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Erdnüsse

Verlust Bitcoin ETN Kompensation mit Gewinn Gold ETN

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Erdnüsse

Hallo in die Runde! Ich bin neu in der Community und komme direkt mit einer für mich aktuell wichtigen Fragen :-).

 

Ich habe mit dem Wisdom Tree Physical Bitcoin WKN A3GKGK einen Verlust gemacht, den ich in 2026 mit dem Gewinn des Xetra Gold ETN ausgleichen möchte.

Der Xetra Verkauf wäre noch innerhalb der 1 jährigen Haltefrist. Hier im Forum habe ich gelesen, dass vom Emittenten Wisdom Tree im Juli 2025 eine Option zur Auslieferung angeboten wurde. Mein Kauf des Wisdom Tree Bitcoin ETN war im Jahr 2025 und ich habe den Verkauf vor Beendigung der Haltefrist Anfang 2026 durchgeführt.

Den Verkauf des Xetra Golds würde ich ebenfalls vor Ende der Haltefrist im April 2026 tätigen.

 

Beispiel:

Gewinn Gold 2000 € zu verrechnen mit Verlust Bitcoin 2500 €. Ist hierbei ein priv. Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zu verstehen, bei dem der Verlust von 500 € als Verlustvortrag für nicht verrechnete Verluste betrachtet wird?

 

Beispiel:

Gewinn Gold ETN 2500 €

- Verlust Bitcoin ETN 2500 € 

wäre 0 € Verlustvortrag für das nächste Jahr.

 

Bekomme ich automatisch von meinem Broker comdirect eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Verrechnung dieser zwei gegenüberstehenden Ansprüche?

Wie sieht das mit der Berücksichtigung der Freibetragsgrenze/Pauschbetrag von 1000 € aus?

 

Ich hoffe, das sind nicht zu viele Fragen auf einmal. Es wäre jedenfalls sehr nett, wenn Ihr mir helfen könntet.

Für Eure Antworten schon einmal vielen Dank im Voraus!

 

Grüße

Erdnüsse

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Ohne die Frage wirklich beantworten zu können. Ich vermute stark, dass die Bank die Versteuerung der entsprechenden ETN bzw. die Verlustverrechnung nicht übernimmt, da sie ja nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Was für eine Steuerbescheinigung soll dir die Bank da ausstellen? Sie kann dir höchstens den realisierten Verlust oder Gewinn bescheinigen. Ggf. musst du die Verlustverrechnung etc. dann im Rahmen deiner Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber geltend machen. Aber wie gesagt .... ich habe da keine praktische Erfahrung. Ich habe nur einmal EUWAX GOLD II verkauft (nach über einem Jahr) und da hat die Comdirect (wie erwartet) nichts einbehalten oder verrechnet.

 

 

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chirlu
vor 16 Minuten von Erdnüsse:

Den Verkauf des Xetra Golds würde ich ebenfalls vor Ende der Haltefrist im April 2026 tätigen.

 

Und warum wartest du nicht, bis sie abgelaufen ist? Dann kannst du dir alle Verrechnungen sparen und hast ggf. sogar noch einen Verlustvortrag, den du irgendwann später einmal nutzen kannst.

 

vor 20 Minuten von Erdnüsse:

Bekomme ich automatisch von meinem Broker comdirect eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Verrechnung dieser zwei gegenüberstehenden Ansprüche?

 

Nein.

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Turmalin

Bis April 2026 ist es ja wirklich nicht mehr lang. Aber ein gewisser Handlungsbedarf bleibt ja dennoch durch den realisierten Bitcoin- Verlust. 

Vor der Änderung der Besteuerungsregeln für Aktien und Fonds etc. in 2008, also auch vor Einführung der Zinsabschlagsteuer, war es ganz normal, dass man seine steuerpflichtigen Börsentransaktionen selber aufgelistet und ausgewertet hat. 
Heute sind wir und die Finanzämter alle den Service der Banken gewohnt, den es für Kryptos und Gold nun mal nicht gibt. Auch keinen Freibetrag von 1000€, der gilt für Kapitaleinkünfte. 
Ich würde also die notwendigen Berechnungen anhand der An- und Verkaufsbelege selber vornehmen und dem Finanzamt melden. 
 

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SlowHand7

Sowohl in den Verkausbelegen wie auch in der JSB ist der Gewinn/Verlust nach  § 23 EStG ausgewiesen mit einem Hinweis auf eine mögliche Steuerpflicht.

 

Für diese Geschäfte gibt es eine Freigrenze von ebenfalls 1000€.

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