Besserwisser gestern um 08:35 Uhr Hallo, ich hab da eine Frage und hoffe, dass mit jemand helfen kann. Wir haben unserer Tochter (inzwischen ist sie schon 30 Jahre alt) schon als Kind ein Juniordepot eröffnet und damals 200 Euro monatlich angespart und angelegt. Immer wieder mal sind auch ein paar Tausender von uns auf dem Depot gelandet. So in Summe sind das nun 80.000 €. Sie selbst spart auch auf dem Depot an. Nun werden wir auch nicht jünger, wir sind 67 Jahre alt, und machen uns Gedanken wir Schenkungs-/Erbschaftssteuer sparen können. Wir wollen nun - erstmal - Wertpapiere so um die 250.000 € auf ihr Depot übertragen, und dabei bin ich zum ersten Mal ernsthaft über das Thema Meldepflicht gestolpert. Bisher hatten wir uns leider um eine Meldung an das Finanzamt keine Gedanken gemacht. Der erste Gedanke war nun die Wertpapierübertragung ans Finanzamt zu melden, aber irgendwie plagt mich der Gedanke, dass die nicht gemeldeten Beträge uns und vor allem unserer Tochter irgendwie zu Problemen führen könnten. Nun frage ich mich ... Soll ich nur der Wertpapierübertrag melden und den Rest verschweigen? Oder kann ich die vergangenen Zahlungen "nachmelden"? Ist es sinnvoll sich da Hilfe zu holen und wer macht sowas ein Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder nehme ich Kontakt mit dem Finanzamt auf? Danke für eure Zeit und eine eventuelle Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara gestern um 08:46 Uhr vor 10 Minuten von Besserwisser: Wir haben unserer Tochter (inzwischen ist sie schon 30 Jahre alt) schon als Kind ein Juniordepot eröffnet und damals 200 Euro monatlich angespart und angelegt. Immer wieder mal sind auch ein paar Tausender von uns auf dem Depot gelandet. So in Summe sind das nun 80.000 €. Wobei bei den 80.000 Euro bereits eine gewisse Summe wieder herausfällt, da alle 10 Jahre ein neuer Freibetrag zur Verfügung steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm gestern um 08:54 Uhr Wertpapierübertragungen von Depot Eltern an Tochter (als Schenkung) werden doch sowieso von der übertragenden Bank an das Finanzamt gemeldet. Ich meine so etwa mit einem Jahr Zeitverzögerung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich gestern um 09:01 Uhr · bearbeitet gestern um 09:01 Uhr von Schlumich Erstmal gilt: Alle 10 Jahre hat jedes Elternteil einen Freibetrag von 400k€, also zusmamen 800k€. Das ist schon mal ein Brett. Weiterhin gilt, alles was vor 2016 war ist mW steuerlich hierbei egal. Die "kleineren Geschenke" zwischendurch sind tatsächlich schwierig. Soweit ich weiß, müsste "alles" erfasst werden. In der Realtität ist das wohl nur sehr schwer möglich bis unmöglich. Im Zweifel hilft hier eine Anfrage beim FA wie damit umzugehen ist bzw. bei der Meldung des "großen Betrags" ein Hinweis, dass auch in den letzten 10 Jahren regelmäßige Beträge im sozialadäquater Höhe zu Weihnachten, Geburtstag etc. geflossen sind, die aber nicht exakt zu beziffern sind. Ggf. Abschätzung wie viel jährlich geschenkt wurde. (Achtung: Keine Steuerberatung meinerseits) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
underwood gestern um 09:29 Uhr · bearbeitet gestern um 09:30 Uhr von underwood Zitat 10. Schenkung anzeigen? Unser Expertenrat Nach dem gesetzlichen Wortlaut unterliegt jede Schenkung der Anzeigepflicht, selbst wenn sie keine Schenkungsteuer auslöst. Das gilt insbesondere auch für Zuwendungen, deren Wert unterhalb der persönlichen Freibeträge für die Schenkungsteuer liegen. Klar dürfte sein, dass das Finanzamt nicht von jedem Geschenk zum Kindergeburtstag und nicht von jeder kleinen Geldspende an den Sportverein erfahren muss und will. Dennoch sollte die Meldepflicht für Geschenke unbedingt ernst genommen werden. Gerade bei Schenkungen außerhalb der Kernfamilie und bei der Zusammenrechnung mehrerer Schenkungen wird schnell die Schwelle erreicht, in der das Finanzamt eine Anzeige gemäß § 30 ErbStG erwartet. Der Laie kann regelmäßig nur schwer einschätzen, wann eine Meldung offensichtlich unterbleiben kann. Im Zweifel sorgt die Anzeige beim Finanzamt dafür, dass eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung verhindert wird und dass auch die Frist für die Festsetzungsverjährung startet. https://www.rosepartner.de/schenkung-finanzamt-anzeigen-melden.html Ich würde die 250k auf jeden Fall melden bzw. wie oben erwähnt macht das wahrscheinlich auch die Bank bei Depotübertrag. Die kleineren Beträge aus der Vergangenheit kann man machen und wegen deren Form der Meldung beim FA nachfragen. Aber ist ja alles noch deutlich unter den Freibeträgen. Ich persönlich würde mir den Aufwand bei den 80k aus der Vergangenheit sparen. Je nach dem wie groß die Schenkungen waren, ist das auch nicht praktikabel. Wegen jeden 200 € zum Geburtstag oder Weihnachten ergibt es ja keinen Sinn das auch ans FA zu melden. Aber für eine endgültige Aussage muss dann wohl beim zuständigen FA nachfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Besserwisser gestern um 09:31 Uhr Danke für die Antworten. Ich habe mal Kontakt zum Finanzamt aufgenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
underwood gestern um 09:33 Uhr vor 1 Minute von Besserwisser: Danke für die Antworten. Ich habe mal Kontakt zum Finanzamt aufgenommen. Schreib hier gerne rein, was das FA antwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm vor 23 Stunden Noch zu Meldung der Bank an das FA. Das steht im Depotübertrag-Formular der Targo: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger vor 23 Stunden vor 46 Minuten von Schlumich: Die "kleineren Geschenke" zwischendurch sind tatsächlich schwierig. Soweit ich weiß, müsste "alles" erfasst werden. In der Realtität ist das wohl nur sehr schwer möglich bis unmöglich. richtig, weil eine Differenzierung zwischen Geschenk und der Finanzierung des familienüblichen Lebensstils unscharf ist. Wenn ein Multimillionär seinem Nachwuchs monatlich 10 K Taschengeld überweist, dann kann das durchaus als Lebensunterhalt gewertet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko vor 23 Stunden vor einer Stunde von Schlumich: Die "kleineren Geschenke" zwischendurch sind tatsächlich schwierig. Soweit ich weiß, müsste "alles" erfasst werden. [...] Hinweis, dass auch in den letzten 10 Jahren regelmäßige Beträge im sozialadäquater Höhe zu Weihnachten, Geburtstag etc. geflossen sind, die aber nicht exakt zu beziffern sind. "Die üblichen Gelegenheitsgeschenke" sind kein Problem, denn die sind komplett steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy vor 23 Stunden Das frage ich mich auch immer, wie das "Superreiche" eigentlich machen. Wenn die dem Junior einen Bugatti zum 18. schenken, müssen die dann Schenkungssteuer bezahlen? (Luxusproblem das ich leider (?) nicht habe) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm vor 23 Stunden @alle: Die Wertpapiere sind bei einer Schenkung ja am Übertragungstag zu bewerten. Weiß jemand, wo man historische Aktienkurse (auch von amerikanischen oder japanischen Aktien) tagesgenau abrufen kann? Wo würde denn das FA die Tageskurse herbekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady vor 23 Stunden · bearbeitet vor 23 Stunden von slowandsteady vor 7 Minuten von Dandy: Das frage ich mich auch immer, wie das "Superreiche" eigentlich machen. Wenn die dem Junior einen Bugatti zum 18. schenken, müssen die dann Schenkungssteuer bezahlen? (Luxusproblem das ich leider (?) nicht habe) Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ – DATEV magazin Zitat Das FG vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem gesetzlichen Begriff „übliche Gelegenheitsgeschenke“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff handle, der durch Auslegung des Gerichts zu konkretisieren sei. Danach dürfe sich die Üblichkeit eines Gelegenheitsgeschenks nicht nach den Gewohnheiten bestimmter Bevölkerungskreise bzw. den Vermögensverhältnissen des Schenkers oder des Beschenkten richten, weil ansonsten nur bei besonders vermögenden Schenkern besonders wertvolle Gelegenheitsgeschenke steuerfrei sein könnten, während das gleiche Geschenk in weniger begüterten Kreisen unüblich und daher steuerpflichtig wäre. Dadurch könnten in wohlhabenden Gesellschaftskreisen größere Werte unbesteuert zugewendet werden. Aehnliches duerfte wohl fuer einen Bugatti gelten. Im Zweifelsfall ist es eben eine Einzelfallentscheidung des Gerichts. Ich denke es kommt auch auf den Anlass an - 20.000 zur (einmaligen) Hochzeit sind wohl noch eher "ueblich" als 20.000 zum Anlass "Ostern". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 23 Stunden · bearbeitet vor 23 Stunden von stagflation vor 15 Minuten von Dandy: Das frage ich mich auch immer, wie das "Superreiche" eigentlich machen. Wenn die dem Junior einen Bugatti zum 18. schenken, müssen die dann Schenkungssteuer bezahlen? (Luxusproblem das ich leider (?) nicht habe) Die Reichen, die ich entfernt kenne, würden das nicht tun. Vielleicht irgendwelche Promis... Und die machen es, weil sie wissen, dass sie andere Leute damit neidisch machen - und sich dann daran erfreuen. Am besten ignoriert man so etwas. Das schont die eigenen Nerven. Und wenn alle es ignorieren würden, würden auch die Promis damit aufhören. Aber zu Deiner Frage. Wenn ein Superreicher seiner Tochter zum 18. Geburtstag ein teures Auto schenkt, würde das vermutlich als Gelegenheitsgeschenk durchgehen. Also keine Schenkungssteuer. An Ostern würde es wohl nicht klappen, siehe letzter Post. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm vor 23 Stunden 7 minutes ago, slowandsteady said: weil ansonsten nur bei besonders vermögenden Schenkern besonders wertvolle Gelegenheitsgeschenke steuerfrei sein könnten, während das gleiche Geschenk in weniger begüterten Kreisen unüblich und daher steuerpflichtig wäre. Die Begründung ist im Sinne der Gleichbehandlung/Gerechtigkeit für mich nachvollziehbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
EddisHerrchen vor 22 Stunden · bearbeitet vor 22 Stunden von EddisHerrchen Hallo @Besserwisser da hilft dir vermutlich auch die Online Seite des Finanzamtes deines Bundeslandes z.B. Hessen https://finanzamt.hessen.de/steuern/steuererklaerung-vorjahre/erbschaft-und-schenkungen wo auch die speziellen Formulare dafür als PDF bereitgestellt werden. Es gibt dafür spezialisierte Finanzämter, wo du die Meldung hinschicken mußt, abhängig vom Standort/Bundesland des Schenkers. Gruß EddisHerrchen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine vor 21 Stunden vor 3 Stunden von Solara: Wobei bei den 80.000 Euro bereits eine gewisse Summe wieder herausfällt, da alle 10 Jahre ein neuer Freibetrag zur Verfügung steht. Und sie selbst auch noch reingespart hat. Die Wertsteigerungen sind ohnehin der Tochter zuzurechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel vor 21 Stunden vor 3 Stunden von Schlumich: Die "kleineren Geschenke" zwischendurch sind tatsächlich schwierig. Soweit ich weiß, müsste "alles" erfasst werden. In der Realtität ist das wohl nur sehr schwer möglich bis unmöglich. Im Zweifel hilft hier eine Anfrage beim FA wie damit umzugehen ist bzw. bei der Meldung des "großen Betrags" ein Hinweis, dass auch in den letzten 10 Jahren regelmäßige Beträge im sozialadäquater Höhe zu Weihnachten, Geburtstag etc. geflossen sind, die aber nicht exakt zu beziffern sind. Ggf. Abschätzung wie viel jährlich geschenkt wurde. (Achtung: Keine Steuerberatung meinerseits) Meines Wissens nach (vor ein paar Jahren mal damit beschäftigt) zählen "angemessene" Geschenke zu Weihnachten etc.. nicht. Wobei die Angemessenheit sich an dem Vermögen des Schenkenden orientiert. Auch eine "Unterstützung zum Lebensunterhalt" (die offizielle Formulierung mag ähnlich sein) ist ohne Erfassung erlaubt. Meine Patentochter z.B. bekommt von mir seit dem 18. Geburtstag 100 Euro pro Monat "Unterstützung". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker vor 20 Stunden 1. Schenker und Beschenkte müssen eine Meldung an das FA abgeben. 2. Wenn die 250 T€ gemeinschaftl. Vermögen der Eltern sind, dann wird jedem Elternteil 125 T€ auf den Freibetrag von 400 T € angerechnet. 3. Spielt dann die Vergangenheit mit 200 p.M. eine Rolle ? Ich würde sagen nein. 4. Erst wenn ich als Eltern "Druck" habe dien Freibetrag jetzt komplett ausnutzen zu wollen/müssen ist der Sachverhalt relevant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Besserwisser vor 20 Stunden vor 21 Minuten von PrivateBanker: 1. Schenker und Beschenkte müssen eine Meldung an das FA abgeben. 2. Wenn die 250 T€ gemeinschaftl. Vermögen der Eltern sind, dann wird jedem Elternteil 125 T€ auf den Freibetrag von 400 T € angerechnet. 3. Spielt dann die Vergangenheit mit 200 p.M. eine Rolle ? Ich würde sagen nein. 4. Erst wenn ich als Eltern "Druck" habe dien Freibetrag jetzt komplett ausnutzen zu wollen/müssen ist der Sachverhalt relevant. Das ist der Punkt, wir möchten den Freibetrag voll ausnutzen und in 10 Jahren nochmal. Darum ist mir eine Bereinigung wichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker vor 19 Stunden Evtl. hilft dies weiter: https://www.fgs.de/news-and-insights/blog/detail/uebliche-gelegenheitsgeschenke-setzt-das-finanzgericht-rheinland-pfalz-neue-massstaebe Ich pers. sehe die 200 € als normale Zuwendung (Ausbildung, Auto, Aussteuer usw.) wenn es dann nach 20 Jahren andere positivere finanzielle Verhältnisse gibt um den Betrag nicht dafür zu verwenden, so what !! Ich gehe davon aus, dass das Depot seit Beginn auf die Tochter läuft, um ganz sicher zu sein würde ich die Einzahlungen (80.000 ???) hälftig jedem Elternteil dazu rechnen. Vorher würde ich mir eine verbindliche Auskunft beim FA einholen (Erbschaftsteuer Finanzamt !!) und dabei kämpfen, dass diese nicht angerechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker vor 19 Stunden vor 26 Minuten von Besserwisser: Das ist der Punkt, wir möchten den Freibetrag voll ausnutzen und in 10 Jahren nochmal. Darum ist mir eine Bereinigung wichtig. Wäre es eine Möglichkeit in Jahren den/die Enkel mit einzubeziehen und dessen/deren Freibetrag auszuniutzen? Zudem mal abwarten was die Erbschaftsteuerreform dieses Jahr oder nächstes Jahr bringt. Wenn die Mio Freibetrag kommt löst sich vieles evtl. in Wohlgefallen auf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin vor 18 Stunden vor 1 Stunde von PrivateBanker: Evtl. hilft dies weiter: https://www.fgs.de/news-and-insights/blog/detail/uebliche-gelegenheitsgeschenke-setzt-das-finanzgericht-rheinland-pfalz-neue-massstaebe 20.000€ zu Ostern waren aber auch arg konstruiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara vor 18 Stunden Zitat Legt man als Maßstab den Bezug zur o.g. Kleinbetragsgrenze an, so dürfte im Ergebnis ein übliches Gelegenheitsgeschenk den Wert von EUR 799 nicht übersteigen. Das wird mein erwachsenes Kind nicht erfreuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady vor 17 Stunden · bearbeitet vor 17 Stunden von slowandsteady vor 20 Minuten von Turmalin: 20.000€ zu Ostern waren aber auch arg konstruiert. Das meinte ich oben. 20.000 als Ostergeschenk sind halt absurd - als Geschenk zurHochzeit vllt. noch angemessen bei reichen Eltern, insb. wenn es zB in Form einer Weltreise oder als "Bauzuschuss" geschenkt wird. Im Endeffekt entscheidet die "Angemessenheit" der Sachbearbeiter im Finanzamt, und wenn man damit nicht einverstanden ist, dann eben das Gericht. Zum Thema: Wegen 80k von beiden Eltern gemeinsam geschenkt, wuerde ich mir gar keine Sorgen machen. Das ist vollkommen irrelevant, weil weit unter dem Freibetrag. Ich wuerde die neue 250k Depotschenkung anzeigen, die 80k davor ignorieren. Steuerhinterziehung ist es nicht, wenn es von vornherein "steuerfrei" gewesen waere und 330k sind immer noch weit unter dem Freibetrag von 400k. Zudem ist man als Eltern auch Unterhalt schuldig, wenn ich meinem Langzeit-studierenden Kind von 18-25 jeden Monat 1000 Euro ueberweise, sind das auch 84k in Summe, die aber wohl kaum als "Schenkung" gelten wuerden. vor 7 Stunden von Besserwisser: wer macht sowas ein Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder nehme ich Kontakt mit dem Finanzamt auf? Wenn du unbedingt Geld ausgeben willst, kannst du Notar und Rechtsanwalt fragen, aber eine Schenkung ist rechtlich sehr einfach: Du machst eine Ueberweisung mit dem Betreff "Schenkung" oder beauftragst den Depotuebertrag und fertig. Gleichzeitig eine Schenkungsanzeige an dein zustaendiges Finanzamt. Rechtlich musst du dich bei einer Schenkung nicht beraten lassen und steuerlich eigentlich auch nicht, solange du nicht ueber dem Freibetrag von 400k liegst. Rechtsanwalt/Notar ist nur notwendig, wenn du sowas wie "vorgezogenes" Erbe haben willst (ich schenke Tochter A das Grundstueck zum Hausbau jetzt, dafuer wird sie per Erbvertrag vom Rest enterbt, den Sohn B bekommt). Bei einer reinen Schenkung "ohne wenn und aber" aber IMHO ueberfluessig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag