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GreatGatsby

Brokerfehler doppelter Bruchstückverkauf, steuerliche Implikationen?

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GreatGatsby
· bearbeitet von GreatGatsby

Hallo,

 

beim Auswerten meiner Transaktionen von IBKR für 2026 ist mir eine ungewöhnliche Transaktion aufgefallen. Bei genauerer Betrachtung scheint folgendes passiert zu sein: Eines meiner kanadischen Wertpapiere hatte eine Aktienfusion zu einem krummen Umtauschverhältnis. Dabei sind Bruchstücke angefallen, die vom Broker wie üblich direkt im Rahmen der Transaktion verkauft wurden - so weit so gut. Die genaue gleiche Menge an Bruchstücken ist zur gleichen Uhrzeit aber noch ein zweites Mal verkauft und dieser doppelte Verkauf erneut zur exakt gleichen Uhrzeit wieder rückabgewickelt worden, evtl. weil da auch ein Lagerstellenwechsel stattgefunden oder irgendetwas intern schiefgegangen ist. D.h. in meinen Daten tauchen nun zwei zeitgleiche Verkaufsorders mit den Bruchstücken auf und eine Order, die in den IB-Daten den Typ "FracShareCancel" bzw. "Sell (Cancel)" hat. Alle Orders haben auch unterschiedliche IDs, müssen also im Handelssystem von IB tatsächlich vorhanden sein. Meine Frage ist jetzt, ob das irgendwelche steuerlichen Implikationen hat in dem Sinne, dass ich die zweite Order als tatsächlichen Verkauf und anschließenden Rückkauf von Wertpapieren betrachten muss, was zumindest Einfluss auf die FIFO-Reihenfolge der Wertpapiere hat. Fremdwährungsgewinne dürften in 0 Sekunden ja keine angefallen sein. Für mich ist auch nicht ersichtlich, ob die Order tatsächlich ausgeführt oder unausgeführt abgebrochen wurde. Das könnte natürlich auch einen Unterschied machen. Hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall?

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west263
vor 6 Minuten von GreatGatsby:

Einfluss auf die FIFO-Reihenfolge

Ich dachte immer, dass die FIFO Regel eine rein deutsche Regel ist. Gibt es die tatsächlich auch bei so einem internationalen Broker?

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GreatGatsby
vor 1 Minute von west263:

Ich dachte immer, dass die FIFO Regel eine rein deutsche Regel ist. Gibt es die tatsächlich auch bei so einem internationalen Broker?

Nicht direkt, aber für meine deutsche Einkommensteuererklärung muss ich sie auch auf meine Bestände bei internationalen Brokern anwenden.

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stagflation

Wenn eine Abrechnung ein exaktes Storno der anderen Abrechnung ist, und weder Verkauf, noch Storno durch Dich beabsichtigt oder ausgelöst wurden, und es sich um keine allzu hohen Beträge handelt, dann würde ich das so interpretieren, dass diese beiden Abrechnungen sich gegenseitig aufheben. Für Deine weitere Buchhaltung wäre das, als ob es diese beiden Abrechnungen nie geben hätte. Übrig bleibt nur die dritte Abrechnung, mir der die Bruchstücke verkauft wurden. 

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