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Dom001

Freistellungsaufträge bei Zusammenveranlagung

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Dom001

Hallo,

bei seriösen Banken kann man gewöhnlich bei Verheirateten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bis 2000EUR anlegen. Dazu muss man die Steuer ID des Ehepartners mitangeben.

Bei Traderepublic sind bis dato nur 1000EUR möglich, angeblich weil das Depot nur auf eine Person geführt werden kann.

 

Ich habe jeweils ein Depot bei den Brokern Traderepublic und bei Scalable - beide als Einzelperson. Dürfte ich als verheiratete Einzelperson nun bei beiden Brokern 1000EUR Freistellungsauftrag angeben und entsprechend nutzen, wenn mein Ehepartner keinerlei weitere Kapitaleinkünfte hat, bzw. Freistellungsaufträge bei anderen Banken nutzt?

Nebenbei: Ich weiß, dass man über die Steuererklärung Anlage Kap sich die Differenz im nächsten Jahr über die Steuererklärung wiederholen kann. Allerdings möchte ich dem Staat keinen unverzinsten Vorschuss geben und auch gar keine Anlage Kap bei der Steuererklärung machen.

 

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reckoner

Hallo,

 

imho ist das kein Problem, man darf den Sparer-Pauschbetrag des Ehepartners mit verwenden.

 

Stefan

 

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