PeterS Montag um 16:42 Hallo zusammen, mich würde mal ein allgemeiner Erfahrungsaustausch zu dem Thema interessieren: Wenn ihr rückblickend noch einmal einen Ehevertrag (bzw. modifizierter Zugewinngemeinschaft) aufsetzen würdet, was würdet ihr anders machen oder worauf würdet ihr im Detail mehr achten? Und was sind aus eurer Sicht die wichtigsten Fallstricke, die man im Vorfeld oft unterschätzt? Danke euch vorab für euren Input und Tipps! Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein Montag um 16:56 · bearbeitet Montag um 16:56 von Jennerwein vor 14 Minuten von PeterS: Und was sind aus eurer Sicht die wichtigsten Fallstricke, die man im Vorfeld oft unterschätzt? Die Ehe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt Montag um 17:34 vor 50 Minuten von PeterS: Wenn ihr rückblickend noch einmal einen Ehevertrag (bzw. modifizierter Zugewinngemeinschaft) aufsetzen würdet, was würdet ihr anders machen oder worauf würdet ihr im Detail mehr achten? Und was sind aus eurer Sicht die wichtigsten Fallstricke, die man im Vorfeld oft unterschätzt? Ich bin altmodisch und der Meinung (in Abwandlung eines bekannten Zitats): "Eine Ehe ist schön, macht aber viel Arbeit". Sowas kann man nicht vertraglich regeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Montag um 17:58 vor 15 Minuten von hattifnatt: Ich bin altmodisch und der Meinung (in Abwandlung eines bekannten Zitats): "Eine Ehe ist schön, macht aber viel Arbeit". Sowas kann man nicht vertraglich regeln. Aus genau diesem Grund würde ich die Formulierung nicht zu komplex gestalten. Je mehr klein-klein darin steht, desto mehr Angriffsfläche bietet der Vertrag auch bei Meinungsverschiedenheiten. Eigentlich reicht der simple Hinweis auf einen modifizierten Zugewinnausgleich im Falle einer Trennung außer bei Tod eines Ehepartners. Ggf. noch eine Info dazu, dass jeder über seinen Teil frei verfügen kann. Ich habe gehört, dass man eher Wert auf eine formulierung der Gleichberechtigung bei Abschluss legen sollte, damit der vertrag überhaupt Bestand hat. Aber auch da würde ich nicht zu viel Energie reinstecken, damit dem Partner das Gefühl der Heirat aus Liebe bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz Montag um 18:02 Vorschlag zur Erweiterung: Selbstständige (zB in GbRs mit Partnern), sollten über einen "modifizierten Zugewinnausgleich" nachdenken. Vielleicht gibt es hier juristisch Kundige dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara Montag um 18:08 · bearbeitet Montag um 18:10 von Solara vor einer Stunde von PeterS: Wenn ihr rückblickend noch einmal einen Ehevertrag (bzw. modifizierter Zugewinngemeinschaft) aufsetzen würdet, was würdet ihr anders machen oder worauf würdet ihr im Detail mehr achten? Als Frau würde ich wohl mehr auf das Thema "finanzieller Ausgleich wegen Kindererziehungszeiten, wenn die Erziehungszeiten nicht gleichmäßig auf beide Eltern verteilt werden" achten. Aber als ich geheiratet habe, war damals noch das eher großzüige Scheidungsrecht zugunsten der Ex-Ehefrauen gültig und mir deswegen nicht wichtig. Weil sich das während der Ehe zumindest theoretisch zu meinen Ungunsten verändert hat (Unterhaltsrechtsreform 2008), würde ich da heute mehr aufpassen als Frau. Als Mann würde ich wiederum aufpassen, dass ich finanziell nicht abgezockt werde, wenn Frau gar keine Arbeitsaufnahme mehr im Sinn hat. Ansonsten bin ich mit dem modifziertem Ehevertrag (2 Seiten) äußerst zufrieden. Wir haben jeweils Erbe und Schenkungen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, die Firma meines Mannes auch, während das gemeinsam erwirtschaftete Ehevermögen aber geteilt wird. Bei einem gutverdienenden Mann kein schlechter Deal und zusätzlich behalten beide ihr Erbe ohne das Gedöns um den Ausgleich der Wertsteigerung bei Immobilien. Und ich würde zum Stichtag eine präzise Finanzaufstellung vornehmen. Das habe ich versäumt und könnte erst mit dem Jahresdepotauszug die damaligen Verhältnisse nachweisen, vom Konto gibts wahrscheinlich gar nichts belastbares mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mkoll gestern um 09:51 Uhr · bearbeitet gestern um 09:51 Uhr von Mkoll Ich fand eigentlich die Regelungen der Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag ganz ok wenn beide angestellt sind. Erben zählen ja so oder so nicht rein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi gestern um 10:35 Uhr vor 16 Stunden von Solara: Ansonsten bin ich mit dem modifziertem Ehevertrag (2 Seiten) äußerst zufrieden. Wir haben jeweils Erbe und Schenkungen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, ... Erbschaften und Schenkungen sind doch schon Kraft Gesetz vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen (vgl. § 1374 BGB). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko gestern um 10:50 Uhr vor 7 Minuten von t.klebi: Erbschaften und Schenkungen sind doch schon Kraft Gesetz vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen (vgl. § 1374 BGB). Für den Erwerb der Erbschaft oder Schenkung stimmt das im Ergebnis zwar in der Regel, aber spätere Wertsteigerungen fallen dennoch in den Zugewinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara gestern um 15:06 Uhr · bearbeitet gestern um 15:09 Uhr von Solara vor 4 Stunden von franko: Für den Erwerb der Erbschaft oder Schenkung stimmt das im Ergebnis zwar in der Regel, aber spätere Wertsteigerungen fallen dennoch in den Zugewinn. Exakt. Immobilien und Wertpapiere, die Wertsteigerung dieser Assets im Laufe der letzten 30 Jahre waren enorm, zumal die Immobilien auch noch im Großraum München liegen. Ohne den Ausschluss der Wertsteigerung per modifizierter Zugewinngemeinschaft würde der größere Teil meines Vermögens unter den Zugewinnausgleich fallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PeterS gestern um 16:14 Uhr · bearbeitet gestern um 16:15 Uhr von PeterS vor 22 Stunden von hattifnatt: Ich bin altmodisch und der Meinung (in Abwandlung eines bekannten Zitats): "Eine Ehe ist schön, macht aber viel Arbeit". Sowas kann man nicht vertraglich regeln. Wie meinst du das? Du gehst ja einen Vertrag ein, falls du verheiratest bist. Eben aufgesetzt vom Staat, falls es kein modifizierter ist. vor 22 Stunden von Bolanger: Aus genau diesem Grund würde ich die Formulierung nicht zu komplex gestalten. Je mehr klein-klein darin steht, desto mehr Angriffsfläche bietet der Vertrag auch bei Meinungsverschiedenheiten. Eigentlich reicht der simple Hinweis auf einen modifizierten Zugewinnausgleich im Falle einer Trennung außer bei Tod eines Ehepartners. Ggf. noch eine Info dazu, dass jeder über seinen Teil frei verfügen kann. Ich habe gehört, dass man eher Wert auf eine formulierung der Gleichberechtigung bei Abschluss legen sollte, damit der vertrag überhaupt Bestand hat. Aber auch da würde ich nicht zu viel Energie reinstecken, damit dem Partner das Gefühl der Heirat aus Liebe bleibt. Ich finde den Zugewinn (also bei Scheidung ;- )) bei Ehe mit Kindern soweit in Ordnung und würde diesbezüglich (Care-Arbeit) auch nichts ändern wollen. Mir persönlich geht es in diesem Fall um Besitz/Schutz Assets vor der Ehe, Erbe und Selbstständigkeit. Wer kontrolliert nach, das so wenig wie möglich anzugreifend formuliert wurde? Wirklich der Notar (der es ja selber aufsetzt) oder lieber zusätzlich ein Fachanwalt? vor 22 Stunden von Fetz: Vorschlag zur Erweiterung: Selbstständige (zB in GbRs mit Partnern), sollten über einen "modifizierten Zugewinnausgleich" nachdenken. Vielleicht gibt es hier juristisch Kundige dazu. Kannst du dies etwas ausführlicher beschreiben, was du genau meinst? vor 22 Stunden von Solara: Als Frau würde ich wohl mehr auf das Thema "finanzieller Ausgleich wegen Kindererziehungszeiten, wenn die Erziehungszeiten nicht gleichmäßig auf beide Eltern verteilt werden" achten. Aber als ich geheiratet habe, war damals noch das eher großzüige Scheidungsrecht zugunsten der Ex-Ehefrauen gültig und mir deswegen nicht wichtig. Weil sich das während der Ehe zumindest theoretisch zu meinen Ungunsten verändert hat (Unterhaltsrechtsreform 2008), würde ich da heute mehr aufpassen als Frau. Als Mann würde ich wiederum aufpassen, dass ich finanziell nicht abgezockt werde, wenn Frau gar keine Arbeitsaufnahme mehr im Sinn hat. Ansonsten bin ich mit dem modifziertem Ehevertrag (2 Seiten) äußerst zufrieden. Wir haben jeweils Erbe und Schenkungen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen, die Firma meines Mannes auch, während das gemeinsam erwirtschaftete Ehevermögen aber geteilt wird. Bei einem gutverdienenden Mann kein schlechter Deal und zusätzlich behalten beide ihr Erbe ohne das Gedöns um den Ausgleich der Wertsteigerung bei Immobilien. Und ich würde zum Stichtag eine präzise Finanzaufstellung vornehmen. Das habe ich versäumt und könnte erst mit dem Jahresdepotauszug die damaligen Verhältnisse nachweisen, vom Konto gibts wahrscheinlich gar nichts belastbares mehr. Ich finde den Zugewinn (also bei Scheidung ;- )) bei Ehe mit Kindern soweit in Ordnung und würde diesbezüglich (Care-Arbeit) auch nichts ändern wollen. Mir persönlich geht es in diesem Fall um Besitz/Schutz Assets vor der Ehe, Erbe und Selbstständigkeit. Thema Arbeitsaufnahme: Natürlich hat man ein "Bauchgefühl". Aber ob man das vertraglich festschrauben sollte? Thema Firma: Kannst du mal raussuchen, was zu der Firma bei euch drinenn steht? Also wie komplex wurde dies beschrieben. Thema Finanzaufstellung: Wird heutzutage auch detailliert meines wissens im Vorgespräch vom Notar abgefragt. Aber natürlich musst du auch Nachweise bringen. Mit Konto meinst du Girokonto? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara vor 8 Stunden vor 16 Stunden von PeterS: Thema Firma: Kannst du mal raussuchen, was zu der Firma bei euch drinenn steht? Also wie komplex wurde dies beschrieben. Jetzt kommt der Gag. Ich habe mir, wahrscheinlich zum ersten Mal seit 1997 den Ehevertrag genau durchgelesen. Da ist kein Wort von der Firma meines Mannes enthalten. Das haben wir uns beide 30 Jahre falsch gemerkt. Unglaublich. Mein Mann hat sich all die Jahre sicher gefühlt, dass ich ihn und seine Firma bei einer Scheidung nicht abzocken könnte und dann ist dem gar nicht so . Im Vertrag ist lediglich der Zugewinn von vor der Ehe schon vorhandenen Immobilien plus künftigen Schenkungen oder Erbe nicht ausgleichspflichtig, also weder dem Anfang- noch Endvermögen zuzurechnen. Ich glaube, ich sag ihm das nicht . Abgesehen davon, dass er die Firma in ca 2 Jahren auslaufen lassen will, spielt also keine Rolle mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck vor 7 Stunden · bearbeitet vor 7 Stunden von Rubberduck vor 23 Stunden von franko: Für den Erwerb der Erbschaft oder Schenkung stimmt das im Ergebnis zwar in der Regel, aber spätere Wertsteigerungen fallen dennoch in den Zugewinn. Das ist halt eher grundsätzlich die Frage wie man das haben will. Am Ende tragen beide auch die Risiken. Am 2.11.2026 um 17:42 von PeterS: Wenn ihr rückblickend noch einmal einen Ehevertrag (bzw. modifizierter Zugewinngemeinschaft) aufsetzen würdet, was würdet ihr anders machen oder worauf würdet ihr im Detail mehr achten? Und was sind aus eurer Sicht die wichtigsten Fallstricke, die man im Vorfeld oft unterschätzt? Bekloppter Notar. Nicht bei einem Ehevertrag erlebt, aber oft genug bei Testamenten. In einem meiner Threads diskutiert. Testament ernennt einen Testamentsvollstrecker und enterbt diesen gleichzeitig. Am 2.11.2026 um 18:58 von Bolanger: Aus genau diesem Grund würde ich die Formulierung nicht zu komplex gestalten. Je mehr klein-klein darin steht, desto mehr Angriffsfläche bietet der Vertrag auch bei Meinungsverschiedenheiten. Je mehr Klein-Klein, umso eher kommt am Ende Blödsinn bei raus. Wenn der Notar irgendwann den Überblick verliert, sowieso. Mein Notar vermeidet komplizierte Formulierungen. Jetzt bei einem Hauskauf mit vorzeitigem Besitzübergang erlebt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser vor 7 Stunden vor einer Stunde von Solara: Jetzt kommt der Gag. Das hätte uns auch passieren können ;-) Mir wäre auch die faire Verteilung der Kindererziehungszeiten inkl. entgangener Rentenanwartschaften usw wichtig. Und eben Ausnahme von Zugewinn von Erbschaften, vor der Ehe Erworbenem, Firmen. Schon allein, um Erbschaftsauseinandersetzungen zu vereinfachen. Allerdings muss ich zugeben, dass wir zwar mal einen Vertragsaufsatz begonnen haben, der dann aber untergegangen ist. Der gesetzliche Vertrag ist in unserem Fall für die meisten Dinge ausreichend und zielführend und die Kindererziehungszeiten aben wir intern eh schon ausgeglichen. Aber die Erbschaftssachen sollten wir endlich mal rausnehmen. vor 5 Minuten von Rubberduck: Beloppter Notar. Nicht bei einem Ehevertrag erlebt, aber oft genug bei Testamenten. Allerdings. Das ist einer der wichtigsten Punkte, die bei uns auch schon sehr viel Mist verzapft. Traurig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck vor 7 Stunden vor einer Stunde von Solara: Ich glaube, ich sag ihm das nicht . Das Geheimnis einer funktionierenden Ehe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag