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Fremdland

Ich denke ich habe das mit der NVA-Bescheinigung falsch verstanden und einen Fehler gemacht.

Ich habe 3 Quellen Festgeld, Tagesgeld und ETF-Verkäufe, die Abgeltungssteuer auslösen können.
Bei Festgeld und Tagesgeld habe ich jeweils 500€. 
Warum auch immer habe ich beim Depot ein FSA von 1000€ drin stehen, aber auch eine NVA Bescheinigung hinterlegt.

Nun wurden ETF-Verkäufe getätigt dabei wurden die FSA von 1000€ voll angerechnet und alles was darüber ist auf die NVA. Auf 0 kann den FSA nun nicht mehr setzen.
Was mache ich nun am Besten?

a) Muss ich nun die anderen beiden Festgeld und Tagesgeld den FSA auf 0 setzen und ebenfalls die NVA einreichen?
b) Eine Steuererklärung abgeben?
c) Nichts machen, weil das Finanzamt das auf die Reihe bekommt?

d) es gibt da was besseres ....?
 

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supertobs

NV statt NVA.

Es reicht 1 NV-Bescheinigung je Bank (nicht je Konto) einzureichen.

Bei meinen Kindern erscheint dann (ING) gar kein FSA mehr, sondern nur NV.

 

Ich meine, das ist ein Fehler der Bank oder noch nicht richtig umgestellt.

 

das wirst Du hier im Forum nicht lösen, sondern nur mit der Bank.

 

Zur Not geht immer noch eine Steuererklärung. c) funktioniert auf keinen Fall.

d) Bank anrufen

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Die NVA wurde schon 1990 abgeschafft.  ;) 

 

Im Zweifelsfall würde ich den FSA einfach löschen lassen, wenn dich das stört.. Wie supertobs schon anmerkte würde ich mal die Bank kontaktieren. Oder reden wir von verschiedenen Banken?

 

Aber mit oder ohne FSA zahlst du ja dank der NV-Bescheinigung keine Steuern, oder? Wozu brauchst du dann noch den (nicht ausgenutzten) FSA? So lange du eine NV-Bescheinigung einreichst, ist es doch völlig egal, ob ein FSA erteilt wurde oder nicht. Oder übersehe ich da etwas?

 

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

a) Muss ich nun die anderen beiden Festgeld und Tagesgeld den FSA auf 0 setzen und ebenfalls die NVA einreichen?

Du musst dich erstmal entscheiden was du willst, entweder Nichtveranlagung oder Freistellung des Sparerpauschbetrages. Beides zusammen bringt jedenfalls etwas Chaos.

Da du die NV bereits beantragt/bekommen hast ist es sinnvoll, sie auch zu verwenden. Also bei allen Banken einreichen, fertig.

 

Die Bank die beides verwendet hat ist egal, Null Steuern sind Null Steuern.

Falls so insgesamt zuviel freigestellt wurde dann würde ich mich nach Jahresende an das Finanzamt wenden und das Ganze aufklären ("da ist zu Beginn etwas durcheinander geraten" o.ä. - das ist völlig problemlos).

 

Zitat

b) Eine Steuererklärung abgeben?

Solange du den Grundfreibertrag nicht überschreitest, und auch keine Steuern abgeführt werden, ist das nicht nötig.

 

Zitat

c) Nichts machen, weil das Finanzamt das auf die Reihe bekommt?

Das Finanzamt hat damit nichts mehr zu tun, der Fall ist dort erledigt (außer, wenn zu hohe Freistellungsaufträge gemeldet werden, s.o.).

Du allein bist dafür verantwortlich, dass du keine Steuern hinterziehst.

 

Stefan

 

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