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andi1893

Hallo Zusammen, 

 

ich bin 33 Jahre alt und bei der Debeka im NW Tarif versichert (Zusatztarife: Alterssenkungstarif, NC-Tarif, Krankentagegeld). Zusatzkosten für Kinder fallen nicht an, da über meine Frau (Beamtin) mitversichert. 

Alles in allem zahle ich (inkl. PVN) einen Beitrag von aktuell 646,64 €. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifs habe ich ehrlicherweise nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Da ich seit eh und je bei der Debeka versichert war, gab es auch einen entsprechenden Vertrauensvorschuss in den langjährigen Vertriebler. 

Nachdem ich mir nun noch einmal die Verträge angeschaut habe, bin ich am überlegen ob ein Wechsel in den N Tarif Sinn machen könnte. Laut Debeka würden Mehrkosten in Höhe von 140 € anfallen.  

Zum einen natürlich aufgrund der besseren Leistungen (Einzelzimmer, Chefarzt), zum anderen aber auch um ggf. die Beitragsbelastung im Alter zu senken (höhere Bildung von Rückstellungen).

Der Alterssenkungstarif senkt ab 67 um 235 € (Kosten 44,43 €). Sollte es im Alter wider Erwarten knapp werden, könnte man auf den NW oder - je nach gesundheitlicher Konstitution - in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung zurück. 

 

Ein Versicherungswechsel scheint eher unattraktiv. Ich hatte mit die Alte Oldenburger angeschaut, die bei ähnlichem Leistungsumfang (N + NC) in etwa den gleichen Beitrag kostet. 

 

Würdet ihr einen Wechsel in Erwägung ziehen? 

 

Grüße

Andi

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satgar
vor 6 Minuten von andi1893:

Laut Debeka würden Mehrkosten in Höhe von 140 € anfallen

Mehrkosten bedeutet für den Versicherer, mit mehr Leistungen, auch höheres Risiko. Daher volle neue Gesundheitsprüfung wie damals bei der Antragsstellung. Schaffst du die ohne Probleme?

 

Bedenke auch, dass die Frist für Anzeigepflichtverletzungen erneut von neuem beginnt, weil du ja wieder Fragen beantworten musst. Google gerne mal nach "vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung, Folgen, Fristen 5 und 10 Jahre"

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andi1893

Mein NW-Vertrag begann am 01.01.2021. Wen ich das Vertragswerk richtig interpretiere, könnte ich zum 01.01.2027 ohne Gesundheitsprüfung wechseln: 

 

Zitat

4 Option auf Wechsel in einen höherwertigen Versicherungsschutz
4.1 Option nach Ablauf des 3. oder 6. Kalenderjahres
Bei erstmaligem Abschluss der Versicherung nach Tarif NW kann
in die Tarife N oder N-SB ohne erneute Risikoprüfung und ohne
Wartezeiten gewechselt werden.

Bei erstmaligem Wechsel aus den Tarifen N oder N-SB ist die
Rückkehr in den höherwertigen Versicherungsschutz unter gleichen
Bedingungen möglich.
Der Wechsel wird zum 1. des Monats vorgenommen, der auf den
Ablauf des 3. oder 6. Kalenderjahres nach Beginn des Tarifs NW
folgt. Der Wechsel ist spätestens zwei Monate nach Ablauf des
jeweiligen Termins zu beantragen.

 

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satgar
vor 12 Minuten von andi1893:

Mein NW-Vertrag begann am 01.01.2021. Wen ich das Vertragswerk richtig interpretiere, könnte ich zum 01.01.2027 ohne Gesundheitsprüfung wechseln: 

 

 

ah, das ist natürlich super. Dann streiche das, was ich gesagt hatte. Wusste ich nicht.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Ich nehme an, du bist Angestellter. Zuerst musst du entscheiden, ob du dein Leben in der GKV bleiben willst und vor allem ueberhaupt KANNSTRegierung zwingt ab 2027 Gutverdiener in die GKV - FOCUS online 
Wenn die JAEG dich einholt, kannst du dich zwar immer noch befreien lassen (Befreiungsantrag nach § 8 SGB V), das sollte man sich aber sehr gut ueberlegen, ob man das wirklich will. Wenn du irgendwann mal Kinder hast, kannst du die zwar bei der Frau privatversichern, aber vielleicht willst du dann auch keine 40h mehr arbeiten und rutscht so unter die JAEG, das vergessen viele Singles und ein unwiderruflicher Befreiungsantrag waere dann langfristig sehr bescheiden bzw. teuer...

 

Und dementsprechend wuerde ich dann handeln:

  • Wenn du davon ausgehst, dass du wirklich dein leben lang dabei bleibst -> in einen besseren Vertrag wechseln solange es noch geht und nicht an der Leistung sparen.
  • Wenn du davon ausgehst, das Karriere-technisch nicht mehr viel geht oder es unsicher ist das du dein Leben lang >JAEG verdienst (zB weil du aktuell 90k bei Volkswagen verdienst, aber vielleicht naechstes Jahr arbeitslos bist) und du davon ausgehst dass dich die JAEG irgendwann einholen wird, dann wuerde ich moeglichst billig privat versichern und auch die "Altersvorsorge"-Bausteine entfernen.


Mich und mein Gehalt wird die JAEG 2027 uebrigens "ueberholen", selbst wenn ich noch Vollzeit 40h arbeiten wuerde. Ist aber egal, weil ich vor 3 Jahren aufgrund Nachwuchs durch Teilzeit sowieso zurueck in die GKV bin... Hatte bis dahin einen leistungsmaessig sehr guten Tarif, aber ohne alles, kein Krankentagegeld, kein Vorsorgebaustein und mit Selbstbeteiligung - so haette ich mich nicht mein Leben lang versichern wollen.  Bin mittlerweile auch von 40 auf 35h/Woche runter, und selbst die 35h schaffe ich nur mit Muehe, weil ich zB aktuell immer um 14:30 los muss, um mein Kind um 15 aus dem Kindergarten zu holen und spaetestens 6:00 das Haus verlassen muss, damit ich inkl. Pendeln auf die 7h komme.. Ueberlege daher noch weiter zu reduzieren und solche Ueberlegungen gehen halt nicht so einfach wenn man als Angestellter PKV versichert ist und durch Teilzeit dann <JAEG rutscht.

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satgar
vor 29 Minuten von slowandsteady:

Bin mittlerweile auch von 40 auf 35h/Woche runter, und selbst die 35h schaffe ich nur mit Muehe, weil ich zB aktuell immer um 14:30 los muss, um mein Kind um 15 aus dem Kindergarten zu holen und spaetestens 6:00 das Haus verlassen muss, damit ich inkl. Pendeln auf die 7h komme.. Ueberlege daher noch weiter zu reduzieren und solche Ueberlegungen gehen halt nicht so einfach wenn man als Angestellter PKV versichert ist und durch Teilzeit dann <JAEG rutscht.

tze tze tze,...immer diese Lifestyle Teilzeit ;-)))))))

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moonraker
vor 1 Stunde von slowandsteady:

Ich nehme an, du bist Angestellter. Zuerst musst du entscheiden, ob du dein Leben in der GKV bleiben willst und vor allem ueberhaupt KANNSTRegierung zwingt ab 2027 Gutverdiener in die GKV - FOCUS online 
Wenn die JAEG dich einholt, kannst du dich zwar immer noch befreien lassen (Befreiungsantrag nach § 8 SGB V), das sollte man sich aber sehr gut ueberlegen, ob man das wirklich will. [..]

Wenn er jetzt aber schon in der PKV ist, kann er doch dort bleiben (wie Du auch schreibst)... Oder er sichert sich mit einer Anwartschaft ab.

Sehe da jetzt keinen Punkt für Panik

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andi1893

Ich bin aktuell 40% über der JAEG, habe also auch noch ein wenig Puffer für "Lifestyle"-Teilzeit ;) und ja, ich bin bis auf 3 Jahre (Wechsel Beamten- ins Angestelltenverhältnis) immer in der PKV versichert gewesen. 

Meine beiden Kinder sind - wie gesagt - bei meiner Frau mit hohem Beihilfeanteil mitversichert. 

Auch mit dem teureren Tarif bin ich bei einem AN-Anteil von 358,32 € noch deutlich unter dem Höchstbetrag in der GKV mit 613,22 €. 

Von daher: Sollte mich die JAEG "einholen" habe ich bis dahin keinen schlechten Schnitt gemacht... 

 

 

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JS_01
vor 33 Minuten von andi1893:

Auch mit dem teureren Tarif bin ich bei einem AN-Anteil von 358,32 € noch deutlich unter dem Höchstbetrag in der GKV mit 613,22 €. 

Von daher: Sollte mich die JAEG "einholen" habe ich bis dahin keinen schlechten Schnitt gemacht... 

 

 

Nettobetrachtung nicht vergessen, die sieht meistens deutlich anders aus.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 2 Stunden von moonraker:

Wenn er jetzt aber schon in der PKV ist, kann er doch dort bleiben (wie Du auch schreibst)...

Was aber den erheblichen Nachteil hat, dass er auch bei freiwilliger Teilzeit/Elternzeit oder bei (nahtlosem) Jobwechsel weiterhin PKV-versichert bleibt, selbst wenn er dann weit unter der JAEG verdient. Vielleicht kommt man durch (laengere) Arbeitslosigkeit dann noch raus (unter 55), das weiss ich nicht 100%. Kann man machen, aber eine Befreiung hat auch erhebliche Konsequenzen.

vor 20 Minuten von JS_01:

Nettobetrachtung nicht vergessen, die sieht meistens deutlich anders aus.

Genau. PKV-Beitrag ist nur ca. 80% absetzbar, GKV aber 96%. Selbstbeteiligung in der PKV (10% bei NW bis 500/Jahr) darf man auch nicht vergessen, die ist naemlich auch nicht absetzbar. Dafuer muss man ggf. Selbstzahlerleistungen in der GKV gegenrechnen, bei uns kann man zB Hautarztscreening als GKVler vergessen, gibt einfach keine Termine.

 

Zur konkreten Frage:

vor 4 Stunden von andi1893:

Würdet ihr einen Wechsel in Erwägung ziehen? 

Ja, ich wuerde auf den besseren Tarif wechseln, solange ich kann und wenn ihr das klassische Modell fahren wollt. Bei dir sind die Bedingungen fuer langfristig PKV gut (Frau Beamte, weit ueber JAEG). Bei mir waren sie nicht besonders gut (Frau auch angestellt, keine Beihilfe, ich knapp ueber JAEG, Frau unflexible Arbeitszeiten -> ich muss immer Kind holen und frueh Schluss machen). 

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Feranda

Ich würde - gerade als Angestellter - immer den hochwertigeren Schutz wählen.

 

1. Beteiligt sich der AG dann mehr an normalen Alterungsrückstellungen

2. Es fließt mehr Geld in den 10% Ges. Beitragszuschlag

3. Wechsel in schwächere Tarife gehen immer ohne Gesundheitsprüfung

 

Gerade, wenn der AG Zuschuss noch nicht ausgeschöpft wird, ist ein Beitragsentlastungstarif ein absoluter No-Brainer, wenn du nicht gerade kurz vor der Rente stehst. 

Die Aussage kann ich bei Bedarf anhand einer detaillierten Brutto/Netto Berechnung belegen.

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garak
vor 7 Stunden von Feranda:

Gerade, wenn der AG Zuschuss noch nicht ausgeschöpft wird, ist ein Beitragsentlastungstarif ein absoluter No-Brainer, wenn du nicht gerade kurz vor der Rente stehst. 

Die Aussage kann ich bei Bedarf anhand einer detaillierten Brutto/Netto Berechnung belegen.

Bezieht sich deine Aussage speziell auf den BE-Tarif der Debeka? Meines Wissens gibt es erhebliche Preisunterschiede zwischen den Versicherern. Dass sich ein BE-Tarif z.B. gegenüber einem langfristigen ETF-Sparplan fast immer ohne Nachzudenken lohnen würde, finde ich nicht so eindeutig, wie man meinen könnte. Der Zinseszins kompensiert über lange Zeiträume schon sehr viel, auch wenn AG-Zuschuss und Steuervorteil auf den ersten Blick starke Gegenspieler sind. Gegen eine bewusste Entscheidung für ein solches Produkt im Sinne der Diversifikation und Risikominimierung gibt es andererseits nicht viel einzuwenden.

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chirlu
vor 3 Stunden von garak:

Meines Wissens gibt es erhebliche Preisunterschiede zwischen den Versicherern.

 

Was soll es da für „Preisunterschiede“ geben? In die Kalkulation der Beitragsentlastungstarife gehen der Rechnungszins und die Storno- und Sterbewahrscheinlichkeiten ein. Wenn die zu „teuer“ sind, entstehen automatisch entsprechend höhere Überschüsse.

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garak
vor 23 Minuten von chirlu:

Was soll es da für „Preisunterschiede“ geben?

Wenn man die Monatsbeiträge je Euro Entlastung vergleicht, fallen zumindest größere Unterschiede zwischen den Gesellschaften auf. Es gibt sicher tarifliche Unterschiede (einige entlasten beispielsweise bereits ab Alter 65 statt 67), die einen Teil der Differenzen erklären, aber die Höhe der Verzinsung spielt vermutlich die größte Rolle.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Kleiner sidestep:

 

Diese Beitragsentlastungstarife miteinender zu vergleichen, ist fast eine Doktorarbeit - meiner Ansicht nach kaum möglich.

  • unterschiedliche Beiträge heute für (auf dem Papier!) gleiche Beitragsentlastung später
  • unterschiedliche, garantierte Dynamik (=jährliche Erhöhung) in der Leistungsphase
  • unterschiedliche Start-Termin Verschiebungsmöglichkeiten 
  • unterschiedliche Überschussbeteiligung
  • etc..

Und als "No Brainer" würde ich das nicht bezeichnen. Auch nicht für Angestellte mit AG-Zuschuss.

Den Vorteilen:

  1. teilweise steuerliche absetzbar (genauso wie die "Hauptversicherung")
  2. keine Steuerpflicht in der Leistungsphase
  3. Pfändungssicherheit
  4. Flexibilität in der Beitragszahlung
  5. Fällt im Scheidungsfall nicht unter den Versorgungsasugleich
  6. 50% AG Zuschuss, wenn die Grenzen eingehalten werden

Stehen auch ein paar - nicht zu unterschätzende Nachteile gegenüber:

  1. Beitrag muss auch in der Leistungsphase weiter entrichtet werden
  2. keine Kapitalabfindung (Einmalzahlung) möglich
  3. Nicht Portierbar, weder beim späteren Wechsel in GKV oder andere PKV (eine Ausnahme gibts hier, soweit ich weiss)
  4. keine Vererbbarkeit
  5. Nicht beleihbar, nicht verpfändbar
  6. Beitragsanpassungsrisiko
  7. EDIT, ganz vergessen: Man schmälert mit einem Beitragsentlastungstarif auch seinen späteren Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Sind also schon ein paar Punkte, die man wissen sollte und beachten sollte, bevor man die Entscheidung trifft "Mache ich einen Beitragsentlastungstarif oder pumpe ich die Kohle in einen ETF (Beispiel)"

"No Brainer" trifft deshalb m.E. nicht so ganz zu.

Eine Entscheidung rein nach einem Excel Sheet wird hier schwer fallen (ich nenn das immer "Manipulation mit Zahlenfriedhof") - das Teil hat eine ewig lange Laufzeit, der Zinsezinseffekt macht aus minimalen Änderungen der Parameter vorne (Steuersatz, Renditen, Lebenserwartung, Beitragsanpassungen etc.) nach hinten raus erhebliche Unterschiede im Ergebnis. -> je nachdem, wie ich vorne die Schräubchen drehe, bekomme ich hinten das Ergebnis, das ich haben möchte.

 

Hat aber jetzt mit der Eingangsfrage des TO nichts zu tun - sorry.

Klare Empfehlung dazu: Upgrade machen, da es ohne Gesundheitsprüfung möglich ist. Späterer Downgrade ist jederzeit möglich - dann werden aufgebaute Alterungsrückstellungen frei, die den Beitrag dann senken.

 

 


 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Minuten von Peter Wolnitza:

Beitrag muss auch in der Leistungsphase weiter entrichtet werden

Sofern der Baustein vorsieht, dass seine zusätzlich gebildeten Rückstellungen bei Kündigung in den Haupttarif überführt werden, KÖNNTE man diesen zu Rentenbeginn ja auch kündigen. Dann entfiele diese weitere Beitragszahlungpflicht. Es hat aber natürlich auch Folgen für die Entlastungshöhe. Ob das Sinn macht, vermag ich nicht zu beurteilen. 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 5 Stunden von satgar:

Sofern der Baustein vorsieht, dass seine zusätzlich gebildeten Rückstellungen bei Kündigung in den Haupttarif überführt werden, KÖNNTE man diesen zu Rentenbeginn ja auch kündigen. Dann entfiele diese weitere Beitragszahlungpflicht. Es hat aber natürlich auch Folgen für die Entlastungshöhe. Ob das Sinn macht, vermag ich nicht zu beurteilen. 

= Linke Tasche, rechte Tasche 

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chirlu
vor 8 Minuten von Peter Wolnitza:

= Linke Tasche, rechte Tasche

 

Deine Beiträge erwecken ehrlich gesagt nicht den Eindruck, als ob du Beitragsentlastungstarife verstanden hättest.

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Peter Wolnitza
vor 3 Stunden von chirlu:

 

Deine Beiträge erwecken ehrlich gesagt nicht den Eindruck, als ob du Beitragsentlastungstarife verstanden hättest.

Bin jederzeit für Belehrungen offen.

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Feranda
vor 14 Stunden von Peter Wolnitza:

Stehen auch ein paar - nicht zu unterschätzende Nachteile gegenüber:

  1. Beitrag muss auch in der Leistungsphase weiter entrichtet werden
  2. keine Kapitalabfindung (Einmalzahlung) möglich
  3. Nicht Portierbar, weder beim späteren Wechsel in GKV oder andere PKV (eine Ausnahme gibts hier, soweit ich weiss)
  4. keine Vererbbarkeit
  5. Nicht beleihbar, nicht verpfändbar
  6. Beitragsanpassungsrisiko
  7. EDIT, ganz vergessen: Man schmälert mit einem Beitragsentlastungstarif auch seinen späteren Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Also ich weiß ja nicht. Da muss man schon sehr großzügig in der Auslegung sein, um die meisten der genannten Punkte als "Nachteil" bezeichnen zu können.

  1. Ist eine reine Kalkulationsthematik (500€ BEL und 100€ Zahlbeitrag sind halt einfach 400€ "Brutto" Entlastung)
  2. Das ist für die allermeisten Menschen ein Vorteil. Geht bei dem am ehesten vergleichbaren Produkt zum BEL, der Basisrente, übrigens auch nicht.
  3. Beim Wechsel in die GKV kann ich bei den allermeisten Versicherern Zusatztarife bauen und dort den BEL Tarif anrechnen lassen (eben verifiziert beim BENT der Allianz bspw.)
  4. Doch, an das Versichertenkollektiv, was mir zu Gute kommt, wenn die anderen sterben. Und wenn ich selbst sterbe, kanns mir eigentlich auch egal sein :rolleyes:
  5. Inwiefern ist das ein Nachteil?
  6. Das ist ebenfalls kein Nachteil, welcher spezifisch auf einen BEL zutrifft. Der ETF kann nicht performen, Steuerrechtliche Regelungen können geändert werden,...
  7. Korrekt, aber wer eine so hohe, gesetzliche Rente hat und einen so niedrigen PKV Beitrag, dass NICHT mehr der volle Zuschuss ausgeschöpft wird, dürfte die Rente entspannt genießen können.
    1. Höchstmögliche Rente aktuell 3.742€, davon 8,75% = 327,425€
    2. Wenn ich also als 67 Jähriger einen PKV Beitrag von unter 654,85€ habe UND eine Rente von 3742€, dürften die paar hergeschenkten Euros egal sein :rolleyes:

 

Und:

 

Hat sich schon mal jemand über einen zu niedrigen PKV Beitrag in der Rente beschwert?...:-*

 

Oder hört man eher Beschwerden über einen zu hohen Beitrag (egal wie hoch die Einnahmen daneben sind...?)

 

 

 

P.S.: OP kann die 44,43€ für den BEL (Netto ca. 16,43€ monatlich) natürlich trotzdem parallel zusätzlich in einen ETF laufen lassen, schadet sicher nicht beides zu haben.

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Peter Wolnitza

 

Am 16.7.2026 um 23:46 von Feranda:

Also ich weiß ja nicht. Da muss man schon sehr großzügig in der Auslegung sein, um die meisten der genannten Punkte als "Nachteil" bezeichnen zu können.

  1. Ist eine reine Kalkulationsthematik (500€ BEL und 100€ Zahlbeitrag sind halt einfach 400€ "Brutto" Entlastung)
  2. Das ist für die allermeisten Menschen ein Vorteil. Geht bei dem am ehesten vergleichbaren Produkt zum BEL, der Basisrente, übrigens auch nicht.
  3. Beim Wechsel in die GKV kann ich bei den allermeisten Versicherern Zusatztarife bauen und dort den BEL Tarif anrechnen lassen (eben verifiziert beim BENT der Allianz bspw.)
  4. Doch, an das Versichertenkollektiv, was mir zu Gute kommt, wenn die anderen sterben. Und wenn ich selbst sterbe, kanns mir eigentlich auch egal sein :rolleyes:
  5. Inwiefern ist das ein Nachteil?
  6. Das ist ebenfalls kein Nachteil, welcher spezifisch auf einen BEL zutrifft. Der ETF kann nicht performen, Steuerrechtliche Regelungen können geändert werden,...
  7. Korrekt, aber wer eine so hohe, gesetzliche Rente hat und einen so niedrigen PKV Beitrag, dass NICHT mehr der volle Zuschuss ausgeschöpft wird, dürfte die Rente entspannt genießen können.
    1. Höchstmögliche Rente aktuell 3.742€, davon 8,75% = 327,425€
    2. Wenn ich also als 67 Jähriger einen PKV Beitrag von unter 654,85€ habe UND eine Rente von 3742€, dürften die paar hergeschenkten Euros egal sein :rolleyes:

 

Und:

 

Hat sich schon mal jemand über einen zu niedrigen PKV Beitrag in der Rente beschwert?...:-*

 

Oder hört man eher Beschwerden über einen zu hohen Beitrag (egal wie hoch die Einnahmen daneben sind...?)

 

 

 

P.S.: OP kann die 44,43€ für den BEL (Netto ca. 16,43€ monatlich) natürlich trotzdem parallel zusätzlich in einen ETF laufen lassen, schadet sicher nicht beides zu haben.

Tut mir leid, wenn ich hier einigen Kollegen, die den Beitragsentlastungstarif standardisiert mit verkaufen, iein wenig "in die Suppe spucke". 
BTW: Bei mir entscheiden sich ca. 60% der angestellten PKV Starter pro Beitragsentlastungstarif, nachdem sie anhand der obigen List mit mir gemeinsam die Prioriäten und Zeile besprochen haben.

Zudem geht es mir in der Gegenüberstellung überhaupt nicht darum einseitig irgendeine Seite zu bevorzugen. Es ist letzten Endes immer ein Frage der persönlichen Prioritäten des Einzelnen.
 

Gehen wir es mal durch: 

1. Ist eine reine Kalkulationsthematik (500€ BEL und 100€ Zahlbeitrag sind halt einfach 400€ "Brutto" Entlastung)

 

Nö - ist es nicht. Kannst Du aber selber ausrechnen - alleine durch den unterschiedlichen Zuschuss der GRV (sofern vorhanden) sind 500-100 ungleich 400

 

2. Das ist für die allermeisten Menschen ein Vorteil. Geht bei dem am ehesten vergleichbaren Produkt zum BEL, der Basisrente, übrigens auch nicht.

Hier ging es um die Kapitalisierungsmöglichkeit. Irgendeinen Bezug zur Basisrente habe ich übrigens nirgendwo hergetsllt, keine Ahnung, warm du den herbei zerrst.
Das Deine Aussage BS ist, merkst due aber schon selber? Etwas, das ich nicht machen kann/darf, als positiv hinzustellen lässt mich vermuten, dass Du ein ziemlich angeschlagenes Bild des menschlichen Verstandes zu haben scheinst.

Damit du Dir nicht selber weh tust, muss ich dir eine Option (Kapitalabfindung) verbieten? Echt jetzt? Gibt genügend Situationen, in denen ich als mündiger Verbraucher gerne selber entscheiden möchte, WAS ich mit meiner

Kohle anfange. (Rückkehr in GKV, Wechsel zu anderem Unternehmen, dauerhaft ins Ausland ..etc..etc.)

 

3. Beim Wechsel in die GKV kann ich bei den allermeisten Versicherern Zusatztarife bauen und dort den BEL Tarif anrechnen lassen (eben verifiziert beim BENT der Allianz bspw.)

Völlig korrekt, war dem Verfasser dieser Zeilen auch bereits bekannt. Nur gibt es Situationen, in denen ich das evtl. gar nicht will oder benötige, z.B Ausland

 

4. Doch, an das Versichertenkollektiv, was mir zu Gute kommt, wenn die anderen sterben. Und wenn ich selbst sterbe, kanns mir eigentlich auch egal sein :rolleyes:

Netter Versuch. Deinen Altruismus in allen Ehren, aber es gibt Menschen, die wollen, das ihr angespartes Guthaben Ihren Angehörigen zugute kommt und nicht irgendeinem ominösen Kollektiv.

 

5. Inwiefern ist das ein Nachteil? 

Hier ging es um die fehlende Möglichkeit, das angesparte Guthaben als Sicherheit bei einer Finanzierung abzutreten oder anderweitig zu verpfänden

Muss man das ernsthaft erklären? Es soll Menschen geben, die mit 55 nochmal durchstarten wollen, sich selbstständig machen und das nur mit ausgefeiltem Businessplan und einem Bankdarlehen schaffen.

Dabei ist jeder cent, den man als Sicherheit in die Waagschale werfen kann, ein unbestreibarer Vorteil.

Um mir hier nicht erneut den Vorwurf der Einseitigkeit einzufangen: Wenn unser Starter mit 56 den Laden vor die Wand donnert: Der Konkursverwalter kommt nicht ran. Siehe Auflistung Vorteile Punkt 3

 

6. Das ist ebenfalls kein Nachteil, welcher spezifisch auf einen BEL zutrifft. Der ETF kann nicht performen, Steuerrechtliche Regelungen können geändert werden,...
Hier ging es um das Beitragsanpassungrisiko (in den Vertragsbedingungen verankert)  -- alle Deine aufgelisteten Nachteile andere Anlageforman habe ich beim Beitragsentlastungstarif auch.

Das Teil performt nicht - gerade bei meinem Versicherer - steuerliche Regelungen können sich ändern etc.
Hier habe ich aber zusätzlich noch das Recht des Versicherers, jederzeit (aufgrund Neu-Kalkulation)  den Beitrag anzupassen. Fairerweise sei erwähnt, dass es auch bedeuten kann, dass sich der Beitrag reduziert.

Problem: Ich habe kaum eine Möglichkeit, drauf zu reagieren.

 

7. Korrekt, aber wer eine so hohe, gesetzliche Rente hat und einen so niedrigen PKV Beitrag, dass NICHT mehr der volle Zuschuss ausgeschöpft wird, dürfte die Rente entspannt genießen können

Hier ging es um meine Aussage, dass ein Beitragsentlastungstarif im Ergebnis bedeutet, dass ich weniger Zuschuss der RV zu meinem PKV Beitrag bekomme, da dieser Beitrag ja durch den BET gemindert wird

- siehe auch Punkt 1 - hat nichts mit Maximalrente zu tun! einfach erklärt: 400.- € Beitragsentlastung (eff.) bedeutet auch (aus dem Gedächtnis: ca. 8,5%) von 400.-€ --> ca 30.- € weniger Zuschuss zu meiner KV.

 

Zusammengefasst:
Mir ging es nur drum, die Aussage "NoBrainer" ein wenig zu hinterfragen.

 

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hattifnatt

Je mehr ich von den Versicherungsvertretern hier im Forum lese, desto dankbarer bin ich, im realen Leben von ihnen verschont zu bleiben. :P

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Feranda
· bearbeitet von Feranda
vor 5 Stunden von Peter Wolnitza:

Gehen wir es mal durch: 

1. Ist eine reine Kalkulationsthematik (500€ BEL und 100€ Zahlbeitrag sind halt einfach 400€ "Brutto" Entlastung)

 

Nö - ist es nicht. Kannst Du aber selber ausrechnen - alleine durch den unterschiedlichen Zuschuss der GRV (sofern vorhanden) sind 500-100 ungleich 400

 

7. Korrekt, aber wer eine so hohe, gesetzliche Rente hat und einen so niedrigen PKV Beitrag, dass NICHT mehr der volle Zuschuss ausgeschöpft wird, dürfte die Rente entspannt genießen können

Hier ging es um meine Aussage, dass ein Beitragsentlastungstarif im Ergebnis bedeutet, dass ich weniger Zuschuss der RV zu meinem PKV Beitrag bekomme, da dieser Beitrag ja durch den BET gemindert wird

- siehe auch Punkt 1 - hat nichts mit Maximalrente zu tun! einfach erklärt: 400.- € Beitragsentlastung (eff.) bedeutet auch (aus dem Gedächtnis: ca. 8,5%) von 400.-€ --> ca 30.- € weniger Zuschuss zu meiner KV.

Der Zuschuss sind 8,5%, bemessen an der Gesetzlichen Rente und begrenzt auf 50% des PKV Beitrags.

 

3000€ Rente und 1000€ PKV Beitrag = 255€ Zuschuss

3000€ Rente und 600€ PKV Beitrag = 255€ Zuschuss

3000€ Rente und 300€ PKV Beitrag = 150€ Zuschuss

 

Die Zuschussreduktion wird nur bei einem vollkommen aberwitzig niedrigen PKV Beitrag relevant.

 

Q.E.D

Zitat

2. Das ist für die allermeisten Menschen ein Vorteil. Geht bei dem am ehesten vergleichbaren Produkt zum BEL, der Basisrente, übrigens auch nicht.

Hier ging es um die Kapitalisierungsmöglichkeit. Irgendeinen Bezug zur Basisrente habe ich übrigens nirgendwo hergetsllt, keine Ahnung, warm du den herbei zerrst.
Das Deine Aussage BS ist, merkst due aber schon selber? Etwas, das ich nicht machen kann/darf, als positiv hinzustellen lässt mich vermuten, dass Du ein ziemlich angeschlagenes Bild des menschlichen Verstandes zu haben scheinst.

Damit du Dir nicht selber weh tust, muss ich dir eine Option (Kapitalabfindung) verbieten? Echt jetzt? Gibt genügend Situationen, in denen ich als mündiger Verbraucher gerne selber entscheiden möchte, WAS ich mit meiner

Kohle anfange. (Rückkehr in GKV, Wechsel zu anderem Unternehmen, dauerhaft ins Ausland ..etc..etc.)

Ich habe zu viele Scheidungen, "Ach die Weltreise ist jetzt doch wichtiger als Vorsorge" und Finanziell katastrophale Entscheidungen miterlebt. Für den Ottonormalverbraucher ( also 9+ von 10 Menschen) ist es ein Vorteil, dass er nicht an das Geld kommt. Punkt. 

Und beim einzig halbwegs vergleichbaren Produkt der Basisrente ist die Kapitalisierung ebenfalls ausgeschlossen.

 

Aber wenn es an den paar Tausend Euro, welche "Netto" in einen BEL Tarif fließen übers gesamte Leben (Bei OP knapp 7000€) scheitert, weil ich nicht an das Geld komme, sind finanziell an ganz anderer Stelle falsche Entscheidungen getroffen worden.

 

Zitat

4. Doch, an das Versichertenkollektiv, was mir zu Gute kommt, wenn die anderen sterben. Und wenn ich selbst sterbe, kanns mir eigentlich auch egal sein :rolleyes:

Netter Versuch. Deinen Altruismus in allen Ehren, aber es gibt Menschen, die wollen, das ihr angespartes Guthaben Ihren Angehörigen zugute kommt und nicht irgendeinem ominösen Kollektiv.

Siehe Punkt davor. Es geht hier um vollkommen irrelevant kleine Summen.

Zitat

5. Inwiefern ist das ein Nachteil? 

Hier ging es um die fehlende Möglichkeit, das angesparte Guthaben als Sicherheit bei einer Finanzierung abzutreten oder anderweitig zu verpfänden

Muss man das ernsthaft erklären? Es soll Menschen geben, die mit 55 nochmal durchstarten wollen, sich selbstständig machen und das nur mit ausgefeiltem Businessplan und einem Bankdarlehen schaffen.

Dabei ist jeder cent, den man als Sicherheit in die Waagschale werfen kann, ein unbestreibarer Vorteil.

Um mir hier nicht erneut den Vorwurf der Einseitigkeit einzufangen: Wenn unser Starter mit 56 den Laden vor die Wand donnert: Der Konkursverwalter kommt nicht ran. Siehe Auflistung Vorteile Punkt 3

Siehe Punkt davor. Es geht hier um vollkommen irrelevant kleine Summen.

 

 

Sorry, war immer ein großer Fan deiner Beiträge und Posts, aber beim BEL Tarif bin ich so ganz und gar nicht deiner Meinung.

 

vor 3 Stunden von hattifnatt:

Je mehr ich von den Versicherungsvertretern hier im Forum lese, desto dankbarer bin ich, im realen Leben von ihnen verschont zu bleiben. :P

Vielen Dank für deinen wertvollen Beitrag, welcher OP bei seiner Entscheidung sicher wegweisend weiterhilft.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 9 Stunden von Feranda:

Vielen Dank für deinen wertvollen Beitrag, welcher OP bei seiner Entscheidung sicher wegweisend weiterhilft.

War mehr als Feedback für euch gedacht, wenn ihr schon dieses Forum für eure Außendarstellung nutzen wollt, beispielsweise die Beiträge vor dem Absenden mal durch die KI zu jagen: "formuliere diesen Text freundlicher". :-*

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