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Besserwisser

Schenkung an Kinder, Meldung ans Finanzamt

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OttoKleinanleger
vor 6 Stunden von underwood:

Ich würde die 250k auf jeden Fall melden bzw. wie oben erwähnt macht das wahrscheinlich auch die Bank bei Depotübertrag.

Ich habe zwar null Ahnung von dem Thema, würde aber auf jeden Fall die Schenkung melden.

Es geht doch gar nicht darum, ob Schenkungssteuer anfällt. Ich glaube bei den Beträgen sind wir uns einig, dass die noch steurfrei sein dürften, denn Kinder können von jedem Elternteil bis zu 400k alle 10 Jahre steuerfrei geschenkt/vererbt bekommen.

Viel wichtiger ist die Bürokratie richtig zu bedienen, sonst kann einem hinterher wegen Formfehlern ein Strick draus gedreht werden.

 

Schenkungen abseits von Gelgenheitsgeschenken müssen gemeldet werden, und zwar vom Schenkenden, wie auch vom Beschenkten.

Für NRW findet man die Formulare hier:
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/erbschaft-und-schenkungsteuer/anzeigepflicht-bei-erbe-und-schenkung
 

Vielleicht kann man mal einen Steuerberater konsultieren, wie das mit den bisher geleisteten Zahlungen ist, ob die noch unter Gelegenheitsgeschenke fallen. Wenn jetzt das FA aber schon informiert ist, dann reicht vielleicht auch deren schriftliche(!) Auskunft.

Übrigens muss man beim NRW Formular mit angeben was vorher an Schenkungen gelaufen ist.


 

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Hotzenplotz2

Vielleicht können wir mal ein bisschen aufräumen, das liest sich alles etwas wild. Nur mal so als Beispiel:
Wenn ihr die ersten 10 Jahre ihres Lebens 200€/Monat gespart habt mit 3% und dann ab 10 Jahren habt ihr es liegen lassen, dann sind das alleine 51.000€. Da reden wir nur über die ersten 10 Lebensjahre. Wenn also in den nächsten 20 noch eigene Sparpläne, Wertentwicklung und "ein paar tausender" dazugekommen sind dann passt da was nicht. Entweder ihr habt das nur mal ein paar Jahre am Anfang gemacht oder es sind noch weniger als 3% Wertentwicklung oder ihr habt dann irgendwann nichts mehr gespart. 
Wie auch immer, ein Großteil des Vermögens sollte ja Wertsteigerung und keine Schenkung sein.

Was ist überhaupt das Gesamtvermögen, das insgesamt auf die Tochter übertragen werden soll?
Wir reden von 2x400k€ alle 10 Jahre. Wie viel Besitz ist überhaupt da zum Vererben? Wenn man so viel hat, dass man heute 2x400k schenkt und es ausreizen will um in 10 jahren wieder 2x400k zu schenken, dann wäre es vielleicht mal an der Zeit zu überlegen ob man das ganze nicht anders strukturiert (Familienstiftung etc.)

Als nächstes kann man ja vermutlich noch für die letzten 10 Jahre sich die Kontoeingänge auf dem Depot anschauen. Was ist denn da überhaupt eingegangen? Also 80k -alles vor 10 Jahren -Einzahlungen der Tochter - Gewinne. Da kann ja schon gar nicht mehr viel übrig bleiben? Vielleicht 10k€/15k€?

Also kannst du am Ende jetzt vielleicht 780k€ statt 800k€ steuerfrei verschenken. Du willst aber eigentlich nur 250k€ verschenken.
Was ist denn das Problem?
 

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Besserwisser

Das Finanzamt hat sich noch nicht gemeldet.

 

Die 80.000 sind von uns, die Tochter spart zusätzlich.

Jetzt kommen erstmal noch 250.000 dazu und wir wollen den Freibetrag von 800.000 ausnutzen. 

Nach 10 Jahren nochmals 800.000 und dann ... 

 

Die 80 K waren Geldüberweisungen

Die 250K und die weiteren sind Wertpapierüberträge bzw. Immobilien. Das kriegt das Finanzamt auf jeden Fall mit.

 

Dabei geht es auch um den Anfang des 10-Jahreszeitraums, sonst weiss ich ja nicht wann der nächste 10-Jahreszeitraum beginnt.

 

Wenn ich den Freibetrag nicht ausnutzen wollte würde ich mir keinen Kopf machen.

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reckoner

Hallo,

 

ich denke auch, dass die Höhe des - potentiellen - Erbes der entscheidende Punkt ist.


Ist das so viel, dass auch mehrere Freibeträge voraussichtlich nicht ausreichen, dann würde ich jetzt so viel schenken, dass es über 800.000 liegt, und dann ein wenig Steuern zahlen (die kommen ja eh irgendwann).

Würden hingegen 2 Freibeträge ausreichen (mit 3 könnte man bei einem Alter von 67 auch noch planen), dann umgekehrt jetzt etwas weniger als 800.000 schenken, und in 10 Jahren erneut.


Und wie viel Freibetrag noch übrig ist lässt sich doch einfach berechnen (800.000 minus die Summe der Schenkungen in den letzten 10 Jahren). Eine unterlassene Meldung ändert nichts an der 10-Jahresfrist.

Regelmäßiges Sparen (in angemessener Höhe natürlich) etwa für die erste Wohnung, den Führerschein, ein Auto oder als Mitgift sehe ich übrigens als Gelegenheitsgeschenk.


Zum letzten Post: Die 10 Jahre beginnen und enden jeden Tag. Hättest du z.B. heute geschenkt, dann müssten alle Schenkungen vom 30.1.2016 bis zum 29.1.2026 aufaddieren werden.

Und da du jetzt sagst, dass es auch um Immobilien geht solltest du diverse andere Konstellationen berücksichtigen, insbesondere dass die Tochter die Immobilie(n) kauft (das kann bedeutende Vorteile haben).

 

Stefan

 

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mmusterm
9 hours ago, reckoner said:

Die 10 Jahre beginnen und enden jeden Tag. Hättest du z.B. heute geschenkt, dann müssten alle Schenkungen vom 30.1.2016 bis zum 29.1.2026 aufaddieren werden.

@reckoner:Danke für die Klarstellung.

Beispielrechnung: Hätte man vom 30.01.2016 bis 29.01.2026 jeden Tag 400.000 EUR / 365 Tage / 10 Jahre = EUR 109,59 geschenkt, dann könnte man am 30.01.2026 wieder EUR 109,59 schenken, ohne die 400.000-EUR-Grenze zu überschreiten. Also ein gleitendes, tagesgenaues 10-Jahres-Fenster. Richtig so?

9 hours ago, reckoner said:

diverse andere Konstellationen

@reckoner: Was hältst Du vom "Supervermächtnis", z.B. https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/berliner-testament/supervermaechtnis.html

 

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t.klebi
Am 27.1.2026 um 11:38 von stagflation:

Aber zu Deiner Frage. Wenn ein Superreicher seiner Tochter zum 18. Geburtstag ein teures Auto schenkt, würde das vermutlich als Gelegenheitsgeschenk durchgehen. Also keine Schenkungssteuer. 

Nur einen Beitrag zuvor wurde ist ein FG-Urteil verlinkt, das und warum das gerade nicht so ist. Es auf die allgemein übliche Anschauung von Gelegenheitsgeschenken abzustellen und nicht auf die Anschauung der Superreichen. 

 

Wäre auch ziemlich blöd, wenn innerhalb der Familien von Superreichen riesige Beträge steuerfrei übertragen werden könnten, wo beim Normalverdiener bereits Schenkungsteuer anfiele. 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Beispielrechnung: Hätte man vom 30.01.2016 bis 29.01.2026 jeden Tag 400.000 EUR / 365 Tage / 10 Jahre = EUR 109,59 geschenkt, dann könnte man am 30.01.2026 wieder EUR 109,59 schenken, ohne die 400.000-EUR-Grenze zu überschreiten. Also ein gleitendes, tagesgenaues 10-Jahres-Fenster. Richtig so?

Theoretisch ja. Ich würde aber ein klein bisschen davon wegbleiben um Überschneidungen zu vermeiden. Bei nur 100 Euro pro Tag mag man eine überraschende Steuerpflicht verschmerzen, aber wenn man eine Immobilie verschenkt und dann 9 Jahre und 364 Tage später erneut, dann wäre das schon sehr blöd.

 

Zitat

Was hältst Du vom "Supervermächtnis",

Sagt mir jetzt nichts - schaue ich mir heute Abend mal genauer an.

 

Stefan

 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 3 Stunden von t.klebi:

Nur einen Beitrag zuvor wurde ist ein FG-Urteil verlinkt, das und warum das gerade nicht so ist. 

 

Da ging es um ein Ostergeschenk. Nicht um ein Geburtstagsgeschenk. Und auch noch zum 18. Geburtstag, der etwas besonderes ist.

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Maikel
vor 13 Minuten von stagflation:

Da ging es um ein Ostergeschenk. Nicht um ein Geburtstagsgeschenk. Und auch noch zum 18. Geburtstag, der etwas besonderes ist.

Ein entscheidender Aspekt in dem verlinkten Artikel scheint mir dabei zu sein:

"Das FG-Urteil weicht von der bisherigen Rechtsprechung und Literaturauffassung ab, da es die Üblichkeit der
Gelegenheitsgeschenke unabhängig von Vermögensverhältnissen des Schenkers oder Beschenkten bestimmt. ...
"

 

Wenn dieses Urteil "Schule" macht, dann wird sich bei der Anrechnung solcher realtiv großen, aber relativ kleinen Geschenke grundsätzlich etwas ändern; auch wenn es z.B. um den 18. Geburtstag geht.

 

BTW: Wann ist die Höhe der Freibeträge zuletzt an die Entwicklung der Inflation angepaßt worden? Diese Nicht-Anpassung ist eine schleichende Erhöhung der Erbschaftssteuer.

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chirlu
vor 6 Stunden von mmusterm:

Hätte man vom 30.01.2016 bis 29.01.2026 jeden Tag 400.000 EUR / 365 Tage / 10 Jahre = EUR 109,59 geschenkt, dann könnte man am 30.01.2026 wieder EUR 109,59 schenken, ohne die 400.000-EUR-Grenze zu überschreiten.

 

Man hätte dann 400332,27 Euro geschenkt. Also nein. (Liegt sowohl an den drei Schalttagen in diesem Zeitraum als auch an der Aufrundung, die allein 3,50 Euro ausmacht.)

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slowandsteady
vor 17 Stunden von Besserwisser:

Jetzt kommen erstmal noch 250.000 dazu und wir wollen den Freibetrag von 800.000 ausnutzen. 

Nach 10 Jahren nochmals 800.000 und dann ... 

Bei diesen Summen kannst du dir wohl mal ein paar Stunden Steuerberater leisten und den das "wasserdicht" erledigen lassen. Denn du bzw. deine Tochter wollen sicher nicht wegen einem Formfehler fuenf bis sechsstellig Steuern nachzahlen.

vor 16 Stunden von reckoner:

Und da du jetzt sagst, dass es auch um Immobilien geht solltest du diverse andere Konstellationen berücksichtigen, insbesondere dass die Tochter die Immobilie(n) kauft (das kann bedeutende Vorteile haben).

Der Tochter Geld schenken und mit etwas zeitlichem Abstand (wegen Gestaltungsmissbrauch) damit soll sie die Immobilie kaufen. Dann kann sie steuerlich wieder AfA machen. Der Steuerberater beraet dich sicherlich...

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was hältst Du vom "Supervermächtnis",

Jetzt mal durchgelesen. Hört sich grundsätzlich gut ich.

Mir war nicht bekannt, dass man über diesen Weg quasi ein flexibles Testament anfertigen kann. Das erspart die sonst immer wieder nötigen Änderungen, wenn sich das Vermögen verändert.

 

Ist das Vermögen hingegen mehr oder weniger bekannt (so dachte ich es bei euch) dann braucht man das imho nicht.

Außerdem hat es nichts mit dem mehrfachen Nutzen der Freibeträge zu tun (worum sich der Thread ja hauptsächlich dreht), da hilft das Testament gar nicht.

 

Zitat

Bei diesen Summen kannst du dir wohl mal ein paar Stunden Steuerberater leisten und den das "wasserdicht" erledigen lassen.

Dir ist aber schon klar was ein Steuerberater kostet, ja?

Und wenn man den beispielsweise fragt, wie idealerweise 900.000 Euro zu vererben sind, dann berechnet sich die Kosten auch anhand dieser 900.000, und nicht nur nach 100.000. Dabei hätte man die ersten 800.000 natürlich komplett steuerfrei alleine hinbekommen.

Das kann je nach Betrag auch schnell total unwirtschaftlich sein, da zahlt man lieber das bisschen Steuern. Wir reden hier ja über Steuersätze von maximal 15%.

 

Zitat

Man hätte dann 400332,27 Euro geschenkt. Also nein. (Liegt sowohl an den drei Schalttagen in diesem Zeitraum als auch an der Aufrundung, die allein 3,50 Euro ausmacht.)

Genau sowas meinte ich in # 32 - besser immer etwas Reserven einbauen. B-)

Das Beispiel war natürlich nur überschlagen, aber es zeigt, dass beim exakten Nachrechnen schnell was schlechtes herauskommen kann.

Oben hatte ich übrigens gesagt, dass man das bei 100 Euro verschmerzen könnte. Das stimmt aber nicht, wenn man es einfach weiterlaufen lässt. Denn dann wäre nach knapp 10 Jahren jede Zahlung steuerpflichtig, der Freibetrag würde nie wieder aufleben. :(

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

hmm,

monatl. Sparraten lassen sich schwer als Gelegenheitsgeschenke bezeichnen, da kein Zusammenhang mit dem Anlass (Geburtstag, Weihnachten, Hochzeit usw.) besteht. Auch sind sie außerhalb dessen, was man als Eltern bzgl. seiner Kinder an Versorgungspflichten hat. Wobei die Übergänge fließend sind.

 

Mal Gedanken dazu, was noch nicht mal ein Geschenk ist:
Der Teddybär zu Weichnachten an das vierjährige Kind ist noch nicht mal ein Geschenk, weil man als Eltern eine Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern hat und dazu gehört nun mal auch sowas, weil es "üblich" ist.
Grenzwertig (und vom Betrag abhängig kein Geschenk) wäre auch ein Sparbuch, wenn die Beträge im typischen Taschengeldbereich liegen. Das würde ich als erzieherische Maßnahme sehen, dem Kind den Umgang mit Geld beizubringen. Ganz zu schweigen, dass Taschengeld "sozial üblich" ist und damit von der Unterhaltspflicht der Eltern abgedeckt ist.

Vergleichbare Überlegungen gelten für monatl. Beiträge an ein Kind, das z.B. studiert. Damit erfüllt man zunächst seine elterliche Pflichten.

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Maikel
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

monatl. Sparraten lassen sich schwer als Gelegenheitsgeschenke bezeichnen, da kein Zusammenhang mit dem Anlass (Geburtstag, Weihnachten, Hochzeit usw.) besteht. Auch sind sie außerhalb dessen, was man als Eltern bzgl. seiner Kinder an Versorgungspflichten hat. Wobei die Übergänge fließend sind.

[...]

Vergleichbare Überlegungen gelten für monatl. Beiträge an ein Kind, das z.B. studiert. Damit erfüllt man zunächst seine elterliche Pflichten.

 

"Unterstützung zum Lebensunterhalt" o.ä., (die genaue Formulierung erinnere ich jetzt nicht) darf man auch ohne (elterliche) Pflicht schenken, ohne Anrechnung. Z.B. dem Patenkind.

Ich habe allerdings Zweifel, ob monatliche Sparraten auch darunter fallen.

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