Zum Inhalt springen
tz03

Depot-Konsoliderung für eine Hochbetagte

Empfohlene Beiträge

franko
vor 33 Minuten von CorMaguire:

Steht wo?

Es steht (indirekt) in der Gesetzesbegründung (S. 42). Beim Ausüben einer Generalvollmacht ist typischerweise zwar nicht ständig, aber doch immer wieder "eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls" erforderlich – z.B. muss man sich Vertragsbedingungen ansehen, um über Geldanlagen zu entscheiden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
vor 5 Minuten von franko:

Es steht (indirekt) in der Gesetzesbegründung (S. 42). Beim Ausüben einer Generalvollmacht ist typischerweise zwar nicht ständig, aber doch immer wieder "eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls" erforderlich – z.B. muss man sich Vertragsbedingungen ansehen, um über Geldanlagen zu entscheiden.

Mal abgesehen davon, dass ich da was von Vorsorgevollmacht lese, steht da m. E. bezüglich der unentgeltlichen Tätigkeit eher das Gegenteil, nämlich dass sie zulässig wäre selbst wenn sie Rechtsdienstleistungen enthielte. :)

 

"Wird die Vorsorgevollmacht, wie dies zurVermeidung von aufwändigen Betreuungsverfahren er wünscht ist, aufgrund eines engen Vertrauensverhältnisses im Familien- oder Freundeskreis erteilt, so ist die unentgeltliche Tätigkeit des Vorsorgebevollmächtigten künftig auch dann, wenn sie Rechtsdienstleistungen enthält, nach § 6 RDG zulässig, ohne dass es einer besonderen gesetzlichen Regelung bedarf."

 

Ansonsten bitte genauer zitieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tz03
vor einer Stunde von west263:

lass dich nicht verrückt machen, es gibt ein paar hier, die immer sofort das negative vom negativen vermuten und dann ihr § Wissen rauskramen.

 

Alles gut, ich kann damit umgehen ;)

 

Prinzipiell finde ich es ja auch gut dass Aspekte hoch gebracht werden die nicht direkt mit dem Fonds zu tun haben und an die ich vielleicht nicht gedacht habe. Das ist genau der Grund warum ich hier gefragt habe und nicht einfach mit dem GMF losmarschiert bin. Ich hätte jetzt halt eher was zum GMF erwartet als zu meiner Person. B-)

 

Wie auch immer, was den GMF betrifft fühle ich mich bestätigt, ein paar Posts waren ja Antworten zur Frage, und für die am größeren Zusammenhang interessieren: die Dame ist altersentsprechend Topfit, fährt (gelegentlich) noch Auto und trifft alle alltäglichen Entscheidungen alleine und weiß daher über ihre verwandschaftlichen Verhältnisse bestens Bescheid. Beneidenswert!

Und nein, Geld bekomme ich keines.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Es liegt mir fern hier irgendwelche negativen Motive zu vermuten aber ich wäre auch vorsichtig bis zurückhaltend. Soweit möglich die alte Dame alles selbst unterschreiben lassen. Sprich gerne Beratung, wie das frische Geld aus dem Immobilienverkauf angelegt werden kann, aber von einer Neustrukturierung im Depot würde ich mich zurückhalten oder zumindest auf Beseitigung von Wildwuchs beschränken. Daneben möglichst wenig Gebrauch von der Generalvollmacht machen, um spätere Haftungsprobleme zu vermeiden.

 

Jetzt mal praktische Fragen:

Welche Broker/Bankverbindungen hat sie und kann das abwickeln? Davon ist nicht zuletzt abhängig, welche Produkte in Frage kommen. 

Wäre die Eröffnung einer neuen Kontoverbindung denkbar für die alte Dame und was wären die Anforderungen. Ist eine Bankfiliale Bedingung? Ggf. wäre es eine dankbare Aufgabe Sonderkonditionen auszuhandeln. 

Möglicherweise handelt es sich um Altbestände. Wer kümmert sich um die Steuererklärung, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu fordern nach einer Umstrukturierung? Von der Bank die Einstandskurse und -zeitpunkte anfordern.

Wie viel laufende Einkünfte erzielt das aktuelle Depot? Vielleicht kann man ein paar der Depotpositionen behalten und für den gewünschten Cash Flow einplanen.

Würden die Zinsen aus dem Verkaufserlös ausreichen, um die Lücke zu füllen? 

 

Keine Erben mag ja sein, aber ob es so viel besser wird, wenn Vater Staat bzw. das entsprechende Bundesland Rechenschaft haben will? Ich hätte jedenfalls keine Lust darauf. 

 

Über mögliche Lösungen mag ich erst reden, wenn ein paar mehr Fakten auf dem Tisch liegen. Sonst ist schnell an den Bedürfnissen vorbei geplant. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tz03
· bearbeitet von tz03

Bisher nutze ich die Vollmacht eigentlich nur zur Kommunikation (Banken, Notar, Steuerberater)  sie unterschreibt alles selber.

Und ich habe auch nicht vor Tabula Rasa zu machen, sie bleibt bei ihrer Bank, die UniRaks und Konsorten werden von mir nicht angefasst. Ich möchte lediglich eine, vielleicht zwei, Positionen auflösen und dann mit den quartalsweisen Auszahlungen des GMF den Mietausfall teilweise kompensieren. Die UniRaks schütten ja teilweise auch aus und damit passt es dann.

Steuerberater hat sie und ist informiert.

Die Bank habe ich über unsere Pläne informiert, die würden zwar lieber Vermögensverwaltung xy abschließen aber technisch wird die Umschichtung keine Probleme machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
franko
vor 23 Minuten von CorMaguire:

Mal abgesehen davon, dass ich da was von Vorsorgevollmacht lese, steht da m. E. bezüglich der unentgeltlichen Tätigkeit eher das Gegenteil, nämlich dass sie zulässig wäre selbst wenn sie Rechtsdienstleistungen enthielte.

Zuletzt hattest du in Frage gestellt, ob es überhaupt eine Rechtsdienstleistung ist. Die Rechtsdienstleistung definiert § 2 RDG, und das Ausüben einer umfassenden Vollmacht (General- oder auch Vorsorgevollmacht) beinhaltet in der Regel auch Rechtsdienstleistungen in diesem Sinn. Dass diese unter gewissen Voraussetzungen erlaubt sind (z.B. nach § 6 RDG) schrieb ich vorher schon.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
vor 5 Minuten von franko:

Zuletzt hattest du in Frage gestellt, ob es überhaupt eine Rechtsdienstleistung ist. Die Rechtsdienstleistung definiert § 2 RDG, und das Ausüben einer umfassenden Vollmacht (General- oder auch Vorsorgevollmacht) beinhaltet in der Regel auch Rechtsdienstleistungen in diesem Sinn. ...

Nein zuerst hatte ich die Frage gestellt, ob es überhaupt eine Rechtsdienstleistung ist. Dann hatte ich aufgrund deines Links gemeint, dass selbst wenn es eine sein sollte, diese zulässig wäre.

 

Du schreibst

vor einer Stunde von franko:

Es steht (indirekt) in der Gesetzesbegründung (S. 42). Beim Ausüben einer Generalvollmacht ist typischerweise zwar nicht ständig, aber doch immer wieder "eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls" erforderlich – z.B. muss man sich Vertragsbedingungen ansehen, um über Geldanlagen zu entscheiden.

Dazu finde ich auf S. 42 eben nichts. Wann ist eine rechtliche Prüfung "erforderlich", wann nicht? Man muss auch beim Kauf eines Brötchens über die Vertragsbedingungen entscheiden.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
krett
· bearbeitet von krett
vor 18 Stunden von tz03:

Meine Idee ist es nun die ganz wilden Sachen zu verkaufen und zusammen mit dem Immobilienverkaufserlös in den UCITS ETF 1D zu stecken: https://www.justetf.com/de/etf-profile.html?isin=LU0335044896  

 

Finde ich gut. Bei dem Alter haben Aktien nichts mehr zu suchen, schon garnicht wenn man es für eine Bekannte/Freundin macht.

 

Was man noch überlegen könnte: Nicht alles in einen Geldmarkfond, sondern ggf. einen Teil (1/3 oder so) in einen Anleihefonds mit Unternehmensanleihen mit etwas mehr Laufzeit (3-5 Jahre). Würde etwas mehr Rendite bringen, bei einem geringen Zusatzrisiko. Kann ja auch sein das die Zinsen wieder soweit sinken, das ein Geldmarkfonds kaum noch was abwirft.

 

Hängt aber natürlich auch damit ab wie viel Geld die Dame will/braucht.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tz03
vor 2 Stunden von krett:

Finde ich gut. Bei dem Alter haben Aktien nichts mehr zu suchen, schon garnicht wenn man es für eine Bekannte/Freundin macht.

Danke dir :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LaRoth
vor 4 Stunden von tz03:

mit den quartalsweisen Auszahlungen des GMF den Mietausfall teilweise kompensieren. Die UniRaks schütten ja teilweise auch aus und damit passt es dann.

Ich würde nochmal an den Auszahlplan von Gefa oder IKB erinnern. Wenn ein Verzehr erlaubt ist, dann würden 100.000€ über 900€ pro Monat für 10 Jahre(nach Abgeltungssteuer) bringen. Den fehlenden Rest kann der GMF und die anderen Fondspositionen beisteuern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tz03

Danke, ich schaue mir das noch an, aber eigentlich habe ich es ja passend, auch ohne Verzehr.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Turmalin

Der große Vorteil eines Auszahlplans ist ja, dass jeden Monat ohne weitere Aktivitäten Geld auf das Girokonto fließt. Das ist doch gerade in so einer Betreuungssituation - und wahrscheinlich generell in einem so hohen Alter- ein großer Vorteil. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rotenstein
vor 17 Stunden von krett:

 

Finde ich gut. Bei dem Alter haben Aktien nichts mehr zu suchen, schon garnicht wenn man es für eine Bekannte/Freundin macht.

In diesem speziellen Fall stimme ich zu.  Wenn man allerdings für sich selbst anlegt, langjährige Erfahrung mit Aktien und die Entnahme durchgerechnet hat, spricht nichts gegen Aktien auch im hohen Alter.

 

Dies gilt natürlich umso mehr, wenn das Geld auch noch nach dem Tod genutzt werden kann, etwa im Sinne des Aufbaus transgenerationalen Reichtums oder einer Spende/ Stiftung.  Ich glaube, dass viele den Zinseszins unterschätzen, der auch noch nach dem Eintritt ins Rentenalter wirken kann. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

Wenn die Dame geistig noch fit ist könnte man auch die Frage stellen, was sie sich vorstellt und was mit einem evt. verbleibenden Rest nach ihrem Ableben geschehen soll. Das Thema des Todes und erben kann man nicht mit jedem besprechen, aber vielleicht geht es ja. Man könnte dabei auch überlegen, dieses Gespräch in Anwesenheit eines neutralen Dritten zu führen, der ggf. die Geistesklarheit und Umstände des Gespräches bzw. der Willensäußerung bezeugen könnte oder es direkt im Anschluss dokumentiert. 

Sollte dabei herauskommen, dass Sie dem TE einen Teil vermachen möchte, dann würde ich an Stelle des TE versuchen, mich als offizieller Betreuer in Finanzsachen (und ggf. darüber hinaus) einsetzen zu lassen. Das schafft einen rechtlichen Rahmen. Die Anlageform würde ich dann so wählen, dass sie primär zum Wunsch der Dame passt und die verbleibenden Gestaltungsspielräume so ausnutzen, dass die Anlageform auch zu den Erben passt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PrivateBanker
vor 7 Minuten von Bolanger:

Sollte dabei herauskommen, dass Sie dem TE einen Teil vermachen möchte, dann würde ich an Stelle des TE versuchen, mich als offizieller Betreuer in Finanzsachen (und ggf. darüber hinaus) einsetzen zu lassen. Das schafft einen rechtlichen Rahmen. Die Anlageform würde ich dann so wählen, dass sie primär zum Wunsch der Dame passt und die verbleibenden Gestaltungsspielräume so ausnutzen, dass die Anlageform auch zu den Erben passt. 

Meines Wissens wird das Betreuungsgericht sich an der aktuellen Vermögensstruktur und dessen Risko bei Bestellung eines Betreuers orientieren (Mündelsichere Anlagen !!).

Ich gebe zu bedenken, dass dann ein evtl. Immoverkauf versagt werden könnte, weil evtl. auf die liquiden Mittel verwiesen wird. Eine Reduzierung des Risikos in den liquiden Mitteln könnte genehmigt werden, eine Erhöhung wird sicherlich abgelehnt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 58 Minuten von Bolanger:

dann würde ich an Stelle des TE versuchen, mich als offizieller Betreuer in Finanzsachen (und ggf. darüber hinaus) einsetzen zu lassen.

 

Vollkommen abwegig, da die Frau in der Lage ist, sich selbst zu kümmern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Someone
vor 38 Minuten von PrivateBanker:

Meines Wissens wird das Betreuungsgericht sich an der aktuellen Vermögensstruktur und dessen Risko bei Bestellung eines Betreuers orientieren (Mündelsichere Anlagen !!).

Ich finde diese Diskussionen hier im Forum immer wieder seltsam - hier scheinen viele davon auszugehen, dass man ab einem gewissen Alter (ab 70 oder gar ab Rentenbeginn mit 63 :narr:) nicht mehr geschäftsfähig, pflegebedürftig und schon gar nicht mehr eigenständig ist ,so dass dann derartige Maßnahmen notwendig wären. Ausser ihrem Alter, und dass die Dame sich nicht auf WP-Forum Niveau in ihre Finanzen vergraben hat, kann ich keinen Hinweis auf eine derartige Situation erkennen.

 

Meine anekdotische Erfahrung vom Bekanntenkreis meiner Eltern ist durchaus eine andere. Mein 90jähriger Vater z.B. würde es mir mit Recht übel nehmen, wenn ich mich in seine Finanzentscheidungen einmische. Ratschläge oder Ideen von meiner Seite diskutiert er mit mir sehr gerne, aber er entscheidet wohlüberlegt natürlich selbst (und entscheidet auch Dinge die ich anders machen würde). Da sind wir (zum Glück) weit weg vom Betreuungsgericht. Und ja, natürlich habe ich eine Vorsorgevollmacht (und Kontovollmacht) meiner Eltern - für den Fall der Fälle. Ich habe auch selber Vollmachten ausgestellt für Personen meines Vertrauens (auch wenn ich noch nicht  ganz das Alter erreicht habe, wo man nach WP-Forum-Standards senil sabbernd im Bett liegt und von Erbschleichern umkreist wird).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PrivateBanker

@Someone

Ich denke hier muss zunächst mal stikt getrennt werden zwischen dem Prozess bis es zu einer Betreuung nach dem Betreuungsgesetz kommt (darauf beziehe ich deine Ausführungen, die zu 100% auch so sehe), die von dem potentiellen Betreuten, von Amts wegen oder einem Dritten angestossen werden kann, und dem Prozess nach der Erstellung der Bestallungsurkunde, wo es klare Richtlinien, Vorgaben usw. einzuhalten gilt (auf dies hat sich mein letzter Beitrag bezogen).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 21 Minuten von Someone:

Ich finde diese Diskussionen hier im Forum immer wieder seltsam - hier scheinen viele davon auszugehen, dass man ab einem gewissen Alter (ab 70 oder gar ab Rentenbeginn mit 63 :narr:) nicht mehr geschäftsfähig, pflegebedürftig und schon gar nicht mehr eigenständig ist ,so dass dann derartige Maßnahmen notwendig wären. Ausser ihrem Alter, und dass die Dame sich nicht auf WP-Forum Niveau in ihre Finanzen vergraben hat, kann ich keinen Hinweis auf eine derartige Situation erkennen.

+1

 

(Ich weiß, dass manche die "+1-Beiträge" nicht mögen... daher: kann weg :lol:)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 17 Minuten von odensee:
vor 40 Minuten von Someone:

Ich finde diese Diskussionen hier im Forum immer wieder seltsam - hier scheinen viele davon auszugehen, dass man ab einem gewissen Alter (ab 70 oder gar ab Rentenbeginn mit 63 :narr:) nicht mehr geschäftsfähig, pflegebedürftig und schon gar nicht mehr eigenständig ist ,so dass dann derartige Maßnahmen notwendig wären. Ausser ihrem Alter, und dass die Dame sich nicht auf WP-Forum Niveau in ihre Finanzen vergraben hat, kann ich keinen Hinweis auf eine derartige Situation erkennen.

+1

Es gibt durchaus Menschen, die sich nicht mit Vermögensfragen beschäftigen wollen und das einem Vermögensverwalter überlassen. Völlig unabhängig vom Alter oder Gesundheits- und Geisteszustand. Das hat nicht zwangsläufig mit Geschäftsfähigkeit zu tun, sondern mit der Übertragung von Verwantwortung und Interessen. In diesem Fall wurden bereits erste Schritte in diese Richtung gegangen, denn sonst wäre der TE nicht damit beschäftigt. Diesen bereits begonnenen Prozess weiterzudenken finde ich alles andere als seltsam, sondern folgerichtig und weitsichtig.   

vor 54 Minuten von chirlu:
vor 1 Stunde von Bolanger:

dann würde ich an Stelle des TE versuchen, mich als offizieller Betreuer in Finanzsachen (und ggf. darüber hinaus) einsetzen zu lassen.

 

Vollkommen abwegig, da die Frau in der Lage ist, sich selbst zu kümmern.

Und dann darf sie nicht auf eigenen Antrieb einen Betreuer in Finanzfragen einsetzen? Wenn ich das Vermögensverwalter nenne wäre es aber in Ordnung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 15 Minuten von Bolanger:

Es gibt durchaus Menschen, die sich nicht mit Vermögensfragen beschäftigen wollen

Ja, so ca. 80% der Deutschen. Hier wird aber auf dem Alter herumgeritten. 

 

vor 16 Minuten von Bolanger:

Und dann darf sie nicht auf eigenen Antrieb einen Betreuer in Finanzfragen einsetzen? Wenn ich das Vermögensverwalter nenne wäre es aber in Ordnung?

Es ist ein gewaltiger Unterschied.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
franko
vor 9 Minuten von Bolanger:
vor einer Stunde von chirlu:
vor 2 Stunden von Bolanger:

dann würde ich an Stelle des TE versuchen, mich als offizieller Betreuer in Finanzsachen (und ggf. darüber hinaus) einsetzen zu lassen.

Vollkommen abwegig, da die Frau in der Lage ist, sich selbst zu kümmern.

Und dann darf sie nicht auf eigenen Antrieb einen Betreuer in Finanzfragen einsetzen? Wenn ich das Vermögensverwalter nenne wäre es aber in Ordnung?

Sie hat jemandem eine Generalvollmacht erteilt. Das darf sie ohne Weiteres. Wie du es nennst ist nicht entscheidend, aber im rechtlichen Sinn ist der Bevollmächtigte kein Betreuer. Selbst wenn die Betroffene sich nicht mehr selbst kümmern kann, darf übrigens kein Betreuer bestellt werden, solange sich der Bevollmächtigte ausreichend kümmert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor einer Stunde von franko:

Selbst wenn die Betroffene sich nicht mehr selbst kümmern kann, darf übrigens kein Betreuer bestellt werden, solange sich der Bevollmächtigte ausreichend kümmert.

gehört ggf. in einen separaten Thread...

Also könnte man durch Erteilung einer Vollmacht erreichen, dass der Kümmerer auch Anlageformen nutzen kann, die nicht mündelsicher sind? Und ggf. doch auftauchende Erben können dann für die Bereiche, auf die sich die Vollmacht erstreckt, doch einen anderen Kümmerer einfordern?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
franko
vor 9 Minuten von Bolanger:

Also könnte man durch Erteilung einer Vollmacht erreichen, dass der Kümmerer auch Anlageformen nutzen kann, die nicht mündelsicher sind?

Ja, der Vollmachtgeber kann frei entscheiden, was er dem Bevollmächtigten erlaubt.

 

vor 10 Minuten von Bolanger:

Und ggf. doch auftauchende Erben können dann für die Bereiche, auf die sich die Vollmacht erstreckt, doch einen anderen Kümmerer einfordern?

Erben gibt es ja erst nach dem Tod des Betroffenen. Falls die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, könnten die Erben die Vollmacht dann widerrufen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 15 Minuten von franko:
vor 28 Minuten von Bolanger:

Und ggf. doch auftauchende Erben können dann für die Bereiche, auf die sich die Vollmacht erstreckt, doch einen anderen Kümmerer einfordern?

Erben gibt es ja erst nach dem Tod des Betroffenen. Falls die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, könnten die Erben die Vollmacht dann widerrufen.

Ich denke auch an Kinder: Oma Gerda gibt dem Nachbarn Hans die Vollmacht, Hans macht. Irgendwann wird Oma Gerda betreuungsbedürftig und die Kinder bringen sich in Stellung. Können die Kinder die Auflösung der Vollmacht erzwingen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...