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BarbarossaII

Zielsetzung der Meldungen der KapErträge seitens Bank an BZSt

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BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

sind die Meldungen der KapErträge seitens Bank an BZSt
* nur zur Aufdeckung Steuerhinterziehung gedacht?
* oder auch zur Vereinfachung der Steuererklärung für den Einreicher der Steuererkärung?

Hintergrund:
* ich warte die Bankseitige Jahressteuer-Bescheinigung ab, und schreibe die Werte in meine Steuererklärung ab.
* eigentlich müsste zumindest das BZSt (und damit hoffentlich das Wohnsitz-Finanzamt an das meine Steuererklärung geht) unter meiner SteuerID die KapErträge gespeichert haben.
* d.h. mit (meiner oder Default-) Angabe "habe Kapitaleinkkünfte im Erklärungsjahr gehabt" + "Bitte Günstigerprüfung" sowie mit Bestätigung "keine Kapitalerträge bei Ausländischen Instituten" müsste das Thema nach dem Übertragungsstichtag, an denen die Banken ans BZSt melden müssen, autom. laufen können
* natürlich nur, wenn die Meldung der Bank ans BZSt nicht nur zur Aufdeckung Steuerhinterziehung gedacht ist und daher der Workflow "Automatik" aus Politischen Gründen nicht durchgängig programmiert wurde....

Danke fürs Aufschlauen,
Barbarossa II

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chirlu
vor 19 Minuten von BarbarossaII:

nur zur Aufdeckung Steuerhinterziehung gedacht?

 

Ja.

 

vor 19 Minuten von BarbarossaII:

oder auch zur Vereinfachung der Steuererklärung für den Einreicher der Steuererkärung?

 

Du solltest dich informieren, was übermittelt wird und was nicht. Dann würdest du solche Fragen nicht stellen.

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franko
vor 41 Minuten von BarbarossaII:

eigentlich müsste zumindest das BZSt (und damit hoffentlich das Wohnsitz-Finanzamt an das meine Steuererklärung geht) unter meiner SteuerID die KapErträge gespeichert haben.

Es wird nur die Höhe ausgenutzter Freistellungsaufträge oder NV-Bescheinigungen gemeldet.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

sind die Meldungen der KapErträge seitens Bank an BZSt
* nur zur Aufdeckung Steuerhinterziehung gedacht?

Nur dazu, und zwar ganz speziell zur Aufdeckung von zu hohen Freistellungsaufträgen.

Im Normalfall kennt der Fiskus weder das Vermögen noch die Kapitalerträge.

 

Bei ausländischen Banken ist es übrigens anders, aber das nur nebenbei.

 

Stefan

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Na ja, es gibt mehrere Meldeverfahren.

 

Einerseits das Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK):

Zitat

Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge. So soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufgedeckt und verhindert werden.

 

Andererseits den Common Reporting Standard:

Zitat

CRS ist ein internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. An diesem in 2017 gestarteten Austauschverfahren sind mittlerweile über 90 Staaten beteiligt. Die für den Austausch erforderlichen Informationen werden in den Ursprungsländern durch die Finanzinstitute (z.B. Banken) erhoben und an eine zentral zuständige Behörde weitergeleitet.

 

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Annahme und Weiterleitung der Finanzkontendaten zuständig.

 

Das BZSt leitet die Informationen an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiter. Gleichzeitig empfängt es die Informationen aus dem Ausland und übermittelt diese dann an die zuständigen deutschen Finanzämter. Die Auswertung der Daten erfolgt in den Finanzämtern bzw. den jeweiligen Steuerbehörden im Ausland.

 

Insbesondere folgende Daten werden ausgetauscht:

  • Name
  • Anschrift
  • Ansässigkeitsstaat
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Kontonummer
  • Name und Identifikationsnummer des Finanzinstituts
  • Kontosaldo
  • Zinsen / Dividenden / sonstige Einkünfte

 

Am besten schaut man sich beide Verfahren im Detail an. Wenn in Deutschland wieder eine Vermögenssteuer eingeführt werden sollte, ist das Meldeverfahren für Kontostände im In- und Ausland an die Finanzbehörden jedenfalls bereits vorhanden.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
vor 16 Stunden von stagflation:

Na ja, es gibt mehrere Meldeverfahren.

 

Einerseits das Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK):

 

Andererseits den Common Reporting Standard:

 

Am besten schaut man sich beide Verfahren im Detail an. Wenn in Deutschland wieder eine Vermögenssteuer eingeführt werden sollte, ist das Meldeverfahren für Kontostände im In- und Ausland an die Finanzbehörden jedenfalls bereits vorhanden.

Interessant. Scheinbar sind die USA nicht auf der Liste der teilnehmenden Staaten. Dafür gibt es dann aber wieder andere Verfahren (FATCA). 

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