Bolanger Dienstag um 10:19 Hallo, ich bin mehr oder weniger per Zufall auf den Begriff des "Supervermächtnisses" gestoßen. Knapp formuliert geht es darum, testamentarisch festzuhalten, dass die Aufteilung eines Erbes nicht zu Lebzeiten vom Erblasser festgelegt wird, sondern nach dessen Tod von einem Dritten. Das scheint auf den ersten Blick eine elegante Möglichkeit zu sein, ein Testament nicht regelmäßig updaten zu müssen und dennoch auf Vermögensverhältnisse zum Erbzeitpunkt flexibel reagieren zu können. Im Forum taucht dieser Begriff bisher leider nur 2x auf, ohne weitere Diskussion. Hat sich hier schonmal jemand intensiver mit diesem Thema auseinandergesetzt? Gibt es Fallstricke? Was waren dei Beweggründe für das Supervermächtnis? Hat ggf. schonmal jemand über ein Supervermächtnis geeerbt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Dienstag um 11:40 · bearbeitet Dienstag um 11:51 von Rubberduck vor 1 Stunde von Bolanger: Hallo, ich bin mehr oder weniger per Zufall auf den Begriff des "Supervermächtnisses" gestoßen. Knapp formuliert geht es darum, testamentarisch festzuhalten, dass die Aufteilung eines Erbes nicht zu Lebzeiten vom Erblasser festgelegt wird, sondern nach dessen Tod von einem Dritten. Das scheint auf den ersten Blick eine elegante Möglichkeit zu sein, ein Testament nicht regelmäßig updaten zu müssen und dennoch auf Vermögensverhältnisse zum Erbzeitpunkt flexibel reagieren zu können. Im Forum taucht dieser Begriff bisher leider nur 2x auf, ohne weitere Diskussion. Hat sich hier schonmal jemand intensiver mit diesem Thema auseinandergesetzt? Gibt es Fallstricke? Was waren dei Beweggründe für das Supervermächtnis? Hat ggf. schonmal jemand über ein Supervermächtnis geeerbt? Supervermächtnis: Erklärung, Muster & Vorteile Der Begriff war mir neu. Die Regelung nicht. Berliner Testament hat eben ganz ganz krasse Nachteile. Ein Beispiel aus der weiteren Verwandtschaft: Ein Ehepaar hat keine Kinder. Berliner Testament. Setzen sich gegenseitig als Erben ein. Als Nacherben werden die Geschwister des jeweils überlebenden Partners eingesetzt. Mann stirbt. Frau stirbt zwei Jahre später. Problem: Ihre Verwandtschaft ist den Verwandten vor Ort vollständig unbekannt. Die Adressen im Testament sind 10, 20 Jahre überholt. Wenn nicht länger. Es beginnt eine detektivische Suche quer durch ein Bundesland nach einzelnen Erben, da trotz Millionenvermögen anonymes Sozialgrab droht. Der Bestatter verlangt Beauftragung durch die Erben, da keiner auf den Kosten sitzen bleiben will. Angep*** sind die Geschwister des Mannes die sich um ihre Schwägerin gekümmert haben und vollständig leer ausgehen. Auf der anderen Seite konnte die wohl so ihre Putzfrau nicht als Erbin einsetzen. Meine Eltern haben ihren "Berliner" nicht abgeändert, aber zur Minimierung der Erbschaftssteuer jetzt Schenkungen verteilt um Freibeträge zu nutzen. Wenn man auf die 100 zugeht, dann sind die Risiken da kleiner als der mögliche Nutzen. Ich habe meine Eltern aber schon vorher nicht nur zu Weihnachten besucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin Dienstag um 16:01 · bearbeitet Mittwoch um 05:01 von Turmalin Ergänzung Soweit ich weiß, gibt es zum Thema Supervermächtnis -variable Bestimmung der Höhe eines Vermächtnisses, i.d.R. zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer mit dementsprechend konkreter Formulierung - bisher keine verlässliche Rechtsprechung, sodass nicht klar ist, ob das gewünschte Ziel wirklich erreicht werden kann. Ich habe aber nicht weiter recherchiert. Ein weiterer Anwendungsfall ist die mögliche Anpassung der Höhe des Vermächtnisses an die Entwicklung des Vermögens. Das würde eigentlich auf jedes Berliner Testament gut passen. Wer will schon mehrmals zum Notar und diesen bezahlen, nur um eine einzige Zahl zu ändern. Wobei auch das eigentlich nur im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer relevant ist, denn sonst könnte der Hinterbliebene ja schenken. Wenn du etwas herausfinden kannst, berichte gerne. Den von Rubberduck beschriebenen Fall kann ich darunter nicht so ganz einordnen, von einem Vermächtnis lese ich da nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mittwoch um 05:44 · bearbeitet Mittwoch um 05:51 von Rubberduck Das Berliner Testament ist nach dem Tod des ersten Ehepartners nicht mehr zu ändern. Das muss entsprechend vereinbart werden. Pflichtteile sind unbenommen und können auch ausgezahlt werden. Und natürlich kann man immer schenken. Vielleicht weil man noch Bonuskinder oder -Enkel kriegt. Noch wichtig: Bei erneuter Heirat sind Ansprüche des neuen Ehepartners auch unbenommen. Der wird Pflichtteilsberechtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Mittwoch um 06:53 · bearbeitet Mittwoch um 07:04 von slowandsteady vor 15 Stunden von Turmalin: Ein weiterer Anwendungsfall ist die mögliche Anpassung der Höhe des Vermächtnisses an die Entwicklung des Vermögens. Das würde eigentlich auf jedes Berliner Testament gut passen. Wer will schon mehrmals zum Notar und diesen bezahlen, nur um eine einzige Zahl zu ändern. Ein Testament kann man auch ohne Notar anpassen. Verwahrung beim Gericht kostet ca. 80 Euro. Nachteil: Testament wird (vor dem Tod) nicht rechtlich geprueft, es wird wirklich nur eingelagert und es wird trotzdem ein Erbschein notwendig. Zum Thema: Das Problem am Supervermaechtnis ist IMHO das was @Turmalin schon beschrieben hat: Es ist meines Laienswissen nach nicht 100% entschieden wie es steuerlich zu behandeln ist und im Worst Case ist es also steuerlich nachteilig. Und daher ein unnoetiges Risiko, wenn man ein hohes Vermoegen vererben will. Am sichersten ist zu Lebzeiten schenken. Zitat Aus verschiedenen Gründen wird indes vom Einsatz allzu weit reichender Drittbestimmungsrechte abgeraten und eine zielgenaue Ausformulierung empfohlen. Für die steuerliche Anerkennung eines Termins und somit der Fälligkeit wird für erforderlich gehalten, dass der überlebende Ehegatte das Vermächtnis noch zu seinen Lebzeiten erfüllt und nicht zuvor verstirbt. Wenn der Zweck die Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge der Begünstigten nach dem Erstversterbenden beschreibt, ist das passend. Bei zu weiter Auslegung des Supervermächtnisses besteht die Gefahr, dass eine nahestehende Person gegebenenfalls leer ausgeht, wenn der Dritte dies später so entscheidet. Präzise und vorsichtige Einzelvermächtnisse können somit eine geeignete Wahl darstellen. Ist das Supervermächtnis wirklich für jeden „super“? - Böker & Paul Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Mittwoch um 09:35 Die Frage ist halt, was man haben will. Möglichst viel Regelung (auch im Sinne des ersten potenziell Versterbenden) oder doch Flexibilität. Das Ganze hängt am Ende davon ab, was zu vererben ist und wie der Kreis der Erben beschaffen ist. Beispielhaft wenn Neffen/Nichten oder Enkelkinder involviert sind, bei denen einerseits der Freibetrag deutlich kleiner ist. Und die man andererseits vermutlich gegenüber dem überlebendem Ehegatten nicht favorisieren will. Oder wenn selbstbewohnte Immobilien vorhanden sind, die man irgendwie halten will und muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Mittwoch um 10:08 Das Supervermächtnis wird kein Allheilmittel sein, denn sonst wäre es weiter verbreitet. Es könnte z.B. spannend werden, wenn der Begünstigte zeitnah verstirbt und keine Zeit zur Umsetzung hatte. Von dem, was ich bisher gelesen habe, ist das Ziel der Steueroptimierung durchaus anerkannt. das allerdings beinhaltet dann auch, dass das Erbe steueroptimiert gehandhabt wird. Der Begünstigte könnte dann schlecht alles für sich behalten und ggf. Erbschaftsteuer zahlen und damit dem expliziten Wunsch des Erblassers zuwiderhandeln. Die totale Freiheit bietet das Supervermächtnis daher nicht. Es scheint auch tatsächlich bisher nur wenige höchstrichterliche Urteile zum Thema zu geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin Mittwoch um 15:35 Zitat aus dem verlinkten Artikel: „Die Ehepartner können damit einen Teil ihrer Nachfolgeplanung auf einen Zeitpunkt verschieben, zu dem feststeht, welche der gemeinsamen Vermögenswerte der überlebende Ehegatte benötigt und wie sich die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenssituation der Kinder entwickelt haben.“ Das ist eine gute Umschreibung des Sinns. Benötigen ist hier für mich das Stichwort. Schenken ist durchaus nicht immer am sichersten. Die Vermögenslage der Eltern kann sich ändern oder sich durch frühzeitigen Tod des „Hauptverdieners“ erst gar nicht so entwickeln wie geplant. Erbschaftssteuer ist nur ein Teilbereich der zu bedenkenden Aspekte der Nachlassplanung. Beim eigenhändigen Testament fehlt nicht nur die rechtliche Begleitung, soviel ich weiß ist es am Ende auch etwas teurer als ein Erbschein. Das Vermögen selbst, dass zur Berechnung der Gebühren dient, kann gestiegen sein (oder gesunken) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mittwoch um 16:26 vor 47 Minuten von Turmalin: Beim eigenhändigen Testament fehlt nicht nur die rechtliche Begleitung, soviel ich weiß ist es am Ende auch etwas teurer als ein Erbschein. Da geht dir irgendetwas gewaltig durcheinander. Ein eigenhändiges Testament zu schreiben, kostet nichts. Auch kannst du, wenn du willst, dich zur Formulierung von einem Rechtsanwalt beraten lassen. (Das kostet dann natürlich etwas.) Möglicherweise meintest du, dass in bestimmten Fällen mit einem notariellen Testament auf einen Erbschein (dessen Ausstellung wiederum gebührenpflichtig ist) verzichtet werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin Donnerstag um 05:21 Ich habe es verkürzt dargestellt und meinte beim eigenhändigen Testament natürlich die Gebühren für den Erbschein im Vergleich zu den Gebühren des Notars, nicht die Abnutzung des Kugelschreibers. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag