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Slivomir

Frage zur steuerlichen Behandlung von Dienstwagen

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Slivomir

Hallo,

 

ich habe diese Jahr die Möglichkeit mir über meine Firma einen Dienstwagen zu nehmen.

 

Bei einem ca. 30000 teuren Wagen muss ich monatlich ca. 300 Euro an die Firma zahlen. Soweit so gut. Nun geht es um die Berechnung des geldwerten Vorteils. Hier gibt es zum einen die 1% Regelung, welche 300 Euro im Monat ausmacht. Da ich ca. 300 Euro zahlen werde, die hierbei gegengerechnet werden, ist diese nicht von Belang.

 

Was mir Kopzerbrechen bereitet ist die 0,03% Regelung zur Versteuerung des Weges Wohnstätte --> Arbeit. Da ich ca. 40 km von der Arbeit wegwohne, komme ich überschlagsmäßig auf folgenden geldwerten Vorteil pro Monat:

 

30000 *0,03% * 40km = 360 Euro geldwerter Vorteil

 

Nun meine Frage: Steuerlich ist ab 2007 die Entfernungspauschale ja erst ab dem 21.km gültig. Müsste dann als logische Konsequenz der geldwerte Vorteil der 0,03% Regelung auch erst ab dem 21. Kilometer greifen? Weiß hier jemand etwas? Ich habe im Internet leider fast nichts dazu gefunden.

 

Auf der Seite Dienstwagenrechner 2007 gibt es einen Lohnsteuer/Firmenwagenrechner für 2007. Hier werden für die 0,03% Regelung erst die Kilometer ab 21 genommen. Ist das korrekt?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Viele Grüße,

der steuerlich überforderte Slivomir

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Onassis

wie handhabt ihr denn das? Ist doch viel zu kompliziert!

 

Also ich zahle 1% geldwerter Vorteil in meiner Gehaltsabrechnung und das wars.

Reparturen, Inspektion, Reifen, Wagenwäsche wird alles von der Firma gezahlt.

 

Das heißt bei einem 30.000 EUR Wagen:

Bruttogehalt

+ 300 EUR

------------------

wird versteuert

------------------

- 300 EUR

------------------

Nettogehalt

 

Das ist dann nichts mit km aufschreiben.

 

Die andere Möglichkeit ist glaube ich alles aufzuschreiben, die km, die Kosten etc und dann alles in der Steuererkärung angeben und ausrechnen.

Das ist viel zu aufwendig - und wenn du im Jahr 100 EUR mehr rausbekommen würdest,

wenn interessiert das?

Das lohnt die ganze Arbeit nicht!

 

Und dein AG wird mit Sicherheit einverstanden sein, im Gehalt die 1% Regel anzusetzen und das wars!

 

Onassis

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Slivomir

Hallo Onassis,

 

du hast recht das ganze ist hier wirklich viel zu kompliziert. Da ich in einem großen DAX-notierten Konzern arbeite glaube ich nicht, dass ich and er ganzen Berechnung von mir aus was ändern kann ;)

 

Also bei uns sieht das wie folgt aus:

 

1.) Zu zahlen sind 1,6 % von dem rabattierten Wagenpreis (= Bruttopreis - Mehrwertsteuer - Rabatt) pro Monat. Bei 30000 sind das ca. 300 Euro im Monat, die vom Netto weggehen.

 

2.) Bei mir greift ebenfalls die 1% Regelung. Bei 30000 Euro sind das 300 Euro als geldwertzer Vorteil. Da ich bereits 300 Euro aus dem Netto zahle kann man diese gegenrechnen, was +- 0 macht.

 

3.) Laut Steuergesetz müssen bei Firmenwagen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises mal die Anzahl der Kilometer (bei mir 42) von Wohnungs- zur Arbeitsstätte als geldwerter Vorteil versteuert werden. Macht bei 30000 mal 0,03 Prozent mal 42km = 378 Euro geldwerter Vorteil.

 

So gesehen würde ich 300 Euro "bar" zahlen und 378 Euro als geldwerter Vorteil versteuern. Finde das ganz schön teuer, da man die Kilometerpauschale erst ab dem 21. Kilometer gegenrechnen kann. Deshalb dachte ich, dass evtl. die ersten 20 km der 0,03 % Regelung wegfallen.

 

 

Die Regelung bei dir ist ja dagegen aus Kosten- und Aufwandssicht ein TRaum!!!!! :'(

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andy

VW Passat?

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Slivomir
VW Passat?

 

 

Nö, GTI :D

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andy
· bearbeitet von andy

Na VW war richtig... :D

 

GTI ist ein schönes Dingen...als Dienstwagen sowieso! :thumbsup:

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BarGain

wus? ein golf gti kostet inzwischen 30.000 euro??

ich erinnere mich noch an zeiten, da stand da zwar dieselbe zahl, aber noch das währungszeichen DM hinterm preis.

wer bitte ist so bekloppt und gibt 60.000 mark für einen golf aus??? wahnsinn....

 

da bleib ich doch viel lieber bei meinen klapprigen gebrauchten japanern - an denen kann man wenigstens noch selbst das öl wechseln oder ne swcheinwerferbirne, ohne dazu inner werkstatt den ganzen motorblock ausbauen zu lassen.

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Monetenfuchs
· bearbeitet von Monetenfuchs
wus? ein golf gti kostet inzwischen 30.000 euro??

ich erinnere mich noch an zeiten, da stand da zwar dieselbe zahl, aber noch das währungszeichen DM hinterm preis.

wer bitte ist so bekloppt und gibt 60.000 mark für einen golf aus??? wahnsinn....

Dann schau auch lieber nicht nach den Kaufpreisen für eine Familienkutsche, also die üblichen Passats, Audis, BMWs und Sternmodelle... Kein Wunder, wenn alle Zubehör ZV, elek. FH, Navi, Tempomat, Einparkhilfe, Xenon-Licht, 20xAirbag, ESP, ABS, mehr PS etc. haben wollen, dann werden die Karren so extrem teuer (und weiterhin spritschluckend).

 

Was ich von Kollegen mitbekomme: je nach Konfiguration kann ein "teurer" Nobelschlitten billiger in der zu zahlenden Firmen-Leasingrate sein als der "billige" Golf.

 

PS: 'Ne Monatskarte für die Öffis ist auch nicht mehr so billig: 190 EUR von Großstadt A zu B ...

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mscj

Hallo,

 

ich hole den Thread mal wieder hervor, da mir die Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens nicht ganz klar ist.

 

Auf Wikipedia findet man folgendes Beispiel:

 

Berechnung Betrag (Euro)

Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges (*) 23.270,00

auf volle 100 € abgerundet 23.200,00

davon 1 % pro Monat 232,00

+ 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km) 208,80

= geldwerter Vorteil 440,80

./. pauschal versteuerte Fahrtkosten

(30 km * 0,30 * 15 Tage (üblich)) - 135,00

./. private Kostenbeteiligung - 100,00

= zu versteuernder geldwerter Vorteil 205,80

 

 

Ich werde nun in einem Monat einen Geschäftswagen erhalten. Der brutto Listenpreis beträgt 22985 €, die netto Leasingrate 183,25 €.

Mein Arbeitgeber rechnet dafür mit Kosten von 1,8 * Leasingrate = 329,85 €. Das entspricht auch dem Gehalt auf das ich für den Dienstwagen verzichten muss.

 

Nun würde ich gerne wissen, ob meine Rechnung so OK ist:

 

Brutto-Listenpreis: 22985 €

auf volle 100 € abgerundet: 22900 €

davon 1 % pro Monat: 229,00 €

+ 0,03 % pro km Entfernung (16 km): 109,92 €

-----------------------------------------------------------------------------------------------

= geldwerter Vorteil 338,92 €

abzugl. Pendlerpauschale (0,30 €/km) (18 Arbeitstage): -86,40 €

abzügl. private Kostenbeteiligung (Gehaltsverzicht) -329,85 €

-----------------------------------------------------------------------------------------------

= zu versteuernder geldwerter Vorteil 0,00 €

 

 

Danke

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nightyhawk

Nun würde ich gerne wissen, ob meine Rechnung so OK ist:

 

Brutto-Listenpreis: 22985 €

auf volle 100 € abgerundet: 22900 €

davon 1 % pro Monat: 229,00 €

+ 0,03 % pro km Entfernung (16 km): 109,92 €

-----------------------------------------------------------------------------------------------

= geldwerter Vorteil 338,92 €

abzugl. Pendlerpauschale (0,30 €/km) (18 Arbeitstage): -86,40 €

abzügl. private Kostenbeteiligung (Gehaltsverzicht) -329,85 €

-----------------------------------------------------------------------------------------------

= zu versteuernder geldwerter Vorteil 0,00 €

 

Sieht ganz gut - üblicherweise wird wohl aber mit 15 Arbeitstagen gerechnet. Dann wäre der geldwerte Vorteil aber immer noch 0,00 €.

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mscj
· bearbeitet von mscj

Ich habe noch etwas im Internet recherchiert.

U.a. habe ich hier einen interessanten Artikel gefunden.

Darin steht, dass Zuzahlungen nur dann den geldwerten Vorteil mindern, wenn sie vom Nettolohn geleistet werden. Bei mir wird aber vom Bruttolohn etwas abgezogen, dann kann ich den geldwerten Vorteil nicht vermindern.

 

Vielleicht weiß das jemand genauer?

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ceekay74

U.a. habe ich hier einen interessanten Artikel gefunden.

Dein Link läuft in unendliche Weiten...

 

Darin steht, dass Zuzahlungen nur dann den geldwerten Vorteil mindern, wenn sie vom Nettolohn geleistet werden. Bei mir wird aber vom Bruttolohn etwas abgezogen, dann kann ich den geldwerten Vorteil nicht vermindern.[/Quote]

Richtig, nur aus dem versteuerten Nettogehalt gezahlte Nutzungsentgelte mindern den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Sofern unter der BBG bitte auch die Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung nicht vergessen.

 

Vielleicht weiß das jemand genauer?

KLICK

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mscj
· bearbeitet von mscj

Sofern unter der BBG bitte auch die Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung nicht vergessen.

Das verstehe ich nicht. Was ist BBG?

Den Link habe ich korrigiert.

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vanity

Beitragsbemessungsgrenze.

 

Sofern du drunter liegst, zahlst du auf den geldwerten Vorteil nicht nur Steuer, sondern auch SV-Beiträge.

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