mina Samstag um 15:53 · bearbeitet Samstag um 15:54 von mina Hallo Zusammen, ich habe zu diesem Thema recherchiert und auch die KI hinreichend befragt, aber widersprüchliche und ggf. falsche Angaben bekommen. Im Rahmen der Planung der finanziellen Freiheit war das Ergebnis bisher nicht zufriedenstellend. Gehen wir vom folgenden beispielhaften Szenario aus: - 1 Person alleinstehend - 1 mio EUR Portfolio 100 % Aktienefs, davon vereinfacht angenommen 50 % Kaufbetrag, 50 % Kursgewinne - ETF hat im besagten Jahr Gewinne gemacht - Basiszins 3,2 % - Vorabpauschale 1 mio EUR x 0,7 x 0,7 x 0,032 = 15.680 EUR (Betrag x Pauschalfaktor x Teilfreistellung x Basiszins) - Entnahme aus dem Portfolio zum leben: 30000 EUR, davon Steuerpflichtiger Kapitalertrag 30000 EUR x 0,5 x 0,7 = 10.500 EUR (Betrag x Kursgewinne x Teilfreistellung) Daher die Krankenkasse würde die Kapitalerträge 15.680 EUR plus 10.500 EUR = 26.180 EUR als Einkommen ansehen oder nur die 10.500 EUR, die tatsächlich an Kapitalerträgen zugeflossen sind? Hat jemand Beispiele aus dem realen Leben, wie das verbeitragt wird? Danke und schöne Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
migieger Samstag um 16:46 Die Vorabpauschale wird verbeitragt. Der Kapitalertrag ebenso. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mina Mittwoch um 16:11 Am 14.2.2026 um 17:46 von migieger: Die Vorabpauschale wird verbeitragt. Der Kapitalertrag ebenso. Danke für die Rückmeldung. Wenn dem so ist, sind thesaurierende Fonds für die Entnahmephase kombiniert mit hoher Vorabpauschale natürlich maximal ungünstig. Hier wären dann sogar ausschüttende besser, weil man damit cashflow generiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
migieger Mittwoch um 16:48 Ja (sonst müssen die >20% für KV+PV, bis zur BBG aus der Sustanz bezahlt werden). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tobias88 gestern um 10:00 Uhr Also, meiner Meinung nach schauen die Krankenkassen meistens auf das, was du wirklich bekommst, also die 10 500 € realisierten Gewinn. Der Rest, der Pauschalbetrag, ist eher eine theoretische Grundlage für den Mindestbeitrag, aber du bekommst ihn ja nicht wirklich. Ich habe selbst fast den Überblick über all die ETF-Berechnungen und Steuerbefreiungsfaktoren verloren… Am Ende hilft es einfach, sich auf das zu konzentrieren, was man tatsächlich aus dem Portfolio entnimmt, und den Rest für die Unterlagen zu notieren, ohne sich verrückt zu machen das ist ja kein echtes “Einkommen”, solange man es nicht abhebt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu gestern um 12:01 Uhr vor 2 Stunden von Tobias88: Also, meiner Meinung nach Dies ist aber keine Meinungs-, sondern eine Faktenfrage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW gestern um 14:15 Uhr vor 4 Stunden von Tobias88: Also, meiner Meinung nach schauen die Krankenkassen meistens auf das, was du wirklich bekommst, also die 10 500 € realisierten Gewinn. Mein Beitragsbescheid steht deiner Meinung entgegen. Natürlich wird auch die Vorabpauschale verbeitragt und der Sparerfreibetrag wird in der frw. Mitgliedschaft auch nicht berücksichtigt (nur 50€ Werbungskosten). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag