DancingWombat Mittwoch um 08:22 Hallo zusammen, es geht um folgende Anleihe: 2015 (2046) Bund/€i (DE000103057) - Inflationsindexiertes Bundesanleihe Beim Kauf wird die Inflationsanpassung auf den Nominalwert als Stückzinsen vom Käufer gezahlt. Hier also praktisch die Inflation seit Ausgabe der Anleihe in 2015. Gemäß der Webseite des Bund sind das 24,65% (siehe https://www.deutsche-finanzagentur.de/bundeswertpapiere/factsheet/isin/DE0001030575?cHash=1567c2346267a014026eade32e853180) Dazu folgende Frage: Mein Verständnis ist, dass es sich hier um Stückzinsen handelt welche steuerlich als negative Kapitalerträge bewertet werden. Folglich wären pro 1000€ Nominal 246,50€ Stückzinsen für diesen Anteil zu zahlen und würden steuerlich negative Kapitalerträge darstellen. Frage: Ist das korrekt? Hat jemand diese Anleihe gekauft und hat der Broker das auch so abgerechnet? Hintergrund: Ich habe diese Anleihe gekauft, die Stückzinsen wurden auch abgerechnet, allerdings bei den Anschaffungskosten verbucht und nicht wie erwartet als negative Kapitalerträge. VG Sebastian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Mittwoch um 08:39 · bearbeitet Mittwoch um 08:46 von Malvolio Ich müsste mir das auch noch einmal näher anschauen. Aber ich würde erwarten, dass die Inflationsanpassung beim Kupon bei den Stückzinsen berücksichtigt wird und die Anpassung des Rückzahlungsbetrags bzw. beim Kurswert bei den Anschaffungskosten. Unmittelbar steuerwirksam wäre dann nur die Stückzinsen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mittwoch um 09:02 vor 46 Minuten von DancingWombat: Frage: Ist das korrekt? Nein. Zitat Hat jemand diese Anleihe gekauft und hat der Broker das auch so abgerechnet? Nicht diese, aber eine andere (BL58). So wie Malvolio es beschreibt, ist es korrekt und wird auch so abgerechnet (nur die Stückzinsen werden inflationiert als sofort wirksamer negativer Ertrag abgerechnet. Die Inflationierung des Nennwerts wird steuerlich erst bei Verkauf/Tilgung berücksichtigt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Mittwoch um 11:34 vor 3 Stunden von DancingWombat: Folglich wären pro 1000€ Nominal 246,50€ Stückzinsen für diesen Anteil zu zahlen und würden steuerlich negative Kapitalerträge darstellen. Gegenfrage: wenn Du Finanzmister wärst: würdest Du zulassen, dass Käufer von inflationsindexierten Anleihen beim Kauf gleich so hohe negative Einkünfte geltend machen können? Denke dabei an sehr lange laufende Anleihen und eine Zeit hoher Inflation... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat Mittwoch um 14:48 vor 3 Stunden von stagflation: Gegenfrage: wenn Du Finanzmister wärst: würdest Du zulassen, dass Käufer von inflationsindexierten Anleihen beim Kauf gleich so hohe negative Einkünfte geltend machen können? Denke dabei an sehr lange laufende Anleihen und eine Zeit hoher Inflation... Es geht ja nicht darum was ein Finanzminister möchte, sondern darum wie es steuerlich korrekt bewertet wird. Wie Stückzinsen behandelt werden ist klar. Offensichtlich sind das dann keine Stückzinsen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Mittwoch um 19:06 vor 4 Stunden von DancingWombat: Es geht ja nicht darum was ein Finanzminister möchte, sondern darum wie es steuerlich korrekt bewertet wird.... Das ist in der Regel dasselbe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher Mittwoch um 19:45 · bearbeitet Mittwoch um 19:46 von finisher vor 11 Stunden von Malvolio: Aber ich würde erwarten, dass die Inflationsanpassung beim Kupon bei den Stückzinsen berücksichtigt wird und die Anpassung des Rückzahlungsbetrags bzw. beim Kurswert bei den Anschaffungskosten. Unmittelbar steuerwirksam wäre dann nur die Stückzinsen. Kein Widerspruch von mir, nur der Hinweis, dass die Finanzagentur die im Kurswert eingepreiste Inflation als Stückzinsen (inkl. Kupon Stückzinsen) darstellt und somit m.M. zurecht für Verwirrung sorgt: Quelle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio gestern um 09:09 Uhr · bearbeitet gestern um 09:10 Uhr von Malvolio vor 13 Stunden von finisher: Kein Widerspruch von mir, nur der Hinweis, dass die Finanzagentur die im Kurswert eingepreiste Inflation als Stückzinsen (inkl. Kupon Stückzinsen) darstellt und somit m.M. zurecht für Verwirrung sorgt: Quelle Das ist in der Tat merkwürdig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation gestern um 15:24 Uhr · bearbeitet gestern um 16:41 Uhr von stagflation Bei inflationsindexierten Anleihen gelten Besonderheiten, die es bei gewöhnlichen Anleihen nicht gibt. Da sie aber nur einen kleinen Teil des Wertpapiermarktes ausmachen, hat man keine eigenen Begriffe für sie eingeführt. Stattdessen verwendet man die Begriffe der gewöhnlichen Anleihen - und das geht schief! Deshalb findet man auf vielen Webseiten merkwürdige Angaben. Auch die Broker berechnen die voraussichtlichen Kosten bei einem Kauf unterschiedlich. Beispiele (für die inflationsindexierte Bundesanleihe DE000103057): Die Finanzagentur zeigt einen Dirty-Preis von 103,549 an. Bei Finanzen.net sieht man: 78,97 Wenn ich 10.000 € investieren will, zeigt mir Flatex in der ersten Maske einen voraussichtlichen Kaufpreis von knapp 8.000 € an (was zu wenig ist). Die Comdirect hingegen zeigt etwas über 10.000 € (was vermutlich korrekt ist). Woher kommen diese Probleme? Bei gewöhnlichen Anleihen gilt: Stückzinsen sind die Zinsen zwischen zwei Zinsterminen, die sich Käufer und Verkäufer untereinander aufteilen müssen (Quelle). Der Dirty-Preis ist der Betrag, den man beim Erwerb einer Anleihe zahlen muss (Quelle). Stückzinsen sind die Differenz zwischen Dirty- und Clean-Preis Bei inflationsindexierten Anleihen stimmt das so nicht mehr, weil man manchmal (!) noch mit der Index-Verhältniszahl multiplizieren muss. Beispiel: Bei dem Clean-Preis (die 78,77) wird nicht mit der Index-Verhältniszahl multipliziert. Bei dem Dirty-Preis (wenn man ihn als Betrag sieht, den man beim Kauf bezahlen muss) schon. Man kommt also auf 103,549. Stimmt dann aber die Definition noch, dass der Stückzins die Differenz zwischen Dirty- und Clean-Preis ist? Die Webseite der Finanzagentur ist offenbar dieser Meinung, sonst würde sie keine Stückzinsen in Höhe von 24,78 ausweisen. Im Ausgabeprospekt für die Anleihe wird der Stückzins (wenn ich es richtig verstehe) aber ganz gewöhnlich als anteiliger Zins zwischen zwei Zinsterminen beschrieben. Fazit: bei inflationsindexierten Anleihen führt kein Weg daran vorbei, dass man sich die Basisdaten holt und selbst rechnet. Eine Anleitung mit Beispiel gibt es hier: Informationen für Privatanleger über inflationsindexierte Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland. Wenn man dieser Anleitung folgt, ergibt sich für die inflationsindexierte Bundesanleihe DE000103057 mit Clean-Kurs = 78,77%, Kupon = 0,10%, Zins-Termin=25.4., Index-Verhältniszahl=1,31390, Nennwert=100 €: Kurswert = Nennwert * Börsenkurs * Index-Verhältniszahl = 100 € * 78,77% * 1,31390 = 103,50 € Stückzins = Nennwert * Kupon * Jahresanteil * Index-Verhältniszahl = 100 € * 0,1% * 30/360 * 1,31390 = 0,011 € Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag