StefanBpunkt 17. März Hallo! Ich habe für einen kurzen Zeitraum ALG1 erhalten und eine Bescheinigung bekommen, dass für mich Rentenbeiträge an die Gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden wären. Darin ist das fiktive Entgelt angegeben, für welches Beiträge an die GRV bezahlt wurden - nicht jedoch die Beiträge selbst. Kann ich das bei den Vorsorgeaufwendungen in meiner Steuererklärung angeben? Wie errechne ich die Beitragszahlungen? Beste Grüße, Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 17. März vor 10 Minuten von StefanBpunkt: Kann ich das bei den Vorsorgeaufwendungen in meiner Steuererklärung angeben? Das ALG1 ist ja bereits zwingend anzugeben, wegen Progression. Was man aber auch nicht wirklich verschweigen kann, da automatisch an das FA gemeldet wird. IIRC auch die Beiträge für die Rente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 17. März Zitat Kann ich das bei den Vorsorgeaufwendungen in meiner Steuererklärung angeben? DU (!) hast keine Beiträge gezahlt, ergo kannst du sie auch nicht absetzen. Vergleichbar ist das mit den Arbeitgeberanteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 17. März vor 5 Stunden von reckoner: DU (!) hast keine Beiträge gezahlt, ergo kannst du sie auch nicht absetzen. Vergleichbar ist das mit den Arbeitgeberanteilen. Im Gegenzug sind die Beiträge der Arbeitsagentur auch von vornherein steuerfrei (ebenso wie die vom Arbeitgeber). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag