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andi1893

Debeka Wechsel NW zu N

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andi1893

Hallo Zusammen, 

 

ich bin 33 Jahre alt und bei der Debeka im NW Tarif versichert (Zusatztarife: Alterssenkungstarif, NC-Tarif, Krankentagegeld). Zusatzkosten für Kinder fallen nicht an, da über meine Frau (Beamtin) mitversichert. 

Alles in allem zahle ich (inkl. PVN) einen Beitrag von aktuell 646,64 €. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifs habe ich ehrlicherweise nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Da ich seit eh und je bei der Debeka versichert war, gab es auch einen entsprechenden Vertrauensvorschuss in den langjährigen Vertriebler. 

Nachdem ich mir nun noch einmal die Verträge angeschaut habe, bin ich am überlegen ob ein Wechsel in den N Tarif Sinn machen könnte. Laut Debeka würden Mehrkosten in Höhe von 140 € anfallen.  

Zum einen natürlich aufgrund der besseren Leistungen (Einzelzimmer, Chefarzt), zum anderen aber auch um ggf. die Beitragsbelastung im Alter zu senken (höhere Bildung von Rückstellungen).

Der Alterssenkungstarif senkt ab 67 um 235 € (Kosten 44,43 €). Sollte es im Alter wider Erwarten knapp werden, könnte man auf den NW oder - je nach gesundheitlicher Konstitution - in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung zurück. 

 

Ein Versicherungswechsel scheint eher unattraktiv. Ich hatte mit die Alte Oldenburger angeschaut, die bei ähnlichem Leistungsumfang (N + NC) in etwa den gleichen Beitrag kostet. 

 

Würdet ihr einen Wechsel in Erwägung ziehen? 

 

Grüße

Andi

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satgar
vor 6 Minuten von andi1893:

Laut Debeka würden Mehrkosten in Höhe von 140 € anfallen

Mehrkosten bedeutet für den Versicherer, mit mehr Leistungen, auch höheres Risiko. Daher volle neue Gesundheitsprüfung wie damals bei der Antragsstellung. Schaffst du die ohne Probleme?

 

Bedenke auch, dass die Frist für Anzeigepflichtverletzungen erneut von neuem beginnt, weil du ja wieder Fragen beantworten musst. Google gerne mal nach "vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung, Folgen, Fristen 5 und 10 Jahre"

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andi1893

Mein NW-Vertrag begann am 01.01.2021. Wen ich das Vertragswerk richtig interpretiere, könnte ich zum 01.01.2027 ohne Gesundheitsprüfung wechseln: 

 

Zitat

4 Option auf Wechsel in einen höherwertigen Versicherungsschutz
4.1 Option nach Ablauf des 3. oder 6. Kalenderjahres
Bei erstmaligem Abschluss der Versicherung nach Tarif NW kann
in die Tarife N oder N-SB ohne erneute Risikoprüfung und ohne
Wartezeiten gewechselt werden.

Bei erstmaligem Wechsel aus den Tarifen N oder N-SB ist die
Rückkehr in den höherwertigen Versicherungsschutz unter gleichen
Bedingungen möglich.
Der Wechsel wird zum 1. des Monats vorgenommen, der auf den
Ablauf des 3. oder 6. Kalenderjahres nach Beginn des Tarifs NW
folgt. Der Wechsel ist spätestens zwei Monate nach Ablauf des
jeweiligen Termins zu beantragen.

 

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satgar
vor 12 Minuten von andi1893:

Mein NW-Vertrag begann am 01.01.2021. Wen ich das Vertragswerk richtig interpretiere, könnte ich zum 01.01.2027 ohne Gesundheitsprüfung wechseln: 

 

 

ah, das ist natürlich super. Dann streiche das, was ich gesagt hatte. Wusste ich nicht.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Ich nehme an, du bist Angestellter. Zuerst musst du entscheiden, ob du dein Leben in der GKV bleiben willst und vor allem ueberhaupt KANNSTRegierung zwingt ab 2027 Gutverdiener in die GKV - FOCUS online 
Wenn die JAEG dich einholt, kannst du dich zwar immer noch befreien lassen (Befreiungsantrag nach § 8 SGB V), das sollte man sich aber sehr gut ueberlegen, ob man das wirklich will. Wenn du irgendwann mal Kinder hast, kannst du die zwar bei der Frau privatversichern, aber vielleicht willst du dann auch keine 40h mehr arbeiten und rutscht so unter die JAEG, das vergessen viele Singles und ein unwiderruflicher Befreiungsantrag waere dann langfristig sehr bescheiden bzw. teuer...

 

Und dementsprechend wuerde ich dann handeln:

  • Wenn du davon ausgehst, dass du wirklich dein leben lang dabei bleibst -> in einen besseren Vertrag wechseln solange es noch geht und nicht an der Leistung sparen.
  • Wenn du davon ausgehst, das Karriere-technisch nicht mehr viel geht oder es unsicher ist das du dein Leben lang >JAEG verdienst (zB weil du aktuell 90k bei Volkswagen verdienst, aber vielleicht naechstes Jahr arbeitslos bist) und du davon ausgehst dass dich die JAEG irgendwann einholen wird, dann wuerde ich moeglichst billig privat versichern und auch die "Altersvorsorge"-Bausteine entfernen.


Mich und mein Gehalt wird die JAEG 2027 uebrigens "ueberholen", selbst wenn ich noch Vollzeit 40h arbeiten wuerde. Ist aber egal, weil ich vor 3 Jahren aufgrund Nachwuchs durch Teilzeit sowieso zurueck in die GKV bin... Hatte bis dahin einen leistungsmaessig sehr guten Tarif, aber ohne alles, kein Krankentagegeld, kein Vorsorgebaustein und mit Selbstbeteiligung - so haette ich mich nicht mein Leben lang versichern wollen.  Bin mittlerweile auch von 40 auf 35h/Woche runter, und selbst die 35h schaffe ich nur mit Muehe, weil ich zB aktuell immer um 14:30 los muss, um mein Kind um 15 aus dem Kindergarten zu holen und spaetestens 6:00 das Haus verlassen muss, damit ich inkl. Pendeln auf die 7h komme.. Ueberlege daher noch weiter zu reduzieren und solche Ueberlegungen gehen halt nicht so einfach wenn man als Angestellter PKV versichert ist und durch Teilzeit dann <JAEG rutscht.

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satgar
vor 29 Minuten von slowandsteady:

Bin mittlerweile auch von 40 auf 35h/Woche runter, und selbst die 35h schaffe ich nur mit Muehe, weil ich zB aktuell immer um 14:30 los muss, um mein Kind um 15 aus dem Kindergarten zu holen und spaetestens 6:00 das Haus verlassen muss, damit ich inkl. Pendeln auf die 7h komme.. Ueberlege daher noch weiter zu reduzieren und solche Ueberlegungen gehen halt nicht so einfach wenn man als Angestellter PKV versichert ist und durch Teilzeit dann <JAEG rutscht.

tze tze tze,...immer diese Lifestyle Teilzeit ;-)))))))

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moonraker
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Ich nehme an, du bist Angestellter. Zuerst musst du entscheiden, ob du dein Leben in der GKV bleiben willst und vor allem ueberhaupt KANNSTRegierung zwingt ab 2027 Gutverdiener in die GKV - FOCUS online 
Wenn die JAEG dich einholt, kannst du dich zwar immer noch befreien lassen (Befreiungsantrag nach § 8 SGB V), das sollte man sich aber sehr gut ueberlegen, ob man das wirklich will. [..]

Wenn er jetzt aber schon in der PKV ist, kann er doch dort bleiben (wie Du auch schreibst)... Oder er sichert sich mit einer Anwartschaft ab.

Sehe da jetzt keinen Punkt für Panik

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andi1893

Ich bin aktuell 40% über der JAEG, habe also auch noch ein wenig Puffer für "Lifestyle"-Teilzeit ;) und ja, ich bin bis auf 3 Jahre (Wechsel Beamten- ins Angestelltenverhältnis) immer in der PKV versichert gewesen. 

Meine beiden Kinder sind - wie gesagt - bei meiner Frau mit hohem Beihilfeanteil mitversichert. 

Auch mit dem teureren Tarif bin ich bei einem AN-Anteil von 358,32 € noch deutlich unter dem Höchstbetrag in der GKV mit 613,22 €. 

Von daher: Sollte mich die JAEG "einholen" habe ich bis dahin keinen schlechten Schnitt gemacht... 

 

 

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