Tschitan 23. November Moin! Als Inhaber/ Eigentümer eines Depots bei Estabyl (ehemals Banx Broker), Sitz in Lichtenstein, habe ich dort 5 "lagernde" US-Optionen veräußert. Wie ich als blutiger Laie in dazu gekommen bin (Erbschaft), kann man in einem anderen Thread nachlesen, ich will damit nur Kommentare vermeiden, die mich darüber belehren, dass man als Laie solche Finanzinstrumente nicht kaufen sollte...das ist mir klar, nun hatte ich die Dinger aber numal an der Backe! Das ganze Konstrukt sieht so aus: 2023 erfolgte die Einlage in das Depot von ca. 16.000€ und wurde zum Kauf dr Optionen in US-Dollar umgewandelt (damals ca. 17.500$). Es erfolgte der Kauf von 5 US-Optionen Seit dem 31.07.25 wurden bis zum 18.11.25 alle US-Optionen verkauft, der Erlös - in US-Dollar - liegt nun auf dem Verrechnungskonto von Estably. Die einzelnen Beträge waren in US-Dollar wie folgt 1. Einkauf 3.044$ - Verkauf 3.342$ 2. Einkauf 2.574$ - Verkauf 14.166$ 3. Einkauf 4.158€ - Verkauf 10.842$ 4. Einkauf 5.304$ - Verkauf 27.532$ 5. Einkauf 2.404$ - Verkauf 8.637$ Da das Geld wie erwähnt in US-Währung im Depot liegt, müsste ich es zum aktuellen Kurs in Euro umwandeln, um es danach auf mein deutsches Girokonto überweisen zu können. Natürlich tageskurabhängig zzgl. Gebühren! An welcher Stelle habe oder hätte ich eine Meldepflicht, bzw. habe ich überhaupt eine? Wenn ja, an wen oder was und in welcher Währung? Habe mir dazu schon einiges durchgelesen - vermutlich zu viel - und bin verwirrter als vorher! Könnte mir da jmd einen Tipp/ Anleitung geben? Gruß Tschitan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 23. November vor 46 Minuten von Tschitan: An welcher Stelle habe oder hätte ich eine Meldepflicht Moment, es gibt 2 Themen zu trennen 1) Meldepflicht nach Außenwirtschaftsverordnung 2) Steuerpflichtige Einnahmen nach a) Anlage KAP und b) Spekulationsgewinne 1) Glück gehabt, pro Transaktion mit Ausländern gilt ab 2025 eine Schwelle von 50.000 €, da sind alle Geschäfte von geringerem Wert (der Staat will für seine Außenwirtschaftsstatistik wissen, wieviel Geld ins Ausland abfließt - die Überweisung an sich selbst auf Auslandskonten ist hier jedoch ausgenommen) 2) a) steuerliche Erfassung der Transaktionsgewinne Verkaufspreis [in EUR!] - Einkaufspreis[in EUR!] = Gewinn in EUR b) Spekulationsgewinne auf Fremdwährungen als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG erhaltene Geldeinheiten in Euro nach Umwandlung des Fremdwährungsguthabens (2025) - 16.000 eingesetzte Geldeinheiten (in EUR) 2023 - 40.400 € Zufluss aus Kursgewinnen (bereits als Kapitalgewinne versteuert kein Spekulationsgewinn) Da der Wechselkurs im Anlagezeitraum leicht schlechter geworden ist, wird in diesem Teilgeschäft ein kleiner Verlust anfallen. -> da hier eine Spekulationsfrist von 1 Jahr gilt, sind hier weder Gewinne zu versteuern noch Verluste anrechenbar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Limit 23. November vor 16 Minuten von Cai Shen: Glück gehabt, pro Transaktion mit Ausländern gilt ab 2025 eine Schwelle von 50.000 €, da sind alle Geschäfte von geringerem Wert (der Staat will für seine Außenwirtschaftsstatistik wissen, wieviel Geld ins Ausland abfließt - die Überweisung an sich selbst auf Auslandskonten ist hier jedoch ausgenommen) Dabei sei zu erwähnen, dass mehrere Transaktionen im selben Monat mit dem selben Land zusammengefasst werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 23. November Ich habs aus Interesse mal durch die KI meiner Wahl gejagt. Für mich als KI-Training und für dich als ersten Anhaltspunkt. Zitat Der Devisenkurs EUR/USD im Jahr 2023 lag bei ca. 1,0938, berechnet aus der Einlage von etwa 16.000€ und dem Umtausch in ca. 17.500$. Für die Verkäufe im Jahr 2025 wurde als Devisenkurs der Mittelwert der zweiten Jahreshälfte 2025 von etwa 1,1631 EUR/USD verwendet. Steuerlicher Gewinn in Euro pro Einzelgeschäft Option: 256,21 € Option: 9.966,47 € Option: 5.746,71 € Option: 19.111,00 € Option: 5.358,95 € Gesamtsumme steuerlicher Gewinn in Euro für die Steuererklärung 40.439,34 € Der Gesamtbetrag in US-Dollar auf dem Verrechnungskonto nach Verkauf beträgt 64.519 $. Der aktuelle Devisenkurs im November 2025 liegt bei ca. 1,152 EUR/USD, womit sich der Gesamtbetrag in Euro auf etwa 56.006,08 € umrechnet. Kein schlechtes Geschäft übrigens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 23. November vor 32 Minuten von Limit: Dabei sei zu erwähnen, dass mehrere Transaktionen im selben Monat mit dem selben Land zusammengefasst werden. Gibt es das irgendwo zum Nachlesen, dass innerhalb der Meldefristen zusammengefasst wird? Dieses Detail hat es bisher noch nicht auf meinen Schreibtsich geschafft, ich gehe tatsächlich von Einzelgeschäften aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Limit 23. November Nichts offizielles, aber in diesem Artikel wird es erwähnt. Zitat Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine einmalige Zahlung handelt oder ob mehrere kleinere Beträge zusammengerechnet diesen Schwellenwert überschreiten. Auch wenn Sie innerhalb eines Monats mehrfach Geld in dasselbe Land transferieren und die Summe zusammen über 50.000 Euro liegt, ist eine Meldung erforderlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 23. November Sind das nicht zwei unterschiedliche Aspekte? Das erste Aspekt ist, dass man eine Zahlung nicht in mehrere Teilzahlungen unterteilen darf, um die Meldepflicht zu umgehen. In diesem Fall müsste man wohl zusammenfassen. Das zweite Aspekt ist, ob man mehrere unterschiedliche Zahlungen in einem Monat zusammenfassen muss, um die Meldegrenze zu berechnen. Nach § 67 AWV klingt es nicht so - was aber nicht heißt, dass es nicht irgendwo weitere Regelungen gibt. Ich habe ein wenig im Internet gesucht - aber nichts dazu gefunden. Auch nicht in der FAQ Der Bundesbank. Es ärgert mich, dass Juristen nicht mehr wie Software-Entwickler denken - und Gesetze so eindeutig schreiben, dass man nicht herumrätseln muss, was gemeint ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
optiontrader 23. November Werden Fremdwährungserträge nicht seit 2025 endlich (intuitiv) zum Abgeltungssteuersatz versteuert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 23. November https://www.grantthornton.de/themen/2024/ab-2025-handlungsbedarf-bei-fremdwaehrungskonten/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tschitan Mittwoch um 19:21 · bearbeitet Mittwoch um 19:23 von Tschitan Wow. Erst einmal ein dickes DANKE für eure Erläuterungen. (Irgendwie habe ich die Benachrichtigungsfunktion für Beiträge abgeschaltet, deswegen lese ich das jetzt erst!)! Mal sehen ob ich das jetzt richtig verstanden habe: Meldepflicht-> Habe ich keine, da ab 2025 die Schwelle auf 50.000€ angehoben wurde und ich es außerdem zwischen meinen privaten Konten verschiebe(n) werde - richtig? Steuer -> Den Gewinn in Euro in der Steuererklärung für 2025 - Anlage KAP - entsprechend aufführen/eintragen, vermutlich Abgeltungssteuer (25% ??) als Abzug, sofern meine Verlusttöpfe nichts mehr hergeben - richtig? Fremdwährung -> Keine Meldung/ steuerliche Erfassung, da 1. Kapitalgewinne in der Steuererklärung bereits erfasst und verrechnet werden 2. ich aufgrund des schlechteren Dollar/Euro-Kurses eh bei der Umwandlung in Euro einen kleinen Verlust erzielen werde - richtig? Zusammen mit der KI-Berechnung von Cai Shen, habe ich da sogar einen verdammt guten Überblick bekommen....sofern ich das jetzt richtig verstanden habe! Wenn ich jetzt wüsste, ob der Dollar mal wieder etwas steigt, könnte ich die Dollar erst einmal liegen lassen und bei einem besseren Wechselkurs den Umtausch realisieren. Aber wahrscheinlich fahre ich besser, wenn ich mir neue Anlagen suche, die schneller und vielleicht sogar besser performen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag