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PEOPLES

Rente (GRV) für Einkommen im Alter "abzinsen"

Empfohlene Beiträge

satgar
vor 8 Minuten von Bolanger:

das statistische Bundesamt gibt dazu andere zahlen aus: Destatis. Danach liegt die Lebenserwartung für Bj '59 bei um die 81 Jahre für Frauen und um die 74 Jahre für Männer. Mit der vereinfachten Annahme, dass beide Geschlechter etwa hältig die Bevölkerung darstellen würde man eine gemittelte Lebenserwartung von 78 Jahren vermuten.

Auch wenn ich das alles nicht nachgeprüft habe, möchte ich im Kontext darauf verweisen und das Ausgangsposting von Stagflation: 

 

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monstermania
· bearbeitet von monstermania

Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer liegt aktuell (2024) bei 21,7 Jahren. Sagt zumindest die DRV und die sollten es ja wissen. ;)
Frauen: 23,2 Jahre
Männer: 20,1 Jahre

Ob sich die Zahlen einfach so hochrechnen lassen vermag ich nicht zu sagen. Schließlich steig seit einigen Jahren das tatsächliche Renteneintrittsalter an. Ob im gleichen Verhältnis auch das Sterbealter steigt?
 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 9 Minuten von Bolanger:

das statistische Bundesamt gibt dazu andere zahlen aus: Destatis. Danach liegt die Lebenserwartung für Bj '59 bei um die 81 Jahre für Frauen und um die 74 Jahre für Männer.

 

Du hast offenbar auf die Lebenserwartung bei Geburt geschaut. Hier ist aber die (fernere) Lebenserwartung bei Rentenbeginn relevant (für diejenigen, die dann noch leben).

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Bolanger
vor 17 Minuten von chirlu:

Du hast offenbar auf die Lebenserwartung bei Geburt geschaut. Hier ist aber die (fernere) Lebenserwartung bei Rentenbeginn relevant (für diejenigen, die dann noch leben).

Der Geburtsjahrgang 1959 hat eine Lebenserwartung von 81/74 Jahre. Das ist der Geburtsjahrgang, der jetzt mit dem Regelrenteneintrittsalter von derzeit 66 Jahren in Rente geht. Für Neurentner dieses Jahrgangs werden jetzt die Ab- und Aufschläge berechnet, die dann unangetastet bleiben. Ob diese Abschläge für jüngere Jahrgänge mit höherer Lebenserwartung dann noch passen ist Zukunftsmusik und müsste beim zukünftigen Rnteneintritt überprüft werden. Für heutige Neurentner hat die Zukunftsmusik keine Bedeutung.

 

Zur Rentenbezugsdauer: Man darf nicht vergessen, dass noch vor wenigen Jahren das durchschnittliche Renteneintrittsalter unter dem heute durchschnittlichen Renteneintrittsalter lag: Renteneintrittsalter. Vor 10-20 Jahren lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter eher im Bereich von 62-63 Jahren bei nicht wesentlich geringerer Lebenserwartung. Und Schwups erhöht sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer deutlich. Weitere Abweichungen könnte aus dem Bezug anderer Rentenarten als der Altersrente stammen. Die DRV hat überigens noch andere Zahlen für 2024: 19/22 Jahre in 2024 (Rentenbezugsdauer). Das passt ziemlich gut zur überschlägigen Rechnung, die ich aufgestellt habe.

         

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chirlu
vor 27 Minuten von Bolanger:

Der Geburtsjahrgang 1959 hat eine Lebenserwartung von 81/74 Jahre.

 

Eine Lebenserwartung bei Geburt.

 

Es ist leider nicht das erste Mal, dass du Hinweise auf Denk- und Faktenfehler hartnäckig ignorierst. Andere, die es lesen, verstehen durch meine Hinweise hoffentlich, dass deine Rechnung Unsinn ist. Nur deshalb gehe ich noch darauf ein.

 

(Drastischeres Beispiel aus der Vergangenheit: Lange lag die Lebenserwartung bei Geburt in der Gegend von 40 Jahren. Das hing aber vor allem an der Kindersterblichkeit. Wer erst einmal lebend ein Alter von 5 Jahren erreicht hatte, konnte durchaus 70 werden oder älter.)

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monstermania
vor 51 Minuten von Bolanger:

Zur Rentenbezugsdauer: Man darf nicht vergessen, dass noch vor wenigen Jahren das durchschnittliche Renteneintrittsalter unter dem heute durchschnittlichen Renteneintrittsalter lag: Renteneintrittsalter. Vor 10-20 Jahren lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter eher im Bereich von 62-63 Jahren bei nicht wesentlich geringerer Lebenserwartung. Und Schwups erhöht sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer deutlich. Weitere Abweichungen könnte aus dem Bezug anderer Rentenarten als der Altersrente stammen. Die DRV hat überigens noch andere Zahlen für 2024: 19/22 Jahre in 2024 (Rentenbezugsdauer). Das passt ziemlich gut zur überschlägigen Rechnung, die ich aufgestellt habe.

         

Meine obigen Zahlen zur Rentenbezugsdauer der DRV bezogen sich auf den Bezug von Altersrenten. Gibt ja zig Rentenarten (z.B. Erwerbsminderungsrenten, usw.)
Das tatsächliche Renteneintrittsalter hat sich natürlich in den letzten Jahrzehnten nach oben entwickelt. Genau so wie auch die Lebenserwartung.

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2000 lag das tatsächliche Renteneintrittsalter bei etwas über 62 Jahren.
2010 schon bei deutlich > 63 Jahren
2022 dann bei etwa 64,5 Jahren.

Mein Vater durfte (musste) 1990 mit 58 mit der Arbeit aufhören und bezog dann ab 1992 mit 60 seine Rente. Immerhin 30 Jahre lang.
Ich hoffe, dass ich es ähnlich lange durchhalte. ;)

 

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stagflation
vor 5 Stunden von monstermania:

Mein Vater durfte (musste) 1990 mit 58 mit der Arbeit aufhören und bezog dann ab 1992 mit 60 seine Rente. Immerhin 30 Jahre lang.
Ich hoffe, dass ich es ähnlich lange durchhalte. ;)

 

Das ist zwar schön für Deinen Vater. Nur: wie soll das funktionieren, wenn es alle so machen?

 

Nehmen wir, die Leute arbeiten 35 Jahre lang und zahlen 20% ihres Einkommens in die Rentenkasse ein. Wie soll es funktionieren, dass sie danach 25 oder 30 Jahre lang eine hohe Rente bekommen?

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monstermania
vor 8 Stunden von stagflation:

Das ist zwar schön für Deinen Vater. Nur: wie soll das funktionieren, wenn es alle so machen?

Nehmen wir, die Leute arbeiten 35 Jahre lang und zahlen 20% ihres Einkommens in die Rentenkasse ein. Wie soll es funktionieren, dass sie danach 25 oder 30 Jahre lang eine hohe Rente bekommen?

Wie geschrieben. Mein Vater musste aufhören, weil die Politik es damals so gewollt hat und entsprechende Anreize für Arbeitgeber geschaffen hat, wenn Sie ältere AN frühverrenten und (junge) Arbeitslose einstellen! Da gab es keine großen Wahlmöglichkeiten.

Und so lange große Konzerne mit Segen der Politik 10.000-tausende von 'Fachkräften' großzügig per Altersteilzeitmodellen in möglichst frühen Ruhestand schicken, werde ich der letzte sein, der sich dafür schämt, wenn ich versuche auch ASAP und (finanziell) bestmöglich in den Unruhestand zu gehen.

PS: Ich werde keine hohe Rente bekommen. Aber ich sorge anderweitig vor.
 

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Turmalin

Ich frage mich, ob die KI-basierten Veränderungen am Arbeitsmarkt nicht dazu führen werden, dass wir froh sind, wenn die Älteren ihren Arbeitsplatz frei machen und dafür die Berufseinsteiger einen Arbeitsplatz bekommen bzw. die jüngeren nicht als erstes entlassen werden, da ihre Firmenzugehörigkeit geringer ist.
Genau wie früher eben, die Programme und Regelungen waren damals auch nicht als Fürsorge für Ältere gedacht. Und in vielen Firmen erhalten die ruhestandsnahen Jahrgänge ja gar keine Abfindungsangebote mehr, weil Abwarten (und manchmal auch Vergraulen) offensichtlich billiger ist.
Es ist momentan eine ziemlich schwierige Zeit für Veränderungen. Am Mantra Fachkräftemangel der letzten Jahre ändert sich gerade etwas, und es ist momentan nicht genau absehbar, welche Bereiche in welchem Umfang betroffen sind.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
vor 2 Stunden von monstermania:

Wie geschrieben. Mein Vater musste aufhören, weil die Politik es damals so gewollt hat und entsprechende Anreize für Arbeitgeber geschaffen hat, wenn Sie ältere AN frühverrenten und (junge) Arbeitslose einstellen! Da gab es keine großen Wahlmöglichkeiten.

Unsere Väter scheinen ein ähnliches Geburtsjahr gehabt zu haben. Bei meinem Vater genau die gleiche Story, wobei er gesundheitlich alles andere als fit war. Ohne diese Zwangsaltersrente hätte er vielleicht wenige Zeit später eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen. Die zwanzig Jahre Rentenbezugsdauer hat er trotzdem nicht erreicht. 

 

Zur Frage von @PEOPLESist es schwer die Zukunft vorherzusagen. Ein paar Stellschrauben lassen sich freilich auch heute schon erahnen. Die Liste muss nicht vollständig sein. Das ist das, was mir jetzt spontan dazu einfällt:

  • Äquivalenzprinzip, d.h. die Frage ob man später entsprechend seiner Einzahlungen auch Rente bekommt. Desto höher deine zu erwartende Altersrente, desto höher das Risiko, dass Du hier Abstriche wirst machen müssen. Jemand mit einer maximal durchschnittlichen Rentenhöhe wird weniger korrigieren müssen.
  • Abschläge bei früherem Renteneintritt. Es gibt viele Stimmen, die meinen, der Abschlag von 0,3 % sei zu niedrig. Ich würde mit 0,4 % rechnen, wenn die Rente nicht in naher Zukunft beginnt
  • Renteneintrittsalter. Geh davon aus, dass das zukünftige Renteneintrittsalter in irgendeiner Art an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Wenn wir 5 Jahre älter werden, dann muss ein Teil dieser Zeit im erwerbsfähigen Alter liegen und nur ein eher kleinerer Teil im Rentenalter. 
  • KV und PV Beiträge gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit statt der Rentenhöhe. D.h. Beiträge zur KV und PV könnten deutlich höher ausfallen als aktuell in der KVdR. 
  • Reduzierung von Witwen/Witwerrenten durch stärkere Anrechnungen von anderen Einkunftsarten. Dies wird bereits durch die letzten Anpassungen umgesetzt, die aber altersbedingt erst mit Verzögerung wirksam werden (Zeitpunkt Eheschließung, Geburtsjahr). 
  • Bremse bei den Rentensteigerungen. Ich vermute da wird etwas kommen wie "das Minimum von Inflation und Lohnentwicklung.
  • Abgabe für vermögende Rentner. Noch sehe ich das nicht wirklich aber einige Parteien denken auch in diese Richtung. 

Nicht jeder ist von allen Reduzierungen gleichermaßen betroffen und insbesondere der Zeitpunkt des Renteneintritts dürfte von erheblicher Bedeutung sein. Die Erhöhung der KV und PV Beiträge kann bei einem fetten Depot deutlich stärker zu Buche schlagen als bei anderen. Die Bremse bei den Rentensteigerungen ist dagegen vergleichsweise harmlos. Die Einschränkung des Äquivalenzprinzips wären für Versicherte nahe der Beitragsbemessungsgrenze zweifellos erheblich.

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Bolanger
vor 20 Minuten von Sapine:

Äquivalenzprinzip, d.h. die Frage ob man später entsprechend seiner Einzahlungen auch Rente bekommt. Desto höher deine zu erwartende Altersrente, desto höher das Risiko, dass Du hier Abstriche wirst machen müssen. Jemand mit einer maximal durchschnittlichen Rentenhöhe wird weniger korrigieren müssen.

Diese Änderung würde mich auch nicht wundern. Wenn sie kommt bin ich gespannt, wie freiwillige Zahlungen wie z.B. zum Ausgleich von Rentenabschlägen nach heutigem Recht in eine Rechnung einfließen.

 

vor 17 Stunden von chirlu:

Es ist leider nicht das erste Mal, dass du Hinweise auf Denk- und Faktenfehler hartnäckig ignorierst. Andere, die es lesen, verstehen durch meine Hinweise hoffentlich, dass deine Rechnung Unsinn ist. Nur deshalb gehe ich noch darauf ein.

Super, dass Du zu einer sachlichen Diskussion beiträgst und auf Fehler hinweist. Schade, dass Du mir eine hartnäckige Ignoranz unterstellst. Das ist nämlich nicht mehr sachlich ;-)    

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PEOPLES
vor 39 Minuten von Sapine:

Zur Frage von @PEOPLESist es schwer die Zukunft vorherzusagen. Ein paar Stellschrauben lassen sich freilich auch heute schon erahnen. Die Liste muss nicht vollständig sein. Das ist das, was mir jetzt spontan dazu einfällt:

  • Äquivalenzprinzip, d.h. die Frage ob man später entsprechend seiner Einzahlungen auch Rente bekommt. Desto höher deine zu erwartende Altersrente, desto höher das Risiko, dass Du hier Abstriche wirst machen müssen. Jemand mit einer maximal durchschnittlichen Rentenhöhe wird weniger korrigieren müssen.
  • Abschläge bei früherem Renteneintritt. Es gibt viele Stimmen, die meinen, der Abschlag von 0,3 % sei zu niedrig. Ich würde mit 0,4 % rechnen, wenn die Rente nicht in naher Zukunft beginnt
  • Renteneintrittsalter. Geh davon aus, dass das zukünftige Renteneintrittsalter in irgendeiner Art an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Wenn wir 5 Jahre älter werden, dann muss ein Teil dieser Zeit im erwerbsfähigen Alter liegen und nur ein eher kleinerer Teil im Rentenalter. 
  • Bremse bei den Rentensteigerungen. Ich vermute da wird etwas kommen wie "das Minimum von Inflation und Lohnentwicklung.
  • Abgabe für vermögende Rentner. Noch sehe ich das nicht wirklich aber einige Parteien denken auch in diese Richtung. 

Vielen Dank für die ganzen Tipps. Vielen Dank Sapine.

Ich habe das ein wenig um die für mich nicht relevanten Dinge gekürzt. Ich betrachte das ein wenig aus dem FIRE-Gesichtspunkt.

Beim Äquivalentsprinzip könnte mich das treffen. Zwar nicht in der absoluten Anzahl an RP, aber ich habe in den letzten Jahren immer quasi 2 RP bekommen. 
.4% anstatt .3% macht am Ende 5% aus. Geht für mich, wichtig wäre, dass es nach wie vor die Option gibt, früher die Rente auszahlen zu lassen.

Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung knüpfen. Da wäre die Frage, um wie weit das einen nach hinten schiebt, oder wieviel mehr Zeit ich aus Investments brücken muss.
Rentensteigerungen: Bin ich mir fast sicher, dass das auf die Inflation gekürzt wird. 

 

Schwer zu sagen, ich habe noch 20 Jahre. Ich rechne da auch nicht auf den letzten € aber wenn ich davon ausgehe, dass ich am Ende rund 10-15% Einbussen habe (gegenüber Hochrechnungen stand Heute), kommt man damit hin? Klar, kann keiner sagen, aber was sagt euch euer Gefühl.
Renten sind auf der anderen Seite immer ein superheikles Thema und die Anzahl der Wahlberechtigten die Rentner sind, steigt ja auch stetig. 

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s1lv3r
vor 42 Minuten von Sapine:

Zur Frage von @PEOPLESist es schwer die Zukunft vorherzusagen. Ein paar Stellschrauben lassen sich freilich auch heute schon erahnen. Die Liste muss nicht vollständig sein. Das ist das, was mir jetzt spontan dazu einfällt:
[...]

Auch wenn PEOPLES explizit nur nach der GRV fragt, muss man aber natürlich auch sagen, dass einige dieser Stellschrauben (KV/PV-Beiträge und Vermögensabgaben) einen auch außerhalb der GRV treffen können. Das wäre in dem Sinne also gleich doppelt blöd, wenn hier dran gedreht werden sollte.

 

Wenn man weiter denkt, wirft das also wieder die Frage auf, wie man sein sonstiges Vermögen strukturieren sollte um dann zumindest außerhalb der GRV möglichst wenig von einer potentiell steigenden Abgabenlast betroffen zu sein.

 

Meine Vermutung ist leider so ein bisschen, das selbstgenutztes Wohneigentum die sicherste Bastion in diesem Bezug ist. Das finde ich aber sowohl persönlich blöd (da ich gerne Mieter bin) als auch gesellschaftlich nicht unbedingt erstrebenswert, da es eben diejenigen bevorzugt die eh schon privilegiert sind, da sie sich überhaupt eine eigene Immobilie leisten können ...

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Turmalin
vor 3 Stunden von s1lv3r:

 

Wenn man weiter denkt, wirft das also wieder die Frage auf, wie man sein sonstiges Vermögen strukturieren sollte um dann zumindest außerhalb der GRV möglichst wenig von einer potentiell steigenden Abgabenlast betroffen zu sein.

 

Meine Vermutung ist leider so ein bisschen, das selbstgenutztes Wohneigentum die sicherste Bastion in diesem Bezug ist. Das finde ich aber sowohl persönlich blöd (da ich gerne Mieter bin) als auch gesellschaftlich nicht unbedingt erstrebenswert, da es eben diejenigen bevorzugt die eh schon privilegiert sind, da sie sich überhaupt eine eigene Immobilie leisten können ...

Nach geltendem Recht ist diese Überlegung naheliegend, aber bis Mitte der 80er Jahre war der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung (§21a EStG) auch eine einkommersteuerpflichtige Einkunftsart. Eine „sichere Bastion“ ist das selbstgenutzte Wohneigentum also auch nicht…

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich
vor 5 Stunden von Sapine:
  • KV und PV Beiträge gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit statt der Rentenhöhe. D.h. Beiträge zur KV und PV könnten deutlich höher ausfallen als aktuell in der KVdR. 

Könntest Du das bitte noch mal erläutern, was Du damit genau meinst? 

Welche "zusätzliche" wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hast Du im Auge?

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chirlu
vor 16 Minuten von Schlumich:

Welche "zusätzliche" wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hast Du im Auge?

 

Einnahmen aus Kapital und aus Vermietung/Verpachtung?

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satgar
vor 40 Minuten von Schlumich:

Könntest Du das bitte noch mal erläutern, was Du damit genau meinst? 

Welche "zusätzliche" wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hast Du im Auge?

Gemeint ist letztlich, dass es gar keinen Status kvdr mehr gäbe, sondern die Regelung der Rentner ohne diesen Status (also quasi freiwillig versicherte Rentner mit der Beitragspflicht auf jede Einkunftsart) auf alle Rentner (und vielleicht sogar auf alle Arbeitnehmer) ausgerollt wird. 

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Bolanger

Der KvdR-Status orientiert sich doch an den GKV-Beiträgen, die auch andere Arbeitnehmer zahlen, oder? Also gleicher Beitragssatz, hälftige Übernahme durch den Arbeitegeber/RV und Freiheit weiterer Einkünfte. Signifikante Unterschiede sind mir bisher nicht aufgefallen. ich kann mir daher nur schwer vorstellen, dass Änderungen nur für Rentner gelten. Viel eher würde ich vermuten, dass sie auf alle "abhängigen" außer Beamte angewendet werden. 

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Sapine
vor 3 Stunden von Schlumich:

Könntest Du das bitte noch mal erläutern, was Du damit genau meinst? 

Welche "zusätzliche" wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hast Du im Auge?

Ich kann mir allerlei vorstellen. Fakt ist, dass eine alternde Gesellschaft mehr Geld für die Ausgaben der Krankenkassen benötigt. Das könnte eine Ausweitung der Beitragspflicht auf Kapitalerträge, Mieterträge und weitere Einkünfte sein, in etwa vergleichbar wie schon aktuell bei einer freiwilligen Versicherung. Ich könnte mir auch denken, dass man die Beitragsbemessungsgrenze erhöht oder womöglich gänzlich abschafft. Ebenso wäre denkbar, dass man grundsätzlich häufiger einen Eigenanteil leisten wird müssen. 

vor 2 Stunden von Bolanger:

Der KvdR-Status orientiert sich doch an den GKV-Beiträgen, die auch andere Arbeitnehmer zahlen, oder? Also gleicher Beitragssatz, hälftige Übernahme durch den Arbeitegeber/RV und Freiheit weiterer Einkünfte. Signifikante Unterschiede sind mir bisher nicht aufgefallen. ich kann mir daher nur schwer vorstellen, dass Änderungen nur für Rentner gelten. Viel eher würde ich vermuten, dass sie auf alle "abhängigen" außer Beamte angewendet werden. 

Ich denke das entspricht nicht der Situation. Im Arbeitsleben hat man einen anderen Beitragssatz als im Rentenalter. Davon abgesehen gibt es natürlich auch potentielle Änderungen, die sich sowohl auf Rentner als auch auf Arbeitnehmer auswirken wie beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze. Das eine schließt das andere nicht aus. Dumm, wenn Du dafür im Alter kein Geld vorsiehst. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von Sapine:

dass man grundsätzlich häufiger einen Eigenanteil leisten wird müssen. 

Das hoffe ich im Sinne aller Geringverdiener und auch kleinen Rentnern nicht. Denn sowas wirkt sich bei diesen enorm aus, wenn die Zuzahlung im KH dann plötzlich 20€ je Tag für bis zu 28 Tage ist, anstelle von 10€. Oder wenn die Zuzahlungen auf Medikamente steigen, oder eine Art der Praxisgebühr wieder kommt, der Eigenanteil für Zähne ansteigt oder gar komplett alleine getragen werden muss, oder oder oder. Solche pauschalen Zahlungen kosten die Personen mit wenig Einkommen sehr viel. Das geht in die gleiche Kerbe wie die Mwst. Wenn man sowas macht, ohne an sowas wie BBGen, andere Einkunftsarten und dergleichen ran zu gehen, stellt es wieder eine Art der Umverteilung von unten nach oben dar. Da der Effekt der Reform unten weit stärker wirkt als oben.

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Bolanger

Ich vermute, dass es auch gewisse verfassungsrechtliche Grenzen dessen gibt, was man machen darf. Die BMG abzuschaffen oder signifikant raufzusetzen könnte zu einer Ungleichbehandlung führen, die nicht mehr zulässig ist. Prinzipiell sollen alle für die gleiche Leistung das gleiche zahlen. Also zahlt jeder den gleichen EUR-Betrag für die gleiche Versicherungsleistung. Abweichend davon darf man auch die Leistungsfähigkeit heranziehen, was z.B. durch einen prozentualen Versicherungsbeitrag erreicht wird. Dieser prozentuale Beitrag ist aber schon eine Abweichung von der Gleichbehandlung und sollte keineswegs als Standard betrachtet werden. Für die Abweichung der Gleichbehandlung gibt es Grenzen. Das soll nicht heißen, dass nicht noch Luft ist, um die Starken noch stärker zu belasten. Aber eben nicht ins unendliche ohne jede Bemessungsgrenze oder Höchstbetrag. Das würde sicherlich rechtlich gekippt werden.

 

Bei der GRV gilt ähnliches. Das Äquivalenzprinip ist prinzipiell nichts anderes als die Gleichbehandlung. Jeder bekommt für jeden Euro die gleiche Rentenleistung. Es gibt dazu eine interessante Zusammenfassung des wissenschaftlichen Dienstes: Titel: Grenzen der Zulässigkeit eines degressiven Rentenmodells. Die dort gemachten Überlegungen, Ziele und Konflikte lassen sich bestimtm auch für andere versicherungen anwenden.   

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satgar
vor 10 Minuten von Bolanger:

Die BMG abzuschaffen oder signifikant raufzusetzen könnte zu einer Ungleichbehandlung führen, die nicht mehr zulässig ist

Also es gab zumindest ja schon Vorschläge, die BBG KV/PV auf das BBG Niveau der GRV/AV rauf zu setzen. Da sähe ich jetzt keinerlei Problem drin, auch nicht hinsichtlich der Verfassung.

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Schlumich

@chirlu, @satgar, @Sapine.... danke. Genau so etwas in dieser Richtung hatte ich vermutet, war mir aber nicht sicher, ob Sapine das gemeint hatte. Am ehesten gehe ich davon aus, dass künftig auch Kapitalerträge&Mieten verbeitragt werden als Renter in der KVdR.

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Bolanger
· bearbeitet von Bolanger

Wenn das mit der Verbeitragung von Kapitaleinkünften und Mieten in der KVdR kommt, dann kommt das auch für alle anderen und wird sich schon in der Ansparphase auswirken. Das sollte man ebenfalls berücksichtigen.

 

Zu den unterschiedlichen Bemessungsgrenzen bei GKV und GRV: Es hat einen Grund, warum diese unterschiedlich sind. Bei der GKV wird von der Gleichbehandlung (jeder zahlt den selben nominalen KV-Betrag) abgewichen, bei der GRV nicht. Bei der GRV geht es ausschließlich darum, eine Höchstgrenze im Rahmen des Äquivalenzprinzips zu haben. Es gibt keine Ungleichbehandlung. Bei der GRV geht es darum, eine Höchstgrenze bei der Abweichung des Äquivalenzprinzips zu haben. Den genauen grund, warum die Grenze genau do liegt, wo sie liegt, kenne ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass die Berechnung und Neufestlegung gut begründet wurde, wegen der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung. 

In der Praxis würde ich auch vermuten, dass dieses heiße Eisen nur ungern angefasst wird. Ich würde nämlich sofort den Finger heben und mich über die größte Ungleichbehandlung beschweren, nämlich das Wahlrecht für eine PKV, welches nur einem Teil der Bevölkerung gewährt wird.

Was würde denn passieren, wenn die Bemessungsgrenze der GKV angehoben würde? Sie würde genau die Mittelschicht belasten. Personen mit hohem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze würden verstärkt die GKV verlassen, da die Beiträge höher werden und damit in Relation die PKV attraktiver. Selbes gilt wohl auch, wenn die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wegfällt. Man würde also genau die Personen aus der GKV vergraulen, die überproportional hohe Beiträge leisten. Das kann nicht gewollt sein. Anpassungen müssen also echte Systemänderungen sein anstatt nur Beitragsanhebungen und der Wegfall der kostenlosen Familienversicherung, damit man dem System der GKV nicht mehr schadet als ihm zu helfen. Aber das gehört nicht in diesen Thread und deshalb mache ich hier auch nicht weiter ;-)         

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