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radler2

Direktversicherung kündigen: möglich? sinnvoll?

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radler2

Hallo Leute,

ich habe eine Direktversicherung (Kapitallebensversicherung) bei der Allianz, abgeschlossen 1997, in der ca. 13 Jahre bis 2010 pauschalversteuert Beiträge eingezahlt wurden, seit 2010 wurden keine Beiträge mehr eingezahlt, da mein neuer AG den Vertrag nicht weiterführen wollte. Ursprünglich war es ein Gruppenvertrag, aber mit dem AG-Wechsel wurde auf einen Individualvertrag umgestellt und die Rendite noch magerer.

 

Besteht die Möglichkeit, die Versicherung vorzeitig zu kündigen (Laufzeit noch knapp 10 Jahre)  und wenn ja, was würde das bedeuten bzw. ist das sinnvoll?

 

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satgar
vor 9 Minuten von radler2:

Besteht die Möglichkeit, die Versicherung vorzeitig zu kündigen

Frag bitte direkt den Versicherer. Eine bAV lässt sich in den allermeisten Fällen nicht auflösen. Frage also erstmal beim Versicherer schriftlich per Mail nach, was der zu deinem konkreten Vertrag sagt.

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radler2

Ok, danke, werde ich machen.

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Turmalin

Der alte Vertrag hat doch wahrscheinlich noch 4% Verzinsung, den als RK1 zu behalten könnte sich lohnen. 

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satgar
vor 1 Stunde von Turmalin:

Der alte Vertrag hat doch wahrscheinlich noch 4% Verzinsung, den als RK1 zu behalten könnte sich lohnen. 

Richtiger Aspekt. Hab ich ganz vergessen. Stimmt! Sind natürlich 4% brutto ohne Abzug von Kosten. Aber netto bleiben wahrscheinlich schon so 3% ca. übrig. Das ist für fortlaufend RK1 und garantiert, sicherlich nicht das schlechteste.

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radler2

Ich hab mich jetzt durch den Unterlagenwust durchgekämpft. Ja, Garantiezins sind 4% vor Kosten, Verzinsung nach Kosten wird nicht ausgewiesen, nur die Garantiesumme. Aber ich kann wohl ohnehin nicht kündigen, es gelten die gesetzlichen Regelungen für die betriebliche Altersvorsorge. 

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stagflation

Na ja, ein paar Angaben wirst Du doch haben zum Rechnen. Beispielsweise das Guthaben vom letzten Jahr und das aktuelle Guthaben. Daraus kann man die Verzinsung berechnen. Oder: das jetzige Guthaben und der garantierte Endwert in X Jahren. Auch daraus kann man die Verzinsung berechnen.

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satgar
vor 8 Stunden von stagflation:

Na ja, ein paar Angaben wirst Du doch haben zum Rechnen. Beispielsweise das Guthaben vom letzten Jahr und das aktuelle Guthaben. Daraus kann man die Verzinsung berechnen. Oder: das jetzige Guthaben und der garantierte Endwert in X Jahren. Auch daraus kann man die Verzinsung berechnen.

+1 stimmt genau. Die reale Verzinsung kann man bei klassischen Tarifen durch die wertmitteilungen ermitteln.

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Turmalin

Bei der Beurteilung ist noch zu berücksichtigen, dass die Auszahlung steuerfrei ist. Allerdings fallen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge von rd. 20% an, soweit ein Freibetrag von monatlich rd 187€ überschritten wird. Dazu wird der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 10 Jahre verteilt. Die KV - und PV Beiträge mindern wiederum als Sonderausgaben die Steuerlast, sodass du den KV/PV Beitrag mal Grenzsteuersatz von der Belastung wieder abziehen kannst. Und dann ist noch die Frage, ob die Auszahlung vielleicht noch in die aktive Zeit fällt, in der du ggf. über die Beitragsbemessungsgrenze kommst, dann entfällt für diese Jahre (nach bisherigem Recht der KV/PV-Abzug. Ist schon eine komplexe Vergleichsrechnung, die wesentlich vom aktuellen Zinsniveau abhängt. 

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hilflos

Hab auch so einen alten Vertrag, zu dem 4% Garantiezins kommt noch die Steuerersparnis von 20% Pauschal zum individuellen Steuersatz.

Laufzeit war damals standardmäßig bis 60, d.h. dann kündigen und  weiterarbeiten und über der BBG verdienen, dann fallen zumindest bis 67 keinen Krankenkassenbeiträge an

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