Pia66 Dienstag um 21:46 Suche Austausch: CapTrader / Interactive Brokers – deutsche Steuererklärung 2025 Hallo zusammen, ich handle über CapTrader und muss meine Gewinne und Verluste für die deutsche Steuererklärung 2025 aufbereiten. Leider bekomme ich keine klassische deutsche Steuerbescheinigung wie bei einem deutschen Broker. Das Finanzamt hat Bruttoerlöse aus Handelsaktivitäten von ungefähr 60.000 € laut Meldung des Beokwes erfasst. Mein geschätzter tatsächlicher Gewinn liegt dagegen nur bei etwa 1.500 €. Bei denBruttoerlösen handelt es sich jedoch nur um das bewegte Handelsvolumen bestehend aus Käufe und Verkäufe im Jahr. Kann mir jemand helfen, wie ich dem FA darlege, dass die 60000 € nicht der zu versteuernde Gewinn ist, sondern nur da bewegte Eurovolumen? Denn dafür will das FA Steuern erheben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 Dienstag um 22:00 Da musst du halt alle Geschäfte mit G/V dokumentieren. Viel Spaß damit. Keine Ahnung warum man sich solchen Mist antut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner vor 18 Stunden Hallo, mit CapTrader kenne ich mich nicht aus, aber ich versuche es trotzdem mal. Das Finanzamt weiß natürlich, dass die gemeldeten Daten Müll sind. Sie sind aber ein Indiz dafür, dass da was ist, und nun bist du an der Reihe das aufzuklären. Warum fragt das Finanzamt denn überhaupt? Hast du die Erträge gar nicht erklärt? Wie viele Geschäfte hattest du denn? Und was für welche? Wurden Quellensteuern abgeführt, und wenn ja in welchen Ländern? In welcher Währung läuft das Konto? Du schreibst von "geschätzter Gewinn", das reicht nicht, du musst es schon genau wissen. Was für Dokumente bekommt man denn von CapTrader? Noch eine Anmerkung: So langsam kann ich sarkastische Antworten wie die von SlowHand7 sogar nachvollziehen - warum um Gottes Willen handelt man über eine ausländische Plattform wenn man so gar keine Ahnung hat? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 18 Stunden vor 10 Stunden von Pia66: Suche Austausch: CapTrader / Interactive Brokers – deutsche Steuererklärung 2025 Hallo zusammen, ich handle über CapTrader und muss meine Gewinne und Verluste für die deutsche Steuererklärung 2025 aufbereiten. Leider bekomme ich keine klassische deutsche Steuerbescheinigung wie bei einem deutschen Broker. Das Finanzamt hat Bruttoerlöse aus Handelsaktivitäten von ungefähr 60.000 € laut Meldung des Beokwes erfasst. Mein geschätzter tatsächlicher Gewinn liegt dagegen nur bei etwa 1.500 €. Bei denBruttoerlösen handelt es sich jedoch nur um das bewegte Handelsvolumen bestehend aus Käufe und Verkäufe im Jahr. Kann mir jemand helfen, wie ich dem FA darlege, dass die 60000 € nicht der zu versteuernde Gewinn ist, sondern nur da bewegte Eurovolumen? Denn dafür will das FA Steuern erheben. Vielleicht findest Du da Infos --> Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anjin-san vor 18 Stunden wie ich dem FA darlege, dass die 60000 € nicht der zu versteuernde Gewinn ist, sondern nur da bewegte Eurovolumen? Hallo Pia, ich hatte dafür eine excel Tabelle in der die einzelnen Aktivitäten erfasst und addiert wurden, das habe ich eingereicht und zusätzlich die Belege der einzelnen Käufe und Verkäufe, Kontoauszüge. So reichte dem Sachbearbeiter ein Stichprobe in den nahezu hundert Seiten in den Unterlagen (Kontrolle eines Datensatzes) und die excel Tabelle, war dann akzeptiert. Mit freundlichen Grüßen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 15 Stunden Klarer Tipp auch von mir: lass sowas sein und handle mit einem ganz normalen, Steuereinfachen Broker in Deutschland in Zukunft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 vor 12 Stunden Das muss doch Ragebait vom Finanzamt sein. Du kaufst Aktien im Wert von 30.000 € und später verkaufst du Aktien im Wert von 31.500 € und die addieren einfach das Bruttovolumen zusammen und phantastisieren sich das als Gewinn zusammen. Schick den PWC-Steuerbericht (falls vorhanden, müsstest du in der Kontoverwaltung erst aktivieren und kann dauern) oder eratzweise den jährlichen Kontoauszug (da gibt's genügend Youtube-Videos, welche Zahlen du zusammenrechnen musst, was zwar nicht 100% korrekt ist, aber immer noch realistischer als die „Berechnung“ vom Finanzamt) als Nachweis mit. Hattest du denn bereits eine Steuererklärung abgegeben und das Finanzamt ist mit den Werten nicht einverstanden gewesen? Oder hattest du noch gar keine Erklärung abgegeben und die konfrontieren dich jetzt proaktiv mit dieser Zahl? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 10 Stunden · bearbeitet vor 6 Stunden von stagflation vor 5 Stunden von Hamster92: Das muss doch Ragebait vom Finanzamt sein. Naja, was heißt Ragebait... Man kann (und sollte) sicherlich über Sinn und Höhe von Steuern diskutieren. Aber eines sollte doch klar sein: wenn es Steuern gibt, sollten diese von allen gleich bezahlt werden. Es kann doch nicht sein, dass es zwei Klassen von Steuerzahlern gibt: die einen, die brav ihre Steuern zahlen - und die anderen, die das nicht tun. Also, ich finde es ganz in Ordnung, wenn das Finanzamt denjenigen, die sich von der Steuerzahlung drücken wollen, ein wenig Stress macht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GreatGatsby vor 7 Stunden Wenn du nur Aktien gehandelt hast, kannst du dir wie schon beschrieben den informativen Steuerreport generieren lassen. Der war bei mir bisher zumindest immer korrekt. Hast du diese in Fremdwährung gekauft oder allgemein noch Währungspaare gehandelt, müsstest du noch Fremdwährungs-G/V deklarieren. Die kann man auch mit einem der Berichte oder Kontoauszüge als Forex-G&V-Details generieren lassen. Auch diese haben bei mir fast auf den Cent genau immer gestimmt, wenn man die Umrechnungskurs von IB nutzt. Habe bisher nur eine Ausnahme gefunden: Wenn man einen Dreieckshandel der Art EUR -> Fremdwährung A - > Fremdwährung B - > EUR macht, dann werden bei dem mittleren Umtausch die Transaktionsgebühren (sofern angefallen) nicht berücksichtigt. Besser ist es aber natürlich dennoch, wenn man das a) alles selber versteht und b) irgendeine eigene Methodik, am besten automatisiert hat, um das selber zu berechnen. Die IB-Reports würde ich eigentlich nur zur Kontrolle nutzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase vor 5 Stunden · bearbeitet vor 5 Stunden von MeinNameIstHase Nunja, ich glaube, dass das FA gar nicht behauptet, dass die Bruttoerlöse = Veräußerungsgewinn sind. Vielmehr erwartet es von Dir, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht nachkommst und die Erträge erklärst. Ausgangspunkt sind die Veräußerungs-Geschäftsvorfälle. Zu jedem Veräußerungsgeschäft kannst du dann den Veräußerungsgewinn ausrechnen, indem die die AK und die Transaktionskosten der Veräußerung vom Veräußerungserlös abziehst. In den AK stecken bereits die Transaktionskosten der Anschaffung. Ein Veräußerungsgeschäftsvorfall ist ein Trade über ein oder mehrere Stücke eines bestimmten Wertpapiers an einer Börse bzw. im Direkttrade mit einem Handelspartner. Teilausführungen innerhalb eines Auftrags (tagleich) werden typisch zusammengefasst, da Du typisch ja nur einen Auftrag dazu in Kommission gegeben hast. Du handelst juristisch nicht selbst an der Börse, sondern gibst dem Kommissionär ja nur den Auftrag dazu. Jede Art der summarischen Vereinfachung ist letztlich dann eine Schätzung. Da muss man genau wissen, ob eine solche Vereinfachung sachgerecht ist. Sonst schätzt das FA nämlich selbst und die rechnen dann vielleicht via Ersatzbemessungsgrundlage: Gewinn = 30% der Bruttoerlöse, wenn die AK nicht "nachgewiesen" sind (§ 43a Abs. 2 S. 7 EStG). Macht man es formal richtig, ergibt sich eine Fummelei, weil man zu jedem Verkaufstrade dann die Fifo-passenden Anschaffungstrades gegenrechnen muss. Fachleute nennen das "Ausziffern". Dazu kommt u.U. noch die Eurobewertung aller Geschäfte, wenn man mit ausl. Brokern nicht Euro als Berichtswährung gewählt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag