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Wladislaw

Suche Unterstützung (gegen Honorar) – IBKR Optionen, Steuerberechnung Österreich, KZ 994

Empfohlene Beiträge

Wladislaw

Hallo zusammen,

ich suche jemanden mit fundierter Erfahrung in folgenden Bereichen:

Interactive Brokers (IBKR)

Optionen (Short/Long, Assignment, Exercise, Expiry)

Aktienhandel

Österreichische Besteuerung von Kapitalvermögen

Kennzahl 994 (Veräußerungserlöse / Anschaffungskosten)

Ich habe für die Jahre 2023 und 2024 eine Aufbereitung meiner IBKR-Transaktionen erstellt. Das Finanzamt bzw. mein Steuerberater hat Rückfragen zur Nachvollziehbarkeit der Berechnung gestellt.

Bevor ich weitere Schritte unternehme, möchte ich die gesamte Berechnung von jemandem prüfen lassen, der mit IBKR-Statements und der steuerlichen Behandlung von Optionen vertraut ist.

Falls sich jemand fachlich kompetent fühlt und Interesse hat, würde ich die Unterlagen (IBKR Activity Statements, Überleitung und Rückfrage des Finanzamts) per PN zusenden.

Selbstverständlich ist das keine kostenlose Anfrage. Für eine sorgfältige Prüfung und Unterstützung bin ich bereit, ein angemessenes Honorar zu bezahlen.

Über eine Nachricht oder einen Hinweis auf geeignete Ansprechpartner würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Wladislaw

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Norica
· bearbeitet von Norica

Hallo @Wladislaw, willkommen in Forum.

 

Falls Du noch keine Hilfe hast, kannst Du im Prinzip alles im Netz finden. Vielleicht nicht immer unter den ersten Treffern, aber man findet es.

 

Ganz grob und ohne Garantie finde ich:

- Optionsgeschäfte (Stillhalter) mit EKSt versteuert =KZ857 (die Ausübung/Zuteilung werden allerdings zur Aktie hinzugerechnet), Gebühren und sonstige Nebenkosten können geltend gemacht werden, kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten

- Aktienhandel Erträge unter 994, Verluste unter 892, kein Verlustvortrag ins Folgejahr, kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten

- grundsätzlich ist der Ausgleich nur innerhalb des gleichen Steuersatzes möglich, also innerhalb des 25%-Satzes und innerhalb des 27,5%-Satzes

 

Müsste alles nicht so schwer sein.

Problematischer ist aber, dass wir ja nicht wissen was Du bisher eingereicht hast und was genau das FA als Ergänzung haben will.

Verstehe ich es richtig, dass nicht mal der Steuerberater alles nachvollziehen kann? Das kommt mir seltsam vor.

 

 

SG

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