Shacky 22. Februar Hallo, ich bin gerade an meiner Steuererklärung für 2025. Ich habe letztes Jahr einen FRV-Vertrag gekündigt (Swiss Life). Von Swiss Life habe ich eine Einzelsteuerbescheinigung erhalten, die meinem Verständnis nach einen Verlust ausweist, den ich in der Steuererklärung zu meinen Gunsten geltend machen kann: Leider verstehe ich überhaupt nicht, wie ich das in der Steuererklärung angebe. Ich nutze WISO Steuer 2026: Als Fehlermeldung wird mir angezeigt: Auf dem Schreiben steht aber nichts zum Thema Steuern... Kann mir jemand helfen, was ich wo eintragen muss? Meinen Sparerpauschbetrag habe ich für Aktienverkäufe vollständig verbraucht. Bin über jede Hilfe dankbar :). LG Shacky Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von stagflation Trifft das hier für Deinen Fall zu: https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?t=15426? Vielleicht musst Du den Betrag in diesem Feld ohne negatives Vorzeichen eingeben? Das Programm hat bestimmt eine Formularansicht? Am Ende sollte jedenfalls in der Anlage KAP, Zeile 12 ein positiver Betrag von 1.992,15 € stehen - denn dort geht es explizit um Verluste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin 22. Februar Du hast in der Zeile für Verluste einen negativen Wert eingetragen. Jetzt denkt das Programm, du hättest positive Erträge, und verlangt die zugehörige Kapitalertragssteuer. Entferne einfach das negative Vorzeichen, wie @stagflationschon geschrieben hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shacky 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von Shacky Ah, Nr. 4 bzw. Zeile 12 KAP sind immer Verluste? Alle anderen Angaben lasse ich so wie sie sind? Oder sollte ich noch was anpassen? Danke euch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 22. Februar · bearbeitet 22. Februar von stagflation Na ja, schau Dir Zeile 12 den Anlage KAP an. Da müssen die 1.992,15 € Verluste rein. Und da explizit nach Verlusten gefragt wird, muss ein Verlust als positiver Betrag angegeben werden. Was Du in Dein Programm eintragen musst, kann ich Dir nicht sagen, weil ich es nicht kenne. Aber wie oben geschrieben: ich würde das Vorzeichen wegnehmen, schauen ob das Programm es dann akzeptiert und dann in der Formularansicht prüfen, ob WISO Steuer die 1.992,15 € Verlust in Zeile 12 der Anlage KAP eingetragen hat. Ich würde die Steuerbescheinigung gleich mit der Steuererklärung einreichen. Dann kann das Finanzamt prüfen, ob alles korrekt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 22. Februar Was das FA da macht ist teilweise schon erratisch. Ich hatte kürzlich einen Totalverlust (der nicht bei der Bank anrechenbar war) zur Korrektur angegeben. Aber eben keine Günstigeprüfung beantragt, da dies bei mir nichts bringt. Da wurden dann die Erträge mit diesem Verlust und dem Freibetrag verrechnet und neu besteuert. Am Ende habe ich dafür nur 22,8% Steuern bezahlt, statt der normalen 25%. Verstehe ich zwar nicht, aber Danke FA. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Turmalin 23. Februar Ein Beispiel dafür, warum es leichter sein kann, direkt in Elster die Angaben zu machen als in einer externen Software. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shacky 23. Februar Wenn ich das Minus rausnehme kommt leider der gleiche Fehler: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 23. Februar · bearbeitet 23. Februar von stagflation Okay, der Workaround mit dem Weglassen des Minuszeichens scheint nicht zu funktionieren. Gibt es eine Hotline bei WISO? Vielleicht kannst Du dort anrufen (oder eine E-Mail schicken) und fragen, wie und wo Du den Verlust eintragen sollst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 23. Februar Du könntest bei deinem Versicherer auch nachfragen, ob es neben der Einzelbescheinigung auch eine Jahressammelbescheinigung gibt. Die weist dann auch aus, was in welche Zeile muss. Ich kenne sowas eigentlich von Versicherern. Ruf mal an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shacky 26. Februar Ich warte noch auf die Rückmeldung bzw. den Rückruf. Mal sehen was raus kommt... Scheint auf jeden Fall ne größere Sache zu sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shacky 5. März Leider sehr ernüchternde Rückmeldung: " Die Einzelsteuerbescheinigung haben wir bereits versandt. Eine weitere Übersicht erstellen wir nicht." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 5. März · bearbeitet 5. März von t.klebi Am 22.2.2026 um 17:54 von Shacky: Leider verstehe ich überhaupt nicht, wie ich das in der Steuererklärung angebe. Ich nutze WISO Steuer 2026: Keine Ahnung wo das bei WISO einzugeben ist, aber es muss in Kapitalerträge die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und dort dann in "Kapitalerträge aus Lebensversicherungen sowie anzurechnenden Steuern" Zeile 30 den Minusbetrag eingeben. Der wird dann zu 50% bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt und von deinen positiven Einkünften abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Richie_Rich 5. März -1.992,15 € eintragen bei „Kapitalerträge aus Lebensversicherungen (Zeile 30) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 5. März Die Zeile 30 würde man wählen, wenn die Lebensversicherung ausbezahlt worden wäre Hier geht es aber um eine Kündigung. Deshalb Zeile 12: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 5. März · bearbeitet 5. März von t.klebi vor 25 Minuten von stagflation: Die Zeile 30 würde man wählen, wenn die Lebensversicherung ausbezahlt worden wäre Falsch. Eine Eintragung in Zeile 12 erzeugt lediglich einen verrechenbaren Verlust. Die Eintragung gehört mit Minusvorzeichen in Zeile 30 und wird hälftig bei den Einkünften abgezogen. Darüber hinaus hat die Versicherung nach der Kündigung selbstverständlich etwas ausgezahlt. Halt nur weniger, als eingezahlt wurde. Deshalb halt der Verlust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shacky 5. März Aber im Einzelsteuerbescheid steht ja extra "ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG". Heißt das dann nicht, dass es gerade nicht Zeile 30 ist? Auf jeden Fall gibt er bei Zeile 30 den gleichen Fehler zurück: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 6. März vor 10 Stunden von Shacky: Aber im Einzelsteuerbescheid steht ja extra "ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG". Das steht doch dort gar nicht. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die etwaige Steuerfreistellung für fondgebundene Lebensversicherungen an 60jährige bereits berücksichtig wurde. vor 10 Stunden von Shacky: Auf jeden Fall gibt er bei Zeile 30 den gleichen Fehler zurück: Das ist zwar ein Fehler von WISO Steuer (DATEV akzeptiert dort den negativen Betrag), aber ich muss mich korrigieren. In Zeile 30 sind nur Lebensversicherungen (auch Verluste aus LV) mit Auszahlung ab dem 60sten Lebensjahr einzutragen. "Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen. " Das haben wir hier ja gar nicht. Damit bleibt es wirklich bei Zeile 12 und lediglich einer Verrechnung des Verlustes mit positiven Kapitalerträgen bzw. einem Verlustvortrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shacky 6. März vor 44 Minuten von t.klebi: Damit bleibt es wirklich bei Zeile 12 und lediglich einer Verrechnung des Verlustes mit positiven Kapitalerträgen bzw. einem Verlustvortrag. Solange man keine Kapitalertragsteuer einträgt ändert sich am berechneten Betrag in WISO, den ich vom FA bekommen soll, nichts. Kann es sein, dass die Steuer die WISO da erwartet gar nichts mit dem Einzelsteuerbescheid zu tun hat sondern die Gesamtsumme ist, die ich letztes Jahr durch meine Aktiengewinne an Kapitalsteuern bezahlt habe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 6. März @Shacky Hast du denn alle Kapitalerträge angegeben? Also was hast du bei dieser Frage gewählt? Ich könnte mir vorstellen, dass WISO diesen Fall nicht abbilden mag, wenn du nur die teilweise Überprüfung ausgewählt hast ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 6. März · bearbeitet 6. März von t.klebi vor 2 Stunden von Shacky: Solange man keine Kapitalertragsteuer einträgt ändert sich am berechneten Betrag in WISO, den ich vom FA bekommen soll, nichts. Was soll sich denn deiner Meinung nach ändern? Hast du denn überhaupt andere Kapitalerträge mit Steuereinbehalt angegeben? Solang da nichts eingetragen/angefallen ist, bleibt es beim Verlustvortrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shacky 6. März vor 3 Stunden von s1lv3r: @Shacky Hast du denn alle Kapitalerträge angegeben? Also was hast du bei dieser Frage gewählt? Ich könnte mir vorstellen, dass WISO diesen Fall nicht abbilden mag, wenn du nur die teilweise Überprüfung ausgewählt hast ... Das macht Sinn - ich habe tatsächlich den zweiten oder dritten Punkt gewählt. Muss ich nochmal schauen. Ich dachte alles zum Thema Kapitalerträge macht der Neobroker automatisch. Ich habe auch keine Übersicht über meine Kapitalerträge bekommen. vor 1 Stunde von t.klebi: Was soll sich denn deiner Meinung nach ändern? Hast du denn überhaupt andere Kapitalerträge mit Steuereinbehalt angegeben? Solang da nichts eingetragen/angefallen ist, bleibt es beim Verlustvortrag. Ich habe in 2025 Gewinne bei Aktien realisiert und dafür Kapitalertragsteuer gezahlt. Die Verluste direkt beim Broker werden ja automatisch verrechnet aber die Verluste aus dem Einzelsteuerbescheid nicht. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass ich durch die Verluste aus dem Einzelsteuerbescheid einen Teil der gezahlten Steuer zurück bekomme. Das müsste das FA dann aber automatisch verrechnen oder? Weil die kennen ja meine Gewinne und Verluste weil sie der Broker an sie meldet. WISO natürlich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker 6. März · bearbeitet 6. März von moonraker vor 52 Minuten von Shacky: [,,] Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass ich durch die Verluste aus dem Einzelsteuerbescheid einen Teil der gezahlten Steuer zurück bekomme. Das müsste das FA dann aber automatisch verrechnen oder? Weil die kennen ja meine Gewinne und Verluste weil sie der Broker an sie meldet. WISO natürlich nicht. Nein, wenn Du die Beträge nicht angibst, dann verrechnet das Finanzamt hier gar nichts - selbst wenn es von der Bank Daten bekommt. Du würdest "nur" einen Verlustvortrag beim Finanzamt bekommen, den Du in den nächsten Jahren wieder vom Amt verrechnen lassen kannst, wenn Du Gewinne deklarierst... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 6. März vor einer Stunde von Shacky: Ich dachte alles zum Thema Kapitalerträge macht der Neobroker automatisch. Ich habe auch keine Übersicht über meine Kapitalerträge bekommen. Falls da im Hintergrund die Baader Bank steckt, kann das auch gut und gerne bis Ende Mai dauern. vor einer Stunde von Shacky: Gewinne bei Aktien realisiert Gewinne bei Aktien können nur mit Verlusten bei Aktien verrechnet werden. Aktien und sonstige Kapitalerträge, auch aus Aktien-ETFs oder Fondspolicen: NEIN. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 6. März vor 4 Stunden von Shacky: Ich dachte alles zum Thema Kapitalerträge macht der Neobroker automatisch. Aber doch nur diejenigen Kapitalerträge, welche auch bei diesem Broker erzielt wurden. Hast du irgendwo anders (negative) Kapitalerträge erzielt, geht das nur über den Weg der Steuererklärung. Aber auch das Finanzamt benötigt natürlich die Info, über die erzielten Erträge. Das FA kennt ansonsten nur den in Anspruch genommen Sparerfreibetrag. Und ja, falls die übrigen Erträge mit Aktienverkäufen erzielt wurde, wären diese Erträge nicht mit den Verlusten aus der Lebensversicherung verrechenbar. Diesbezüglich sind imho ein paar Klageverfahren anhängig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag