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Newbi

Eure Liebingsaktien aus Ländern ohne Quellensteuer

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Lazaros
vor 19 Minuten von W.Heisenberg:

Naja, bei manchen Ländern sollte man schon hinschauen bzw. erstatten lassen wenn es sich lohnt. Wie z.b. bei der Schweiz.

Wer will ernsthaft Schweizer Einzelaktien im Depot haben?  

Und für Nestle Fans gibt es den iShares STOXX Europe 600 Food & Beverage ETF. ;)

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
vor 1 Stunde von Neverdo:

Für alle, die ihr Depot mit Einzelaktien führen ist das doch eigentlich ein Nachteil, oder sehe ich das falsch ?

Nein, das ist in der Regel schon richtig. Man sollte halt nur nicht vergessen, dass die Teilfreistellung auch eine Entschädigung für auf Fondsebene abgezogene Steuern ist, die sich der Anteilseigner nicht anrechnen oder erstatten lassen kann (bei Einzelaktien hingegen unter Umständen schon.).  Das relativiert den Nachteil der Einzelaktien ggf. etwas.

 

 

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Neverdo
vor 18 Stunden von Lazaros:

Wer will ernsthaft Schweizer Einzelaktien im Depot haben?  

Und für Nestle Fans gibt es den iShares STOXX Europe 600 Food & Beverage ETF. ;)

Ich !

Verstehe überhaupt nicht deine Vorbehalte, was Quellensteuer in der Schweiz angeht, alle drei Jahre lasse ich innerhalb von zwei Wochen zurückerstatten, ist jetzt alle durchgehend digitalisiert, man muss nicht mehr den Postweg nehmen wie all die Jahre zuvor.

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W.Heisenberg
vor 3 Minuten von Neverdo:

ist jetzt alle durchgehend digitalisiert, man muss nicht mehr den Postweg nehmen wie all die Jahre zuvor.

Zum Finanzamt für den Stempel muss man noch den Postweg nehmen oder gibt es da schon andere Lösungen?

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Neverdo
vor 18 Stunden von Malvolio:

Nein, das ist in der Regel schon richtig. Man sollte halt nur nicht vergessen, dass die Teilfreistellung auch eine Entschädigung für auf Fondsebene abgezogene Steuern ist, die sich der Anteilseigner nicht anrechnen oder erstatten lassen kann (bei Einzelaktien hingegen unter Umständen schon.).  Das relativiert den Nachteil der Einzelaktien ggf. etwas.

 

 

Habe gerade VANeckETF in der Post, die haben Dividenden gezahlt und es ist schon von Vorteil...insbesondere, wenn ich an die lästige Vorabbesteuerung bei Thesaurieren denke, die hier entfällt.

Gerade eben von W.Heisenberg:

Zum Finanzamt für den Stempel muss man noch den Postweg nehmen oder gibt es da schon andere Lösungen?

Nein, das betrifft ja uns, wir sind noch nicht soweit. Da braucht man nur einen Stempel, den habe ich früher mal eben drücken lassen, bin hingefahren und fertig.

Aber in diesem Land geht es scheinbar nur noch kompliziert, heute komme ich an den Sachbearbeiter nicht mehr ran und muss tatsächlich auf Post vom Finanzamt warten, aber alles was davor und danach mit der Schweiz abläuft ist vom PC aus zu realisieren. Wundert sich hier irgendjemand über so etwas ??

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
vor 31 Minuten von Neverdo:

Habe gerade VANeckETF in der Post, die haben Dividenden gezahlt und es ist schon von Vorteil...insbesondere, wenn ich an die lästige Vorabbesteuerung bei Thesaurieren denke, die hier entfällt.

Gut .... das ist aber natürlich ein anderes Thema. Es ging ja um die Teilfreistellung, nicht um die Vorabpauschale. Wenn ein Fonds ausschüttet musst Du halt die Ausschüttung versteuern, ansonsten halt ggf. die Vorabpauschale. So oder so ist das lästig. ;) Und die Teilfreistellung wir auf beides angewendet. 

 

Nochmal zu Sinn der Teilfreistellung:

 

Bis 2017 erfolgte die Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds nach dem sogenannten Transparenzprinzip auf Ebene der Anleger. 

 

Ab 2018 wurde eine intransparente Besteuerung eingeführt. Infolgedessen gibt es die folgenden zwei Besteuerungsebenen:

  1. Besteuerung von bestimmten inländischen Einkünften wie Dividenden und Immobilienerträge auf Fondsebene mit 15 Prozent Körperschaftsteuer und
  2. Besteuerung der Investmenterträge auf Anlegerebene sowie Einführung einer sogenannten Teilfreistellung.

Daneben gibt es dann natürlich noch ggf. ausländische Quellensteuer auf Fondsebene. Die Teilfreistellung sorgt für eine Kompensation der steuerlichen Vorbelastung auf der Fondsebene.

 

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/ertraege-aus-investmentfonds

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Neverdo
vor 4 Minuten von Malvolio:

Gut .... das ist aber natürlich ein anderes Thema. Es ging ja um die Teilfreistellung, nicht um die Vorabpauschale. Wenn ein Fonds ausschüttet musst Du halt die Ausschüttung versteuern, ansonsten halt ggf. die Vorabpauschale. So oder so ist das lästig. ;) Und die Teilfreistellung wir auf beides angewendet. 

 

Nochmal zu Sinn der Teilfreistellung:

 

Bis 2017 erfolgte die Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds nach dem sogenannten Transparenzprinzip auf Ebene der Anleger. 

 

Ab 2018 wurde eine intransparente Besteuerung eingeführt. Infolgedessen gibt es die folgenden zwei Besteuerungsebenen:

  1. Besteuerung von bestimmten inländischen Einkünften wie Dividenden und Immobilienerträge auf Fondsebene mit 15 Prozent Körperschaftsteuer und
  2. Besteuerung der Investmenterträge auf Anlegerebene sowie Einführung einer sogenannten Teilfreistellung.

Daneben gibt es dann natürlich noch ggf. ausländische Quellensteuer auf Fondsebene. Die Teilfreistellung sorgt für eine Kompensation der steuerlichen Vorbelastung auf der Fondsebene.

 

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/ertraege-aus-investmentfonds

Intransparente Besteuerung trifft es, einfach nur unglaublich , ich habe alte Thesaurierer verkauft und konnte bei den Abrechnungen nur noch staunen, so richtig aber nicht nachvollziehen, na gut, den Stichtag ja, aber dann fast unmöglich.

Die Dinger sind weg und danke für deinen Kommentar...

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