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investineer

Verluste aus iBonds-ETF mit Gewinne aus Geldmarkt-ETF verrechnen?

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investineer
· bearbeitet von investineer

Ich hatte mir Ende 24 den IE000264WWY0 (iShares iBonds Dec 2028, ausschüttend) ins Portfolio gelegt, mit dem Ziel bis zum Ende zu Halten.

 

Kurzfristig hat sich eine Chance für eine Immobilie ergeben, sodass ich das Geld als EK nutzen will. Ich würde wegen des Buchwerts aktuell rund 500€ mit Verlust verkaufen (mit bisherigen Ausschüttungen allerdings im Plus). 

 

Ich würde den Verlust geltend machen wollen und mir kam Folgendes in den Sinn:

 

Ich erhalten 27 Geld aus einer Versicherung, das ich dann in den LU0290358497 (Xtrackers EUR Overnight Rate Swap, thesaurierend) anlegen würde. Kann ich die Gewinne daraus mit den Verlusten des IE000264WWY0 (durch Verlustübertrag) verrechnen?

 

Danke und Gruß

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Im Prinzip ja. Aber wie sieht es mit dem Freibetrag aus? Ist der schon ausgereizt? Und überstiegen bisherige Gewinne sowohl den Freibetrag als auch diese 500 Euro?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Bei dem Fonds gab es dieses Jahr schon zwei Ausschüttungen. Du hattest also schon steuerpflichtige Einnahmen in diesem Kalenderjahr?

 

Wenn Du jetzt verkaufst, sollte Dein Broker den Kursverlust mit den bisherigen Einnahmen des Kalenderjahres verrechnen. Du solltest zu viel gezahlte Abgeltungssteuer direkt erstattet bekommen.

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investineer
vor 47 Minuten von Rubberduck:

Im Prinzip ja. Aber wie sieht es mit dem Freibetrag aus? Ist der schon ausgereizt? Und überstiegen bisherige Gewinne sowohl den Freibetrag als auch diese 500 Euro?

Ja, ich habe daneben noch Aktien-ETFs, der Freibetrag ist durch die Vorabpauschale schon ausgeschöpft.

vor 30 Minuten von stagflation:

Bei dem Fonds gab es dieses Jahr schon zwei Ausschüttungen. Du hattest also schon steuerpflichtige Einnahmen in diesem Kalenderjahr?

 

Wenn Du jetzt verkaufst, sollte Dein Broker den Kursverlust mit den bisherigen Einnahmen des Kalenderjahres verrechnen. Du solltest zu viel gezahlte Abgeltungssteuer direkt erstattet bekommen.

Richtig, die nächste steht auch schon im September wieder an. Geht das? Ich bin davon ausgegangen, dass Ausschüttungen nicht mit Verlusten verrechnet werden können. Sollte das gehen, wäre der Fall natürlich einfach.

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stagflation

Warum soll das nicht gehen? Was Du meinst, sind Verluste aus dem Verkauf von Aktien. Die kommen in einen separaten Verrechnungstopf. 

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investineer
vor 8 Minuten von stagflation:

Warum soll das nicht gehen? Was Du meinst, sind Verluste aus dem Verkauf von Aktien. Die kommen in einen separaten Verrechnungstopf. 

Ah, danke, ich hatte da etwas verwechselt bzw. durcheinander gebracht: Verluste bzw. Gewinne aus Aktien-ETFs können nicht mit Anleihen-ETFs verrechnet werden.

 

Gut, dann habe ich die Lösung: Ein Teil lässt sich mit den versteuerten Ausschüttungen aus dem gleichen ETF verrechnen, den Rest werde ich dann über einen thesaurierenden Geldmarkt-ETF verrechnen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 6 Minuten von investineer:

 Verluste bzw. Gewinne aus Aktien-ETFs können nicht mit Anleihen-ETFs verrechnet werden.

 

Doch, können sie. Die Besonderheit sind Einzelaktien.

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Megatron
vor 6 Minuten von investineer:

Ah, danke, ich hatte da etwas verwechselt bzw. durcheinander gebracht: Verluste bzw. Gewinne aus Aktien-ETFs können nicht mit Anleihen-ETFs verrechnet werden.

Doch, können sie.

Verluste aus Aktien können nicht mit Gewinnen aus Aktien-ETF oder Anleihen-ETF verrechnet werden.

Allerdings können Verluste aus Aktien-ETF und Anleihen ETF mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

 

Dieses Jahr soll es noch ein Urteil des BFH zu dieser Asymmetrie geben.

 

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