Nachdenklich 28. November vor 3 Stunden von Bolanger: Wenn die Dame geistig noch fit ist könnte man auch die Frage stellen, was sie sich vorstellt Ich gehe sogar davon aus, daß die derzeitige Struktur der Anlagen das ist, was sich die Dame vorstellt. Und ich halte es für ziemlich überheblich, wenn jemand glaubt, die Struktur nach seinen Vorstellungen verändern zu müssen. Selbst wenn die derzeitige Anlagen solch "Teufelszeug" wie aktive Fonds enthält. Die Besitzerin hat sich im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte dazu entschlossen, diese Anlagen zu erwerben. vor 3 Stunden von Bolanger: ... würde ich an Stelle des TE versuchen, mich als offizieller Betreuer in Finanzsachen (und ggf. darüber hinaus) einsetzen zu lassen. Das schafft einen rechtlichen Rahmen. Ich habe eine Vollmacht erteilt, um genau diesen rechtlichen (einschränkenden) Rahmen zu verhindern. Die Betreuung ist eine Notlösung für denjenigen, der niemandem eine Vollmacht erteilt hat (aus welchen Gründen auch immer). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 28. November · bearbeitet 28. November von stagflation vor 4 Stunden von Bolanger: Sollte dabei herauskommen, dass Sie dem TE einen Teil vermachen möchte, dann würde ich an Stelle des TE versuchen, mich als offizieller Betreuer in Finanzsachen (und ggf. darüber hinaus) einsetzen zu lassen. Das schafft einen rechtlichen Rahmen. Die Anlageform würde ich dann so wählen, dass sie primär zum Wunsch der Dame passt und die verbleibenden Gestaltungsspielräume so ausnutzen, dass die Anlageform auch zu den Erben passt. Betreuer kann man erst werden, wenn die betreffende Person die Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Als Nicht-Berufsbetreuer kann man nicht so einfach Betreuer werden, wenn es keine Verwandten sind. Und selbst wenn es Verwandte sind, würde ich dringend davon abraten, wenn es nicht die eigenen Eltern sind. Denn dann wird man rechnungslegungspflichtig. Das ist sehr viel Arbeit. Insbesondere, wenn man von Buchhaltung keine Ahnung hat und sich erst einarbeiten muss. Außerdem haftet man für alles, was schief geht. Ach ja: die erste Aufgabe eines Betreuers ist, sich selbst für sämtliche Depots und Anlagekonten sperren zu lassen (BGB § 1845 Sperrvereinbarung). Wertpapiere kaufen und Geld anlegen geht danach nur noch mit Erlaubnis des Betreuungsgerichts. Also: Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 28. November · bearbeitet 28. November von franko vor 22 Minuten von stagflation: Als Nicht-Berufsbetreuer kann man nicht so einfach Betreuer werden, wenn es keine Verwandten sind. Doch, viele Betreuungsbehörden sind dankbar, wenn jemand ehrenamtlich eine Betreuung übernimmt. Und das Ehrenamt hat Vorrang, d.h. es soll kein Berufsbetreuer bestellt werden, wenn es eine geeignete Person gibt, die die Betreuung ehrenamtlich übernimmt. vor 22 Minuten von stagflation: Und selbst wenn es Verwandte sind, würde ich dringend davon abraten, wenn es nicht die eigenen Eltern sind. Denn dann wird man rechnungslegungspflichtig. Das ist sehr viel Arbeit. Rechnungslegung ist in der Tat mit Arbeit verbunden. Allerdings sind nicht nur Kinder davon befreit, sondern alle Verwandten in gerader Linie (also z.B. auch Enkelkinder und Eltern) sowie Ehepartner und Geschwister. vor 22 Minuten von stagflation: Außerdem haftet man für alles, was schief geht. Der Betreuer haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen. Aber ehrenamtliche Betreuer haben dafür eine Haftpflichtversicherung (Sammelversicherung des Bundeslandes), Bevollmächtigte nicht ohne Weiteres. vor 22 Minuten von stagflation: Ach ja: die erste Aufgabe eines Betreuers ist, sich selbst für sämtliche Depots und Anlagekonten sperren zu lassen (BGB § 1845 Sperrvereinbarung). Für befreite Betreuer (enge Angehörige, siehe oben) gilt das nicht. vor 34 Minuten von Bolanger: Oma Gerda gibt dem Nachbarn Hans die Vollmacht, Hans macht. Irgendwann wird Oma Gerda betreuungsbedürftig und die Kinder bringen sich in Stellung. Können die Kinder die Auflösung der Vollmacht erzwingen? Eine rechtliche Möglichkeit haben die Kinder dazu nicht, solange Hans weiter ordentlich "macht". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo Sonntag um 09:21 Herr im Himmel...wäre schön, wenn jeder jemanden findet, der sich kümmert und den man kennt. Was ihr hier mit Betreuer ansprecht, kann man nicht mal eben machen, den Betreuer schon, so eine Art Modeberuf geworden wie coach oder so, kann man schnell machen, da gibt es dann die Unterteilugen in gut und weniger gut, zu den guten gehören Anwälte, die monatlich rd. 1500,-Euro dafür kassieren, aber einfach so geht das auch nicht. Habt ihr noch nie von Betreuern gehört, die Erben wegdrängen und selbst schöpfen, Horrorgeschichten gibt es da. Und das alles passiert obwohl es Vorkehrungen gibt. Da muss zuvor ein Gutachtengemacht werden und ein Richter befinden, wo würden wir hinkommen, wenn man das einfach so machen könnte, eine Generalvollmacht einer Vetrauensperson zu geben ist etwas völlig anderes und wenn man eine hat, ein Glücksfall ! 400.000,-Euro anzulegen mit Erträgen, die als Ersatz fließen kann kein allzu großes Problem sein, gibt Atienfond die durchaus vierteljährlich rd 4-5 % zahlen, aber was mich wundert, warum werden keine Anleihen tripple A empfohlen mit Sockelrücklagen als Entnahme...in dem Alter kann man doch das Ende absehen und ist oder wäre es nicht "gut" wenn die Dame noch Geld ausgeben könnte, bevor es beim Pflegefall ohnehin vom Staat vereinnahmt werden würde ?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Sonntag um 11:44 · bearbeitet Sonntag um 12:01 von Nachdenklich vor 2 Stunden von Neverdo: ... oder wäre es nicht "gut" wenn die Dame noch Geld ausgeben könnte, bevor es beim Pflegefall ohnehin vom Staat vereinnahmt werden würde ?? Hmmm? Ich weiß ja nicht, welches Weltbild Du hast? Aber wieso wird das Geld im Pflegefall vom Staat vereinnahmt? Wenn nötig, dann wird das Geld im Pflegefall zur Deckung der Kosten der Pflege ausgegeben. Da vereinnahmt der Staat meines Erachtens gar nichts! Das ist etwa so als würde ich behaupten, daß der Staat mein Geld vereinnahmt, wenn ich meine Miete zahle, die Rechnung eines Handwerkers bezahle, der eine Dienstleistung für mich erbracht hat oder wenn ich meine Lebensmittel kaufe. Könnte es sein, daß die vielen Sozialleistungen des Staates dazu führen, daß viele Menschen gar nicht mehr merken, daß ihr Geld für sie ausgegeben wird? Die hier durchscheinende Haltung, wonach man sein Geld besser früh ausgibt, da der Staat dann ja für die eigene Absicherung im Bedarfsfall sorgen wird, ist ein Grund, der mich dem immer weiter ausgebauten Sozialstaat gegenüber immer skeptischer werden lässt. vor 2 Stunden von Neverdo: Habt ihr noch nie von Betreuern gehört, die Erben wegdrängen und selbst schöpfen, Horrorgeschichten gibt es da. Doch. Ich habe auch schon von Aktiengesellschaften gehört, die ihre Bilanz gefälscht haben. Ich habe auch von Ehefrauen gehört, die das Geld ihrer Männer ausgeben (und umgekehrt auch). Ich habe sogar schon von Eltern gehört, die das Geld ihrer Kinder für eigene Zwecke ausgeben. Ich habe auch schon von Rechtsanwälten gehört, die Geld ihrer Klienten veruntreuen. Es soll auch Bankmitarbeiter gegeben haben, die sich an der Steuerhinterziehung von Bankkunden helfend beteiligt haben. Und es gibt sogar Richter und Staatsanwälte, die korrupt sind und mit Ganoven zusammenarbeiten. Es soll vereinzelt auch Bürger geben, die ihr Geld frühzeitig ausgeben oder verschenken, damit der Staat dann die Kosten ihrer Pflege übernimmt! Und? Was für Schlüsse ziehst Du daraus? Es gibt halt überall auch mal wieder schlechte Menschen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jesse_L Sonntag um 12:03 Eine Frage an die juristisch versierten Forenteilnehmer: gilt ein Swap-ETF wie DBX0A2 im juristischen Sinne als mündelsicher ? Kurzer Einwurf bei google sagt: nein. Müsste man da eher z.B. zu so etwas wie ETFL22 greifen, sollte Mündelsicherheit nötig oder auch nur gewünscht sein ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joker_19 Sonntag um 12:19 vor 14 Minuten von Jesse_L: Eine Frage an die juristisch versierten Forenteilnehmer: gilt ein Swap-ETF wie DBX0A2 im juristischen Sinne als mündelsicher ? Kurzer Einwurf bei google sagt: nein. Müsste man da eher z.B. zu so etwas wie ETFL22 greifen, sollte Mündelsicherheit nötig oder auch nur gewünscht sein ? Wikipedia beschäftigt sich im Artikel "Mündelgeld" sehr ausfühlich und verständlich mit dem Thema: https://de.wikipedia.org/wiki/Mündelgeld Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin Sonntag um 12:31 vor 12 Minuten von Joker_19: Wikipedia beschäftigt sich im Artikel "Mündelgeld" sehr ausfühlich und verständlich mit dem Thema: https://de.wikipedia.org/wiki/Mündelgeld Dann bleiben ja eigentlich nur Bonds von Bund und Ländern, Pfandbriefe und Bankeinlagen wenn man auf Nummer sicher gehen will? Und dies dürfte auch für die Verwaltung von Guthaben für Kinder gelten? Auch für Sparpläne und Schenkungen, nach denen hier ziemlich oft gefragt wird? Sorry, ist etwas offtopic. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joker_19 Sonntag um 12:49 vor 16 Minuten von Turmalin: Dann bleiben ja eigentlich nur Bonds von Bund und Ländern, Pfandbriefe und Bankeinlagen wenn man auf Nummer sicher gehen will? Und dies dürfte auch für die Verwaltung von Guthaben für Kinder gelten? Auch für Sparpläne und Schenkungen, nach denen hier ziemlich oft gefragt wird? Sorry, ist etwas offtopic. Die eigenen Kinder sind in der Regel keine Mündel. Wenn du für sie Geld anlegen willst, bist du frei in deiner Anlagewahl. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin Sonntag um 12:52 Ja, stimmt, zu Kindern steht ja auch einiges ausdrücklich im Artikel. Unsicherheiten bleiben wohl, z.B. ob 100% Aktienfonds ok sein können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko Sonntag um 13:26 vor 3 Stunden von Neverdo: Was ihr hier mit Betreuer ansprecht, kann man nicht mal eben machen, den Betreuer schon, so eine Art Modeberuf geworden wie coach oder so, kann man schnell machen, da gibt es dann die Unterteilugen in gut und weniger gut, zu den guten gehören Anwälte, die monatlich rd. 1500,-Euro dafür kassieren, aber einfach so geht das auch nicht. Mein Eindruck ist nicht gerade, dass Betreuer ein Modeberuf wäre. Ein selbständiger Berufsbetreuer (auch wenn er Anwalt ist) bekommt im ersten Jahr einer Betreuung maximal 427 Euro, danach 98 bis 250 Euro Monatspauschale (Beträge ab 2026). vor 3 Stunden von Neverdo: Habt ihr noch nie von Betreuern gehört, die Erben wegdrängen und selbst schöpfen, Horrorgeschichten gibt es da. Und das alles passiert obwohl es Vorkehrungen gibt. Zu Vollmachten dürfte es wesentlich mehr Horrorgeschichten geben, denn da gibt es viel weniger Vorkehrungen. vor 57 Minuten von Jesse_L: gilt ein Swap-ETF wie DBX0A2 im juristischen Sinne als mündelsicher ? Kurzer Einwurf bei google sagt: nein. Müsste man da eher z.B. zu so etwas wie ETFL22 greifen, sollte Mündelsicherheit nötig oder auch nur gewünscht sein ? Den Begriff "mündelsicher" gibt es für Betreuungen eigentlich nicht mehr. Grundsätzlich soll der Betreuer das Geld als verzinste Einlage bei einem Kreditinstitut mit ausreichender Einlagensicherung anlegen (§ 1841 f. BGB). Alles andere muss das Betreuungsgericht vorher genehmigen (§ 1848 BGB). Dazu muss der Betreuer den Rechtspfleger überzeugen, dass die beabsichtigte Anlageform entweder dem (konkret nachvollziehbaren) Willen des Betreuten entspricht oder dass sie praktisch so sicher ist wie ein Bankguthaben. Das könnte bei Bundesanleihen klappen, aber bei Investmentfonds dürfte das schon ziemlich schwierig werden. Ein Bevollmächtigter unterliegt diesen Beschränkungen nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Sonntag um 14:30 · bearbeitet Sonntag um 14:31 von stagflation vor 5 Stunden von Neverdo: Habt ihr noch nie von Betreuern gehört, die Erben wegdrängen und selbst schöpfen, Horrorgeschichten gibt es da. Dass es Horrorgeschichten gibt, glaube ich sofort. Ich glaube aber auch, dass die meisten Betreuer einen ordentlichen Job machen, der übrigens ziemlich hart und anstrengend ist. Von "Modeberuf" würde ich da nicht sprechen. Das ist ein Knochenjob. Die Aufgabe eines Betreuers ist, die Interessen seiner Betreuten zu vertreten. Es ist nicht sein Job, die Angehörigen glücklich zu machen oder Familienstreit zu schlichten. Er hat auch keine (oder nur wenige) Auskunftspflichten gegenüber Angehörigen und muss diesen nicht Rechenschaft ablegen. Der "Chef" eines Betreuers ist das Betreuungsgericht - und dieses überwacht die Tätigkeiten eines Betreuers. Oft verstehen Angehörige nicht, was ein Betreuer macht und warum er es macht. Ist doch logisch, dass es dann jede Menge Horrorgeschichten gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo Montag um 10:59 vor 20 Stunden von stagflation: Dass es Horrorgeschichten gibt, glaube ich sofort. Ich glaube aber auch, dass die meisten Betreuer einen ordentlichen Job machen, der übrigens ziemlich hart und anstrengend ist. Von "Modeberuf" würde ich da nicht sprechen. Das ist ein Knochenjob. Die Aufgabe eines Betreuers ist, die Interessen seiner Betreuten zu vertreten. Es ist nicht sein Job, die Angehörigen glücklich zu machen oder Familienstreit zu schlichten. Er hat auch keine (oder nur wenige) Auskunftspflichten gegenüber Angehörigen und muss diesen nicht Rechenschaft ablegen. Der "Chef" eines Betreuers ist das Betreuungsgericht - und dieses überwacht die Tätigkeiten eines Betreuers. Oft verstehen Angehörige nicht, was ein Betreuer macht und warum er es macht. Ist doch logisch, dass es dann jede Menge Horrorgeschichten gibt. Völlig klar, das kann für einen rechschaffenden Betreuer Knochenarbeit werden, allein die Schuldenregelung von Leuten, die nicht mehr in der Lage sind selbständig abzuwickeln, allein so etwas kostet Nerven. Gibt gerade in dem Bereich kaum zählbare Varianten der Betreuung, das mit dem "Modeberuf" muss man sicher relativieren, aber es ist zur Zeit Bedarf und wird auch durch Kurse angenommen, ob es der allgemeinen Wirtschaftslage oder den Verdienstmöglichkeiten geschuldet ist, weiß ich nicht einmal. Man liest unterschiedliche Vergütungen, je nach Qualifikation, Anwälte treten vermehrt auf und deren Verdienst war so wie ich beschrieben habe, aber es gibt atürlich auch andere Angaben, so wie hier eingestellt. Bei alten Leuten kommt es dann noch schlimmer, ich zitiere mal und sage schließlich, wohl dem, der im Alter noch so fit ist, wie hier beschrieben und wenn dann tatsächlich eine Vertrauensperson da ist... "" Die Kosten für einen Seniorenbetreuer variieren je nach Art der Betreuung: Für eine stundenweise Betreuung liegen die Kosten meist zwischen $38 und $50 pro Stunde, während eine 24-Stunden-Betreuung zwischen $2.500 und $3.500 pro Monat kostet. Zusätzliche Kosten wie Anfahrt, einmalige Gebühren und Reisekosten können anfallen, aber es gibt oft Möglichkeiten zur Finanzierung durch staatliche Leistungen, wie zum Beispiel den Entlastungsbetrag bei vorhandenem Pflegegrad "" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Montag um 11:15 vor 13 Minuten von Neverdo: "" Die Kosten für einen Seniorenbetreuer variieren je nach Art der Betreuung: Für eine stundenweise Betreuung liegen die Kosten meist zwischen $38 und $50 pro Stunde, während eine 24-Stunden-Betreuung zwischen $2.500 und $3.500 pro Monat kostet. Zusätzliche Kosten wie Anfahrt, einmalige Gebühren und Reisekosten können anfallen, aber es gibt oft Möglichkeiten zur Finanzierung durch staatliche Leistungen, wie zum Beispiel den Entlastungsbetrag bei vorhandenem Pflegegrad "" Ich glaube, du wirfst hier einige Begriffe gewaltig durcheinander. Ein "gesetzlicher Betreuer" macht keine 24-Stunden-Betreuung. Du meinst hier sicher Pflegekräfte, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo Montag um 16:25 Am 30.11.2025 um 12:44 von Nachdenklich: Hmmm? Ich weiß ja nicht, welches Weltbild Du hast? Aber wieso wird das Geld im Pflegefall vom Staat vereinnahmt? Wenn nötig, dann wird das Geld im Pflegefall zur Deckung der Kosten der Pflege ausgegeben. Da vereinnahmt der Staat meines Erachtens gar nichts! Das ist etwa so als würde ich behaupten, daß der Staat mein Geld vereinnahmt, wenn ich meine Miete zahle, die Rechnung eines Handwerkers bezahle, der eine Dienstleistung für mich erbracht hat oder wenn ich meine Lebensmittel kaufe. Könnte es sein, daß die vielen Sozialleistungen des Staates dazu führen, daß viele Menschen gar nicht mehr merken, daß ihr Geld für sie ausgegeben wird? Die hier durchscheinende Haltung, wonach man sein Geld besser früh ausgibt, da der Staat dann ja für die eigene Absicherung im Bedarfsfall sorgen wird, ist ein Grund, der mich dem immer weiter ausgebauten Sozialstaat gegenüber immer skeptischer werden lässt. Selbstverständlich entlastest du den Staat, die Finanzierungen sind mitunter nicht immer klar zu erkennen, aber bei dieser Leistung bei Sozialhilfeleistungen werden sie durch Steuermittel des Staates finanziert . .Sie werden nicht direkt aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt, das aus verschiedenen Einnahmequellen wie Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer stammt. Insofern mitunter schwierig zuzuordnen, aber wenn deine Mittel nicht reichen, dann zahlt das Sozialamt und letztlich der Staat aus Steuermitteln. Heute gelesen, die Kassen verklagen den Staat, für Bürgergeldbezieher zahlt der Bund einen zu geringen Anteil und das wird sich demnächst in unterschiedlichster Form durchsetzen, die Mittel sind begrenzt. Und da bin ich der Meinung, bevor man es der Dame wegnimmt, möge sie es soweit wie möglich in Anspruch nehmen, ich habe mir abgewöhnt angesichts der Massenversorgung, da etwas "unanständiges" zu sehen. Wir driften ab, sorry ... vor 5 Stunden von odensee: Ich glaube, du wirfst hier einige Begriffe gewaltig durcheinander. Ein "gesetzlicher Betreuer" macht keine 24-Stunden-Betreuung. Du meinst hier sicher Pflegekräfte, Da wirst du wohl recht haben, stimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Montag um 17:12 vor 6 Stunden von Neverdo: zwischen $2.500 und $3.500 pro Monat Die Vergütung für Betreuer ist deutlich niedriger. Siehe: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuervergütung_2026 Also, vielleicht im Schnitt 250 € im Monat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Montag um 17:24 vor 11 Minuten von stagflation: Die Vergütung für Betreuer ist deutlich niedriger. vor 6 Stunden von odensee: Ich glaube, du wirfst hier einige Begriffe gewaltig durcheinander. Ein "gesetzlicher Betreuer" macht keine 24-Stunden-Betreuung. Du meinst hier sicher Pflegekräfte, (Das "du" bezieht sich auf Neverdo) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Montag um 18:09 vor 1 Stunde von Neverdo: Selbstverständlich entlastest du den Staat, die Finanzierungen sind mitunter nicht immer klar zu erkennen, aber bei dieser Leistung bei Sozialhilfeleistungen werden sie durch Steuermittel des Staates finanziert . .Sie werden nicht direkt aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt, das aus verschiedenen Einnahmequellen wie Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer stammt. Insofern mitunter schwierig zuzuordnen, aber wenn deine Mittel nicht reichen, dann zahlt das Sozialamt und letztlich der Staat aus Steuermitteln. Heute gelesen, die Kassen verklagen den Staat, für Bürgergeldbezieher zahlt der Bund einen zu geringen Anteil und das wird sich demnächst in unterschiedlichster Form durchsetzen, die Mittel sind begrenzt. Und da bin ich der Meinung, bevor man es der Dame wegnimmt, möge sie es soweit wie möglich in Anspruch nehmen, ich habe mir abgewöhnt angesichts der Massenversorgung, da etwas "unanständiges" zu sehen. Du meinst also ernsthaft, daß immer dann, wenn du etwas für Dich bezahlst, wofür Du in der Not auch Hilfe vom Staat bekommst, dann nimmt Dir der Staat etwas weg? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Montag um 18:16 vor 4 Minuten von Nachdenklich: Du meinst also ernsthaft, daß immer dann, wenn du etwas für Dich bezahlst, wofür Du in der Not auch Hilfe vom Staat bekommst, dann nimmt Dir der Staat etwas weg? Nein er schreibt doch, dass er den Staat entlastet. So wie ich den Staat entlaste, wenn ich meine Miete selber zahle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich Montag um 18:19 Gerade eben von odensee: Nein er schreibt doch, dass er den Staat entlastet. Ich lese da, daß er behauptet, der alten Dame würde etwas weggenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag