chirlu Samstag um 07:46 vor 2 Stunden von Pfennigfuchser: Wenn ich Dich richtig verstehe, wird die prozentual anteilig anhand von Bausteinen berechnet und nicht nach tatsächlichen Kosten? Ja, die Realität ist völlig egal. Die KVBEVO bestimmt in § 3 Abs. 2 entsprechende pauschale Werte. Beispiel für einen Tarif für stationäre Behandlung mit Wahlarzt und Zweibettzimmer: 15,11/(15,11+9,24) = 62%, also kann man 62% des Beitrags für diesen Tarif absetzen. Bei einem Tarif mit zusätzlich Einzelzimmer ist die Rechnung 15,11/(15,11+9,24+3,64) = 54%, und dieser Anteil des Beitrags ist absetzbar. Bei Kompakttarifen ist es das gleiche Prinzip, man muss nur entsprechend mehr Komponenten in Zähler und Nenner addieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Samstag um 09:03 Ah, Danke, wieder etwas dazugelernt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag