Fremdland Montag um 23:21 Ich denke ich habe das mit der NVA-Bescheinigung falsch verstanden und einen Fehler gemacht. Ich habe 3 Quellen Festgeld, Tagesgeld und ETF-Verkäufe, die Abgeltungssteuer auslösen können. Bei Festgeld und Tagesgeld habe ich jeweils 500€. Warum auch immer habe ich beim Depot ein FSA von 1000€ drin stehen, aber auch eine NVA Bescheinigung hinterlegt. Nun wurden ETF-Verkäufe getätigt dabei wurden die FSA von 1000€ voll angerechnet und alles was darüber ist auf die NVA. Auf 0 kann den FSA nun nicht mehr setzen. Was mache ich nun am Besten? a) Muss ich nun die anderen beiden Festgeld und Tagesgeld den FSA auf 0 setzen und ebenfalls die NVA einreichen? b) Eine Steuererklärung abgeben? c) Nichts machen, weil das Finanzamt das auf die Reihe bekommt? d) es gibt da was besseres ....? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs gestern um 05:44 Uhr NV statt NVA. Es reicht 1 NV-Bescheinigung je Bank (nicht je Konto) einzureichen. Bei meinen Kindern erscheint dann (ING) gar kein FSA mehr, sondern nur NV. Ich meine, das ist ein Fehler der Bank oder noch nicht richtig umgestellt. das wirst Du hier im Forum nicht lösen, sondern nur mit der Bank. Zur Not geht immer noch eine Steuererklärung. c) funktioniert auf keinen Fall. d) Bank anrufen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio gestern um 07:51 Uhr · bearbeitet gestern um 11:23 Uhr von Malvolio Die NVA wurde schon 1990 abgeschafft. Im Zweifelsfall würde ich den FSA einfach löschen lassen, wenn dich das stört.. Wie supertobs schon anmerkte würde ich mal die Bank kontaktieren. Oder reden wir von verschiedenen Banken? Aber mit oder ohne FSA zahlst du ja dank der NV-Bescheinigung keine Steuern, oder? Wozu brauchst du dann noch den (nicht ausgenutzten) FSA? So lange du eine NV-Bescheinigung einreichst, ist es doch völlig egal, ob ein FSA erteilt wurde oder nicht. Oder übersehe ich da etwas? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner gestern um 10:57 Uhr Hallo, Zitat a) Muss ich nun die anderen beiden Festgeld und Tagesgeld den FSA auf 0 setzen und ebenfalls die NVA einreichen? Du musst dich erstmal entscheiden was du willst, entweder Nichtveranlagung oder Freistellung des Sparerpauschbetrages. Beides zusammen bringt jedenfalls etwas Chaos. Da du die NV bereits beantragt/bekommen hast ist es sinnvoll, sie auch zu verwenden. Also bei allen Banken einreichen, fertig. Die Bank die beides verwendet hat ist egal, Null Steuern sind Null Steuern. Falls so insgesamt zuviel freigestellt wurde dann würde ich mich nach Jahresende an das Finanzamt wenden und das Ganze aufklären ("da ist zu Beginn etwas durcheinander geraten" o.ä. - das ist völlig problemlos). Zitat b) Eine Steuererklärung abgeben? Solange du den Grundfreibertrag nicht überschreitest, und auch keine Steuern abgeführt werden, ist das nicht nötig. Zitat c) Nichts machen, weil das Finanzamt das auf die Reihe bekommt? Das Finanzamt hat damit nichts mehr zu tun, der Fall ist dort erledigt (außer, wenn zu hohe Freistellungsaufträge gemeldet werden, s.o.). Du allein bist dafür verantwortlich, dass du keine Steuern hinterziehst. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu gestern um 14:24 Uhr vor 3 Stunden von reckoner: Falls so insgesamt zuviel freigestellt wurde dann würde ich mich nach Jahresende an das Finanzamt wenden und das Ganze aufklären Hä? Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann nicht „zu viel freigestellt“ werden. Es sei denn, die Voraussetzungen für die Bescheinigung liegen gar nicht mehr vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner vor 22 Stunden Hallo, Zitat Hä? Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann nicht „zu viel freigestellt“ werden. Dann solltest da mal lesen was der TS schreibt. Offenbar hat er NV und Freistellungsaufträge gemeinsam gestellt/eingereicht. Ob das auch bei den anderen Banken so war weiß ich nicht. Wenn jedenfalls in Summe mehr als 1.000 Euro freigestellt sind, dann wird - trotz NV - zu viel gemeldet, und das könnte den Sachbearbeiter beim Finanzamt doch schon irgendwie durcheinander bringen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 21 Stunden vor einer Stunde von reckoner: Wenn jedenfalls in Summe mehr als 1.000 Euro freigestellt sind, dann wird - trotz NV - zu viel gemeldet Dein Denkfehler scheint zu sein, dass du glaubst, es würde „durch Freistellungsauftrag nicht besteuert“ und „durch Nichtveranlagungsbescheinigung nicht besteuert“ irgendwie getrennt gemeldet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko vor 20 Stunden · bearbeitet vor 20 Stunden von franko vor 45 Minuten von chirlu: Dein Denkfehler scheint zu sein, dass du glaubst, es würde „durch Freistellungsauftrag nicht besteuert“ und „durch Nichtveranlagungsbescheinigung nicht besteuert“ irgendwie getrennt gemeldet. Prinzipiell ist da im Meldeverfahren schon eine Unterscheidung vorgesehen. Aus dem Kommunikationshandbuch des BZSt: Zitat 3 Meldung Jede einzelne Meldung beinhaltet: Grund der Meldung – Freistellungsauftrag (Meldeart 1) – NV-Bescheinigung (Meldeart 2) Personen- und Adressdaten (Meldeart 1 + 2) Inwiefern das die Finanzämter letztlich kümmert, ist damit natürlich nicht gesagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mique vor 18 Stunden vor 17 Stunden von Fremdland: Warum auch immer habe ich beim Depot ein FSA von 1000€ drin stehen, aber auch eine NV-Bescheinigung hinterlegt. Wann wurde die NVB eingereicht?....... bei welchem Broker/-Bank? Wann fanden die ETF-Verkäufe statt? (Edit: Hab in Deinem Zitat NVA ausgebessert ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fremdland vor 15 Stunden vor 16 Stunden von supertobs: Es reicht 1 NV-Bescheinigung je Bank (nicht je Konto) einzureichen. Bei meinen Kindern erscheint dann (ING) gar kein FSA mehr, sondern nur NV. Ja genau je Bank sind 3 verschiedene Banken. vor 16 Stunden von supertobs: Ich meine, das ist ein Fehler der Bank oder noch nicht richtig umgestellt. Okay top dann brauchen Sie vielleicht noch einfach. Ruf ich die Tage mal an, aber bei den den anderen reicht der FSA locker aus, darum habe ich das nur bei einer Bank eingereicht. Das sollte doch reichen oder? vor 14 Stunden von Malvolio: Im Zweifelsfall würde ich den FSA einfach löschen lassen, wenn dich das stört.. Wie supertobs schon anmerkte würde ich mal die Bank kontaktieren. Oder reden wir von verschiedenen Banken? Jo ging ja nicht vor 14 Stunden von Malvolio: Aber mit oder ohne FSA zahlst du ja dank der NV-Bescheinigung keine Steuern, oder? Wozu brauchst du dann noch den (nicht ausgenutzten) FSA? So lange du eine NV-Bescheinigung einreichst, ist es doch völlig egal, ob ein FSA erteilt wurde oder nicht. Oder übersehe ich da etwas? Korrekt will eigentlich nur vermeiden eine Steuererklärung zu machen, nicht jede Bank hatte ein online formular um die NV Bescheinigung einzureichen, aber habs mal eingereicht bei denen es ging. vor 11 Stunden von reckoner: Du musst dich erstmal entscheiden was du willst, entweder Nichtveranlagung oder Freistellung des Sparerpauschbetrages. Beides zusammen bringt jedenfalls etwas Chaos. Da du die NV bereits beantragt/bekommen hast ist es sinnvoll, sie auch zu verwenden. Also bei allen Banken einreichen, fertig. Ja soweit es ging Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag