Gabriele vor 4 Stunden Ein Arbeitnehmer ist nicht Mitglied einer Gewerkschaft. Muss er den Arbeitgeber informieren bevor er streikt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 vor 4 Stunden bei mir (Mercedes) war es immer so, dass an dem Tag an dem ein Warnstreik angekündigt wurde, jemand durchgelaufen ist und jeden einzelnen gefragt hat, ob er dran teilnimmt oder nicht. Auch als Nichtmitglied einer Gewerkschaft habe ich an diesen Warnstreiks immer teilgenommen, da dieses Thema auch mich direkt immer betroffen hat und am Ende auch von profitiert habe. (wenn man etwas haben möchte, muss man auch bereit sein, etwas zu geben) Es gab auch ab und an Frühschluss, da war es dann für mich abhängig davon, welche Schicht ich gerade arbeite. Das habe ich nicht immer mitgemacht. So wirklich richtig gestreikt bei Mercedes habe ich nur einmal erlebt, für einen Tag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker vor 3 Stunden Ich finde es immer wieder interessant, wie man so intensiv zu einer Fragestellung schreiben kann, ohne sie zu beantworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bobbycar192 vor 3 Stunden Der Mitarbeiter muss sich beim Vorgesetzten abmelden und ausstempeln. Eine Vergütung findet nicht statt. Streikgeld über die Gewerkschaft dürfte ohne Mitgliedschaft ebenfalls entfallen. Grundsätzlich ist ein Streik natürlich nur bei gewerkschaftlich organisierten Streiks zulässig, also nicht "wild". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker vor 2 Stunden vor 1 Stunde von Gabriele: Ein Arbeitnehmer ist nicht Mitglied einer Gewerkschaft. Muss er den Arbeitgeber informieren bevor er streikt? M.E. nein! Die aufrufende Gewerkschaft muss ankündigen, nicht jeder einzelne Arbeitnehmer. Das dürfte sich m.E. aus dem kollektiven Charakter des Streikrechts ergeben. Es gilt für alle mit den gleichen Regeln, nicht nur für Mitglieder einer Gewerkschaft. Man muss auch kein Gewerkschaftsmitglied sein, um teilnehmen zu dürfen. Natürlich darf man dann keine Leistungen von der Gewerkschaft erwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flapsch vor 1 Stunde vor 2 Stunden von Gabriele: Muss er den Arbeitgeber informieren bevor er streikt? Nee, natürlich nicht. Der Arbeitgeber weiß ja, dass er bestreikt wird, und muss dann schauen, wer auf der Arbeit erscheint und wer nicht. Mir haben aber einige MA einige Mitarbeiter eine kurze Info vor Streikbeginn gegeben, weil es mir die Arbeit (Liste für HR) erleichterte und den Streik nicht minderte. Muss man halt schauen, wie es bei einem aussieht und wie es so Verhältnis zum Chef ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bobbycar192 vor 1 Stunde vor 6 Minuten von Flapsch: Nee, natürlich nicht. Der Arbeitgeber weiß ja, dass er bestreikt wird, und muss dann schauen, wer auf der Arbeit erscheint und wer nicht. Einfach nicht Erscheinen und damit die betrieblichen Abläufe riskieren ist heikel. Du musst sicher nicht mit einer Woche Vorlauf deine Teilnahme ankündigen, aber einfach "den Griffel fallen lassen und verschwinden" oder still und leise nicht zur Arbeit kommen ist rechtlich riskant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker vor 1 Stunde · bearbeitet vor 1 Stunde von Schwachzocker vor 6 Minuten von Bobbycar192: Einfach nicht Erscheinen und damit die betrieblichen Abläufe riskieren ist heikel. ... Es ist geradezu der Sinn des Streikrechts, betriebliche Abläufe zu behindern. Deshalb macht man das. Und ob das heikel ist oder nicht, ist völlig egal. Wenn der Chef seine Mitarbeiter so gut erzogen hat, dass sie die Wirkung des Streiks nicht voll ausschöpfen, dann sind die Mitarbeiter selbst Schuld. Der Arbeitsvertrag ruht jedenfalls, wenn die zuständige Gewerkschaft einen zulässigen Streik organisiert hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lacerator1984 vor 1 Stunde vor 2 Stunden von Bobbycar192: Der Mitarbeiter muss sich beim Vorgesetzten abmelden und ausstempeln. Eine Vergütung findet nicht statt. Streikgeld über die Gewerkschaft dürfte ohne Mitgliedschaft ebenfalls entfallen. Grundsätzlich ist ein Streik natürlich nur bei gewerkschaftlich organisierten Streiks zulässig, also nicht "wild". Das ist falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bobbycar192 vor 1 Stunde Der betriebliche Ablauf soll durch das Fehlen gestört werden, nicht dadurch - überspitzt - eine laufende Maschine oder einen Intensivpatienten einfach sich selbst zu überlassen. vor 1 Minute von lacerator1984: Das ist falsch Also alles? Aha. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker vor 30 Minuten Zitat Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin recht. Bei einer Streikteilnahme bestehe, von Ausnahmefällen abgesehen, keinerlei Abmeldepflicht. Schon gar nicht müsse eine Abmeldung vor Streikteilnahme erfolgen, um eine rechtmäßige Streikteilnahme zu erreichen. Zwar müssten Arbeitnehmende entweder ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten gegenüber den Arbeitgebenden erklären, dass sie streiken, damit ihre Arbeitspflicht suspendiert werde. Eine solche Erklärung liege aber schon in der Streikteilnahme selbst. Wenn Arbeitnehmende nach entsprechendem gewerkschaftlichem Streikaufruf nicht zur Arbeit erschienen, könnten Arbeitgebende davon ausgehen, dass sie streikten. Quelle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabriele vor 22 Minuten vor 7 Minuten von Schwachzocker: Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin recht. Bei einer Streikteilnahme bestehe, von Ausnahmefällen abgesehen, keinerlei Abmeldepflicht. Schon gar nicht müsse eine Abmeldung vor Streikteilnahme erfolgen, um eine rechtmäßige Streikteilnahme zu erreichen. Zwar müssten Arbeitnehmende entweder ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten gegenüber den Arbeitgebenden erklären, dass sie streiken, damit ihre Arbeitspflicht suspendiert werde. Eine solche Erklärung liege aber schon in der Streikteilnahme selbst. Wenn Arbeitnehmende nach entsprechendem gewerkschaftlichem Streikaufruf nicht zur Arbeit erschienen, könnten Arbeitgebende davon ausgehen, dass sie streikten. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag