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Nostradamus

Vermietung an Verwandte

Empfohlene Beiträge

Nostradamus

Werte Forenmitglieder,

ich habe Fragen zur Vermietung einer Neubauwohnung an einen Verwandten. Google und "die KI" spucken da schon ein paar Infos aus, aber vielleicht gibt es ja passende Erfahrungen dazu:

1.) Für die volle steuerliche Absetzbarkeit müssen ja mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete (Warmmiete) erzielt werden. In diesem Fall hier soll der Mietpreis recht günstig sein, aber eben nicht unter den 66 % liegen. Für den Ort gibt es keinen Mietspiegel. Was ist nun wohl der einfachste Weg (den das Finanzamt auch akzeptieren sollte), um eine korrekte Zahl knapp über den 66 % zu erhalten?

2.) Wird das Finanzamt da sehr wahrscheinlich ganz genau hingucken und tatsächlich auch Nachweise verlangen? (Im besten Fall hat man diese ja dann schon griffbereit).

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

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JS_01
vor 8 Minuten von Nostradamus:

Werte Forenmitglieder,

ich habe Fragen zur Vermietung einer Neubauwohnung an einen Verwandten. Google und "die KI" spucken da schon ein paar Infos aus, aber vielleicht gibt es ja passende Erfahrungen dazu:

1.) Für die volle steuerliche Absetzbarkeit müssen ja mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete (Warmmiete) erzielt werden. In diesem Fall hier soll der Mietpreis recht günstig sein, aber eben nicht unter den 66 % liegen. Für den Ort gibt es keinen Mietspiegel. Was ist nun wohl der einfachste Weg (den das Finanzamt auch akzeptieren sollte), um eine korrekte Zahl knapp über den 66 % zu erhalten?

2.) Wird das Finanzamt da sehr wahrscheinlich ganz genau hingucken und tatsächlich auch Nachweise verlangen? (Im besten Fall hat man diese ja dann schon griffbereit).

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/de/fag/2025/2466/regeln_fuer_die_vermietung_an_angehoerige

Zitat

Wie wird die ortsübliche Miete bestimmt?

Die ortsübliche Miete ergibt sich in der Regel aus dem örtlichen Mietspiegel.
Alternativ (z. B. bei fehlendem Mietspiegel):

Gutachten

Auskunft aus Mietdatenbank

Vergleich mit mindestens drei vergleichbaren Wohnungen

Ich würde mich daran orientieren.

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t.klebi
· bearbeitet von t.klebi
vor 30 Minuten von Nostradamus:

Was ist nun wohl der einfachste Weg (den das Finanzamt auch akzeptieren sollte), um eine korrekte Zahl knapp über den 66 % zu erhalten?

Es gibt keinen "einfachsten" Weg. Es läuft immer auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. 
Hier geht es ja wohl um ein EFH mit Einliegerwohnung und kein klassisches Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Parteien, oder? Für solche Konstellationen sind Vergleichsmieten schwer zu ermitteln. Darüber hinaus, stehen in der näheren Umgebunge im Zweifel nicht so viele vergleichbare Mietobjekte zur Verfügung. 
 

Man kann es nur darauf ankommen lassen. Ich würde zumindest die Totalüberschussprognose über 30 Jahre bereits mal durchrechnen. Wenn das passt, ist auch 50-66% der ortsüblichen Miete noch schick. 

 

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satgar
vor 36 Minuten von Nostradamus:

Für die volle steuerliche Absetzbarkeit müssen ja mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete (Warmmiete) erzielt werden

Es gab meiner Meinung nach sogar irgendwann eine Absenkung auf 50%. Aber da muss dann noch mehr aufgepasst werden. Mehr Details müsstest du googeln. Aber nur, dass du es mal gehört hast.

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Nostradamus
vor 51 Minuten von JS_01:

Ich würde mich daran orientieren.

Ja, das klingt alles nach Arbeit. Ich vermute, Angebotsmieten von ImmoScout o.ä. dürften (ähnlich wie bei Mieterhöhungsverlangen) eher schwierig sein.

vor 30 Minuten von t.klebi:

Hier geht es ja wohl um ein EFH mit Einliegerwohnung und kein klassisches Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Parteien, oder?

Doch, es ist ein Mehrparteieinhaus, aber von den anderen Eigentümern wird niemand vermieten (soweit ich weiß).

vor 30 Minuten von t.klebi:

Ich würde zumindest die Totalüberschussprognose über 30 Jahre bereits mal durchrechnen. Wenn das passt, ist auch 50-66% der ortsüblichen Miete noch schick. 

Danke für den Hinweis! Damit muss ich mich noch beschäftigen.

vor 23 Minuten von satgar:

Es gab meiner Meinung nach sogar irgendwann eine Absenkung auf 50%. Aber da muss dann noch mehr aufgepasst werden. Mehr Details müsstest du googeln. Aber nur, dass du es mal gehört hast.

Stimmt, und 50-66 % ist der Bereich, in dem die Totalüberschussprognose dann nötig ist.

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CorMaguire
vor 1 Minute von Nostradamus:

... Doch, es ist ein Mehrparteieinhaus, aber von den anderen Eigentümern wird niemand vermieten (soweit ich weiß)....

Du kannst es beim Verwalter versuchen, die sammeln manchmal Vermietungsdaten. Da könntest Du evtl. Vergleichsmiete-/wohnungen herbekommen.

Oder Du fragst im örtlichen Haus+Grund Verein --> https://www.hausundgrund.de/unsere-vereine, die sich natürlich über eine Mitgliedschaft freuen :)

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