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mmusterm

Familienversicherung - Minijob UND Kapitalerträge

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mmusterm

Die Grenze für die Familienversicherung ist ja bekanntlich höher, wenn man einen Minijob ausübt.

2025: 556 EUR pro Monat bei Minijob, also 12 * 556 = 6.672 EUR p.a. [1] , allerdings nur 535 EUR pro Monat bei selbständiger Tätigkeit, Miet- und Kapitaleinnahmen,also 12 * 535 = 6.420 p.a. [2].

 

Welche Grenze (die höhere oder niedrigere) gilt nun, wenn man einen Minijob UND Kapitalerträge hat?

 

Beispiel:

Minijob in Höhe von 200 EUR pro Monat, also 200 * 12 = 2.400 EUR p.a. [3]

Kapitalerträge: 5.100

Bei den Kapitalerträgen darf der Sparerfreibetrag (1.000 EUR p.a.) abzogen werden, also EUR 5.100 - 1.000 = 4.100 EUR [4]

 

Rechnung:

2.400 Minijob [3] + 4.100 Kapitalerträge [4] = 6.500 Gesamteinnahmen p.a.

Der Betrag 6.500 ist niedriger als die Grenze 6.672 [1], aber höher als 6.420 [2]

 

--> Ist Fami-Versicherung möglich oder nicht?

 

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chirlu
vor 24 Minuten von mmusterm:

Welche Grenze (die höhere oder niedrigere) gilt nun, wenn man einen Minijob UND Kapitalerträge hat?

 

Die höhere. Wenn Minijob, dann Minijobgrenze.

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mmusterm

@chirlu: Wie immer kompetente und schnelle Antwort - danke!

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Bolanger

Moment... wenn der Minijob unterjährig begonnen wurde, dann greift glaube ich für Monate ohne Minijob die geringere Grenze und es stellt sich eine Grenze zwischen den genannten Zahlen ein. 

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm

@Bolanger/ @chirlu: Gute Nachfrage. Ich habe der Einfachheit halber 12 Monate Minijob angenommen. In der Realität wurde der Minijob aber unterjährig im Jahr 2025 aufgenommen, dh. der Minijob wurde tatsächlich nicht 12 Monate lang ausgeübt, sondern nur im November und Dezember 2025.

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chirlu

Jeder Monat wird immer für sich betrachtet. Man kann auch in manchen Monaten familienversichert sein und in anderen nicht.

 

Im Beispiel hätte man 341,66 Euro an Kapitalerträgen in jedem Monat, somit ist die Grenze von 535 Euro von Januar bis Oktober nicht überschritten und Familienversicherung möglich. Im November und Dezember gibt es 341,66+200 = 541,66 Euro an Einkommen; das liegt unter der Grenze von 556 Euro, also ist Familienversicherung weiterhin möglich.

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mmusterm

@chirlu: Gut, dass @Bolanger nachgefragt hat!

 

Umgekehrt heißt das aber, dass in meinem konkreten Fall eine Familienversicherung für November und Dezember nicht möglich ist, wenn in diesen beiden Monaten ein Minijob an der Geringfügigkeitsgrenze (556 EUR) ausgeübt wurde, denn 556 Minijob + 341,66 Kapitalerträge liegt über der monatlichen Grenze. Richtig so?

 

Und weiter praktisch gefragt: Der Fragebogen der KK fragt die Einnahmen aber nicht als Monatsliste ab, sondern nur summarisch pro Jahr. Wie kann dann die KK eine monatliche Überschreitung feststellen?

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chirlu
vor 57 Minuten von mmusterm:

Der Fragebogen der KK fragt die Einnahmen aber nicht als Monatsliste ab, sondern nur summarisch pro Jahr. Wie kann dann die KK eine monatliche Überschreitung feststellen?

 

Nur mit Jahressummen kann sie das wohl nicht.

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