Pfennigfuchser 25. November Worauf muss ich achten? Bin in einem Beihilfetarif der HUK, inkl. Beihilfeergänzung, möchte wechseln von Bisex auf Unisex, weil mir die Leistungen im neuen Tarif besser gefallen (höhere Zuzahlungen bei der Brille, kein Selbstbehalt bei ambulanten Leistungen mehr, Zuschüsse zu Präventionskursen, PZR häufiger, etc). Ist ein offener Hilfsmittelkatalog statt geschlossenem per se besser? Meine Altersrückstellungen müsste ich dann ja in vollem Umfang mitnehmen können? Mir ist klar, dass ich dann nicht mehr in den Bisex Tarif zurück kann. Sollte für mich als Frau aber kein großer Nachteil sein. Der neue Tarif ist marginal preiswerter (für mich als Jahreszahler jedoch nicht) außer dem Bisex Effekt kann ich mir nicht erklären, warum, SB gleich, bis auf eine Kleinigkeit alle Leistungen in der Gegenüberstellung besser. Sind im Verlauf große Unterschiede in den Steigerungen zu erwarten? Gibt es da sonst noch Fallstricke/Nachteile? (Soweit ich weiß, kann der Versicherer noch Aufschläge nach Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung im neuen Tarif verlangen, ob der dann wirklich günstiger ist, weiß ich nicht) Sorry für die Anfängerfragen, PKV ist echt nicht mein Betritt, das ist ein notwendiges Übel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ohnePeil 25. November Wenn der alte Bisex-Tarif vor einem bestimmten Stichtag abgeschlossen wurde, dann kannst Du im Notfall in den Standardtarif wechseln, der ist billiger und besser ausgestattet als der Basistarif. Du solltest überlegen, ob Du Dir diese Option offenhalten willst. LG ohnePeil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser 25. November Ja, Danke, der Punkt ist mir bekannt. Ich denke, dass ich auf diese Option verzichten kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe 25. November Rechnungszins der beiden Tarife verglichen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser 25. November Nein, wo bekomme ich die her? Gibt es die öffentlich verfügbar? Der Unisex wird vermutlich niedrigeren haben als der alte Bisex, aber gesehen habe ich sie nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 25. November vor 14 Stunden von Pfennigfuchser: Ist ein offener Hilfsmittelkatalog statt geschlossenem per se besser? Na ja, das kommt auf eventuelle Einschränkungen an. Wenn der Tarif mit dem offenen Katalog beispielsweise maximal 1 Euro pro Hilfsmittel übernimmt … vor 14 Stunden von Pfennigfuchser: Meine Altersrückstellungen müsste ich dann ja in vollem Umfang mitnehmen können? Ja, bei internem Tarifwechsel werden die in voller Höhe angerechnet. vor 14 Stunden von Pfennigfuchser: Der neue Tarif ist marginal preiswerter (für mich als Jahreszahler jedoch nicht) außer dem Bisex Effekt kann ich mir nicht erklären, warum Da ist auch viel Zufall dabei, wann welche Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden. vor 14 Stunden von Pfennigfuchser: Soweit ich weiß, kann der Versicherer noch Aufschläge nach Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung im neuen Tarif verlangen, ob der dann wirklich günstiger ist, weiß ich nicht Ja, davon würde ich auch ausgehen, wenn du z.B. schon bisher eine Brille benötigst. Du kannst stattdessen die Mehrleistungen ausschließen, aber dann ist natürlich der Nutzen weg. vor 2 Stunden von Pfennigfuchser: wo bekomme ich die her? Eventuell auf Anfrage vom Versicherer. Manche schreiben es z.B. in ihre Erläuterungen zu Beitragsanpassungen, aber hausieren gehen sie damit typischerweise nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser 26. November vor 8 Stunden von chirlu: Ja, davon würde ich auch ausgehen, wenn du z.B. schon bisher eine Brille benötigst. Wobei sie die Info je eigentlich schon haben und auch bei der Kalkulation des alten Tarifs haben einfließen lassen. Ich kann leider nicht abschätzen, wie "persönlich" das Angebot tatsächlich ist, denke aber, sie müssten ja auch meine Altersrückstellungen schon berücksichtigt haben, warum dann nicht auch die Gesundheitsdaten? Ich reiche einfach mal ein und schaue, anders wird es eh nicht gehen. Wenn es mir nicht gefällt, bleibe ich halt beim alten Tarif. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT 26. November Am 25.11.2025 um 09:36 von Pfennigfuchser: (Soweit ich weiß, kann der Versicherer noch Aufschläge nach Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung im neuen Tarif verlangen, ob der dann wirklich günstiger ist, weiß ich nicht) Ich habe dieses Jahr einen internen Tarifwechsel bei meiner PKV gemacht und obwohl der neue alte Tarif an vielen Stellen deutlich mehr leistet, wurde (zu meiner Überraschung) keine Gesundheitsprüfung verlangt. Allerdings habe ich (außer Prophylaxeleistungen) auch nie etwas eingereicht seit Anbeginn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 26. November vor einer Stunde von ZfT: Ich habe dieses Jahr einen internen Tarifwechsel bei meiner PKV gemacht und obwohl der neue alte Tarif an vielen Stellen deutlich mehr leistet, wurde (zu meiner Überraschung) keine Gesundheitsprüfung verlangt. Allerdings habe ich (außer Prophylaxeleistungen) auch nie etwas eingereicht seit Anbeginn. Bist du sicher, dass du nicht eventuell einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung gemacht hast, bei dem alle Verbesserungen eines neuen Tarifs, gestrichen werden? Diese Mehrleistungen kann man nämlich streichen lassen, um eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT 26. November vor 13 Stunden von satgar: Bist du sicher, dass du nicht eventuell einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung gemacht hast, bei dem alle Verbesserungen eines neuen Tarifs, gestrichen werden? Diese Mehrleistungen kann man nämlich streichen lassen, um eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Nein, der neue Versicherungsschein wurde ohne Einschränkungen ausgestellt. Ansonsten hätte ich es nicht gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 27. November vor 9 Stunden von ZfT: Nein, der neue Versicherungsschein wurde ohne Einschränkungen ausgestellt. Ansonsten hätte ich es nicht gemacht. Wie du schon selbst quasi sagtest: das ist trotzdem kurios und sehr komisch. Weil es so gar nicht dem entspricht, was üblicherweise gemacht wird. Es ergibt auch rein logisch keinen Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser 27. November Warum nicht? In meinem Wechselantrag muss ich doch schon (wenige, einfache) Fragen beantworten, außerdem zustimmen, dass sie meine Belege anschauen. Damit haben sie die meisten Infos, die sie brauchen doch schon. Klar, man könnte allerhand privat bezahlt haben, ohne etwas einzureichen, aber dann könnte man auch die Fragen nicht ehrlich beantworten. Wenn jemand die letzten 15 Jahre nichts außer Vorsorge eingereicht hat und auf die Fragen nach derzeitiger Behandlung etc negativ antwortet, was soll man da noch groß prüfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 27. November vor 3 Stunden von Pfennigfuchser: Warum nicht? In meinem Wechselantrag muss ich doch schon (wenige, einfache) Fragen beantworten, außerdem zustimmen, dass sie meine Belege anschauen. OK, das wissen wir ja nicht. Letztlich ist es dann eine, wenn auch vereinfachte, volle Gesundheitsprüfung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 27. November · bearbeitet 27. November von stagflation Die Frage ist, was "deutlich mehr leistet" bedeutet? Für manche Mehrleistungen ist der Gesundheitszustand wichtig - für andere nicht. Ich gehe davon aus, dass die PKV-Versicherer Statistiken erstellen. Sie wissen genau, an welchen Stellen sie prüfen müssen - und an welchen nicht. Wichtig ist, Aufnahmen in Tarife auszuschließen, bei denen ein Kunde Kosten verursachen würde, die erwartbar deutlich über dem Durchschnitt liegen. Ein Beispiel wäre ein 30-jähriger GKV-Versicherter, der erfährt, dass er an einem sehr seltenen Tumor leidet, dessen Behandlung sehr lange dauern wird - und dass es für ihn sehr teuer werden wird. Wenn der jetzt in die PKV wechseln will (Luxustarif mit Chefarzt-Behandlung, volle Kostenübernahme), ja, wenn die Ärzte ihm das sogar empfehlen würden, dann wäre das ein großes Problem für die PKV. Solche Fälle wollen und müssen die Versicherer verhindern. Deshalb die Gesundheitsfragen. Wenn ein bereits PKV-Versicherter hingegen in einen Tarif wechselt, in dem er eine höhere Erstattung für seine Brille bekommt, sind keine Gesundheitsfragen nötig. Die höheren Kosten bezahlt er selbst über seine zukünftigen Beiträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT 27. November vor 5 Stunden von satgar: Wie du schon selbst quasi sagtest: das ist trotzdem kurios und sehr komisch. Weil es so gar nicht dem entspricht, was üblicherweise gemacht wird. Es ergibt auch rein logisch keinen Sinn. Mein Makler war auch etwas überrascht, Er meinte, entweder haben die es übersehen oder tatsächlich so "durchgewunken", weil ich bislang nie Leistungen beansprucht habe. Allerdings: Ich wollte gleichzeitig auch mein Krankentagegeld erhöhen, dafür wurde mir tatsächlich ein Fragebogen geschickt und es wäre nur mit einem kleinen Ausschluss bewilligt worden. Das hätte sich aber ganz klar nur auf KTG bezogen, der Tarifwechsel an sich wurde ja durchgeführt. vor 5 Stunden von Pfennigfuchser: Warum nicht? In meinem Wechselantrag muss ich doch schon (wenige, einfache) Fragen beantworten, außerdem zustimmen, dass sie meine Belege anschauen. Damit haben sie die meisten Infos, die sie brauchen doch schon. Klar, man könnte allerhand privat bezahlt haben, ohne etwas einzureichen, aber dann könnte man auch die Fragen nicht ehrlich beantworten. Wenn jemand die letzten 15 Jahre nichts außer Vorsorge eingereicht hat und auf die Fragen nach derzeitiger Behandlung etc negativ antwortet, was soll man da noch groß prüfen? Ich habe gar keinen "Wechselantrag " an dem Sinne gestellt, sondern lediglich meinen Makler gebeten, einen Tarifvergleich durchzuführen. Basierend darauf habe ich mich dann für einen anderen Tarif entschieden und er hat den Wechsel veranlasst Daraufhin habe ich dann den neuen Versicherungsschein erhalten. vor einer Stunde von stagflation: Die Frage ist, was "deutlich mehr leistet" bedeutet? Für manche Mehrleistungen ist der Gesundheitszustand wichtig - für andere nicht. Ich gehe davon aus, dass die PKV-Versicherer Statistiken erstellen. Sie wissen genau, an welchen Stellen sie prüfen müssen - und an welchen nicht. Wichtig ist, Wechsel auszuschließen, bei denen ein Kunde Kosten verursacht, die erwartbar deutlich über dem Durchschnitt liegen. Ein Beispiel wäre ein 30-jähriger GKV-Versicherter, der erfährt, dass er an einem sehr seltenen Tumor leidet, dessen Behandlung sehr lange dauern wird - und dass es für ihn sehr teuer werden wird. Wenn der jetzt in die PKV wechseln will (Luxustarif mit Chefarzt-Behandlung, volle Kostenübernahme), ja, wenn die Ärzte ihm das sogar empfehlen würden, dann wäre das ein großes Problem für die PKV. Solche Fälle wollen und müssen die Versicherer verhindern. Deshalb die Gesundheitsfragen. Wenn ein bereits PKV-Versicherter hingegen in einen Tarif wechselt, bei dem er eine höhere Erstattung für seine Brille bekommt, sind keine Gesundheitsfragen nötig. Die höheren Kosten bezahlt er selbst über seine zukünftigen Beiträge. Der neue Tarif hat z.B. keine Begrenzung auf die Gebührenordnung und Zahnersatz wird zu 100% erstattet statt 80-90%. Und es gibt bei Leistungsfreiheit 4 Monatsbeiträge zurück statt 2. Die Selbstbeteilungung für ambulante Behandlungen liegt allerdings höher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag