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fahim

AachenMünchener - "Deutsche Sachwert Rentenpolice"

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fahim

Hi Leute,

habe nun seit bald 4 Jahren eine fondsgebundene Rentenpolice (DWS Investa) bei Aachener und Münchener von der ich so gut wie nichts merke... nur das jeden Monat 50 Euro von mein Konto abgebucht wird :-)

 

Will mir nun wahrscheinlich ein neues Auto kaufen und die Versicherung kündigen. Weiss evtl. jemand wieviel an Gebühren etc. man in etwa zahlen muss?

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man diverse Vorteile hat, wenn man die Versicherung mindestens 3 Jahre hält.

 

Gibt es ansonsten irgendwelche Tips wie man um die Gebühren rum kommt? (Wechsel zu einer anderen Versicherung?)

 

Ich bedanke mich im Voraus für jeden Tip :-)

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Blue Chip
Gibt es ansonsten irgendwelche Tips wie man um die Gebühren rum kommt? (Wechsel zu einer anderen Versicherung?)

 

 

um welche gebühren denn rumkommen? du zahlst schon seit beginn deiner versicherung gebühren in form von provisionen, verwaltungskosten, risikozuschläge usw.

 

besonders die vermittlerprov wird in den anfangsjahren von deinen beiträgen abgezogen.

 

nach vier jahren laufzeit mach dir nicht allzu viele hoffnung, daß da viel geld drinne ist. dein produkt ist jetzt erst gerade am wachsen.

 

 

gruß blue...

 

 

PS: du hast bei der AM den tarif FLR. ich meine man kann bei diesem produkt nach vier jahren laufzeit über 100 % seines guthabens verfügen, ohne die versicherung kündigen zu müssen. musst du dich mal bei denen diesbezüglich informieren. andernfalls, wenn deine RV schon vier jahre läuft, dann hast du die noch in der zeit abgeschlossen, wo später die erträge noch steuerfrei sind. demnach würde ich das produkt behalten und nicht für ein auto auf´n kopf hauen.

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fahim

Danke für deine schnelle Antwort.

Ich dachte nur das man bei vorzeitiger Kündig noch extra Gebühren zahlen muss.

 

Danke für deinen Tip. Werde mich morgen mal informieren gehen...

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Alfa01
Ich dachte nur das man bei vorzeitiger Kündig noch extra Gebühren zahlen muss.

 

In der Regel gibt es bei Kündigung einer Versicherung einen Stornoabschlag. Am besten erkundigst Du Dich mal bei deinem Vermittler nach dem aktuellen Rückkaufswert. Viel wird sicher (noch) nicht dabei rausspringen.

Auch ich würde das Produkt lieber behalten. Wenn Du der Meinung bist, dein Geld anderweitig besser anlegen zu können, dann stelle den Vertrag besser beitragsfrei.

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Blue Chip
Auch ich würde das Produkt lieber behalten. Wenn Du der Meinung bist, dein Geld anderweitig besser anlegen zu können, dann stelle den Vertrag besser beitragsfrei.

 

 

besser ist es aber, den vertrag noch ein jahr weiter zu bezahlen, falls du ihn beitragsfrei stellen willst.

 

denn lt. altem recht sind lebens- bzw. rentenversicherungen nur dann steuerfrei in der auszahlung, wenn der vertrag mindestens 12 jahre läuft, wovon mindestens 5 jahre beitragszahlungsdauer sein müssen.

 

andernfalls bleibe ich bei meiner vorherigen meinung, daß es quatsch ist eine RV (besonders noch, wenn sie steuerfrei ist) zu kündigen, nur um sich jetzt ein auto zu finanzieren.

 

eine rentenversicherung schließt man ab, so wie der name es auch sagt, um später für die rente abgesichert zu sein und nicht, um sie wenn man zwischendurch nen konsumwunsch hat, auf´n kopf zu hauen.

 

für konsumwünsche schließe parallel einen anderen vertrag ab, wo du immer nach belieben geld einzahlen kannst, ob mtl., oder einmalzahlungen, und wo kein risiko besteht verluste zu machen und wo du jederzeit rankommst.

 

zu empfehlen wäre z.B. ein gut verzinstes tagesgeldkonto.

 

 

gruß blue...

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Alfa01
denn lt. altem recht sind lebens- bzw. rentenversicherungen nur dann steuerfrei in der auszahlung, wenn der vertrag mindestens 12 jahre läuft, wovon mindestens 5 jahre beitragszahlungsdauer sein müssen.

 

Das ist richtig. Mit der von Dir genannten Beitragszahlungsdauer ist jedoch die zu Beginn vertraglich festgelegte Beitragszahlungsdauer gemeint, d.h. der Vertrag wird nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer automatisch beitragsfrei. Eine vorzeiteitige Beitragsfreistellung hat damit jedoch nichts zu tun und ändert nichts an der Steuerfreiheit.

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Blue Chip
· bearbeitet von Blue Chip
Das ist richtig. Mit der von Dir genannten Beitragszahlungsdauer ist jedoch die zu Beginn vertraglich festgelegte Beitragszahlungsdauer gemeint, d.h. der Vertrag wird nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer automatisch beitragsfrei. Eine vorzeiteitige Beitragsfreistellung hat damit jedoch nichts zu tun und ändert nichts an der Steuerfreiheit.

 

 

hi,

 

weniger als 5 jahre beitragszahlungsdauer waren früher auch nicht möglich bei vertragsabschluß. daher wunderts mich was du schreibst, daß für die steuerfreiheit lediglich die festgelegte laufzeit der beirtagszahlung bei vertragsabschluß maßgebend sei.

 

wenn im gesetzt steht, daß eine LV nur dann steuerfrei ist, die mind. 12 jahre läuft, wovon mind. 5 jahre lang beiträge bezahlt werden müssen, dann gehe doch in der regel davon aus, daß es auch so in der realität gemacht werden muß.

 

 

der leicht verwirrte

blue...

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Alfa01
hi,

 

weniger als 5 jahre beitragszahlungsdauer waren früher auch nicht möglich bei vertragsabschluß. daher wunderts mich was du schreibst, daß für die steuerfreiheit lediglich die festgelegte laufzeit der beirtagszahlung bei vertragsabschluß maßgebend sei.

 

wenn im gesetzt steht, daß eine LV nur dann steuerfrei ist, die mind. 12 jahre läuft, wovon mind. 5 jahre lang beiträge bezahlt werden müssen, dann gehe doch in der regel davon aus, daß es auch so in der realität gemacht werden muß.

der leicht verwirrte

blue...

 

 

Leider finde ich beim Googeln immer 2 Formulierungen (was genau steht im Gesetzestext!!???):

- es müssen mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt werden,

- die Beitragszahlungsdauer muss mind. 5 Jahre betragen.

Hört sich gleich an, ist es aber aus meiner Sicht nicht.

Bei der Kalkulation des Beitrages einer Versicherung werden u.a. Eintrittsalter, Geschlecht, Versicherungsdauer und Beitragszahlungsdauer berücksichtigt. Auf diese Beitragszahlungsdauer beziehe ich mich. Und wie lange die Beiträge tatsächlich bezahlt werden ändert meiner Meinung nach nichts an der steuerlichen Behandlung.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann wird bei einer kürzeren Beitragszahlungsdauer als 5 Jahre einfach unterstellt, dass es sich um eine Geldanlage wie etwa Festgeld handelt. Deshalb die Besteuerung. Für eine vorzeitige Beitragsfreistellung wird dies jedoch nicht so gesehen. Wäre ja schräg, wenn jemand dafür bestraft wird, z.B. wegen Arbeitslosigkeit keine Beiträge mehr bezahlen zu können.

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Blue Chip
· bearbeitet von Blue Chip

nun ja,

 

im falle einer arbeitslosigkeit gibt es bei der AM Leben die arbeitslosenkomponente, wonach bei ab-losigkeit der vertrag bis zu 18 monate + noch mal 9 monate bei erneuter prüfung gestundet und für diesen zeitraum beitragsfrei fortgeführt wird.

 

davon ausgehend, wäre das ja eine sonderregelung und die steuerfreiheit müsste dann auch weiterhin bestehen bleiben.

 

in jeden fall würde ich mich da bei der versicherung noch mal persönlich informieren, um fehler auszuschließen.

 

 

gruß blue...

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