henfri vor 8 Stunden · bearbeitet vor 7 Stunden von henfri Hallo, angenommen, jemand möchte einen steuerlichen Verlust von 2600€ realisieren*: Dazu könnte man 11 Stück | Parameter | Wert | |-------------------------------|-------------| | WKN | VD3J2D | | ISIN | DE000VD3J2D2| | Emittent | Vontobel | | Basiswert | Puma | | Bewertungstag/Fälligkeit | 09.01.2026 | | Nominalwert | 1.000,00 € | | Kupon p.a. (Zinssatz) | 14,30 % | | Aufgelaufene Stückzinsen | 232,77 € | | Basispreis (Strike) | 45 € | | Abstand Basispreis | -128,426 % | | Brief Kurs (Kaufpreis) | 77,30 % | kaufen, richtig? Das Risiko wäre recht überschaubar, oder? Habe ich etwas übersehen? Broker wäre DKB. Edit: Ja... Zertifikate sind im Kinderdepot bei der DKB nicht möglich. Er hätte auch noch ein FLATEX Depot. Aber da müsste ich das auch noch prüfen - und die Verluste müssten ja von der einen Bank noch auf die Andere übertragen werden, oder? *) Kind (<18, wohnt im Haushalt, Familienversichert, Kindergeld) hat einige Aktien geerbt. Davon hat er einen Teil verkauft. Im Depot sah der Gewinn nach ca 5000€ aus. Allerdings waren die steuerlich relevanten Kurse niedriger (Kaufpreis seiner Oma). Dadurch ist der Gewinn nun ca 10000€. Akzeptabel wären 6420€ + Pauschbetrag = 7420€ --> ca 2600€ Verlust nötig Zusatzfragen: - Ist das o.g. Problem irgendwie zu verhindern? Sprich: Wie findet man die steuerlichen Einstandskurse heraus, wenn man keine Unterlagen hat? - Ist es möglich, die bisherigen Gewinne des Jahres zu ermitteln? Ich möchte verhindern, dass ich etwas übersehe, wie Vorabpauschale, Dividenden, ... Folgende Positionen sind im Depot: Viele Grüße und Danke für eure Tipps, Hendrik Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 2 Stunden · bearbeitet vor 2 Stunden von stagflation Wenn ich es richtig verstehe, geht es um die Familienversicherung Deines Kindes in der Krankenkasse. Es gibt eine Regel, dass man nicht familienversichert sein kann (und sich selbst versichern muss), wenn das Einkommen über 6.420 € liegt. Bei Kapitaleinkünften gibt es noch den Sparerpauschbetrag von 1.000 €, so dass das Einkommen unter 7.420 € liegen muss. Du möchtest also das Einkommen aus Kapitalvermögen unter 7.420 € drücken, damit das Kind familienversichert bleiben kann. Die erste Frage ist, ob das eine harte Regel ist - oder ob es Ausnahmen davon gibt. Kann ich nicht beantworten - aber vielleicht kann einer unserer Steuer- oder Sozialversicherungsexperten etwas dazu schreiben... Im Screenshot sehe ich mehrere thesaurierende Fonds. Wenn Dein Kind bereits Anfang des Jahres Besitzer dieser ETFs war, sind Vorabpauschalen angefallen. Diese zählen möglicherweise auch mit zum Einkommen. Gleiches könnte für Dividenden/Ausschüttungen gelten, falls Dein Kind welche bekommen hat. Da es thesaurierende Fonds sind, sind Ausschüttungen eher unwahrscheinlich - aber trotzdem möglich. Ebenfalls könnte es noch Dividendeneinkünfte für die verkauften Aktien gegeben haben. Wenn alle Wertpapiere bei der DKB sind/waren und die Aktien auch bei der DKB verkauft wurden, findest Du auf der Verkaufsabrechnung eine Tabelle mit den Verlusttöpfen. Hieraus kann man erste Rückschlüsse über die bisher entstandenen Gewinne ziehen. Leider kann man den bisher erzielten Gewinn nicht direkt ausrechnen, weil es Teilfreistellungen gegeben haben könnte. Letztendlich bleibt nicht anderes übrig, als alle Abrechnungen der DKB von 2025 herunterzuladen, aus jedem die Kapitaleinkünfte herauszusuchen und die Zahlen zu addieren. Tipp: da die Tabellen mit den Verlustverrechnungstöpfen immer eine Vorher- und eine Nachher-Zeile haben, kann man anhand dieser Tabellen die Abrechnungen in die richtige Reihenfolge bringen und überprüfen, dass die Unterlagen vollständig sind. Zu jeder Vorher-Zeile muss es eine andere Abrechnung geben, die exakt die gleichen Zahlen in der Nachher-Zeile hat. Wenn man hier Sprünge entdecken sollte, fehlt eine Abrechnung. Insofern rechne erst einmal aus, wie hoch das Einkommen tatsächlich ist. Du könntest auch bei Deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen, ob alle diese Einkünfte als Einkommen zählen und ob es Sonderregelungen gibt. Wenn Du genau weißt, um welchen Betrag Du das Einkommen drücken möchtest, können wir weitersehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag