Pfennigfuchser November 25, 2025 Worauf muss ich achten? Bin in einem Beihilfetarif der HUK, inkl. Beihilfeergänzung, möchte wechseln von Bisex auf Unisex, weil mir die Leistungen im neuen Tarif besser gefallen (höhere Zuzahlungen bei der Brille, kein Selbstbehalt bei ambulanten Leistungen mehr, Zuschüsse zu Präventionskursen, PZR häufiger, etc). Ist ein offener Hilfsmittelkatalog statt geschlossenem per se besser? Meine Altersrückstellungen müsste ich dann ja in vollem Umfang mitnehmen können? Mir ist klar, dass ich dann nicht mehr in den Bisex Tarif zurück kann. Sollte für mich als Frau aber kein großer Nachteil sein. Der neue Tarif ist marginal preiswerter (für mich als Jahreszahler jedoch nicht) außer dem Bisex Effekt kann ich mir nicht erklären, warum, SB gleich, bis auf eine Kleinigkeit alle Leistungen in der Gegenüberstellung besser. Sind im Verlauf große Unterschiede in den Steigerungen zu erwarten? Gibt es da sonst noch Fallstricke/Nachteile? (Soweit ich weiß, kann der Versicherer noch Aufschläge nach Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung im neuen Tarif verlangen, ob der dann wirklich günstiger ist, weiß ich nicht) Sorry für die Anfängerfragen, PKV ist echt nicht mein Betritt, das ist ein notwendiges Übel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ohnePeil November 25, 2025 Wenn der alte Bisex-Tarif vor einem bestimmten Stichtag abgeschlossen wurde, dann kannst Du im Notfall in den Standardtarif wechseln, der ist billiger und besser ausgestattet als der Basistarif. Du solltest überlegen, ob Du Dir diese Option offenhalten willst. LG ohnePeil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser November 25, 2025 Ja, Danke, der Punkt ist mir bekannt. Ich denke, dass ich auf diese Option verzichten kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe November 25, 2025 Rechnungszins der beiden Tarife verglichen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser November 25, 2025 Nein, wo bekomme ich die her? Gibt es die öffentlich verfügbar? Der Unisex wird vermutlich niedrigeren haben als der alte Bisex, aber gesehen habe ich sie nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 25, 2025 vor 14 Stunden von Pfennigfuchser: Ist ein offener Hilfsmittelkatalog statt geschlossenem per se besser? Na ja, das kommt auf eventuelle Einschränkungen an. Wenn der Tarif mit dem offenen Katalog beispielsweise maximal 1 Euro pro Hilfsmittel übernimmt … vor 14 Stunden von Pfennigfuchser: Meine Altersrückstellungen müsste ich dann ja in vollem Umfang mitnehmen können? Ja, bei internem Tarifwechsel werden die in voller Höhe angerechnet. vor 14 Stunden von Pfennigfuchser: Der neue Tarif ist marginal preiswerter (für mich als Jahreszahler jedoch nicht) außer dem Bisex Effekt kann ich mir nicht erklären, warum Da ist auch viel Zufall dabei, wann welche Rechnungsgrundlagen aktualisiert werden. vor 14 Stunden von Pfennigfuchser: Soweit ich weiß, kann der Versicherer noch Aufschläge nach Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung im neuen Tarif verlangen, ob der dann wirklich günstiger ist, weiß ich nicht Ja, davon würde ich auch ausgehen, wenn du z.B. schon bisher eine Brille benötigst. Du kannst stattdessen die Mehrleistungen ausschließen, aber dann ist natürlich der Nutzen weg. vor 2 Stunden von Pfennigfuchser: wo bekomme ich die her? Eventuell auf Anfrage vom Versicherer. Manche schreiben es z.B. in ihre Erläuterungen zu Beitragsanpassungen, aber hausieren gehen sie damit typischerweise nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser November 26, 2025 vor 8 Stunden von chirlu: Ja, davon würde ich auch ausgehen, wenn du z.B. schon bisher eine Brille benötigst. Wobei sie die Info je eigentlich schon haben und auch bei der Kalkulation des alten Tarifs haben einfließen lassen. Ich kann leider nicht abschätzen, wie "persönlich" das Angebot tatsächlich ist, denke aber, sie müssten ja auch meine Altersrückstellungen schon berücksichtigt haben, warum dann nicht auch die Gesundheitsdaten? Ich reiche einfach mal ein und schaue, anders wird es eh nicht gehen. Wenn es mir nicht gefällt, bleibe ich halt beim alten Tarif. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT November 26, 2025 Am 25.11.2025 um 09:36 von Pfennigfuchser: (Soweit ich weiß, kann der Versicherer noch Aufschläge nach Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung im neuen Tarif verlangen, ob der dann wirklich günstiger ist, weiß ich nicht) Ich habe dieses Jahr einen internen Tarifwechsel bei meiner PKV gemacht und obwohl der neue alte Tarif an vielen Stellen deutlich mehr leistet, wurde (zu meiner Überraschung) keine Gesundheitsprüfung verlangt. Allerdings habe ich (außer Prophylaxeleistungen) auch nie etwas eingereicht seit Anbeginn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar November 26, 2025 vor einer Stunde von ZfT: Ich habe dieses Jahr einen internen Tarifwechsel bei meiner PKV gemacht und obwohl der neue alte Tarif an vielen Stellen deutlich mehr leistet, wurde (zu meiner Überraschung) keine Gesundheitsprüfung verlangt. Allerdings habe ich (außer Prophylaxeleistungen) auch nie etwas eingereicht seit Anbeginn. Bist du sicher, dass du nicht eventuell einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung gemacht hast, bei dem alle Verbesserungen eines neuen Tarifs, gestrichen werden? Diese Mehrleistungen kann man nämlich streichen lassen, um eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT November 26, 2025 vor 13 Stunden von satgar: Bist du sicher, dass du nicht eventuell einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung gemacht hast, bei dem alle Verbesserungen eines neuen Tarifs, gestrichen werden? Diese Mehrleistungen kann man nämlich streichen lassen, um eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Nein, der neue Versicherungsschein wurde ohne Einschränkungen ausgestellt. Ansonsten hätte ich es nicht gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar November 27, 2025 vor 9 Stunden von ZfT: Nein, der neue Versicherungsschein wurde ohne Einschränkungen ausgestellt. Ansonsten hätte ich es nicht gemacht. Wie du schon selbst quasi sagtest: das ist trotzdem kurios und sehr komisch. Weil es so gar nicht dem entspricht, was üblicherweise gemacht wird. Es ergibt auch rein logisch keinen Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser November 27, 2025 Warum nicht? In meinem Wechselantrag muss ich doch schon (wenige, einfache) Fragen beantworten, außerdem zustimmen, dass sie meine Belege anschauen. Damit haben sie die meisten Infos, die sie brauchen doch schon. Klar, man könnte allerhand privat bezahlt haben, ohne etwas einzureichen, aber dann könnte man auch die Fragen nicht ehrlich beantworten. Wenn jemand die letzten 15 Jahre nichts außer Vorsorge eingereicht hat und auf die Fragen nach derzeitiger Behandlung etc negativ antwortet, was soll man da noch groß prüfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 27, 2025 vor 3 Stunden von Pfennigfuchser: Warum nicht? In meinem Wechselantrag muss ich doch schon (wenige, einfache) Fragen beantworten, außerdem zustimmen, dass sie meine Belege anschauen. OK, das wissen wir ja nicht. Letztlich ist es dann eine, wenn auch vereinfachte, volle Gesundheitsprüfung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation November 27, 2025 · bearbeitet November 27, 2025 von stagflation Die Frage ist, was "deutlich mehr leistet" bedeutet? Für manche Mehrleistungen ist der Gesundheitszustand wichtig - für andere nicht. Ich gehe davon aus, dass die PKV-Versicherer Statistiken erstellen. Sie wissen genau, an welchen Stellen sie prüfen müssen - und an welchen nicht. Wichtig ist, Aufnahmen in Tarife auszuschließen, bei denen ein Kunde Kosten verursachen würde, die erwartbar deutlich über dem Durchschnitt liegen. Ein Beispiel wäre ein 30-jähriger GKV-Versicherter, der erfährt, dass er an einem sehr seltenen Tumor leidet, dessen Behandlung sehr lange dauern wird - und dass es für ihn sehr teuer werden wird. Wenn der jetzt in die PKV wechseln will (Luxustarif mit Chefarzt-Behandlung, volle Kostenübernahme), ja, wenn die Ärzte ihm das sogar empfehlen würden, dann wäre das ein großes Problem für die PKV. Solche Fälle wollen und müssen die Versicherer verhindern. Deshalb die Gesundheitsfragen. Wenn ein bereits PKV-Versicherter hingegen in einen Tarif wechselt, in dem er eine höhere Erstattung für seine Brille bekommt, sind keine Gesundheitsfragen nötig. Die höheren Kosten bezahlt er selbst über seine zukünftigen Beiträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT November 27, 2025 vor 5 Stunden von satgar: Wie du schon selbst quasi sagtest: das ist trotzdem kurios und sehr komisch. Weil es so gar nicht dem entspricht, was üblicherweise gemacht wird. Es ergibt auch rein logisch keinen Sinn. Mein Makler war auch etwas überrascht, Er meinte, entweder haben die es übersehen oder tatsächlich so "durchgewunken", weil ich bislang nie Leistungen beansprucht habe. Allerdings: Ich wollte gleichzeitig auch mein Krankentagegeld erhöhen, dafür wurde mir tatsächlich ein Fragebogen geschickt und es wäre nur mit einem kleinen Ausschluss bewilligt worden. Das hätte sich aber ganz klar nur auf KTG bezogen, der Tarifwechsel an sich wurde ja durchgeführt. vor 5 Stunden von Pfennigfuchser: Warum nicht? In meinem Wechselantrag muss ich doch schon (wenige, einfache) Fragen beantworten, außerdem zustimmen, dass sie meine Belege anschauen. Damit haben sie die meisten Infos, die sie brauchen doch schon. Klar, man könnte allerhand privat bezahlt haben, ohne etwas einzureichen, aber dann könnte man auch die Fragen nicht ehrlich beantworten. Wenn jemand die letzten 15 Jahre nichts außer Vorsorge eingereicht hat und auf die Fragen nach derzeitiger Behandlung etc negativ antwortet, was soll man da noch groß prüfen? Ich habe gar keinen "Wechselantrag " an dem Sinne gestellt, sondern lediglich meinen Makler gebeten, einen Tarifvergleich durchzuführen. Basierend darauf habe ich mich dann für einen anderen Tarif entschieden und er hat den Wechsel veranlasst Daraufhin habe ich dann den neuen Versicherungsschein erhalten. vor einer Stunde von stagflation: Die Frage ist, was "deutlich mehr leistet" bedeutet? Für manche Mehrleistungen ist der Gesundheitszustand wichtig - für andere nicht. Ich gehe davon aus, dass die PKV-Versicherer Statistiken erstellen. Sie wissen genau, an welchen Stellen sie prüfen müssen - und an welchen nicht. Wichtig ist, Wechsel auszuschließen, bei denen ein Kunde Kosten verursacht, die erwartbar deutlich über dem Durchschnitt liegen. Ein Beispiel wäre ein 30-jähriger GKV-Versicherter, der erfährt, dass er an einem sehr seltenen Tumor leidet, dessen Behandlung sehr lange dauern wird - und dass es für ihn sehr teuer werden wird. Wenn der jetzt in die PKV wechseln will (Luxustarif mit Chefarzt-Behandlung, volle Kostenübernahme), ja, wenn die Ärzte ihm das sogar empfehlen würden, dann wäre das ein großes Problem für die PKV. Solche Fälle wollen und müssen die Versicherer verhindern. Deshalb die Gesundheitsfragen. Wenn ein bereits PKV-Versicherter hingegen in einen Tarif wechselt, bei dem er eine höhere Erstattung für seine Brille bekommt, sind keine Gesundheitsfragen nötig. Die höheren Kosten bezahlt er selbst über seine zukünftigen Beiträge. Der neue Tarif hat z.B. keine Begrenzung auf die Gebührenordnung und Zahnersatz wird zu 100% erstattet statt 80-90%. Und es gibt bei Leistungsfreiheit 4 Monatsbeiträge zurück statt 2. Die Selbstbeteilungung für ambulante Behandlungen liegt allerdings höher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Dezember 23, 2025 So, heute habe ich Antwort von der HUK erhalten. Versicherungsschein mit exakt dem vorgeschlagenen Preis, keine weiteren Fragen. Brille tragen etc war also im Vorschlag schon eingepreist. Übermorgen gehe ich alles noch einmal in Ruhe durch, aber ich denke, ich werde das machen. Auch wenn ich natürlich nicht weiß, welche Erhöhungen mir im neuen Jahr drohen, in keinem der beiden Tarife. Danke für Euren Input hier, das hat auf jeden Fall geholfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 24, 2025 · bearbeitet Dezember 24, 2025 von stagflation @Pfennigfuchser: danke für die Rückmeldung. Solche Berichte sind sehr wertvoll. Auf den ersten Blick sind sie zwar nur ein "Einzelfall". Aber sie zeigen, was möglich ist. Und mehrere Einzelfallberichte können eine Tendenz aufzeigen. Auf jeden Fall regen sie zum Nachdenken an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Dezember 31, 2025 Sehe ich auch so, daher auch danke von mir für die Rückmeldung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Freitag um 16:46 Gern geschehen, ich finde so etwas bei anderen auch immer interessant. Ich habe für den neuen Tarif natürlich auch eine neue Arbeitgeberbescheinigung erhalten. Der bescheinigte Betrag ist um ca. 10,- (für eine 30% Versicherung) gesunken. D.h. für mich, dass der Wechsel in das andere Kollektiv, von Bisex auf Unisex und in eine etwas jüngere Gesamtheit, etwa 10€ Ersparnis gebracht hat, die aber von den besseren Leistungen des neuen Tarifs wieder aufgefressen werden (die Tarife sind ja fast gleichteuer). Oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Freitag um 20:47 vor 3 Stunden von Pfennigfuchser: Ich habe für den neuen Tarif natürlich auch eine neue Arbeitgeberbescheinigung erhalten. Der bescheinigte Betrag ist um ca. 10,- (für eine 30% Versicherung) gesunken. D.h. für mich, dass der Wechsel in das andere Kollektiv, von Bisex auf Unisex und in eine etwas jüngere Gesamtheit, etwa 10€ Ersparnis gebracht hat, die aber von den besseren Leistungen des neuen Tarifs wieder aufgefressen werden (die Tarife sind ja fast gleichteuer). Oder? Verstehe ich nicht so ganz. Du meinst, dass der bescheinigte Beitrag und der tatsächliche Beitrag nicht gleich sind? Das wäre dann wohl ein Fehler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Freitag um 21:04 · bearbeitet Freitag um 21:08 von Pfennigfuchser Typos Da habe ich verworren dargestellt, sorry. Der alte Bisextarif kostet mich bis auf ein paar ct das Gleiche wie der neue, leistungsstärkere, Unisextarif. Der bescheinigte Beitrag ist ja immer niedriger als der tatsächliche, weil er nur die Basisvorsorge abdeckt. Daraus schließe ich umgekehrt, dass das Abdecken dieser Basisvorsorge im alten Tarif teurer war als im neuen, da die neue Bescheinigung über 10€ weniger läuft. Und dass im neuen Tarif dementsprechend ca 10€ dafür draufgehen, die besseren Leistungen zu erbringen. Also plastischer: beide kosten 190€ im Monat, beim einen werden 150€, beim andere 160€ für die Basisvorsorge bescheinigt. Heißt doch, der eine hat 40€, der andere nur 30€ für darüberhinausgehende Leistungen zur Verfügung? Aber vielleicht ist es auch ein gänzlich anderer Effekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Freitag um 21:14 vor 2 Minuten von Pfennigfuchser: Der bescheinigte Beitrag ist ja immer niedriger als der tatsächliche, weil er nur die Basisvorsorge abdeckt. Ach so, es geht um den steuerrelevanten Anteil. Aber prinzipiell sollte auch der tatsächliche Beitrag bescheinigt sein, weil sich daraus der Arbeitgeberzuschuss errechnet. (Natürlich bekommen Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss.) vor 4 Minuten von Pfennigfuchser: vielleicht ist es auch ein gänzlich anderer Effekt? Welcher Anteil steuerlich zu berücksichtigen ist, hat ausschließlich mit den abgedeckten Leistungsbereichen zu tun. Wenn der Anteil bei dir gesunken ist, sind mit dem Tarifwechsel wohl Leistungsbereiche hinzugekommen – Kieferorthopädie zum Beispiel oder Einbettzimmer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Freitag um 21:56 Genau, das meine ich. So etwas Großes ist nicht dazugekommen, aber halt einiges an Kleinkram, Präventionskurse, Inlays, höhere Zuzahlung zur Brille, usw. Dass die Abdeckung der Basisvorsorge billiger geworden ist, kann ich mir nur aus dem neuem Kollektiv erklären, die sollte ja in beiden Tarifen gleich sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Freitag um 22:25 vor 27 Minuten von Pfennigfuchser: So etwas Großes ist nicht dazugekommen, aber halt einiges an Kleinkram, Präventionskurse, Inlays, höhere Zuzahlung zur Brille, usw. Relevant für die Berechnung des Anteils ist ausschließlich, ob wahlärztliche Leistungen („Chefarztbehandlung“) und/oder Zweibettzimmer, Einbettzimmer, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Heilpraktikerleistungen enthalten sind oder nicht. Wenn die Tarife die gleichen Leistungsbereiche abdecken, ist auch der prozentuale Anteil der steuerlich absetzbaren Basisvorsorge gleich. Inlays sind Zahnersatz. Wenn bisher kein Zahnersatz enthalten war, liegt der Unterschied wohl daran. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Samstag um 05:40 Ich befürchte, ich habe die Berechnung der Basisvorsorge noch nicht richtig verstanden. Wenn ich Dich richtig verstehe, wird die prozentual anteilig anhand von Bausteinen berechnet und nicht nach tatsächlichen Kosten? Ich hatte mir die Berechnung bisher so vorgestellt, dass die Basisvorsorge das enthält, was auch in der GKV gezahlt würde, also vom Umfang her in beiden Tarifen gleich wäre. Und zur Bestimmung der steuerlichen Auswirkung nur die Kosten dieser Basisvorsorge im konkreten Tarif bestimmt wird. Wenn nun ein Tarif bezüglich der Basisvorsorge billiger ist, müsste das dann am Versichertenkollektiv liegen und nicht daran, welche über die Basisvorsorge hinausgehenden Teile im steuerlich nicht begünstigten Anteil enthalten sind? Der neue Tarif leistet mehr als der alte, kostet mich aber gleich viel. Im neuen Tarif entfallen, um im obigen Beispiel zu bleiben, 40€ auf über die Basisvorsorge hinausgehenden Teile, im alten nur 30€. Dadurch kostet mich der neue Tarif im Endeffekt dann übrigens doch mehr als der alte, weil ich 10€ weniger von der Steuer absetzen kann, den Effekt hatte ich nicht auf dem Schirm, bzw. Kann ihn erst jetzt, nach Erhalt der neuen Bescheinigung, bestimmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag