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Macs

Brief vom Finanzamt, ausländische Kapitalerträge, Anlage KAP

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Macs

Hallo zusammen,

 

ich wurde vom Finanzamt gebeten, die Steuerübersicht meines ausländischen Brokers für das letzte Jahr nachzureichen. Sollte ich mit meinen Kapitalerträgen über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, muss zusätzlich eine Anlage KAP mit nachvollziehbaren Unterlagen abgegeben werden. Ich bin mir allerdings unsicher, wie ich die Zahlen korrekt berechnen bzw. bewerten soll, und hoffe daher auf eure Hilfe.

 

Anbei zunächst die Angaben meines Brokers zu den Kapitalerträgen, für die kein inländischer Steuerabzug erfolgt ist:

Inländische Kapitalerträge (KAP 18) - 1.500€

Ausländische Kapitalerträge (KAP 19) - 12000€

In den Gewinnen enthaltene Gewinne aus Aktienveräusserungen (KAP 20) - 1550€

In den Kapitalerträgen enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (KAP 21) - 12050€

Verluste ohne Verluste aus der Veräusserung von Aktien (KAP 22) - 0,00€

Verluste aus der Veräusserung von Aktien (KAP 23) - (-100€)

Verluste aus Termingeschäften (KAP 24) - (-12.550€)

 

Wie kann ich aus den Daten korrekt ermitteln, ob der Sparer-Pauschbetrag überschritten wurde? Ich habe zwei verschiedene Rechenansätze aufgestellt, bin mir aber unsicher, welchen ich verwenden soll. Oder habe ich grundsätzlich einen Denkfehler und beide Varianten sind falsch?

 

Variant 1:

KAP 18 + KAP 19 - KAP 23 - KAP 24

= 850€ < 1000€

= Freibetrag wurde nicht überschritten.

 

Variant 2:

KAP 20 - KAP 23

= 1450€ > 1000€

= Freibetrag wurde um 450€ überschritten.

 

KAP 21 - KAP 24

= -500€ (Verlustvortrag).

 

 

Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung!

 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Für welches Jahr ist das? 2024? Hast Du schon eine Steuererklärung abgegeben? Oder noch nicht? Wenn Du sie schon abgegeben hast: hast Du dort angegeben, dass Du Einkünfte von einem ausländischen Broker hast? Woher weiß das Finanzamt, dass Du den ausländischen Broker und dort möglicherweise Einkünfte hast?

 

Ich frage, weil diese "freundlichen Briefe", in denen das Finanzamt um eine Erklärung von Einkünften bittet, manchmal gar nicht so freundlich sind - und man evtl. besser zu einem Steuerberater gehen sollte.

 

Welcher Broker ist es? Was bedeuten "inländische Kapitalerträge" und "ausländische Kapitalerträge", wenn es ein ausländischer Broker ist?

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chirlu
vor einer Stunde von stagflation:

Was bedeuten "inländische Kapitalerträge" und "ausländische Kapitalerträge", wenn es ein ausländischer Broker ist?

 

Inländische Kapitalerträge wären z.B. Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften; ausländische Kapitalerträge wären z.B. Dividenden von nichtdeutschen Aktiengesellschaften.

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stagflation

@chirlu: ich kann mir vorstellen, dass ausländische Broker die Zuordnung nicht immer korrekt machen. Deshalb frage ich lieber noch mal nach. Ein ähnliches Thema sind Fremdwährungen und Wechselkurse. Für eine deutsche Steuererklärung muss man manchmal anders umrechnen als der Broker. Deswegen wäre es gut zu wissen, um welchen Broker es sich handelt. Dann können Foristen, die auch bei diesem Broker sind, sagen, ob und wo man aufpassen sollte.

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chirlu
vor 6 Minuten von stagflation:

ich kann mir vorstellen, dass ausländische Broker die Zuordnung nicht immer korrekt machen.

 

Ja, das ist wohl so. Die meisten kümmern sich einfach gar nicht um die deutsche steuerliche Bewertung. Interactive Brokers als Ausnahme lässt wohl einen unverbindlichen Steuerbericht erstellen, aber einige Punkte darin sind zweifelhaft, was man so hört 

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Limit
· bearbeitet von Limit

Bei Variante 1 würdest du Gewinne aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Stillhalter-/Termingeschäften verrechnen. Das ist nicht erlaubt.

Wenn es nur um den Sparer-Pauschbetrag geht reicht in diesem Fall Variante 2 aus, da Aktiengewinne mit nichts anderem verrechnet werden können und schon über dem Freibetrag liegen.

 

[edit]Ich war heute morgen wohl ein wenig verwirrt. Natürlich sind nur die Verluste aus Aktienverkäufen nicht mit Nicht-Aktiengewinnen verrechenbar.[/edit]

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von Limit:

... da Aktiengewinne mit nichts anderem verrechnet werden können

Aktiengewinne kann man mit alle Verlusten verrechnen ... aber Aktienverluste nur mit Aktiengewinne. Hierbei gilt, dass man zuerst Aktienverluste mit Aktiengewinne verrechnen darf, bevor man andere Verluste damit verrechnet und sie "aufbraucht".

 

Aktiengewinn/-verlust ist die Kurzform für Gewinn/-verlust aus der Veräußerung von Aktien. (siehe § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG)

 

Kleiner Hinweis am Rande: Investmentfonds (dazu zählen auch ETF) sind nicht Aktien, auch wenn es ein Aktienfonds ist und selbst als Aktiengesellschaft geführt wird. Alle steuerpflichtigen Erträge aus einem Investmentfonds (Ausschüttung, Vorabpauschale, Veräußerungsgewinn) gelten als Investmentertrag nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG. Ich schreibe hier "steuerpflichtig" zur Klarstellung, weil Teile der Investmenterträge nach § 16 ff InvStG aufgrund der Teilfreistellung nach § 20 InvStG auch steuerfrei sein können.

 


Die Frage, ob Erträge inländisch oder ausländisch sind, ist in § 34d EStG definiert:

Ausländische Einkünfte sind ...

Nr. 6 ... Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20), wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist;

 

Wer Wertpapiere in seinem Depot hält, ist umgekehrt Gläubiger der Kapitalerträge (er bekommt sie vom Schuldner ausgezahlt). Für Veräußerungsgeschäfte gilt das Gleiche. Der Börsensitz ist nicht maßgeblich.

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supertobs

V1 müsste stimmen. Wenn alle KAP-Zahlen eingegeben sind, kannst Du es doch einfach in die Steuererklärung pro Broker einfügen.

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Macs
· bearbeitet von Macs
vor 10 Stunden von stagflation:

Für welches Jahr ist das? 2024? Hast Du schon eine Steuererklärung abgegeben? Oder noch nicht? Wenn Du sie schon abgegeben hast: hast Du dort angegeben, dass Du Einkünfte von einem ausländischen Broker hast? Woher weiß das Finanzamt, dass Du den ausländischen Broker und dort möglicherweise Einkünfte hast?

 

Ich frage, weil diese "freundlichen Briefe", in denen das Finanzamt um eine Erklärung von Einkünften bittet, manchmal gar nicht so freundlich sind - und man evtl. besser zu einem Steuerberater gehen sollte.

 

Welcher Broker ist es? Was bedeuten "inländische Kapitalerträge" und "ausländische Kapitalerträge", wenn es ein ausländischer Broker ist?

 Es geht um das Jahr 2024.

Die Steuererklärung habe ich bereits abgegeben, der Bescheid ist auch schon eingegangen. In der Erklärung habe ich jedoch nicht angegeben, dass ich Einkünfte über einen ausländischen Broker erzielt habe, da ich (irrtümlich) davon ausgegangen bin, dass dies erst relevant wird, wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird (berechnet habe ich mit Variante 1).

 

Wie das Finanzamt von meinem ausländischen Broker erfahren hat, ist mir allerdings unklar.

Der Broker ist eToro und es gibt nur diesen einen.

 

Was mit „inländischen Kapitalerträgen“ und „ausländischen Kapitalerträgen“ gemeint ist, obwohl es sich um einen ausländischen Broker handelt, haben chirlu und MeinNameIstHase bereits erklärt.

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SlowHand7
vor 4 Minuten von Macs:

 Es geht um das Jahr 2024.

Die Steuererklärung habe ich bereits abgegeben, der Bescheid ist auch schon eingegangen. In der Erklärung habe ich jedoch nicht angegeben, dass ich Einkünfte über einen ausländischen Broker erzielt habe, da ich (irrtümlich) davon ausgegangen bin, dass dies erst relevant wird, wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird (berechnet habe ich mit Variante 1).

 

Wie das Finanzamt von meinem ausländischen Broker erfahren hat, ist mir allerdings unklar.

 

Wenn du Erträge bei einem ausländischen Broker hast dann ist das natürlich in der Steuererklärung anzugeben.

Da wurden ja noch keine Steuern einbehalten.

Und die versenden inzwischen auch zunehmend Kontrollmitteilungen an die FA.

 

Wegen 500€ oder so wird dir sicherlich niemand einen Strick drehen.

Aber das solltest du schon berichtigen um Ärger zu vermeiden.

 

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Schlumich
vor 54 Minuten von SlowHand7:

Wegen 500€ oder so wird dir sicherlich niemand einen Strick drehen.

Aber das solltest du schon berichtigen um Ärger zu vermeiden.

 

Die Frage, ob man einen Strick gedreht bekommt oder nicht, ist mW von der Höhe der "Steuervermeidung" unbedeutend. Es kommt dann am Ende eher auf die Dicke des Strickes an.

 

Ich verstehe bei Anfragen wie diesen nicht, warum man sich nicht vorher um die steuerlichen Fragen kümmert (oder einen Steuerbreater ins Boot holt), bevor man sich einen Auslandsbroker ins Nest legt. Im Zweifelsfall lässt man dann besser die Finger davon. Geiz ist halt nicht immer geil.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Macs,

 

warum sagst du nicht, welcher Broker das ist? Mit der Info könnten wir sicherer sagen, was in der Aufstellung stimmt und was womöglich nicht.

 

Die Bezeichnungen der einzelnen Zeilen entsprechen aber schon mal nicht dem Steuerformular. :wallbash:

Wenn ich jedoch davon ausgehe, dass die Zeilennummern richtig sind und die Beträge gem. den offiziellen Texten ermittelt wurden, dann muss man wie folgt rechnen:

 

Kapitalerträge = Z18 + Z19 - Z24. Dabei komme ich konkret auf 950 Euro, also knapp unter dem Sparer-Pauschbetrag.

 

Anmerkungen:

- die Aktiengewinne überragen die Aktienverluste, daher muss in diesem Fall die Sonderbehandlung von Aktienverlusten gar nicht berücksichtigt werden.

- einen Verlustvortrag wird es nicht geben, die Verluste werden allesamt direkt verrechnet.

 

Zitat

Bei Variante 1 würdest du Gewinne aus Aktienverkäufen mit Verlusten aus Stillhalter-/Termingeschäften verrechnen. Das ist nicht erlaubt.

Doch, das ist erlaubt. B-)

 

Stefan

 

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fgk
vor 1 Stunde von Macs:

Broker ist eToro

 

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Schlumich
vor 1 Stunde von Macs:

 Es geht um das Jahr 2024.

Die Steuererklärung habe ich bereits abgegeben, der Bescheid ist auch schon eingegangen. In der Erklärung habe ich jedoch nicht angegeben, dass ich Einkünfte über einen ausländischen Broker erzielt habe, da ich (irrtümlich) davon ausgegangen bin, dass dies erst relevant wird, wenn der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird (berechnet habe ich mit Variante 1).

 

Wie das Finanzamt von meinem ausländischen Broker erfahren hat, ist mir allerdings unklar.

Der Broker ist eToro und es gibt nur diesen einen.

 

Was mit „inländischen Kapitalerträgen“ und „ausländischen Kapitalerträgen“ gemeint ist, obwohl es sich um einen ausländischen Broker handelt, haben chirlu und MeinNameIstHase bereits erklärt.

@reckoner

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 2 Stunden von Macs:

 

Wie das Finanzamt von meinem ausländischen Broker erfahren hat, ist mir allerdings unklar.

Der Broker ist eToro und es gibt nur diesen einen.

 

 

 

Vor einigen Jahren (2017) wurde der AIA (Automatischer Informationsaustausch) im CRS-Format (Common Reporting Standard) eingeführt, der dazu führt, dass nahezu alle Auslandskonten (es gibt weltweit nur wenige Länder, die sich dem AIA verweigern) für deutsche Finanzämter sichtbar werden. Wenn Du nicht gerade einen Broker in Mali, Iran, Syrien oder Russland nutzt, ist Deinem Finanzamt nach Weiterleitung der gemeldeten Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern (als Empfänger der AIA-Datenlieferung aus dem Ausland) bekannt, dass Du bei eToro ein Konto hast. Folgende Informationen lässt eToro automatisch und regelmäßig den Steuerbehörden des Wohnsitzstaates der Begünstigten zukommen:

 

Name

Adresse

Steuernummer

Geburtsdatum

Kontoinhaber

Kontonummer

Kontostand

Summe der Gutschriften im aktuellen Kalenderjahr

Summe der Gutschriften seit Kontoeröffnung

 

Der Informationsaustausch erfolgt jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres.

 

P.S.: Zukünftig solltest Du unaufgefordert in jedem Jahr die Erträge Deiner Auslandskonten in der ESt-Erklärung angeben. Dadurch wirst Du auch zum Steuerexperten im Bereich Kapitalertragsbesteuerung, denn das ist nun einmal die Konsequenz, wenn man ausländische Broker nutzt.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von Macs:

Wie das Finanzamt von meinem ausländischen Broker erfahren hat, ist mir allerdings unklar.

Der Broker ist eToro und es gibt nur diesen einen.

 

vor 15 Stunden von Macs:

Ich wurde vom Finanzamt gebeten, die Steuerübersicht meines ausländischen Brokers für das letzte Jahr nachzureichen.

Also ...., wenn du da für die Vorjahre 2023 (und früher) die Angaben ebenfalls vergessen hast, dann empfehle ich einen Gang zum StB ... und zwar ASAP ... also "Avanti!". Die segelst da mit voller Kraft in den Hafen einer Hinterziehung.

 

Mit einer St-Erklärung für 2024 gibst du dem FA bekannt, dass du ausl. Erträge hattest und deren Folgefrage wird dann sein: "Etwa auch im Vorjahr?" 

Und da du ja erst nach Aufforderung (Rückfrage) durch das FA hier die Erträge für 2024 erklärst, musst du höllisch aufpassen, dass du nicht in einer Hinterziehung landest.

Diese Rückfrage ist sozusagen der Wink mit dem Zaunpfahl, auch Vorjahre zu berichtigen. Insofern musst du auch auf die vom FA gesetzte Frist achten.

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Norica
vor 11 Stunden von MeinNameIstHase:

Aktiengewinne kann man mit alle Verlusten verrechnen ... aber Aktienverluste nur mit Aktiengewinne. Hierbei gilt, dass man zuerst Aktienverluste mit Aktiengewinne verrechnen darf, bevor man andere Verluste damit verrechnet und sie "aufbraucht".

 

Aktiengewinn/-verlust ist die Kurzform für Gewinn/-verlust aus der Veräußerung von Aktien. (siehe § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG)

 

Kleiner Hinweis am Rande: Investmentfonds (dazu zählen auch ETF) sind nicht Aktien, auch wenn es ein Aktienfonds ist und selbst als Aktiengesellschaft geführt wird. Alle steuerpflichtigen Erträge aus einem Investmentfonds (Ausschüttung, Vorabpauschale, Veräußerungsgewinn) gelten als Investmentertrag nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG. Ich schreibe hier "steuerpflichtig" zur Klarstellung, weil Teile der Investmenterträge nach § 16 ff InvStG aufgrund der Teilfreistellung nach § 20 InvStG auch steuerfrei sein können.

Da Du das so explizit erwähnst: Eventuelle Verluste aus ETFs zählen dann schon zu den anderen Verlusten, die mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen?

 

 

 

SG

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 17 Minuten von Norica:

Da Du das so explizit erwähnst: Eventuelle Verluste aus ETFs zählen dann schon zu den anderen Verlusten, die mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen?

Ja, es sind negative Investmenterträge dann. Aber denk' an die Teilfreistellung. Die gilt auch beim Verkauf eines ETF .mit Verlust.

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Norica
vor 8 Minuten von MeinNameIstHase:

Ja, es sind negative Investmenterträge dann. Aber denk' an die Teilfreistellung. Die gilt auch beim Verkauf eines ETF .mit Verlust.

Danke für den Hinweis, aber Teilfreistellung gilt ja nur für die "ab-soviel-%-Aktien"-ETFs, wenn ich nicht irre.

Frage auch mehr aus Interesse, da ich derzeit keine ETFs halte. Aber mit dem Wissen könnten sich für mich andere Möglichkeiten auftun.

Vielen Dank.

 

 

 

SG

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von Norica:

Danke für den Hinweis, aber Teilfreistellung gilt ja nur für die "ab-soviel-%-Aktien"-ETFs, wenn ich nicht irre.

Ob ein Fonds die Bedingungen für die Teilfreistellung erfüllt, musst du schon selbst herausfinden. Für die meisten Fonds sind die Informationen öffentlich. Die Aktienquote ist nur die Kurzfassung. Wichtig ist auch das Kleingedruckte dazu, wenn du das anhand der Fondsbeschreibung selbst beurteilen möchtest. Besser und einfacher ist, wenn man hier der Beurteilung von Fachleuten (sprich der StB, die für die Fondsverwalter arbeiten) vertraut. Bei ausl. Fonds, deren Vertrieb nicht für Deutschland zugeschnitten ist, kann das schon etwas tricky sein.

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Macs
vor 9 Stunden von reckoner:

Die Bezeichnungen der einzelnen Zeilen entsprechen aber schon mal nicht dem Steuerformular. :wallbash:

Wenn ich jedoch davon ausgehe, dass die Zeilennummern richtig sind und die Beträge gem. den offiziellen Texten ermittelt wurden, dann muss man wie folgt rechnen:

 

Kapitalerträge = Z18 + Z19 - Z24. Dabei komme ich konkret auf 950 Euro, also knapp unter dem Sparer-Pauschbetrag.

 Erstmal vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar (insbesondere die Anmerkungen!) und auch an alle, die ihre Meinungen bisher geäußert haben.

 

Ich habe die Bezeichnungen der einzelnen Zeilen jetzt direkt aus dem eToro-Jahressteuerbericht übernommen – genauso, wie sie dort stehen, inklusive aller Abkürzungen und Verweise auf die jeweiligen Gesetzesparagraphen:

  • Inländische Kapitalerträge (i. S. v. Anlage KAP Zeile 18)
  • Ausländische Kapitalerträge (i. S. v. Anlage KAP Zeile 19)
  • In den Gewinnen enthaltene Gewinne aus Aktienveräusserungen i. S. d. § 20 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EstG (i. S. v. Anlage KAP Zeile 20)
  • In den Kapitalerträgen enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften (i. S. v. Anlage KAP Zeile 21)
  • Verluste ohne Verluste aus der Veräusserung von Aktien (i. S. v. Anlage KAP Zeile 22)
  • Verluste aus der Veräusserung von Aktien (i. S. v. Anlage KAP Zeile 23)
  • Verluste aus Termingeschäften (i. S. v. Anlage KAP Zeile 24)

 

Die Beträge wurden von mir minimal nach oben gerundet, damit man beim Zählen einen besseren Überblick hat.

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reckoner

Hallo,

 

vorweg, ich persönliche kenne etoro nicht, aber vielleicht kann ja jemand anderes bestätigen, dass die Aussage "im Sinne von Anlage KAP Zeile xy" einigermaßen stimmt.

Wenn ich nun genau davon ausgehe, dann bleibt es bei meiner Rechnung von oben.

 

Zur Ermittlung der Gesamtsumme muss man nämlich nur wenig rechnen, die Angaben in Z18 und Z19 reichen fast aus. Einzig die Z24 muss man zusätzlich abziehen, weil sie eben nicht in Z18/Z19 enthalten ist.

Und wie schon gesagt spielen die Aktienverluste in deinem Fall keine Rolle, du hattest zu wenig davon.B-) Wenn du es aber trotzdem mit einrechnen möchtest, dann wäre das im Excelformat die Formel "=Max( Z20 - Z23 ; 0 )", was bedeutet, dass du Z23 von Z20 abziehen darfst solange es über Null bleibt.

 

Ich würde dem Finanzamt einfach den Jahressteuerbericht vorlegen, dazu die Rechnung "Kapitalerträge = 1500 + 12000 - 12550 = 950", und als Anmerkung, dass die Aktienverluste geringer als die Aktiengewinne waren und deshalb nicht gesondert behandelt werden müssen. Das sollte problemlos gehen, auch ohne Steuerberater.

 

Zu den Vorjahren musst du selber wissen ob da der Sparer-Pauschbetrag übertroffen wurde (ich gehe nicht davon aus, denn sonst hättest du da bestimmt auch schon eine Aufforderung bekommen).

Falls es aber doch so war kannst du das einfach korrigieren/ergänzen, das gilt dann als Selbstanzeige. Nur muss es dann schon stimmen, frag' daher für den Fall lieber nochmal hier im Thread nach [bei den Termingeschäften hat sich z.B. erst vor kurzem etwas Gravierendes geändert].

 

Stefan

 

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 1 Stunde von reckoner:

Ich würde dem Finanzamt einfach den Jahressteuerbericht vorlegen, dazu die Rechnung "Kapitalerträge = 1500 + 12000 - 12550 = 950", und als Anmerkung, dass die Aktienverluste geringer als die Aktiengewinne waren und deshalb nicht gesondert behandelt werden müssen. Das sollte problemlos gehen, auch ohne Steuerberater.

Da grätsche ich nochmal rein. Genau das würde ich nicht machen.

Der Grund ist, dass die Steuerberichte ausländischer Broker maximal informativen Charakter haben. Meist steht das auch irgendwo.

Sie können richtig sein, aber ich habe schon mehrfach welche mit Fehlern gesehen. Der Broker haftet jedoch nicht für diese Fehler, der Anleger schon.

Der einzige gültige Nachweis ist der Jahreskontoauszug. Da stehen die Zahlen ja auch drin bzw. sollten sie drin stehen.

Zur Unterstützung der Finanzbeamten kann man das Wichtige anmarkern und eventuell auf einem Extrablatt zusammenfassen/erläutern.

 

vor 15 Stunden von MeinNameIstHase:

Ob ein Fonds die Bedingungen für die Teilfreistellung erfüllt, musst du schon selbst herausfinden.

Natürlich, mache ich für mich auch, wollte das für andere Leser aber erwähnt wissen:thumbsup:

 

 

 

SG

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Belgien
vor 5 Stunden von reckoner:

 

Zu den Vorjahren musst du selber wissen ob da der Sparer-Pauschbetrag übertroffen wurde 

 

 

Strenggenommen müssen vom Steuerpflichtigen alle Kapitalerträge auf ausländischen Konten/Depots in der ESt-Erklärung angegeben werden. Die Feststellung, dass es zu keiner Besteuerung dieser Erträge kommt, obliegt dem Finanzamt und nicht dem Steuerpflichtigen. In der Praxis wird es jedoch keine Konsequenzen haben, wenn der Steuerpflichtige es "vergisst", diese ausländischen Erträge zu deklarieren, sofern er mit allen in- und ausländischen Kapitalerträgen unterhalb der 1000€ Grenze bleibt.

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