mina 14. Februar · bearbeitet 14. Februar von mina Hallo Zusammen, ich habe zu diesem Thema recherchiert und auch die KI hinreichend befragt, aber widersprüchliche und ggf. falsche Angaben bekommen. Im Rahmen der Planung der finanziellen Freiheit war das Ergebnis bisher nicht zufriedenstellend. Gehen wir vom folgenden beispielhaften Szenario aus: - 1 Person alleinstehend - 1 mio EUR Portfolio 100 % Aktienefs, davon vereinfacht angenommen 50 % Kaufbetrag, 50 % Kursgewinne - ETF hat im besagten Jahr Gewinne gemacht - Basiszins 3,2 % - Vorabpauschale 1 mio EUR x 0,7 x 0,7 x 0,032 = 15.680 EUR (Betrag x Pauschalfaktor x Teilfreistellung x Basiszins) - Entnahme aus dem Portfolio zum leben: 30000 EUR, davon Steuerpflichtiger Kapitalertrag 30000 EUR x 0,5 x 0,7 = 10.500 EUR (Betrag x Kursgewinne x Teilfreistellung) Daher die Krankenkasse würde die Kapitalerträge 15.680 EUR plus 10.500 EUR = 26.180 EUR als Einkommen ansehen oder nur die 10.500 EUR, die tatsächlich an Kapitalerträgen zugeflossen sind? Hat jemand Beispiele aus dem realen Leben, wie das verbeitragt wird? Danke und schöne Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
migieger 14. Februar Die Vorabpauschale wird verbeitragt. Der Kapitalertrag ebenso. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mina 18. Februar Am 14.2.2026 um 17:46 von migieger: Die Vorabpauschale wird verbeitragt. Der Kapitalertrag ebenso. Danke für die Rückmeldung. Wenn dem so ist, sind thesaurierende Fonds für die Entnahmephase kombiniert mit hoher Vorabpauschale natürlich maximal ungünstig. Hier wären dann sogar ausschüttende besser, weil man damit cashflow generiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
migieger 18. Februar Ja (sonst müssen die >20% für KV+PV, bis zur BBG aus der Sustanz bezahlt werden). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Donnerstag um 12:01 vor 2 Stunden von Tobias88: Also, meiner Meinung nach Dies ist aber keine Meinungs-, sondern eine Faktenfrage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW Donnerstag um 14:15 vor 4 Stunden von Tobias88: Also, meiner Meinung nach schauen die Krankenkassen meistens auf das, was du wirklich bekommst, also die 10 500 € realisierten Gewinn. Mein Beitragsbescheid steht deiner Meinung entgegen. Natürlich wird auch die Vorabpauschale verbeitragt und der Sparerfreibetrag wird in der frw. Mitgliedschaft auch nicht berücksichtigt (nur 50€ Werbungskosten). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher Sonntag um 12:16 · bearbeitet Sonntag um 12:17 von finisher Am 18.2.2026 um 17:11 von mina: Danke für die Rückmeldung. Wenn dem so ist, sind thesaurierende Fonds für die Entnahmephase kombiniert mit hoher Vorabpauschale natürlich maximal ungünstig. Hier wären dann sogar ausschüttende besser, weil man damit cashflow generiert. Der Gesetzgeber hat meiner Meinung vergessen, Entnahmen bei der Berechnung der Vorabpauschale abzuziehen (so wie Auschüttungen ja auch Entnahmen sind und abgezogen werden). Nur dann würde Gerechtigkeit zwischen Ausschüttern und Thesaurierern gelten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag