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Hermann

EPZ gemm. GAD für MAP (Beamte + Ehegattenversorgung im Ausland)

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Hermann

Hallo Zusammen,

 

ja eine wilde Abürzeritis im Betreff. Konkret geht es um den Ehegattenzuschlag (EPZ) gemäß dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) für mitausreisende Partner (MAP)

Hintergrund ist, wenn ein Beamter (Bundeswehr, auswärtiges Amt usw) für begrenzte Zeit ins Ausland entsandt wird und der Ehepartner mitgeht, beendet der Ehepartner i.d.R. seine berufliche Tätigkeit.

In diesem Falle ist es möglich, dass der jeweilige Dienstherr Geld zur Verfügung stellt um diesen Nachteil zumindest in Teilen aufzufangen/kompensieren.

Das Geld ist Zweckgebunden und es gibt strenge Vorgaben für Produkte in die das Geld fließen kann (wird auch kontrolliert).

Das Geld fließt nur für die Dauer im Ausland.

 

Aus diesem Grunde suche ich nach einem passenden Produkt und tendiere zum AR75 der alten Leipziger als Nettotarif, also (HAR75).

Die Gründe:

Gerade in den USA gibts ja immer Probleme mit ETFs wegen PFIC und FATCNA, daher in der Phase im Ausland Besparung des Deckungstock und nach Rückkehr switch auf ETF.

Bei Beförderungen oder Gehaltssteigerungen kann der Beitrag zur AR75 flexibel erhöht werden (Geldhöhe hängt vom Gehalt des Entsandten ab, prozentualer Anteil).

Alternativ Reduktion auf Minimalbetrag 25€ pro Monat

 

Dies wäre mein Ansatz. Hat jemand vielleicht eine bessere Idee? Oder habe ich irgendwo einen Gedankenfehler?

 

LG

H

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s1lv3r
vor 2 Stunden von Hermann:

Aus diesem Grunde suche ich nach einem passenden Produkt und tendiere zum AR75 der alten Leipziger als Nettotarif, also (HAR75).

Das heißt es gehen alle zertifizierten Basis-Rentenverträge "Rürup-Rente"? Dann könntest du natürlich hier in den passenden Threads mal schauen, welche Tarife es so gibt (wobei die Alte Leipziger bestimmt keine schlechte Wahl ist ...).

 

vor 2 Stunden von Hermann:

Gerade in den USA gibts ja immer Probleme mit ETFs wegen PFIC und FATCNA, daher in der Phase im Ausland Besparung des Deckungstock und nach Rückkehr switch auf ETF.

Ob man konkret Probleme mit den USA kriegen kann, wenn man innerhalb einer Rentenversicherungspolice UCITS ETFs hält, ist natürlich eine super spezifische steuerrechtliche Frage, die wohl nur jemand beantworten kann, der schon einmal in der gleichen Situation war. Aber wenn du super auf Nummer sicher gehen willst, ist der Ansatz mit dem Sicherungsvermögen bestimmt ein gangbarer Weg.

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