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Absetzbarkeit der Ausgabeaufschläge als Werbungskosten möglich?

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Hallo.

 

Kann man die AA als Werbungskosten absetzen?

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Tobi82

Was sollen denn das für Werbungskosten sein??? Ich kann doch auch keine Miete als Werbungskosten absetzen

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asche

Gute Frage - müßte ja eigentlich möglich sein ... ebenso wie Orderkosten.

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€-man
Gute Frage - müßte ja eigentlich möglich sein ... ebenso wie Orderkosten.

 

Indirekt ist es eine Gewinnminderung. Du kaufst zum Ausgabepreis und verkaufst zum Rücknahmepreis. Die Gewinn/Verlust-Differenz ist der relevante Teil für die Steuererklärung.

 

Gruß

-man

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BarGain
6) Werbungskosten

 

Der Anleger kann ohne Einzelnachweis einen Werbungskostenpauschbetrag von 51 bzw. 102 bei Zusammenveranlagung von Ehegatten in Anspruch nehmen. Die Geltendmachung von höheren Werbungskosten ist aber mit entsprechendem Nachweis möglich. In Betracht kommen dabei etwa Finanzierungskosten (z.B. Kreditzinsen).

Nicht zu den Werbungskosten zählt allerdings der Ausgabeaufschlag. Bei Verkauf oder Rückgabe der betreffenden Investmentanteile kann der Ausgabeaufschlag jedoch im Rahmen der Anschaffungskosten mit steuerminderndem Effekt geltend gemacht werden, soweit allerdings überhaupt eine entsprechende Steuerpflicht besteht (mehr dazu unten).

 

Auch nicht als Werbungskosten abziehbar sind Beträge, die bereits bei der Ermittlung der thesaurierten Erträge zu berücksichtigen waren, beispielsweise die allgemeinen Verwaltungskosten des Fonds.

 

quelle: seite bei fondsconsult.de

 

wie üblich ist google dein freund

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Anlage

Vielen Dank BarGain für die konkrete Beantwortung der Frage.

 

Habe im Internet schon einige Seiten dazu durchgelesen, aber zu AA nichts gefunden.

Daher habe ich meine Frage hierher gestellt.

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Faceman
Ich kann doch auch keine Miete als Werbungskosten absetzen

 

...nicht?? Dann machst du was falsch...

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Tobi82
...nicht?? Dann machst du was falsch...

 

Ja, mache ich dann wohl ;-) Wie soll ich denn meine Miete absetzen?

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BarGain

ich nehme an er spielte auf die arbeitszimmer-nutzung an....

so kannst du dir zumindest einen teil der miete anrechnen lassen ;)

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PSTVA
ich nehme an er spielte auf die arbeitszimmer-nutzung an....

so kannst du dir zumindest einen teil der miete anrechnen lassen ;)

 

 

aus fürs das arbeitszimmer ab 2007/ der abzug von bis zu 1250 im jahr fällt weg.

 

 

mfg

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