Donaurenner vor 10 Stunden · bearbeitet vor 10 Stunden von Donaurenner Hallo zusammen Ein BGH Urteil bei Riester- Verträge für unwirksam erklärt das der Versicherer einseitig den Rentenfaktor nicht kürzen darf. Es scheint auch andere Versicherungen betroffen zu sein. Hat jemand einen Überblick darüber welche Versicherungen das alle sein könnten. Wie geht man da am besten vor um das zu Prüfen. Es ist wohl schlecht erst einmal die eigene VS zu kontaktieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein vor 9 Stunden https://letmegooglethat.com/?q=bgh+urteil+riester Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 9 Stunden · bearbeitet vor 9 Stunden von stagflation vor 54 Minuten von Donaurenner: Ein BGH Urteil bei Riester- Verträge für unwirksam erklärt das der Versicherer einseitig den Rentenfaktor nicht kürzen darf. Ganz so ist es nicht. Es geht um eine Klausel in Allianz-Verträgen, die dem Versicherer erlaubt, den Rentenfaktor zu senken, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse schlechter werden - aber nicht vorsieht, dass der Rentenfaktor wieder steigt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse wieder besser werden. Es geht nicht darum, dass der Rentenfaktor nicht gekürzt werden darf. Sondern um die einseitige Formulierung zu Lasten des Kunden. Das ist ein großer Unterschied. vor 54 Minuten von Donaurenner: Wie geht man da am besten vor um das zu Prüfen. Erst mal schauen, ob man überhaupt eine Lebens- bzw. Rentenversicherung abgeschlossen hat. Dann schauen, ob der Rentenfaktor vom Versicherer gekürzt wurde. In den Vertragstext schauen, ob man eine so einseitige Klausel wie in dem Allianz-Vertrag hat. Wenn Du drei Mal "Ja" sagen kannst, dann schreibe uns, welche Versicherung Du hast. Am besten postest Du auch die Klausel aus dem Vertrag. Dann können wir weitersehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich vor 9 Stunden Schaut mal zu diesem Thema in den Blog von Prof. Walz. Da ist ein Thema drin zur Frage Garantierter Rentenfaktor etc. Und was die Frage des TO anbelangt, so bezieht sich das Urteil auf EINSEITIGE Absenkungsmöglichleiten des Versicheres. Wenn da ein Passus drin steht, wie sinngemäß: " Sollten sich die Umstände, die zu einer Absenkung des RF geführt haben bei Eintritt der Verrentung wieder geändert haben, so werden wir dies prüfen und berücksichtigen. Der dann gültige Rentenfaktor kann wieder angehoben werden, wird aber nicht höher sein als der ursprünglich vereinbarte RF..." Wenn sowas drin steht, wird Deine Klage gegen die Absenkung (die durchaus erlaubt ist) scheitern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Donaurenner vor 4 Stunden @Ramstein Toller Tipp wäre ich nicht drauf gekommen. Der Senf reicht nicht um weiter zu kommen. !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Donaurenner vor 4 Stunden So wie ich bis jetzt alles vernommen habe steht das in der Allgemeine Versicherungs- Bedingungen . Ohhh das wird bestimmt wieder eine Nacht kosten den Welzer durchzulesen. Es sind wohl mehrere Versicherungen betroffen die diese Pasus haben. Das ist jetzt sehr Zeitintensiv was zu bewegen. Ab 2001 bis 20xx. sind betroffen da lieg ich bei. Cosmos Direkt Fondsgebunden Riesterrente. Wo ich noch nicht hinter gestiegen bin ist , wenn ich betroffen bin was passiert ??? Werde ich angeschrieben .... !!! glaub ich weniger. Da muss ich wohl selber Aktiv werden. Aber ohne was vorlegen zu können mach ich das nicht. Darum ist Austausch wichtig ohne Klugscheißer .!! Danke @Schlumich Danke @stagflation Zu beachten ist auch , wenn oder man das rückabwickeln kann , sind zu beachten die ganze Zulagen die man über die Jahre bekommen hat . Nicht das die weg sind. Da gibt es noch ein Widerrufsrecht, wenn das eingreifen würde , kann ich die Zulagen behalten. Mein ... Wissenstand.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 1 Stunde Natürlich muss ein Versicherer Dir das mitteilen, wenn er den Rentenfaktor kürzen will. Hast Du einen solchen Brief bekommen? Der Bayrische Rundfunk schreibt: Zitat Wie stelle ich als Riester-Fonds-Sparer fest, ob ich betroffen bin? In der Regel bleibt der Rentenfaktor bei der privaten Altersvorsorge unverändert, weil er eine der wichtigsten Vertragsgrundlagen ist, ohne die man eine solche Versicherung eigentlich nicht vernünftig abschließen kann. Deshalb dürfen Versicherer nur selten etwas daran ändern und müssen das den Versicherten auch auf jeden Fall schriftlich und persönlich mitteilen. Wer also kein solches Schreiben erhalten hat, dass sich an der Höhe der Auszahlung wegen einer Änderung des Rentenfaktors etwas ändert, wäre damit schon auf der sicheren Seite. Wer es für möglich hält, dass ein solcher Brief irgendwann mal gekommen ist und in Vergessenheit geriet, kann einfache Rücksprache mit der Versicherung nehmen. Die Frage am Telefon oder in der Mail wäre: Hat sich bei meinem Vertrag irgendwann der Rentenfaktor geändert? Und wenn ja: mit welcher Begründung? Eine solche Begründung muss man möglicherweise nach dem jüngsten BGH-Urteil dann nicht mehr akzeptieren und kann unter Berufung auf die Gerichtsentscheidung jetzt verlangen, dass die Versicherung zum ursprünglichen, höheren Rentenfaktor auszuzahlen ist. Und weiter: Zitat Kürzungen des Rentenfaktors auch in anderen Verträgen oft unzulässig Wenn der Versicherer den Rentenfaktor im laufenden Vertrag ändert, sollte man auf jeden Fall hellhörig werden. Denn auch in zahlreichen anderen Fällen stellte sich später vor Gericht heraus, dass die Kürzung der Versicherungsleistung nicht gerechtfertigt war. Im Einzelfall lohnt es sich immer, erst einmal eine kostenlose Information bei den Verbraucherzentralen anzufragen, um notfalls rechtlich dagegen vorzugehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag