Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
beamer2

DBA mit Monaco und der Schweiz

Empfohlene Beiträge

beamer2

Deutschland hat mit Monaco kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Deutschland hat aber ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz.

Eine Person will von Deutschland auswandern.
Entweder in die Schweiz oder nach Monaco.

1.
Wenn die Person in die Schweiz auswandert und dort ihren Lebensmittelpunkt hat, dann kann sich die Person bis zu ca. 4 Monate in Deutschland aufhalten, ohne in Deutschland Einkommensteuer bezahlen zu müssen, richtig?

2.
Wenn die Person nach Monaco auswandert und dort ihren Lebensmittelpunkt hat, dann kann sich die Person NICHT bis zu ca. 4 Monate in Deutschland aufhalten, ohne in Deutschland Einkommensteuer bezahlen zu müssen, richtig?
Wie lange darf sich die Person in diesem Fall in Deutschland aufhalten, ohne in Deutschland Einkommensteuer bezahlen zu müssen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt

Kurzer Versuch mit Google Gemini, anhand der Quellen kann man dann weiter recherchieren:

https://share.google/aimode/mfEwS127a2hkDiUcz

Zitat

Die kurze Antwort lautet: Nein, die Annahme einer pauschalen "4-Monats-Grenze" (ca. 120 Tage) ist rechtlich nicht korrekt, auch wenn sie oft als Faustregel kursiert. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich jedoch massiv zwischen der Schweiz und Monaco aufgrund des vorhandenen bzw. fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA). 

 

1. Auswanderung in die Schweiz (mit DBA) 

Die Aussage ist nicht ganz richtig. Es gibt keine gesetzliche 4-Monats-Frist im DBA Schweiz, die automatisch die Steuerpflicht ausschließt.

  • Lebensmittelpunkt: Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben, sind Sie dort ansässig.
  • Ansässigkeit nach DBA: Das DBA Deutschland-Schweiz regelt die "Ansässigkeit" in Art. 4. Wenn Sie in beiden Ländern eine Wohnung haben, gilt die Ansässigkeit dort, wo Ihre engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen liegen (Mittelpunkt der Lebensinteressen).
  • 183-Tage-Regel: In Deutschland werden Sie steuerpflichtig, wenn Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) begründen. Das ist zwingend der Fall, wenn Sie sich länger als 183 Tage im Kalenderjahr im Inland aufhalten.
  • Besonderheit (Überdachende Besteuerung): Deutschland behält sich bei einem Umzug in die Schweiz oft ein Besteuerungsrecht für 5 Jahre vor, wenn Sie weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben (Art. 4 Abs. 4 DBA).  Gesetze im Internet +5

 

2. Auswanderung nach Monaco (ohne DBA) 

Die Situation ist hier deutlich verschärft, da Monaco als Niedrigsteuerland gilt und kein DBA mit Deutschland existiert. JUHN Partner

  • Kein DBA-Schutz: Ohne DBA gibt es keine "Tie-Breaker-Regel", die eine Doppelbesteuerung zugunsten Monacos auflöst. Deutschland wendet sein nationales Recht voll an.
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Da Monaco keine Einkommensteuer erhebt, greift für deutsche Staatsbürger bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland für 10 Jahre die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
  • Zeitlicher Aufenthalt: Auch hier gilt die 183-Tage-Regel des § 9 AO für den gewöhnlichen Aufenthalt.
  • Risiko Wohnsitz: Schon das Innehaben einer Wohnung in Deutschland (auch Ferienwohnung oder Zimmer bei Eltern), die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, begründet die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 8 AO) – unabhängig von der Anzahl der Tage.
  • Die "70-Tage-Grenze": In der Praxis und Rechtsprechung wird oft kritisch geprüft, ob bei Aufenthalten von mehr als ca. 70–90 Tagen pro Jahr (ohne Wohnung) bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt unterstellt werden kann, wenn die Besuche regelmäßig und nicht nur zu Erholungszwecken erfolgen. Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien +8

Zusammenfassung der Aufenthaltsdauer

 

In beiden Fällen gilt formal die 183-Tage-Grenze für den "gewöhnlichen Aufenthalt".  Dr. Frank Rozanski +1

  • Schweiz: Das DBA schützt Sie eher vor dem deutschen Zugriff, falls Sie in beiden Ländern Wohnsitze haben, solange der Lebensmittelpunkt klar in der Schweiz liegt.
  • Monaco: Ohne DBA reicht bereits eine dauerhaft verfügbare Matratze oder ein Schlüssel zu einer Wohnung in Deutschland aus, um Sie mit Ihrem gesamten Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig zu machen. Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien +3

Haben Sie bereits eine Immobilie in Deutschland, die Sie nach dem Umzug behalten möchten?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...