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Knacker

rentierlichen Riester abschließen

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Gut. Um hier voranzukommen: geh doch mal zu Fiseba und lass Dir ein Angebot für den HFR50 schicken. Das ist kostenlos. Möglicherweise bekommst Du auch gleich noch Vergleichsangebote von ein oder zwei anderen Versicherern. Dann siehst Du alle Bedingungen, Kosten und Parameter.

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oktavian
vor 18 Minuten von satgar:
vor 27 Minuten von Knacker:

Demzufolge wäre es möglich, dass die Gewinne eines stillgelegten Vertrages von den Verwaltungs- und Fondskosten aufgefressen werden.

Nein. Denn es muss ja zumindest immer die 100% beitragsgarantie einer aktuellen riesterrente geben. Ein wirkliches auffressen im Sinne von: es wird immer weniger und weniger, geht nicht.

Doch die Gewinne können wieder allesamt verloren gehen. Die Garantie geht nicht auf Gewinne (außer man übertrug auf anderen Riester).

 

vor 20 Minuten von satgar:

Die Kosten liegen unter den 1% im Jahr im besagten Anlage Topf. Es kann damit auch nicht aufgefressen werden, in keinem Fall.

Oft wird TER mit 2.100 Eiinzahlung p.a. berechnet. Wenn die kosten echt nur 1% wären inkl. TER der Fonds bei nur 200€ im Vertrag wäre das echt super = 2€ Kosten p.a. zum Beispiel. Habe damit nicht gerechnet. Sind die echt so gut?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 45 Minuten von oktavian:

Oft wird TER mit 2.100 Eiinzahlung p.a. berechnet. Wenn die kosten echt nur 1% wären inkl. TER der Fonds bei nur 200€ im Vertrag wäre das echt super = 2€ Kosten p.a. zum Beispiel. Habe damit nicht gerechnet. Sind die echt so gut?

„Ich“ hab die Gebührenstruktur des AL HFR50 in einem parallel Thread mal genau erläutert. Mehr dazu hier: 

 

 

Ich hab den baugleichen HFR20 als Betriebsrente der AL. Seit dem 01.12.2019-01.12.2025 hat der 6,8% p.a. gemacht. Ich bin mit diesen drei Topf hybriden sehr zufrieden. Als Nettotarife funktionieren die super.

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Bolanger

Was ist denn der Unterschied zwischen HFR20 und HFR50? 

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chirlu
vor 2 Minuten von Bolanger:

Was ist denn der Unterschied zwischen HFR20 und HFR50?

 

vor einer Stunde von satgar:

HFR20 als Betriebsrente

HFR50 ist dagegen keine bAV, sondern ein Riester.

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satgar
vor 2 Minuten von chirlu:

 

HFR50 ist dagegen keine bAV, sondern ein Riester.

Genau. Die Alte Leipziger setzt die dynamischen drei Topf hybride in allen Vorsorge Formen ein.

 

HFR15: privatrente

HFR20: Betriebsrente 

HFR50: Riester 

HFR75: Rürup 

 

Alles dann mit endfälligen Garantien von X%

 

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Knacker

Leider bin ich erst gestern zum Sichten der Angebote gekommen, wobei ich bereits mit den 168 Seiten der Alten Leipziger mehr als ausgelastet bin. Von daher habe ich weder Lust noch Zeit mir die vier anderen anzuschauen, zumal die Zeit drängt.

 

Zwei Fragen hätte ich noch: 

 

1. Ich habe eine 5jährige Rentengarantie aufnehmen lassen und glaube nun, dass das nicht sinnvoll ist?

 

2. Für die Zulagenberechtigung ist ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen notwendig. Muss dieses bereits 2024 vorgelegen haben oder erst in 2025?

 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von Knacker:

1. Ich habe eine 5jährige Rentengarantie aufnehmen lassen und glaube nun, dass das nicht sinnvoll ist?

 

Warum? Ist es zu wenig? Oder zu viel?

 

Du kannst es beim Vertragsabschluss aber bestimmt noch ändern. Sag einfach, dass Du so abschließen möchtest wie in dem Angebot, aber mit Rentengarantiezeit XX Jahre. Du bekommst dann einen entsprechend angepassten Rentenfaktor. Wenn Du auf 0 gehst (sofern das möglich ist), wir er minimal besser. Wenn Du eine längere Rentengarantie wählst, wird er schlechter. Zuerst nur wenig, aber je länger die Rentengarantiezeit, desto stärker. 

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satgar
vor 18 Minuten von stagflation:

 

Warum? Ist es zu wenig? Oder zu kurz?

 

Du kannst es beim Vertragsabschluss aber bestimmt noch ändern. Sag einfach, dass Du so abschließen möchtest wie in dem Angebot, aber mit Rentengarantiezeit XX Jahre. Du bekommst dann einen entsprechend angepassten Rentenfaktor. Wenn Du auf 0 gehst (sofern das möglich ist), wir er minimal besser. Wenn Du eine längere Rentengarantie wählst, wird er schlechter. Zuerst nur wenig, aber je länger die Rentengarantiezeit, desto stärker. 

Man kann es sogar noch vor Rentenbeginn verändern. Was man also jetzt entscheidet, ist nicht kriegsentscheidend.

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Knacker
vor 3 Stunden von stagflation:

 

Warum? Ist es zu wenig? Oder zu viel?

 

Da vorausichtlich eine förderschädliche Kündigung geplant ist, wäre es auf jeden Fall zu viel.

vor 3 Stunden von satgar:

Man kann es sogar noch vor Rentenbeginn verändern. Was man also jetzt entscheidet, ist nicht kriegsentscheidend.

Gut zu wissen. Aber die Ablaufleistung verringert sich mit kalkulierter Rentengarantie. Oder würde die Kürzung sich anullieren?

Gerade habe ich festgestellt, dass der Sohn den Minijob bereits in 2024 gemacht hat und dabei 2020 € SV-pflichtigen Lohn bezogen hat. Zusätzlich hat er noch knapp 4.000 € SGB-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen. Wenn ich jetzt 4 % von 6.000 € rechne, dann müsste er dieses Jahr 240 € einzahlen um 175 € Zulagen zu erhalten.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 18 Minuten von Knacker:

Aber die Ablaufleistung verringert sich mit kalkulierter Rentengarantie

Die ablaufleistung in EUR ist immer gleich, weil die RentenGarantieZeit keine Gebühr kostet.

 

Sie wird als Abschlag beim Rentenfaktor erfasst. Sprich: das zu verrentende Kapital ist immer gleich. Es gibt halt nur bei 0 Jahren Garantiezeit und 25 Jahren Garantiezeit bei letzterem mtl. weniger Rente, weil ein Abschlag beim Rentenfaktor vorgenommen wird.

 

Für die Ablaufleistung, also das Vertragsguthabem zum Endtermin, ist das irrelevant.

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Knacker
vor 1 Minute von satgar:

Die ablaufleistung in EUR ist immer gleich, weil die Rente Garantie keine Gebühr kostet.

Danke für die Info. Demzufolge muss ich meinen Antrag diesbezüglich nicht modifizieren.

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satgar
vor 6 Minuten von Knacker:

Danke für die Info. Demzufolge muss ich meinen Antrag diesbezüglich nicht modifizieren.

Genau so ist es.

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chirlu
vor 8 Stunden von Knacker:

Wenn ich jetzt 4 % von 6.000 € rechne, dann müsste er dieses Jahr 240 € einzahlen um 175 € Zulagen zu erhalten.

 

Wurden für die Leistungen wirklich Rentenversicherungsbeiträge abgeführt?

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Bolanger
vor 35 Minuten von chirlu:

Wurden für die Leistungen wirklich Rentenversicherungsbeiträge abgeführt?

Dazu eine ergänzende Frage für mini Minijobs: Bemisst sich die Mindesteinzahlung, um die volle Förderung zu bekommen, am tatsächlichen Lohn oder am fiktiven Lohn, nach dem die Mindesteinzahlung in die GRV bemessen wird?

Ich kenne die genauen Beträge nicht, habe aber mal gelesen, dass z. B. jemand mit einem Lohn von 100 EUR dennoch GRV-Beiträge für einen höheren Lohn zahlen muss, da es in der GRV eine Untergrenze gibt, die mit dem normalen Satz bei 100 EUR nicht erreicht wird. 

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chirlu
vor 30 Minuten von Bolanger:

Bemisst sich die Mindesteinzahlung, um die volle Förderung zu bekommen, am tatsächlichen Lohn oder am fiktiven Lohn, nach dem die Mindesteinzahlung in die GRV bemessen wird?

 

An der Mindestbemessungsgrundlage von 175 Euro. Das ist die beitragspflichtige Einnahme. Solange man nur diesen Minijob hat, ist es aber in der Praxis egal, da bis 5875 Euro im Jahr immer noch der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro genügt (ohne Kinderzulagen – sonst noch viel weiter).

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Malwas
Am 23.12.2025 um 18:36 von Knacker:

Gerade habe ich festgestellt, dass der Sohn den Minijob bereits in 2024 gemacht hat und dabei 2020 € SV-pflichtigen Lohn bezogen hat. Zusätzlich hat er noch knapp 4.000 € SGB-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen. Wenn ich jetzt 4 % von 6.000 € rechne, dann müsste er dieses Jahr 240 € einzahlen um 175 € Zulagen zu erhalten.

Man kann sich online bei der DRV den Versicherungsverlauf besorgen. Dort steht die relevante Zahl drin. Würde mich wundern, wenn das tatsächlich die 6000 sind. Aber selbst wenn: die 240 € sind inklusive der 175 € Zulage, also 65 € Eigenbeitrag.

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chirlu
vor 7 Minuten von Malwas:

Man kann sich online bei der DRV den Versicherungsverlauf besorgen. Dort steht die relevante Zahl drin.

 

Bei einem Midijob übrigens nicht – das ist aber wieder ein anderes Thema.

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Malwas

Doch, eigentlich schon. Wenn man mit seinem tatsächlichen Verdienst die Einzahlung berechnet, wird die Zulage gekürzt. Mit dem Wert aus dem Versicherungsverlauf kann man dann auch genau nachvollziehen, wie sich die Kürzung berechnet hat.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Stunden von Malwas:

Wenn man mit seinem tatsächlichen Verdienst die Einzahlung berechnet, wird die Zulage gekürzt. Mit dem Wert aus dem Versicherungsverlauf kann man dann auch genau nachvollziehen, wie sich die Kürzung berechnet hat.

 

Angenommen, jemand hat 2024 monatlich 1000 Euro brutto verdient (also tatsächlicher Jahresverdienst 12000 Euro, was auch die Zahl ist, die im Versicherungsverlauf stehen sollte). Dann wird derjenige auf jeden Fall die ungekürzte Zulage für 2025 bekommen, wenn er 305 Euro einzahlt (4% von 12000 Euro, abzüglich 175 Euro). Es sollte aber für eine ungekürzte Zulage auch reichen, 250 Euro einzuzahlen (4% von 10607 Euro, abzüglich 175 Euro). 10607,28 Euro ist die beitragspflichtige Einnahme, die für den Riesterbeitrag maßgeblich sein sollte; die steht aber nicht im Versicherungsverlauf, sondern nur in den Gehaltsabrechnungen und in der Jahresmeldung zur Sozialversicherung.

 

Hast du da andere Erfahrungen? Ich habe es noch nicht „in echt“ gesehen, was die Zulagenstelle daraus macht. Dass in dem Beispiel 305 Euro nicht reichen sollen, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

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Knacker
Am 18.12.2025 um 11:25 von oktavian:

das billigste was ich gefunden habe war 149€ Abschluss-ProvisionHonorar via Fiseba. Bei 60+175 = 235 p.a. gehen in den Vertrag. Zum Start würden 150€ weg gehen. Ich habe keine Ahnung, wie viel schlechter Tarife ohne Abschlusskosten sind, weil dann die Verwaltungs- und Fondskosten höher sind. 

Die 149 € gehen direkt an Fiseba und nicht in den Vertrag. Demzufolge tragen sie auch nicht zur Förderung bei.

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Malwas
Am 27.12.2025 um 03:49 von chirlu:

Hast du da andere Erfahrungen? Ich habe es noch nicht „in echt“ gesehen, was die Zulagenstelle daraus macht. Dass in dem Beispiel 305 Euro nicht reichen sollen, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

Ja, ich habe die Zahlen nochmal nachgeschlagen. "Tatsächlichen Verdienst" war auch von mir auch falsch formuliert. Mit dem Steuerbrutto gerechnet hätte es auch gepasst.

 

In der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung stand vom Vorjahr:

Entgelt in Euro: 13707

Entgelt zur Rentenberechnung in Euro: 13938

 

Eingezahlt wurden 373,28 € (4% von 13707 abzüglich 175 € Zulage).

Als Zulage wurde im nächsten Jahr 171,01 € ausbezahlt. Im Versicherungsverlauf standen 13938,00 € und wenn man damit rechnet, hätte 382 € Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden müssen. Damit kommt genau auf die 171,01 € gekürzte Zulage. 

 

Bei deinem Beispiel müssten also auch 305 € eingezahlt werden. Die 250 € würden nicht reichen.

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chirlu
vor 14 Minuten von Malwas:

Bei deinem Beispiel müssten also auch 305 € eingezahlt werden. Die 250 € würden nicht reichen.

 

Interessant. Ich finde, dass der Gesetzeswortlaut recht eindeutig ist und auf den reduzierten Betrag abzielt. Was die Zulagenstelle wohl bei einem Widerspruch sagen würde?

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Knacker
Am 24.12.2025 um 02:54 von chirlu:

 

Wurden für die Leistungen wirklich Rentenversicherungsbeiträge abgeführt?

Antragsgemäß zahlt der Minijobber von den 2.045 € auch einen Anteil zur RV und die SGB-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (3.861 €) sind doch auch rentensteigernd. Demzufolge gehe ich konkret von 5.906 € ausgehen muss und da werde ich vorsichtshalber mal 65 € überweisen.

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am 28.12.2025 um 19:45 von Knacker:

Demzufolge gehe ich von 5.906 € aus und werde vorsichtshalber mal 65 € überweisen.

Leider habe ich bei der Errechnung des zur vollen Förderung notwendigen Höchstbetrages die Zulage nicht zum Abzug gebracht und bei der Einholung eines Angebots 240 € als halbjährliche Einzahlung angegeben. Deshalb soll ich laut telefonischer Auskunft des Betreibers von fiseba 240 € überweisen. Dies wäre so beantragt und man könne so kurz vor Jahresschluss nicht einfach ändern. 

 

Ich habe aber keine Lust, mehr als unbedingt notwendig in Riester festzulegen. Was passiert,  wenn ich tatsächlich nur 65 € überweise?

 

Da ich noch keine Versicherungsnummer habe, soll ich bestimmte Daten beim Verwendungszweck angeben.

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