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Zugpferd

Nebenberuflich Selbstständig als Unternehmensberater: Welche Versicherungen benötige ich?

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Zugpferd

Hallo zusammen,

 

ich habe dieses Jahr mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit als beratender Ingenieur gestartet. Die ersten Projekte konnte ich nun gewinnen, so dass für mich langsam formale Themen wie der passende Versicherungsschutz auftauchen. Mein Geschäft besteht darin, Unternehmen in Dingen der Betriebsorganisation zu beraten, überwiegend konzeptionell und immer projektbezogen. Personal beschäftige ich keines. Meine erste Recherche hat mir gezeigt, dass eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll ist, teilweise wird auch eine Vermögensschadenhaftpflicht genannt. Aber was benötige ich wirklich? Zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung? Privat habe ich bisher keine Rechtsschutzversicherung.

 

Danke für Euren Input.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wenn Du Angebote schreibst, wirst Du sicherlich etwas zum Thema Haftung reinschreiben. Ganz ausschließen kann man die Haftung nicht. Aber man kann sie beschränken. Z.B. auf den Auftragswert oder auf den zweifachen Auftragswert. Außer in Fällen wenn unbeschränkt gehaftet werden muss. Die genaue Formulierung ist trickreich. Wenn man es falsch macht, ist die Beschränkung unwirksam.

 

Wenn Du Deine Haftung auf den Auftragswert beschränkst, kannst Du überlegen, notfalls selbst zu zahlen. Es gibt aber Kunden, die höhere Haftungsgrenzen wünschen, insbesondere bei Vermögensschäden. Wenn man solche Kunden hat, empfiehlt es sich, eine Betriebs-Haftpflicht mit Vermögensschaden-Klausel abzuschließen. Es gibt auch Kunden, die eine solche Versicherung fordern - sonst gibt es keine Aufträge.

 

Lange Rede kurzer Sinn: überlege Dir zuerst, wie weit Du freiwillig haften kannst und willst - und was Deine Kunden fordern. Sprich mit ihnen. Versuche, sie runterzuhandeln. Wenn Du weißt, was Du brauchst, kannst Du nach einer passenden Betriebshaftpflicht-Versicherung mit Vermögensschaden-Erweiterung Ausschau halten. Früher war Gerling ein guter Anbieter, vor einigen Jahren wurden sie von HDI übernommen.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Gewisse Privathaftpflichtversicherer versichern berufliche Risiken von nebenberuflich selbständigen ab.  Das hat aber oft enge Grenzen:

 

- nur gewisse , genannte Berufe 

- keine Angestellten 

- Umsatzgrenzen von zb 22k im Jahr 

 

Die Interrisk XXL geht recht weit in dem Bereich. Aber ob sie dir hilft, wo so alles versichern kann/will, und was an Lücken bleibt, das musst du heraus finden (ich hab aber mal etwas rum geschaut. Über die Privathaftpflicht wirds eher Nix spielen)
 

Ich rate klar zur Nutzung eines Versicherungsmaklers. Die Versicherungen kosten ja, egal ob du dich alleine kümmerst oder über nen Makler, immer das gleiche. Der Vorteil über Makler für dich: er muss dich gut und ordentlich beraten. Treten hier Fehler auf, in deinem Versicherungsschutz, kannst du den Makler haftbar machen. Für solche fälle müssen Makler eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung vorhalten.

 

An Themengebieten sei zu nennen:

 

- Betriebshaftpflicht

- Berufshaftpflicht

- Vermögenschadenhaftpflicht für reine Vermögensschäden

- betriebsinhaltsversicherung oder -Elektronikversicherung, falls nötig 

- Betriebsunterbrechungsversicherung, falls nötig 

- Hausratversicherung für die beruflich genutzten Gegenstände, falls nach Prüfung ausreichend

- Cyberdeckung, falls nötig und gewünscht

- Private Rechtschutz, Gewerbe-Rechtschutz oder gar Firmen-Rechtsschutz mit Baustein Firmen-Vertrags-RS?

 

kurzum: es bringt dir keinen Mehrwert, dich selber großartig zu kümmern. Der Weg zum Makler ist klar vorzuziehen.

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Ryker
· bearbeitet von Ryker
Am 3.4.2026 um 00:09 von stagflation:

Wenn Du Angebote schreibst, wirst Du sicherlich etwas zum Thema Haftung reinschreiben. Ganz ausschließen kann man die Haftung nicht. Aber man kann sie beschränken. Z.B. auf den Auftragswert oder auf den zweifachen Auftragswert. Außer in Fällen wenn unbeschränkt gehaftet werden muss. Die genaue Formulierung ist trickreich. Wenn man es falsch macht, ist die Beschränkung unwirksam.

 

In AGB ist eine Beschränkung der Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten unwirksam, sofern vertragstypische, vorhersehbare Schäden nicht abgedeckt werden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden kann je nach Leistungsbild sehr hoch oder sehr niedrig sein. Bei betriebsbezogener Beratung im industriellen Bereich kann er typischerweise schnell sehr hoch sein. Für den selbstständigen Kleinunternehmer dürfte es im Regelfall ziemlich egal sein, ob er wegen 1 Mio. € oder wegen 30 Mio. € Privatinsolvenz anmelden muss.

 

Haftungsbeschränkungen in AGB laufen daher typischerweise leer, sofern sie überhaupt wirksam vereinbart werden, was nach meiner einschlägigen Erfahrung selten der Fall ist.

 

Der wirksame Weg zur Absicherung des Haftungsrisikos läuft über die Wahl der richtigen Unternehmensform (UG/GmbH) oder die richtige Versicherung.

 

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easyjo

war ich von 1999 bis 2019 auch, allerdings im Vollerwerb als Soloselbständiger. Viel erlebt. Gut das es vorbei ist. Finanziell = i.O., Arbeitsmäßig = Vollstress, never

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