OttoKleinanleger vor 15 Stunden vor 6 Stunden von underwood: Ich würde die 250k auf jeden Fall melden bzw. wie oben erwähnt macht das wahrscheinlich auch die Bank bei Depotübertrag. Ich habe zwar null Ahnung von dem Thema, würde aber auf jeden Fall die Schenkung melden. Es geht doch gar nicht darum, ob Schenkungssteuer anfällt. Ich glaube bei den Beträgen sind wir uns einig, dass die noch steurfrei sein dürften, denn Kinder können von jedem Elternteil bis zu 400k alle 10 Jahre steuerfrei geschenkt/vererbt bekommen. Viel wichtiger ist die Bürokratie richtig zu bedienen, sonst kann einem hinterher wegen Formfehlern ein Strick draus gedreht werden. Schenkungen abseits von Gelgenheitsgeschenken müssen gemeldet werden, und zwar vom Schenkenden, wie auch vom Beschenkten. Für NRW findet man die Formulare hier: https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/erbschaft-und-schenkungsteuer/anzeigepflicht-bei-erbe-und-schenkung Vielleicht kann man mal einen Steuerberater konsultieren, wie das mit den bisher geleisteten Zahlungen ist, ob die noch unter Gelegenheitsgeschenke fallen. Wenn jetzt das FA aber schon informiert ist, dann reicht vielleicht auch deren schriftliche(!) Auskunft. Übrigens muss man beim NRW Formular mit angeben was vorher an Schenkungen gelaufen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag