Knarf 18. März Hallo, aufgrund meiner geänderten privaten Situation werde ich meine Wohnung zukünftig ein klein wenig weniger nutzen. Mein Plan: ich möchte ein Zimmer meiner 2-Zimmer-Wohnung an einen ruhigen und pflegeleichten Stunden untervermieten. Und wir teilen uns die Kosten. Meine Warmmiete sind 700 Euro, dazu noch Internet und Strom - insgesamt 760 Euro. Mein Untermieter zahlt mir 380 Euro monatlich. Und wenn die Nebenkosten- und Stromabrechnung kommt, teilen wir Guthaben/Forderung hälftig auf. Jetzt ist meine Frage: was interessiert das Finanzamt hiervon? Wären das Einnahmen aus Vermietung, die in die Steuererklärung müssen? Und wenn ja, können die tatsächlichen Kosten dagegen gerechnet werden? Oder anders: fallen bei dem geplanten Konstrukt Steuern an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 18. März · bearbeitet 18. März von reckoner Hallo, wenn es wirklich gleichmäßig aufgeteilt wird ist es steuerlich weitgehend ohne Belang. Und es muss auch nichts in der Steuererklärung angegeben werden. Es gibt auch noch eine Freigrenze von 410 Euro pro Jahr, sprich: selbst wenn du nicht ganz akkurat abrechnest dürften kaum Steuern anfallen (ich gehe mal davon aus, dass du keine weiteren Mieteinnahmen hast und auch nicht selbstständig tätig bist). Eine Kleinigkeit wären die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen (§35a EStG), die dürftest du auch nur anteilig absetzen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 20. März · bearbeitet 20. März von Rubberduck Am 18.3.2026 um 21:58 von reckoner: .... wenn es wirklich gleichmäßig aufgeteilt wird ist es steuerlich weitgehend ohne Belang. Weil es als "private Lebensführung" ("WG") gilt? Am 18.3.2026 um 21:16 von Knarf: Wären das Einnahmen aus Vermietung, die in die Steuererklärung müssen? Und wenn ja, können die tatsächlichen Kosten dagegen gerechnet werden? Oder deswegen? Also, weil kein Gewinn erzielt wird (rechte Tasche, linke Tasche). Something different: Ich hatte schon Interessenten, die die spaßige Idee hatten, in ihrem Auslandssemester die Wohnung weiterzuvermieten. Und ich würde tippen, dass das das Finanzamt auf jeden Fall interessiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 20. März Hallo, Zitat Weil es als "private Lebensführung" ("WG") gilt? Weil es ein durchlaufender Posten ist (Einnahmen=Ausgaben). Zitat Oder deswegen? Also, weil kein Gewinn erzielt wird (rechte Tasche, linke Tasche). Genau. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag