Bolanger 8. Februar Hallo, gestern abend hatten wir im Freundeskreis eine nette Diskussion zu geringfügigen Beschäftigungen und Schwarzarbeit. Bekannte suchen eine neue Putzkraft bzw. Haushaltshilfe, weil die bisherige Hilfe demnächst aus Altersgründen aufhört. Bisher war die Hilfe über die Minijobzentrale auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung angemeldet. Die Abwicklung über die Minijobzentrale scheint absolut einfach und problemlos zu funktionieren. Soweit so gut. Nun finden sie aber keinen Ersatz, der ebenfalls über die Minijobzentrale angemeldet werden könnte. Nahezu alle "Bewerber" gaben an, bereits einen anderen Minijob zu haben. Ich muss hier wohl das Wort "Bewerber" in Anführungszeichen setzen, denn es scheint eher so zu sein, dass sich unsere Bekannten um die Gunst der Haushaltshilfen bewerben als andersherum. Wie auch immer. angeblich haben alle Kandidaten bereits die Grenze der geringfügigen Beschäftigung ausgereizt und damit bliebe nur Schwarzarbeit, was wohl viele Kandidaten bevorzugen würden, oder eine Abwicklung als reguläre Beschäftigung, wovor allerdings die Bekannten zurückschrecken. Eine normale Gehaltsabrechnung mit all den Abgaben ist wesentlich komplexer als eine Anmeldung bei der Minijobzentrale. Angenommen, die Kandidaten würden nicht einfach nur behaupten, dass sie schon die Grenze der Geringfügigkeit ausgereizt hätten, um dann mögliche Arbeitgeber doch zur "abgabenfreien Vereinbarung" zu drängen, wie wäre überhaupt der Ablauf einer angemeldeten Beschäftigung? Man teilt der Krankenversicherung des Arbeitnehmers mit, dass dieser nun mit einem Gehalt XY im Privathaushalt angestellt ist. Wer ertsellt dann eine Lohnabrechnung mit all den Abgaben? Wer zieht die Abgaben ein und leitet sie an die entsprechenden Stellen weiter? Was würde passieren, wenn der Arbeitnehmer die erste geringfügige Beschäftigung verliert und diese Info nicht weitergibt? Dann würde die bei der Krankenkasse gemeldete Beschäftigung, sofern der Lohn unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, automatisch zu einer gerinfügigen Beschäftigung und müsste dann über die Minijobzentrale abgerechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DarkBasti 8. Februar Scheinbar möchten die Bewerber einfach mehr Netto, als es mit einer angemeldeten Beschäftigung möglich ist. Wenn man einen Arbeitnehmer "richtig" beschäftigen möchte, ist der Arbeitgeber, also die die den AN anstellen, zuständig die Abgaben abzurechnen. Mit allen Nachteilen, die das deutsche Arbeitsrecht beinhaltet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HalloAktie 8. Februar vor 30 Minuten von Bolanger: Was würde passieren, wenn der Arbeitnehmer die erste geringfügige Beschäftigung verliert und diese Info nicht weitergibt? Dann würde die bei der Krankenkasse gemeldete Beschäftigung, sofern der Lohn unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, automatisch zu einer gerinfügigen Beschäftigung und müsste dann über die Minijobzentrale abgerechnet werden. Automatisch passiert da meines Erachtens gar nichts. Du kannst auch normal abrechnen unter der Geringfügigkeits-Grenze. Wie es mit der Gehaltsabrechnung allgemein als Privatperson ist, weiß ich nicht. Man kann auch über einen Dienstleister Reinigung buchen, aber dann bekommt man wechselnde Leute. Bei einem Privathaushalt wohl nicht so gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von Bolanger vor 45 Minuten von HalloAktie: Du kannst auch normal abrechnen unter der Geringfügigkeits-Grenze. Naja, so ganz glaube ich das noch nicht. Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze werden anders abgerechnet, da es z.B. keine individuelle Krankenversicherung gibt. Ein Minijobber ist nicht pflichtversichert in einer GKV, womit es auch keinen GKV-Anteil des AG gibt. Ich habe gerade gesehen, dass es auch online-Dienstleister gibt, die die Lohnabrechnung übernehmen. So schrecklich teuer sind die gar nicht. Allerdings gehen die davon aus, dass die Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, was hier ja nicht der Fall wäre. Es kommt eben zum ausgereizten Minijob noch ein weiterer hinzu, der leider nicht mehr als Minijob angerechnt werden kann. Oha, die Minijobzentrale sagt folgendes: Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein. Voraussetzung ist, dass der Verdienst insgesamt 603 Euro monatlich nicht übersteigt. Liegt der Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr. Damit wird es fast unmöglich, den zweiten Minijob oben drauf zu satteln, wenn damit der erste Minijob versicherungspflichtig wird. Ich glaube nicht, dass Arbeitgeber zur anderen Abrechnungsart verpflichtet werden können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 8. Februar vor 1 Stunde von Bolanger: Nun finden sie aber keinen Ersatz, der ebenfalls über die Minijobzentrale angemeldet werden könnte. Nahezu alle "Bewerber" gaben an, bereits einen anderen Minijob zu haben. Leider gibt es mittlerweile eine vermutlich nicht kleine Zahl von Haushaltshilfen, die ohne Anmeldung arbeiten. Der Grund ist klar brutto = netto. Man nennt das auch Schwarzarbeit. Auch beliebt ist ein versicherter Teilzeitjob mit mehreren Nebenjobs ohne Anmeldung. Da bekommt man die Kranken- und Pflegeversicherung für kleines Geld und bekommt im Rentenalter vermutlich das große Weinen, weil die Rente sehr niedrig ausfallen wird. Ganz ohne moralische Wertung nicht unbedingt ein Erfolgsmodell, ohne eventuelle rechtlichen Auswirkungen zu beachten. vor 1 Stunde von Bolanger: Angenommen, die Kandidaten würden nicht einfach nur behaupten, dass sie schon die Grenze der Geringfügigkeit ausgereizt hätten, um dann mögliche Arbeitgeber doch zur "abgabenfreien Vereinbarung" zu drängen, wie wäre überhaupt der Ablauf einer angemeldeten Beschäftigung? Ich hatte hierzu die Tage ein längeres Gespräch mit meiner Krankenkasse, weil ich so eine versicherungspflichtige Beschäftigung beabsichtige. Im ersten Schritt benötige ich eine eigene Betriebsnummer, was wohl ein einmaliger Aufwand ist, den man noch gut selbst hinbekommt (Online über das Arbeitsamt). Erst danach kann man Arbeitnehmer über dessen Krankenversicherung anmelden. Das reicht aber nicht, es müssen auch noch Meldungen über ein spezielles Portal erfolgen und das scheint nicht ganz so trivial zu sein. Das kann man wohl mit einer speziellen Software in der jeweils aktuellen Version auch noch selbst hinbekommen, für mich habe ich den Weg jedoch ausgeschlossen. Alternativ kann man diese Meldungen über einen Steuerberater (eher teuer) oder ein Lohnbüro abwickeln. Da scheint es Angebote für unter 10 Euro pro Monat zu geben, aber mir fehlen noch die konkreten Erfahrungen und ich weiß auch nicht wie umfangreich die Leistungen dort sind. Sollte jemand dazu spezielle Tipps haben, bin ich auch interessiert. vor 1 Stunde von Bolanger: Was würde passieren, wenn der Arbeitnehmer die erste geringfügige Beschäftigung verliert und diese Info nicht weitergibt? Dann würde die bei der Krankenkasse gemeldete Beschäftigung, sofern der Lohn unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, automatisch zu einer gerinfügigen Beschäftigung und müsste dann über die Minijobzentrale abgerechnet werden. Der Arbeitnehmer ist da in der Informationspflicht, denn woher soll der Arbeitgeber das wissen. Auch für einen Minijob braucht der Minijobber die Zustimmung seines Arbeitgebers meiner Erfahrung nach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HalloAktie 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von HalloAktie vor einer Stunde von Bolanger: Naja, so ganz glaube ich das noch nicht. Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze werden anders abgerechnet, da es z.B. keine individuelle Krankenversicherung gibt. Ein Minijobber ist nicht pflichtversichert in einer GKV, womit es auch keinen GKV-Anteil des AG gibt. Das ist schon klar. Aber den Automatismus gibt es nicht. Denk an eine fristlose Kündigung zum 3. eines Monats oder einen Aufhebungsvertrag zum Anfang eines Monats bei einer regulären abhängigen Beschäftigung. Da wird dann auch nicht für die restlichen 300 Euro auf Minijob umgestellt, sondern die werden ganz normal mit allen Beiträgen abgerechnet. Ich habe z.B. mal bei der Post gejobt samstags und bin da dann auch zuletzt unter der Geringfügigkeitsgrenze gewesen. Das würde ganz normal über Steuerklasse 6 mit allen Beiträgen abgerechnet. Also das muss man als Arbeitgeber aktiv angehen in Absprache mit dem AN. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 8. Februar vor 2 Stunden von Bolanger: Ich muss hier wohl das Wort "Bewerber" in Anführungszeichen setzen, denn es scheint eher so zu sein, dass sich unsere Bekannten um die Gunst der Haushaltshilfen bewerben als andersherum. Das könnte mit dem gebotenen Stundenlohn zusammenhängen. vor 39 Minuten von Sapine: Das reicht aber nicht, es müssen auch noch Meldungen über ein spezielles Portal erfolgen und das scheint nicht ganz so trivial zu sein Evtl hier Einlesen: https://info.sv-meldeportal.de/fragen-antworten/ Das Meldeportal kostet 36€+MwSt. für 3 Jahre. Schon wenn man z.B. eine Ferienwohnung hat, geht Meldung über Minijobzentrale nicht. Finde es wird privaten Vermietern z.B. die mal kurzfristig vermieten und ab und an jemanden brauchen sehr schwer gemacht es legal zu betreiben (Bürokratie). Selbst wenn du ausschließlich betrieblich genutzt Arbeitszimmer im Haus hast geht dieses Zimmer putzen nicht über Minijobzentrale. (nur meine Einschätzung als Laie). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 8. Februar Stimmt die Kosten für das Meldeportal hatte ich noch vergessen . Ich finde es auch traurig, dass man es faktisch kaum alleine hinbekommt, das könnte man auch einfacher machen, wie man am Beispiel Minijob sieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar vor 57 Minuten von Sapine: Man nennt das auch Schwarzarbeit. Auch beliebt ist ein versicherter Teilzeitjob mit mehreren Nebenjobs ohne Anmeldung. Da bekommt man die Kranken- und Pflegeversicherung für kleines Geld und bekommt im Rentenalter vermutlich das große Weinen, weil die Rente sehr niedrig ausfallen wird. Ganz ohne moralische Wertung nicht unbedingt ein Erfolgsmodell, ohne eventuelle rechtlichen Auswirkungen zu beachten. Für den Arbeitgeber wird es richtig problematisch und teuer, wenn der schwarz beschäftigte Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat. Normalerweise schirmt die gesetzliche Unfallversicherung den Arbeitgeber vor Forderungen ab; aber hier gibt es eben keine Unfallversicherung. Absolut nicht ratsam. vor 3 Stunden von Bolanger: angeblich haben alle Kandidaten bereits die Grenze der geringfügigen Beschäftigung ausgereizt und damit bliebe nur Schwarzarbeit, was wohl viele Kandidaten bevorzugen würden, oder eine Abwicklung als reguläre Beschäftigung, wovor allerdings die Bekannten zurückschrecken. Die Haushaltshilfen könnten auch selbständig tätig werden. Dann liegt der Verwaltungsaufwand für Gewerbeanmeldung, Steuern, Versicherungen usw. bei ihnen (worauf sie natürlich keine Lust haben werden). vor 2 Stunden von HalloAktie: Automatisch passiert da meines Erachtens gar nichts. Es fällt natürlich irgendwann (spätestens nach Eingang aller Jahresmeldungen bis Ende Februar des Folgejahres) auf, wenn es da Fehler gab – also zum Beispiel mehrere parallele „Minijobs“, die durch Zusammenrechnung keine Minijobs mehr waren. Dann gibt es eine Aufforderung zur Korrektur der Meldungen und Abrechnungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 8. Februar vor 2 Stunden von Sapine: Da bekommt man die Kranken- und Pflegeversicherung für kleines Geld und bekommt im Rentenalter vermutlich das große Weinen, weil die Rente sehr niedrig ausfallen wird. Ganz ohne moralische Wertung nicht unbedingt ein Erfolgsmodell, Naja, wenn man bewusst den höheren "Nettolohn" anspart kann man damit sehr wohl einen höheren Lebensstandard im Alter erreichen. man spart sich eben die Einkommensteuer und legt die gesparten Spozialabgaben zur eigenen Absicherung an. Vielleicht ist dieses Vorgehen aber auch illusorisch, weil ich vielen Schwarzarbeitern zuspreche, dass sie ein insgesamt eher geringes Einkommen haben und es weitgehend verkonsumieren. vor 2 Stunden von Sapine: ollte jemand dazu spezielle Tipps haben, bin ich auch interessiert. Es gibt die Fa. Quitt (www.go-quitt.de), die die Lohnbuchhaltung für 6 EUR plus 1 EUR pro Arbeitsstunde im Monat, max 39 EUR anbietet. Dort braucht man allerdings einen Job im Midijobbereich, also Richtung 700 EUR Monatsgehalt, was in der Praxis dann bei einem Stundenlohn im Bereich von 20-25 EUR eher Monatskosten von 30-40EUR verursacht. Das finde ich schon ziemlich heftig, gerade vor dem Hintergrund der einfachen und kostengünstigen Abwicklung von Minijobs über die Minijobzentrale. Ich glaube auch nicht, dass ein örtlicher Steuerberater oder Lohnbuchhalter das günstiger macht. Alleine die Lohnbuchhaltung macht dann schon einen signifikanten Teil der Gesamtkosten aus, zusätzlich zu den anderen Sozialabgaben. vor 2 Stunden von HalloAktie: Aber den Automatismus gibt es nicht. Naja, wie es @chirlu geschrieben hat gibt es eine Jahresmeldung, bei der mehrere Jobs zusammengeführt werden und Unstimmigkeiten auffallen. vor 1 Stunde von chirlu: Die Haushaltshilfen könnten auch selbständig tätig werden. Dann liegt der Verwaltungsaufwand für Gewerbeanmeldung, Steuern, Versicherungen usw. bei ihnen (worauf sie natürlich keine Lust haben werden). Ich glaube auch das wird schwer nachweisbar sein. Als Auftraggeber könnte ich natürlich die wöchentliche Reinigung beauftragen und bezahlen anstatt einen Stundenlohn zu vereinbaren. Der Arbeitnehmer versichert, dass er selbstständig tätig ist. Nachprüfen kann man das als Arbeitgeber wohl kaum und eigentlich ist man dazu auch nicht verpflichtet. Ich frage unseren Heizungsbauer auch nicht nach seiner Sozialversicherung, wenn ich die jährliche Heizungswartung beauftrage. Wenn dann aber doch ein Unfall geschieht und der Arbeitnehmer das Geld doch schwarz eingesteckt hat dürfte es dennoch sehr unangenehm für den Arbeitgeber werden, denn die Vergabe eines Werkvertrages dürfte eher ungewöhnlich im häuslichen Umfeld sein. Der Ärger ist vorprogrammiert. Gerade im Midijobbereich scheint die Abrechnung auch komplexer zu sein als über dem Midijobbereich. Hat Vater Staat dort bewusst keinen eigenen Service ähnlich zur Minijobzentrale im Angebot, weil er sich selbst die Stolperfallen nicht stellen möchte? Gerade wenn man Midijobs in die Legalität holen möchte sie wie derzeit diskutiert noch als Anreiz für Rentner ausweiten möchte, sollte man ein einfaches Angebot zur Abwicklung bieten. Ich glaube das hat mit der Einführung der Minijobs sehr gut funktioniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von chirlu vor 20 Minuten von Bolanger: Gerade im Midijobbereich scheint die Abrechnung auch komplexer zu sein als über dem Midijobbereich. Hauptproblem ist, dass man für eine korrekte Abrechnung im Übergangsbereich das Gesamteinkommen aus allen Beschäftigungen kennen muss. Insbesondere dann ein Aufwand, wenn die Beträge von Monat zu Monat schwanken, z.B. durch Überstunden. Da muss der Arbeitnehmer dann jeden Monat neu allen Arbeitgebern mitteilen, wie viel er jeweils anderswo bekommen hat. Sowohl innerhalb des Minijobbereichs als auch im Bereich über 2000 Euro ist es anders, da kann jeder Arbeitgeber unabhängig von den anderen einfach einen festen Prozentsatz abführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 8. Februar Dafür spart der Arbeitnehmer erheblich Sozialabgaben (im Gegensatz zum Arbeitgeber). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar vor 8 Minuten von Sapine: Dafür spart der Arbeitnehmer erheblich Sozialabgaben (im Gegensatz zum Arbeitgeber). In welcher Situation jetzt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 8. Februar vor 6 Stunden von Bolanger: Ich muss hier wohl das Wort "Bewerber" in Anführungszeichen setzen, denn es scheint eher so zu sein, dass sich unsere Bekannten um die Gunst der Haushaltshilfen bewerben als andersherum. Wie auch immer. angeblich haben alle Kandidaten bereits die Grenze der geringfügigen Beschäftigung ausgereizt und damit bliebe nur Schwarzarbeit, Das ist im normalen AG-Leben heute nicht anders. So nach den Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis bestehen Haushaltshilfen pauschal auf Schwarzarbeit und mit Stundenlöhnen unter 20 € braucht man gar nicht anfangen. Schonmal dran gedacht, dass man ohne gemeldete Beschäftigung staatliche Unterstützung beantragen könnte? Nur so eine Idee von mir. vor 6 Stunden von Bolanger: wie wäre überhaupt der Ablauf einer angemeldeten Beschäftigung? Man benötigt eine elektronische SV Anmeldung bei der Krankenkasse, die gleichzeitig die Einzugsstelle für alle anderen Sozialversicherungsbeiträge darstellt. Lohnsteuer muss natürlich separat ans Finanzamt übermittelt werden. Nach der rechtzeitigen(!) Monatsmeldung werden die Beiträge vom Konto abgebucht, der AN hat nach GewO Anrecht auf eine Lohnabrechnung und Krankheitstage möchten sicherlich auch über die Umlage U1 abgerechnet werden. Ich denke nicht, dass man das als Privatmann ohne Hilfe eines Dienstleisters hinbekommt. 39 € pro Arbeitnehmer monatlich sind eher Discountpreis, ich zahle da mit Jahresmeldungen etc. bei ETL insgesamt deutlich mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 8. Februar vor 45 Minuten von Cai Shen: 39 € pro Arbeitnehmer monatlich sind eher Discountpreis, ich zahle da mit Jahresmeldungen etc. bei ETL insgesamt deutlich mehr. Ich kann mir gut vorstellen, dass 39 EUR Discountpreise eines online-Portals sind, bei dem man letztlich die Verwaltung selbst durchführt. Einmal programmiet erledigt die Software den Rest von selbst. ETL als Steuerberater wird sicherlich neben der reinen Lohnabrechnung auch noch weitere Dienstleitungen anbieten und damit ein Gesamtpaket haben, welches ein solcher online-Dienst nicht anbieten kann. Quitt füllt letztlich die Lücke, die bei Minijobs die Minijobzentrale füllt. Es gibt ja bei Suche nach Lohnbuchhaltung andere Anbieter wie digital-lohn.de (unter 20 EUR pro Monat) oder sage.com (unter 10 EUR pro Monat), die diese Leistung ebenfalls anbieten. Da kommt man dann in einen Bereich, den ich für eine Anstellung mit geringem Lohn für verhältnismäßig halte. Aber sowas scheint ja keine Haushaltshilfe zu wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von Sapine vor 4 Stunden von chirlu: In welcher Situation jetzt? Beim Midijob. Durchgerechnet hatten wir es für denke ich 660 Euro brutto. https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anja Terchova 8. Februar vor 11 Stunden von Bolanger: Wie auch immer. angeblich haben alle Kandidaten bereits die Grenze der geringfügigen Beschäftigung ausgereizt und damit bliebe nur Schwarzarbeit, was wohl viele Kandidaten bevorzugen würden, oder eine Abwicklung als reguläre Beschäftigung, wovor allerdings die Bekannten zurückschrecken. Eine normale Gehaltsabrechnung mit all den Abgaben ist wesentlich komplexer als eine Anmeldung bei der Minijobzentrale. Sich auf offensichtliche Schwarzarbeit einzulassen ist keine Option, das naheligendste wäre dann die Bezahlung auf Rechnung. Dafür müssten über der Geringfügigkeitsgrenze die Kandidaten dann zwar ein Gewerbe anmelden und sich selbst um die Versteuerung und Sozialversicherungspflicht kümmern. Aber ob sie das dann tatsächlich machen, oder einfach eine halbwegs glaubwürdige Rechnung ausstellen, wäre ja nicht das Problem des Auftraggebers. vor 9 Stunden von Sapine: Auch beliebt ist ein versicherter Teilzeitjob mit mehreren Nebenjobs ohne Anmeldung. Da bekommt man die Kranken- und Pflegeversicherung für kleines Geld und bekommt im Rentenalter vermutlich das große Weinen, weil die Rente sehr niedrig ausfallen wird. Ganz ohne moralische Wertung nicht unbedingt ein Erfolgsmodell, ohne eventuelle rechtlichen Auswirkungen zu beachten. Fairerweise muss man aber auch sagen das es im Niedriglohnsektor auch bei voller Anmeldung kaum möglich ist existenzsichernde Rentenansprüche zu erwerben. Zwar wurde 2021 die Grundrente eingeführt, welche zwar einigen Leuten hilft, aber vielen Leuten eben nicht, denn die dafür geforderten 33 Pflichtbeitragsjahre sind für viele Leute unerfüllbar. Wen sie sich z.B. lange um Kindererziehung gekümmert haben, längere Zeit in Folge von Krankheit erwerbsunfähig waren, längere Zeit im Ausland gelebt haben, oder als Migranten nicht mehr ganz so jung nach Deutschland gekommen sind. Da ist es so oder so unvermeidlich, das sie im Alter in der Altersgrundsicherung landen. Und offizielle Rentenansprüche würden dann nur vom Sozialamt verrechnet, also quasi eingezogen. Ein höheres Sofort-Netto kann man hingegen entweder sofort für sich ausgeben oder aber selbst einverantwortlich fürs Alter ansparten, wenn man eine Methode wählt, von der das Sozialamt nicht zwangsläufig erfährt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. Februar vor 7 Stunden von Sapine: Dafür spart der Arbeitnehmer erheblich Sozialabgaben (im Gegensatz zum Arbeitgeber). vor 4 Stunden von Sapine: Beim Midijob. Die Idee am Übergangsbereich ist es, gleitend von der Situation im Minijob (Arbeitgeber 28%, Arbeitnehmer bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 0%) auf die Normalsituation (Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils ca. 21%) überzugehen. Sonst würde das Netto an der Geringfügigkeitsgrenze plötzlich drastisch sinken – also mehr Arbeit und mehr Bruttoverdienst, aber weniger netto auf dem Konto –, was Leute davon abhalten würde, ihre Arbeitszeit auszuweiten. vor 4 Stunden von Sapine: Durchgerechnet hatten wir es für denke ich 660 Euro brutto. Der Arbeitgeber zahlt hier 27% Sozialversicherungsbeitrag (also schon etwas weniger als die 28% im Minijob), der Arbeitnehmer knapp 3%. Je näher man den 2000 Euro kommt, desto näher kommt man der normalen Aufteilung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo 9. Februar Ich traue mich kaum noch zu schreiben,könntet mich für einen Ultra halten ;-), aber in meiner Umgebung werden Putzhilfen durchweg über Pflegegrade generiert, will das jetzt nicht vertiefen, aber da kümmert man sich nicht selbst, das wird übernommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 9. Februar vor 11 Stunden von Neverdo: Ich traue mich kaum noch zu schreiben,könntet mich für einen Ultra halten ;-), aber in meiner Umgebung werden Putzhilfen durchweg über Pflegegrade generiert, will das jetzt nicht vertiefen, aber da kümmert man sich nicht selbst, das wird übernommen. Um ehrlich zu sein: so ganz genau verstehe ich nicht, was Du schreibst. Meinst Du, sobald jemand pflegebedürftig wird, wird die Putzhilfe "legalisiert"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 9. Februar Ich glaube nicht, dass die schwarz beschäftigte Putzfrau dann weiss arbeitet und z.B. offiziell/legal beim Pflegedienst anheuert. Die schwarze Putzfrau wird arbeitslos (bzw. putz woanders schwarz), stattdessen putzt dann eine legal beim Pflegedienst beschäftigte Putzhilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev 9. Februar Nein, wenn man eine Pflegestufe hat, bezahlt die Putzfrau die Pflegekasse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 10. Februar · bearbeitet 10. Februar von CorMaguire vor 8 Stunden von dev: Nein, wenn man eine Pflegestufe hat, bezahlt die Putzfrau die Pflegekasse. Ganz so einfach ist das nicht: Willkommenen in der fantastischen Welt des Pflegegeldes, der Pflegesach- und der Kombinationsleistung Nachtrag: Ach ... den Entlastungsbeitrag gibts ja auch noch ... hatte ich schon wieder vergessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin 10. Februar Über den Pflegedienst abgerechnete Putzhilfen kosteten hier in der Gegend schon von ein paar Jahren 35-39 € die Stunde, der bürokratische Aufwand entfällt im Gegenzug für den Auftraggeber. Und in ähnlicher Höhe über gewerbliche Anbieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 10. Februar · bearbeitet 10. Februar von Sapine vor 9 Stunden von dev: Nein, wenn man eine Pflegestufe hat, bezahlt die Putzfrau die Pflegekasse. Ab Pflegestufe 2 kann man das in einem begrenztem Umfang (131 Euro Entlastungsbeitrag pro Monat?). Sofern man das direkt organisieren will, braucht es eine Zusatzqualifikation der Putzperle, was aber nicht so schwierig sein soll. Wenn man das über einen Pflegedienst organisiert, kann auch mehr gehen, aber dafür wird der Stundenlohn höher, zudem muss man dann zumindest bei uns hier mit wechselnden Putzkräften rechnen. Wenn ich es richtig verstanden habe würde sich durch so eine Umwandlung von Pflegesachleistungen das Pflegegeld reduzieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag