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Donaurenner

BGH Urteil zum Rentenfaktor !!!

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Donaurenner
· bearbeitet von Donaurenner

Hallo zusammen

 

Ein BGH Urteil bei Riester- Verträge für unwirksam erklärt das der Versicherer einseitig den Rentenfaktor nicht kürzen darf. 

Es scheint auch andere Versicherungen betroffen zu sein. 

Hat jemand einen Überblick darüber welche Versicherungen das alle sein könnten. 

Wie geht man da am besten vor um das zu Prüfen. 

Es ist wohl schlecht erst einmal die eigene VS  zu kontaktieren. 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 54 Minuten von Donaurenner:

Ein BGH Urteil bei Riester- Verträge für unwirksam erklärt das der Versicherer einseitig den Rentenfaktor nicht kürzen darf.

 

Ganz so ist es nicht. Es geht um eine Klausel in Allianz-Verträgen, die dem Versicherer erlaubt, den Rentenfaktor zu senken, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse schlechter werden - aber nicht vorsieht, dass der Rentenfaktor wieder steigt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse wieder besser werden.

 

Es geht nicht darum, dass der Rentenfaktor nicht gekürzt werden darf. Sondern um die einseitige Formulierung zu Lasten des Kunden. Das ist ein großer Unterschied.

 

vor 54 Minuten von Donaurenner:

Wie geht man da am besten vor um das zu Prüfen. 

  1. Erst mal schauen, ob man überhaupt eine Lebens- bzw. Rentenversicherung abgeschlossen hat.
     
  2. Dann schauen, ob der Rentenfaktor vom Versicherer gekürzt wurde.
     
  3. In den Vertragstext schauen, ob man eine so einseitige Klausel wie in dem Allianz-Vertrag hat.

Wenn Du drei Mal "Ja" sagen kannst, dann schreibe uns, welche Versicherung Du hast. Am besten postest Du auch die Klausel aus dem Vertrag. Dann können wir weitersehen.

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Schlumich

Schaut mal zu diesem Thema in den Blog von Prof. Walz. Da ist ein Thema drin zur Frage Garantierter Rentenfaktor etc.

 

Und was die Frage des TO anbelangt, so bezieht sich das Urteil auf EINSEITIGE Absenkungsmöglichleiten des Versicheres. 

Wenn da ein Passus drin steht, wie sinngemäß: " Sollten sich die Umstände, die zu einer Absenkung des RF geführt haben bei Eintritt der Verrentung wieder geändert haben, so werden wir dies prüfen und berücksichtigen. Der dann gültige Rentenfaktor kann wieder angehoben werden, wird aber nicht höher sein als der ursprünglich vereinbarte RF..."

 

Wenn sowas drin steht, wird Deine Klage gegen die Absenkung (die durchaus erlaubt ist) scheitern.

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Donaurenner

@Ramstein

Toller Tipp wäre ich nicht drauf gekommen. 

Der Senf reicht nicht um weiter zu kommen. !!!

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