PeterS gestern um 16:42 Uhr Hallo zusammen, mich würde mal ein allgemeiner Erfahrungsaustausch zu dem Thema interessieren: Wenn ihr rückblickend noch einmal einen Ehevertrag (bzw. modifizierter Zugewinngemeinschaft) aufsetzen würdet, was würdet ihr anders machen oder worauf würdet ihr im Detail mehr achten? Und was sind aus eurer Sicht die wichtigsten Fallstricke, die man im Vorfeld oft unterschätzt? Danke euch vorab für euren Input und Tipps! Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein gestern um 16:56 Uhr · bearbeitet gestern um 16:56 Uhr von Jennerwein vor 14 Minuten von PeterS: Und was sind aus eurer Sicht die wichtigsten Fallstricke, die man im Vorfeld oft unterschätzt? Die Ehe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt gestern um 17:34 Uhr vor 50 Minuten von PeterS: Wenn ihr rückblickend noch einmal einen Ehevertrag (bzw. modifizierter Zugewinngemeinschaft) aufsetzen würdet, was würdet ihr anders machen oder worauf würdet ihr im Detail mehr achten? Und was sind aus eurer Sicht die wichtigsten Fallstricke, die man im Vorfeld oft unterschätzt? Ich bin altmodisch und der Meinung (in Abwandlung eines bekannten Zitats): "Eine Ehe ist schön, macht aber viel Arbeit". Sowas kann man nicht vertraglich regeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger gestern um 17:58 Uhr vor 15 Minuten von hattifnatt: Ich bin altmodisch und der Meinung (in Abwandlung eines bekannten Zitats): "Eine Ehe ist schön, macht aber viel Arbeit". Sowas kann man nicht vertraglich regeln. Aus genau diesem Grund würde ich die Formulierung nicht zu komplex gestalten. Je mehr klein-klein darin steht, desto mehr Angriffsfläche bietet der Vertrag auch bei Meinungsverschiedenheiten. Eigentlich reicht der simple Hinweis auf einen modifizierten Zugewinnausgleich im Falle einer Trennung außer bei Tod eines Ehepartners. Ggf. noch eine Info dazu, dass jeder über seinen Teil frei verfügen kann. Ich habe gehört, dass man eher Wert auf eine formulierung der Gleichberechtigung bei Abschluss legen sollte, damit der vertrag überhaupt Bestand hat. Aber auch da würde ich nicht zu viel Energie reinstecken, damit dem Partner das Gefühl der Heirat aus Liebe bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz gestern um 18:02 Uhr Vorschlag zur Erweiterung: Selbstständige (zB in GbRs mit Partnern), sollten über einen "modifizierten Zugewinnausgleich" nachdenken. Vielleicht gibt es hier juristisch Kundige dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara gestern um 18:08 Uhr · bearbeitet gestern um 18:10 Uhr von Solara vor einer Stunde von PeterS: Wenn ihr rückblickend noch einmal einen Ehevertrag (bzw. modifizierter Zugewinngemeinschaft) aufsetzen würdet, was würdet ihr anders machen oder worauf würdet ihr im Detail mehr achten? Als Frau würde ich wohl mehr auf das Thema "finanzieller Ausgleich wegen Kindererziehungszeiten, wenn die Erziehungszeiten nicht gleichmäßig auf beide Eltern verteilt werden" achten. Aber als ich geheiratet habe, war damals noch das eher großzüige Scheidungsrecht zugunsten der Ex-Ehefrauen gültig und mir deswegen nicht wichtig. Weil sich das während der Ehe zumindest theoretisch zu meinen Ungunsten verändert hat (Unterhaltsrechtsreform 2008), würde ich da heute mehr aufpassen als Frau. Als Mann würde ich wiederum aufpassen, dass ich finanziell nicht abgezockt werde, wenn Frau gar keine Arbeitsaufnahme mehr im Sinn hat. Ansonsten bin ich mit dem modifziertem Ehevertrag (2 Seiten) äußerst zufrieden. Wir haben jeweils Erbe und Schenkungen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, die Firma meines Mannes auch, während das gemeinsam erwirtschaftete Ehevermögen aber geteilt wird. Bei einem gutverdienenden Mann kein schlechter Deal und zusätzlich behalten beide ihr Erbe ohne das Gedöns um den Ausgleich der Wertsteigerung bei Immobilien. Und ich würde zum Stichtag eine präzise Finanzaufstellung vornehmen. Das habe ich versäumt und könnte erst mit dem Jahresdepotauszug die damaligen Verhältnisse nachweisen, vom Konto gibts wahrscheinlich gar nichts belastbares mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mkoll vor 9 Stunden · bearbeitet vor 9 Stunden von Mkoll Ich fand eigentlich die Regelungen der Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag ganz ok wenn beide angestellt sind. Erben zählen ja so oder so nicht rein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 9 Stunden vor 16 Stunden von Solara: Ansonsten bin ich mit dem modifziertem Ehevertrag (2 Seiten) äußerst zufrieden. Wir haben jeweils Erbe und Schenkungen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, ... Erbschaften und Schenkungen sind doch schon Kraft Gesetz vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen (vgl. § 1374 BGB). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko vor 8 Stunden vor 7 Minuten von t.klebi: Erbschaften und Schenkungen sind doch schon Kraft Gesetz vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen (vgl. § 1374 BGB). Für den Erwerb der Erbschaft oder Schenkung stimmt das im Ergebnis zwar in der Regel, aber spätere Wertsteigerungen fallen dennoch in den Zugewinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara vor 4 Stunden · bearbeitet vor 4 Stunden von Solara vor 4 Stunden von franko: Für den Erwerb der Erbschaft oder Schenkung stimmt das im Ergebnis zwar in der Regel, aber spätere Wertsteigerungen fallen dennoch in den Zugewinn. Exakt. Immobilien und Wertpapiere, die Wertsteigerung dieser Assets im Laufe der letzten 30 Jahre waren enorm, zumal die Immobilien auch noch im Großraum München liegen. Ohne den Ausschluss der Wertsteigerung per modifizierter Zugewinngemeinschaft würde der größere Teil meines Vermögens unter den Zugewinnausgleich fallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PeterS vor 3 Stunden · bearbeitet vor 3 Stunden von PeterS vor 22 Stunden von hattifnatt: Ich bin altmodisch und der Meinung (in Abwandlung eines bekannten Zitats): "Eine Ehe ist schön, macht aber viel Arbeit". Sowas kann man nicht vertraglich regeln. Wie meinst du das? Du gehst ja einen Vertrag ein, falls du verheiratest bist. Eben aufgesetzt vom Staat, falls es kein modifizierter ist. vor 22 Stunden von Bolanger: Aus genau diesem Grund würde ich die Formulierung nicht zu komplex gestalten. Je mehr klein-klein darin steht, desto mehr Angriffsfläche bietet der Vertrag auch bei Meinungsverschiedenheiten. Eigentlich reicht der simple Hinweis auf einen modifizierten Zugewinnausgleich im Falle einer Trennung außer bei Tod eines Ehepartners. Ggf. noch eine Info dazu, dass jeder über seinen Teil frei verfügen kann. Ich habe gehört, dass man eher Wert auf eine formulierung der Gleichberechtigung bei Abschluss legen sollte, damit der vertrag überhaupt Bestand hat. Aber auch da würde ich nicht zu viel Energie reinstecken, damit dem Partner das Gefühl der Heirat aus Liebe bleibt. Ich finde den Zugewinn (also bei Scheidung ;- )) bei Ehe mit Kindern soweit in Ordnung und würde diesbezüglich (Care-Arbeit) auch nichts ändern wollen. Mir persönlich geht es in diesem Fall um Besitz/Schutz Assets vor der Ehe, Erbe und Selbstständigkeit. Wer kontrolliert nach, das so wenig wie möglich anzugreifend formuliert wurde? Wirklich der Notar (der es ja selber aufsetzt) oder lieber zusätzlich ein Fachanwalt? vor 22 Stunden von Fetz: Vorschlag zur Erweiterung: Selbstständige (zB in GbRs mit Partnern), sollten über einen "modifizierten Zugewinnausgleich" nachdenken. Vielleicht gibt es hier juristisch Kundige dazu. Kannst du dies etwas ausführlicher beschreiben, was du genau meinst? vor 22 Stunden von Solara: Als Frau würde ich wohl mehr auf das Thema "finanzieller Ausgleich wegen Kindererziehungszeiten, wenn die Erziehungszeiten nicht gleichmäßig auf beide Eltern verteilt werden" achten. Aber als ich geheiratet habe, war damals noch das eher großzüige Scheidungsrecht zugunsten der Ex-Ehefrauen gültig und mir deswegen nicht wichtig. Weil sich das während der Ehe zumindest theoretisch zu meinen Ungunsten verändert hat (Unterhaltsrechtsreform 2008), würde ich da heute mehr aufpassen als Frau. Als Mann würde ich wiederum aufpassen, dass ich finanziell nicht abgezockt werde, wenn Frau gar keine Arbeitsaufnahme mehr im Sinn hat. Ansonsten bin ich mit dem modifziertem Ehevertrag (2 Seiten) äußerst zufrieden. Wir haben jeweils Erbe und Schenkungen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, die Firma meines Mannes auch, während das gemeinsam erwirtschaftete Ehevermögen aber geteilt wird. Bei einem gutverdienenden Mann kein schlechter Deal und zusätzlich behalten beide ihr Erbe ohne das Gedöns um den Ausgleich der Wertsteigerung bei Immobilien. Und ich würde zum Stichtag eine präzise Finanzaufstellung vornehmen. Das habe ich versäumt und könnte erst mit dem Jahresdepotauszug die damaligen Verhältnisse nachweisen, vom Konto gibts wahrscheinlich gar nichts belastbares mehr. Ich finde den Zugewinn (also bei Scheidung ;- )) bei Ehe mit Kindern soweit in Ordnung und würde diesbezüglich (Care-Arbeit) auch nichts ändern wollen. Mir persönlich geht es in diesem Fall um Besitz/Schutz Assets vor der Ehe, Erbe und Selbstständigkeit. Thema Arbeitsaufnahme: Natürlich hat man ein "Bauchgefühl". Aber ob man das vertraglich festschrauben sollte? Thema Firma: Kannst du mal raussuchen, was zu der Firma bei euch drinenn steht? Also wie komplex wurde dies beschrieben. Thema Finanzaufstellung: Wird heutzutage auch detailliert meines wissens im Vorgespräch vom Notar abgefragt. Aber natürlich musst du auch Nachweise bringen. Mit Konto meinst du Girokonto? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag