Bolanger vor 17 Stunden Hallo, in einem anderen Thread tauchte von @stolper folgende Aussage auf, die mein Interesse geweckt hat: Da ich einen sehr großen Verlustverrechnungstopf "Sonstige" habe, laufen meine jährlichen Zinseinkünfte noch einige Jahre gegen diesen Topf. Somit werden die Zinseinkünfte nicht zur Krankenversicherung herangezogen. Das finde ich eine interessante Gestaltung der GKV-Beträge. Nun macht es keinen Sinn, bewusst dauerhafte Verluste zu generieren, um damit die KV-Beträge herunterzurechnen. Gibt es auch Möglichkeiten, Verluste nur vorübergehend zu generieren? Von einem jahr ins andere kann man glaube ich Gewinne durch Anleihen etwas verschieben. Verluste, die man für ein paar Jahre erh#ält und die mit einer gewissen Sicherheit und Planbarkeit danach wieder ausgeglichen werden, kann man so aber nicht erzeugen. Gibt es da andere Möglichkeiten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wishmueller vor 16 Stunden Also ich versuche einfach, mit meinen Kapitalerträgen (einzige Einkunftsart aktuell) unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze zu bleiben, um damit auch nur den Mindestbeitrag zur FKV zur zahlen. Hintergrund ist aber ein überproportionaler Cash-Anteil am Depot, so dass es mir in dem Falle wenig sinnvoll erscheint, einerseits höhere FKV-Beiträge und andererseits Abgeltungssteuer zu zahlen. Die Kapitalerträge zzgl. Abgeltungssteuer-Erstattung decken meine jährlichen Lebenshaltungskosten natürlich nicht ganz, das "fehlende Delta" kommt dann eben aus der Cash-Reserve. 2025 hat das so ganz gut geklappt. 2026 stehe ich aber schon vor dem ersten "Problem". Mein erstes Einzel-Aktien-Invest aus 2025 (war eigentlich nur ein Test) hat sich mittlerweile fast verdoppelt, da wäre ich geneigt, "Gewinne mitzunehmen", würde damit dann aber schnell in Summe auf Jahressicht über dieses Beitragsbemessungsgrenze kommen, sofern ich nicht aus meinen meinen ausschüttenden ETF entsprechende Verkäufe tätige. Soweit hatte ich bei dem Einzel-Aktienkauf gar nicht gedacht..... .... learning by doing..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker vor 14 Stunden @Wishmueller Gravierender ist das Problem noch wenn die Ehefrau in der Familienversicherung (geringere Einkommensgrenze als die Mindest BBG) ist und mit gemeinschaftlichem Vermögen hantiert wird. Dann ist diese Einkommensgrenze relevant, da dann die Ehefrau sich selbst versichern muss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica vor 13 Stunden Wenn die Verluste im Topf "Sonstige" realisiert werden, kannst Du doch mit allen Gewinnen verrechnen, so ich es richtig verstanden habe? Also auch Gewinnen aus dem "Aktientopf", falls nach Verrechnung mit möglicherweise bestehenden Aktienverlusten welche übrig sind. Wenn man also "irgendwo entnimmt", kann der Gewinnanteil demnach mit "Sonstige" verrechnet werden und braucht sich auf. Es gäbe schon Varianten, mit denen man Verluste wieder ausgleichen kann. Aber Planbarkeit und Sicherheit werden relativ gesehen. Als "ETFler" sähe ich nur die obige Möglichkeit, als "Einzeltitler mit Derivaten" gibt es andere Möglichkeiten. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW vor 13 Stunden vor 2 Stunden von Wishmueller: Mein erstes Einzel-Aktien-Invest aus 2025 (war eigentlich nur ein Test) hat sich mittlerweile fast verdoppelt, da wäre ich geneigt, "Gewinne mitzunehmen", würde damit dann aber schnell in Summe auf Jahressicht über dieses Beitragsbemessungsgrenze kommen, sofern ich nicht aus meinen meinen ausschüttenden ETF entsprechende Verkäufe tätige. Man kann so ein "teures Krankenkassenjahr" unter gewissen Umständen verkürzen. Bei "nur" Kapitalerträgen (weder VuV noch S) wird der Beitrag nicht nachträglich korrigiert. Wenn man nur KAP erklärt und dann den Steuerbescheid an die Kasse weiterleitet, dann kann man (im kleinen Rahmen) steuern, ab wann der neue Beitrag festgesetzt wird: Einfach die Steuer ganz früh oder ganz spät im Jahr gegenüber dem Finanzamt erklären. Die Krankenkasse berechnet m.W. den neuen Beitrag ab dem Monat nach dem Datum des Steuerbescheides. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XOMEP vor 6 Stunden Gold und Silber sollten nach einen Jahr Steuerfrei verkauft werden können. Das Gleiche gilt auch für Bitcoin. Den Tipp hier, mit den Cash finde ich gut, solange es nicht verboten wird. Aktuell lege ich mir ein Aktiendepot ohne Dividendenzahler an. Verzögert und steuert etwas die Versteuerung und Beitragszahlungen an die Krankenversicherung nach hinten beim Verkauf. Bisher keine bessere Lösung gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag