penta_m gestern um 13:30 Uhr Hallo zusammen, mein Vater hat ein Depot bei Bank A und ein Depot bei Bank B (Verlusttopf jeweils 0). Meine Mutter hat ein Depot bei Bank B (mit Verlusttopf Aktien). Mein Vater ist verstorben und meine Mutter Alleinerbin. Hierzu folgende Fragen: 1. Wenn jetzt mit Erbschein die Aktien vom Vater jeweils in das Depot der Mutter übertragen werden und anschließend sämtliche Positionen mit Gewinn verkauft werden, müsste doch eine automatische Verlustverrechnung im Depot der Mutter stattfinden und zwar auch in Bezug auf die "neuen" Aktien, die ursprünglich vom Vater stammen oder? 2. D.h. für mich auch, dass die Beantragung einer Verlustbescheinigung nicht sinnvoll ist, weil die Mutter keine anderen Depots/Gewinne hatte und beim Vater auch keine Transaktionen waren? Oder habe ich einen Denkfehler? Vielen Dank vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk gestern um 14:01 Uhr Verlustbescheinigung wird nur benötigt, wenn Verluste eines Depots mit Gewinnen im Depot bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen. Wenn der Verlusttopf im Depot gefüllt ist, verrechnet die Bank automatisch gegen entsprechende Gewinne. Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne, nicht gegen Gewinne sonstiger Wertpapiere und Dividenden. Kursgewinne aus vor 2008 angeschafften Aktien sind steuerfrei und werden deshalb nicht verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
penta_m gestern um 14:03 Uhr vor 1 Minute von fgk: Verlustbescheinigung wird nur benötigt, wenn Verluste eines Depots mit Gewinnen im Depot bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen. Wenn der Verlusttopf im Depot gefüllt ist, verrechnet die Bank automatisch gegen entsprechende Gewinne. Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne, nicht gegen Gewinne sonstiger Wertpapiere und Dividenden. Kursgewinne aus vor 2008 angeschafften Aktien sind steuerfrei und werden deshalb nicht verrechnet. So sehe ich das auch, danke. Nur nochmal zur Klarstellung: Die Verlustverrechnung erfolgt automatisch für alle dortigen verkauften Wertpapiere, also spielt es keine Rolle, ob die Aktien mit Gewinn aus eigenen Käufen oder aus Wertpapierüberträgen stammt, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk gestern um 14:07 Uhr · bearbeitet gestern um 14:08 Uhr von fgk Bei Erbschaften und Schenkungen ist es egal, die sind steuerlich transparent. Anders entgeltlicher Depotübertrag, das ist ein Verkauf beim Sender und Kauf beim Empfänger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase gestern um 14:48 Uhr · bearbeitet gestern um 14:54 Uhr von MeinNameIstHase vor einer Stunde von penta_m: Wenn jetzt mit Erbschein die Aktien vom Vater jeweils in das Depot der Mutter übertragen werden und anschließend sämtliche Positionen mit Gewinn verkauft werden, müsste doch eine automatische Verlustverrechnung im Depot der Mutter stattfinden Ein praktischer Hinweis: Achte darauf, dass zuerst das Depot von "Vater" auf "Vater Nachlass" (das macht die Bank von allein, wenn sie vom Tod erfährt) und nach Vorlage des Testaments bzw. Erbschein auf den Namen der Erbin umgeschrieben wird, bevor eine Übertragung inkl. Kontoschließung erfolgt. Dass also die Stammdaten aktuell sind. Die IT-Systeme weigern sich mitunter sonst, eine unentgeltliche Übertragung ohne Gläubigerwechsel (im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge durch Erbanfall ist die Erbin ja schon Eigentümerin, ein Gläubigerwechsel findet gar nicht mehr statt) durchzuführen, wenn Name des Kontos bei der abgebenden Bank und bei der Zielbank nicht identisch sind. Als Notnnagel kann man die Übertragung auch als Schenkung (unentgeltlich mit Gläubigerwechsel) durchführen. Trifft zwar nicht die Wirklichkeit, aber steuerlich werden die richtigen Anschaffungskurse übertragen. Mit aktuellen Stammdaten wird die abgebende Bank zum Jahresende zwei Steuerbescheinigungen aussstellen: Eine auf den Erblasser für Kapitaleinkünfte bis zum Todestag, eine zweite auf die Erbin ab dem Erbanfall bis zur Kontoauflösung bzw. bis Jahresultimo. Es lohnt sich die Umsätze des lfd. Kontos des Erblassers durchzugehen (letzte 12 Monate) und alle Geschäftspartner über den Todesfall zu informieren, die dort auftauchen (Abos, Telefon, GEZ, Versicherungen, Vereinsmitgliedschaften usw.). Mitunter muss man Geschäftsbeziehungen extra kündigen, wie z.B. ein Zeitungsabo usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag