nochmal angerufen. Der Mitarbeiter bestätigte mir dann, dass der privat eingezahlte Anteil am Ende versteuert werden muss. Ich habe ihn gebeten, dass sie mir das mal schriftlich zuschicken. 

Ich bin schon echt ein wenig stinkig, dass man denen das alles aus der Nase ziehen muss und man nicht direkt alle notwendigen Informationen erhält. 8 Seiten mit SEPA Einzug und Post Ident, dass konnten sie.

Am 19.11.2025 um 14:42 von satgar:

Nur fürs Finanzamt wird alles ab da als „Privatrente“ geführt. Also Stichworte sind dafür dann: halbeinkünfte Verfahren 12/62…..ertragsanteil Besteuerung. 
Da für den privatrenten Anteil die 12/62er Regel für die bessere Besteuerung der einmalauszahlung mMn nicht erfüllt werden kann, würde ich diesen separaten Teil lebenslang verrenten lassen.

 

Wenn ich nichts mache und mich auch nicht bis zum 16.12 melde, wird der Vertrag Beitragsfrei gestellt.

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west263

@satgar, ich habe das jetzt schriftlich bekommen, aber auch erst wieder nach mehrmaliger Nachfrage und immer wieder zu einem anderen Mitarbeiter weitervermittelt.

So viel schlauer bin ich aber immer noch nicht.

 

Zitat

Wenn Sie die private Zahlungen vornehmen, wird dies direkt dieser Versicherung zugeordnet.

 

Die Auszahlung bleibt - auch bei privater Einzahlung - steuerfrei.

 

Werden die Beiträge privat von Ihnen gezahlt, wird dies nicht mehr pauschal mit 20% versteuert, sondern mit Ihrem privaten Steuersatz. Sie können die Beiträge ggf. über Ihren Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.

 

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satgar
vor 2 Stunden von west263:

@satgar, ich habe das jetzt schriftlich bekommen, aber auch erst wieder nach mehrmaliger Nachfrage und immer wieder zu einem anderen Mitarbeiter weitervermittelt.

So viel schlauer bin ich aber immer noch nicht.

 

 

Ich check die Antwort ehrlicherweise auch nicht.

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west263
vor 16 Minuten von satgar:

Ich check die Antwort ehrlicherweise auch nicht.

Ich habe heute Vormittag einen ortl. Allianz Vertreter angerufen.

Sein Kollege meldet sich bei mir, bin mal gespannt und hoffe mal, dass das ergiebiger sein wird.

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asche
· bearbeitet von asche
vor 39 Minuten von satgar:

Ich check die Antwort ehrlicherweise auch nicht.

Ich glaube, sie meinen:

1. Auszahlung = steuerfrei, da Vertrag vor 2004 geschlossen

2. Einzahlung = aus dem Nettogehalt zu bezahlen, daher nach Lohnsteuer (= "Ihrem privaten Steuersatz"). Und nicht mehr nach (günstigerer) 20% pauschaler Versteuerung.

 

Die Einzahlung steuerlich geltend machen zu können UND die Auszahlung steuerfrei zu vereinnahmen, wäre (für Deutschland) zuviel des Guten.

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